Temu Streichpreise: PAngV-konform auszeichnen 2026
Streichpreise, 30-Tage-Bestpreis und Grundpreis auf Temu rechtssicher darstellen: Pflichten, Haftung, Abmahnrisiko und ein 7-Schritte-Plan für 2026.

Die Kurzfassung: Wenn Sie auf Temu mit durchgestrichenen Preisen werben, gilt in Deutschland die Preisangabenverordnung — unabhängig davon, wie die Plattform die Rabatte darstellt. Bei jeder Preisermäßigung müssen Sie den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung als Referenz angeben. Zusätzlich brauchen Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, eine korrekte Grundpreisangabe. Für Ihre eigenen Angaben haften Sie selbst, auch wenn Temu als Plattform ebenfalls in der Verantwortung steht. Die EU-Kommission und das CPC-Netzwerk haben bei Temu bereits Praktiken beanstandet, die Verbraucher in die Irre führen oder unangemessen beeinflussen — darunter Verknappungshinweise. Wer 2026 auf Temu skaliert, braucht deshalb eine dokumentierte Preishistorie, saubere Grundpreise und klare Regeln für Rabattaktionen.
Warum Preisangaben auf Temu 2026 ein echtes Haftungsthema sind
Temu ist in Europa längst kein Nischenkanal mehr, sondern eine sehr große Online-Plattform im Sinne des Digital Services Act. Diese Einstufung bringt Prüfpflichten mit sich — und sie zieht Aufmerksamkeit von Aufsichtsbehörden an. Am 28. Mai 2026 hat die EU-Kommission eine Geldbuße von 200 Millionen Euro gegen Temu wegen schwerwiegender DSA-Verstöße verhängt; bis Ende August 2026 muss Temu einen Abhilfeplan vorlegen.
Für Sie als Händler hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Die Plattform wird ihre eigenen Prozesse verschärfen, und dieser Druck wird an die Seller weitergereicht. Zweitens: Aufsichtsbehörden und Wettbewerber schauen genauer auf Angebote, die über Temu laufen.
Preisdarstellung ist dabei der empfindlichste Punkt. Ein durchgestrichener Preis ist juristisch eine Werbeaussage mit Tatsachenkern — Sie behaupten damit, dass ein bestimmter Preis vorher tatsächlich verlangt wurde. Lässt sich das nicht belegen, ist die Aussage irreführend.
Im Local-Seller-Modell, in dem Sie aus dem eigenen Lager in Deutschland versenden, treten Sie gegenüber dem Kunden klar als Verkäufer auf. Genau dieses Auftreten begründet Ihre Verantwortung für die Angaben zum Angebot. Wer semi-managed arbeitet und die Preise selbst steuert, kann sich nicht auf die Plattform herausreden.
Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind vollständig erfüllbar, wenn Sie sie einmal sauber aufsetzen. Der Aufwand liegt nicht in der einzelnen Aktion, sondern in der lückenlosen Dokumentation über die Zeit.
Die 30-Tage-Bestpreisregel praktisch angewendet
Der Kern der PAngV bei Rabatten ist schnell erklärt: Werben Sie mit einer Preisermäßigung, müssen Sie den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den Sie in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung für dieses Produkt verlangt haben. Der Referenzpreis ist also nicht der zuletzt gültige Preis und erst recht nicht der höchste Preis im Zeitraum.
Das klingt trivial, bricht aber in der Praxis genau dort, wo Marktplatzhändler am aktivsten sind. Wenn Sie einen Artikel innerhalb eines Monats mehrfach nachjustieren, verschiebt jede Absenkung den zulässigen Referenzwert nach unten.
Ein Beispiel für den Mechanismus, ohne erfundene Zahlen: Sie senken einen Preis für eine Wochenendaktion, heben ihn danach wieder an und starten zwei Wochen später eine neue Rabattaktion. Der Streichpreis der zweiten Aktion darf dann nicht der reguläre Listenpreis sein, sondern muss sich am Aktionspreis der ersten Woche orientieren, sofern dieser der niedrigste im Rückblickfenster war.
Besonders heikel wird es bei automatisiertem Repricing. Ein Repricer, der mehrmals täglich anpasst, erzeugt eine Preiskurve mit vielen Tiefpunkten — und jeder davon kann zum Referenzpreis werden. Ohne Protokoll wissen Sie im Streitfall nicht mehr, welcher Preis wann galt.
Deshalb ist die Regel weniger ein Rechts- als ein Datenproblem. Wer die eigene Preishistorie je Artikel und Marktplatz sauber speichert, kann den zulässigen Streichpreis jederzeit korrekt ableiten. Wer sie nicht speichert, rät — und Raten ist im Wettbewerbsrecht teuer.
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Grundpreis: die am häufigsten übersehene Pflicht
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist der Grundpreis Pflicht. Er muss zusammen mit dem Gesamtpreis erkennbar sein — also in unmittelbarer Nähe und ohne dass der Kunde erst rechnen muss.
Auf Marktplätzen entsteht der Fehler fast immer im Datenfeld, nicht im Kopf. Wird die Füllmenge nicht sauber gepflegt oder in der falschen Einheit hinterlegt, rechnet die Plattform den Grundpreis falsch oder gar nicht aus.
Typische Problemfälle im Temu-Sortiment sind Flüssigkeiten wie Reiniger und Öle, Pflegeprodukte, Lebensmittelzubehör, Meterware, Folien und alles, was in Multipacks verkauft wird. Bei Sets und Bundles muss die Gesamtmenge stimmen, nicht die Menge der Einzeleinheit.
Ein zweiter Klassiker: Der Grundpreis wird zwar korrekt angelegt, aber bei einer Rabattaktion nicht mitgezogen. Sinkt der Verkaufspreis, muss auch der Grundpreis neu berechnet werden. Bleibt der alte Wert stehen, ist die Angabe falsch — und das ist abmahnfähig, selbst wenn der Kunde dadurch keinen Nachteil hat.
Prüfen Sie deshalb bei jeder Aktion beide Werte gemeinsam. Am stabilsten fahren Sie, wenn Menge und Einheit als strukturierte Attribute im Artikelstamm liegen und der Grundpreis daraus abgeleitet wird, statt ihn als Freitext zu pflegen.
UVP, Statt-Preise und Eigenpreisvergleiche — was zulässig bleibt
Nicht jeder Vergleichspreis fällt unter die 30-Tage-Regel. Entscheidend ist, worauf Sie sich beziehen. Die Bestpreisregel greift bei Preisermäßigungen gegenüber Ihrem eigenen früheren Preis.
Ein Bezug auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist etwas anderes: Hier vergleichen Sie nicht mit Ihrem eigenen Vorpreis, sondern mit einer fremden Empfehlung. Zulässig ist das nur, wenn die UVP tatsächlich existiert, aktuell ist und als solche klar gekennzeichnet wird. Eine UVP, die der Hersteller längst zurückgezogen hat oder die es nie gab, ist eine Irreführung.
Auch Vergleiche mit Preisen anderer Anbieter sind grundsätzlich möglich, aber heikel. Sie müssen nachweisbar, aktuell und repräsentativ sein — was bei volatilen Marktplatzpreisen kaum dauerhaft gelingt.
Am saubersten fahren Sie mit einer klaren Trennung im eigenen Prozess: Entweder Sie rabattieren gegen Ihren eigenen Preis, dann gilt die 30-Tage-Regel und der Streichpreis wird aus der Historie abgeleitet. Oder Sie werben mit UVP, dann muss die Quelle dokumentiert und die Bezeichnung eindeutig sein. Mischformen wie "statt" ohne Angabe, wessen Preis gemeint ist, sind das häufigste Einfallstor für Beanstandungen.
Verknappung, Countdown und Dringlichkeit: die neue Risikozone
Rabattdarstellung ist nur die eine Hälfte. Die andere ist die Dringlichkeitskommunikation — und genau die steht bei Temu unter besonderer Beobachtung. Die EU-Kommission und das CPC-Netzwerk haben Praktiken beanstandet, die Verbraucher in die Irre führen oder unangemessen beeinflussen, unter anderem Verknappungshinweise, die suggerieren, ein Produkt sei künftig nicht mehr zu diesem Preis verfügbar. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat solche Praktiken in einem Fallbericht im März 2026 aufgegriffen.
Für Sie bedeutet das: Aussagen wie "nur noch heute" oder "nur noch wenige Stück" müssen der Realität entsprechen. Ein Countdown, der nach Ablauf einfach neu startet, ist keine Marketingtechnik, sondern eine unlautere Praxis.
Auch Bestandsangaben sollten mit dem tatsächlichen Lagerbestand übereinstimmen. Wenn Ihr Angebot "letzte 3 Stück" zeigt, während im Lager Hunderte liegen, ist die Aussage unwahr — und sie ist überprüfbar.
Praktisch heißt das: Nutzen Sie Aktionsmechaniken der Plattform bewusst und mit echten Enddaten. Legen Sie fest, wann eine Aktion endet, und lassen Sie sie auch enden. Eine Dauerrabatt-Kampagne, die formal jede Woche neu startet, ist wirtschaftlich kein Rabatt mehr — und rechtlich angreifbar.
Wer haftet — und was ein Verstoß in Deutschland kostet
Die Verantwortung ist geteilt, nicht ersetzt. Temu trägt als Plattform eigene Pflichten, insbesondere unter dem Digital Services Act. Für die Angaben in Ihrem Angebot — Preis, Grundpreis, Streichpreis, Produktbeschreibung — haften Sie als Verkäufer.
In Deutschland ist der übliche Weg nicht die Behörde, sondern die Abmahnung durch Wettbewerber oder Wirtschaftsverbände. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.
Das eigentliche Risiko liegt in der Unterlassungserklärung. Ist sie einmal abgegeben, wird jeder Wiederholungsfall zur Vertragsstrafe — und bei mehreren hundert Artikeln ist ein Wiederholungsfall schnell passiert, etwa durch einen automatisierten Preislauf.
Deshalb lautet die Faustregel: Preisangaben sind kein Thema, das man einmal prüft, sondern ein Prozess, den man überwacht. Die Fehler entstehen selten beim Anlegen eines Artikels, sondern bei der zweiten, dritten und zehnten Preisänderung.
In 7 Schritten zu rechtssicheren Preisangaben auf Temu
- Preishistorie zentral erfassen — Speichern Sie für jeden Artikel jeden Preisstand mit Datum und Marktplatz. Ohne diese Datenbasis lässt sich der zulässige Referenzpreis nicht berechnen. Die Historie muss mindestens 30 Tage rückwirkend lückenlos vorliegen.
- Referenzpreis automatisch ableiten — Berechnen Sie vor jeder Aktion den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage und nutzen Sie ihn als Streichpreis. Rechnen Sie nicht mit dem Listenpreis, wenn zwischenzeitlich rabattiert wurde. Dokumentieren Sie die Berechnung mit Zeitstempel.
- Grundpreis-Attribute im Stammdatensatz sichern — Hinterlegen Sie Menge und Einheit strukturiert, nicht als Freitext im Titel. Prüfen Sie besonders Multipacks, Sets und Meterware. Lassen Sie den Grundpreis rechnerisch aus dem Verkaufspreis ableiten, damit er bei Rabatten mitzieht.
- Vergleichspreis-Typ definieren — Legen Sie je Artikel fest, ob Sie gegen den eigenen Vorpreis oder gegen eine UVP werben. Für UVP-Angaben brauchen Sie einen Nachweis vom Hersteller. Mischformen ohne Bezugsangabe vermeiden.
- Aktionsmechaniken mit echtem Enddatum planen — Definieren Sie Start und Ende jeder Rabattaktion im Voraus und halten Sie beides ein. Verzichten Sie auf Countdowns, die neu starten, und auf Bestandshinweise, die nicht dem Lager entsprechen.
- Repricing mit Leitplanken versehen — Setzen Sie Mindestpreise, maximale Änderungsfrequenz und Sperrfristen, damit automatische Anpassungen die Referenzpreis-Logik nicht unterlaufen. Jede automatische Änderung muss protokolliert werden.
- Monatliches Stichprobenaudit fahren — Prüfen Sie einmal im Monat eine Stichprobe Ihrer meistverkauften Artikel auf Streichpreis, Grundpreis und Aktionslaufzeit. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, damit Sie im Streitfall ein funktionierendes Kontrollsystem belegen können.
Preishistorie und Repricing zusammendenken: die Praxis mit MarketplAIce
Der entscheidende Punkt ist die Verbindung zwischen Preisautomatisierung und Compliance. Ein Repricer, der nur auf Wettbewerbspreise reagiert, erzeugt genau die Preiskurve, die Ihnen später die Streichpreise verhagelt.
MarketplAIce arbeitet an dieser Stelle prädiktiv statt rein reaktiv: Preis- und Gebotsentscheidungen werden vorausschauend über einen Horizont von fünf Tagen berechnet, nicht als Reflex auf die letzte Marktbewegung. Das reduziert die Zahl kurzlebiger Preissprünge — und damit die Zahl der Tiefpunkte, die Ihre Referenzpreise nach unten ziehen.
Weil MarketplAIce kanalübergreifend arbeitet, liegen Preisstände für Temu und Ihre anderen Marktplätze in einer Struktur. Das ist praktisch relevant, weil Sie identische Artikel selten nur auf einem Kanal führen und Abmahnungen sich nicht auf einen Marktplatz beschränken.
Für die Umsetzung heißt das konkret: Repricing-Leitplanken definieren, Änderungsfrequenz begrenzen, Preisstände protokollieren und den Streichpreis aus der Historie ableiten statt aus dem Bauchgefühl. Mehr zur Preislogik auf dem Kanal finden Sie im Beitrag zur Temu Preisstrategie, die rechtlichen Grundlagen vertieft der Artikel zur Preisangabenverordnung im Online-Handel.
Wenn Sie die Automatisierung mit einem klaren Regelwerk kombinieren, ist die PAngV kein Bremsklotz. Sie wird zu einer Randbedingung, die das System ohnehin einhält. Welche Funktionen in welchem Umfang enthalten sind, zeigen die Preise und Tarife.
FAQ
Muss ich den Streichpreis auf Temu selbst berechnen oder macht das die Plattform?
Verantwortlich für die Richtigkeit sind Sie, wenn Sie den Preis und die Aktion steuern. Die Plattform stellt die Darstellung bereit, kennt aber Ihre vollständige Preishistorie über alle Kanäle nicht. Berechnen Sie den Referenzpreis deshalb aus Ihren eigenen Daten und übernehmen Sie ihn bewusst.
Gilt die 30-Tage-Regel auch bei Coupons und Blitzverkäufen?
Sobald Sie mit einer Preisermäßigung werben, greift die Regel. Entscheidend ist nicht das Format, sondern ob dem Kunden eine Ersparnis gegenüber einem früheren Preis dargestellt wird. Rein individuelle Rabatte ohne beworbenen Vergleichspreis werden anders beurteilt als öffentlich beworbene Preisnachlässe.
Was passiert, wenn ein Artikel neu ist und noch keine 30 Tage im Sortiment war?
Dann existiert kein Referenzpreis aus einem vollen Rückblickfenster, und ein Streichpreis auf Basis eines eigenen Vorpreises lässt sich nicht sauber begründen. In diesem Fall verzichten Sie besser auf die Rabattdarstellung oder arbeiten mit einer belegbaren UVP. Sicherer ist, den Artikel zunächst ohne Streichpreis einzuführen.
Reicht es, den Grundpreis in den Titel zu schreiben?
Nein. Der Grundpreis muss als solcher erkennbar und unmissverständlich dem Gesamtpreis zugeordnet sein. Eine Angabe im Titel wird bei Preisänderungen außerdem nicht automatisch aktualisiert und wird dadurch schnell falsch.
Darf ich mit einer UVP werben, wenn der Hersteller sie nicht mehr veröffentlicht?
Nur wenn die Empfehlung tatsächlich aktuell ist. Eine zurückgezogene oder veraltete UVP taugt nicht als Vergleichsmaßstab und ist irreführend. Holen Sie sich die aktuelle Preisempfehlung schriftlich und archivieren Sie sie mit Datum.
Wie lange muss ich meine Preishistorie aufbewahren?
Für die Berechnung brauchen Sie mindestens 30 Tage, für die Verteidigung im Streitfall deutlich mehr. Praktikabel ist eine Aufbewahrung über mehrere Jahre, weil Abmahnungen und Vertragsstrafenverfahren zeitversetzt kommen können. Der Speicherbedarf für Preisstände ist gering, der Nutzen im Ernstfall hoch.
Haftet Temu für falsche Preisangaben in meinem Angebot mit?
Temu hat als sehr große Online-Plattform eigene Pflichten unter dem Digital Services Act, was die EU-Kommission mit der Geldbuße vom 28. Mai 2026 deutlich gemacht hat. Diese Pflichten entlasten Sie aber nicht von Ihrer eigenen Verantwortung als Verkäufer. Beide Ebenen bestehen nebeneinander.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und arbeitet seit über acht Jahren im Amazon-Advertising und Marktplatzgeschäft. Mit der AMZ+ Consulting GmbH betreut er Händler und Agenturen bei Preis-, Werbe- und Listing-Strategien über mehrere Kanäle hinweg. Mehr zur Expertise