Preisangabenverordnung 2026: Preise rechtssicher auszeichnen
Preisangabenverordnung 2026 verständlich erklärt: 30-Tage-Bestpreis bei Streichpreisen, Grundpreis-Pflicht, Bußgelder und rechtssichere Preisauszeichnung.

Die Kurzfassung: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Sie Preise im Online-Handel auszeichnen müssen. Der seit dem 28.05.2022 geltende § 11 PAngV verpflichtet Sie, bei jeder Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben – den sogenannten 30-Tage-Bestpreis, der als Basis für Streichpreise dient. Bei bestimmten Waren müssen Sie zusätzlich den Grundpreis je Mengeneinheit (etwa pro Kilogramm oder Liter) nennen, und auch dort gilt die 30-Tage-Regel. Die aktuell gültige Fassung der PAngV ist seit dem 19.06.2026 in Kraft. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder bis zu 25.000 EUR nach sich ziehen. Prädiktives, regelkonformes Repricing über MarketplAIce hilft Ihnen, Preise sauber und nachvollziehbar zu steuern. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Grundlagen und die 6 Schritte an die Hand.
Was die Preisangabenverordnung regelt
Die PAngV legt fest, wie Sie gegenüber Verbrauchern Preise angeben müssen. Ihr Ziel ist, dass Kunden Preise klar erkennen und vergleichen können.
Sie betrifft praktisch jeden Online-Händler. Sobald Sie an Verbraucher verkaufen, gelten die Vorgaben für Endpreise, Grundpreise und Preisermäßigungen.
Zentral sind drei Themen: der Gesamtpreis inklusive Steuern, der Grundpreis bei bestimmten Waren und die Regeln für beworbene Preisermäßigungen. Gerade der letzte Punkt hat sich mit § 11 PAngV verschärft.
Wer diese Regeln kennt, vermeidet Abmahnungen und Bußgelder. Weil Preise auf Marktplätzen ständig in Bewegung sind, hilft ein System, das Änderungen sauber steuert – genau hier setzt MarketplAIce mit prädiktivem Repricing an. Beachten Sie: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Der 30-Tage-Bestpreis bei Streichpreisen
Die wichtigste Neuerung betrifft Streichpreise. Wenn Sie mit einer Preisermäßigung werben, müssen Sie nach § 11 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben.
Dieser 30-Tage-Bestpreis ist die Basis für den durchgestrichenen Preis. Sie dürfen also nicht einfach einen beliebigen früheren oder erhöhten Preis durchstreichen, um einen größeren Rabatt vorzutäuschen.
Ein Beispiel macht es klar. Lag der Preis in den letzten 30 Tagen zeitweise bei 20 EUR und Sie senken jetzt auf 18 EUR, dann ist 20 EUR die Bezugsgröße – nicht ein alter Preis von 25 EUR.
Diese Regel soll Schein-Rabatte verhindern. Für Sie bedeutet das: Sie müssen die Preishistorie kennen und sauber dokumentieren. Ein prädiktives Repricing über MarketplAIce steuert Ihre Preise nachvollziehbar, sodass die Bezugsgröße sauber bleibt.
Der Grundpreis und seine Pflichten
Bei vielen Waren müssen Sie zusätzlich zum Gesamtpreis einen Grundpreis angeben. Das ist der Preis je Mengeneinheit, zum Beispiel pro Kilogramm, pro Liter oder pro 100 Milliliter.
Der Grundpreis macht Produkte vergleichbar. Kunden erkennen so, ob die große Packung wirklich günstiger ist als die kleine.
Wichtig ist: Auch beim Grundpreis gilt die 30-Tage-Regel. Bewerben Sie eine Ermäßigung, muss sich der reduzierte Grundpreis konsequent aus dem Bestpreis der letzten 30 Tage ableiten.
Fehler beim Grundpreis sind ein häufiger Abmahngrund. Prüfen Sie deshalb genau, für welche Ihrer Produkte die Grundpreis-Pflicht gilt und ob die Angaben korrekt und gut sichtbar sind.
Die aktuelle Fassung seit 2026
Die PAngV wurde mehrfach angepasst. Die aktuell gültige Fassung ist seit dem 19.06.2026 in Kraft.
Für Sie als Händler ist wichtig, immer mit der geltenden Fassung zu arbeiten. Rechtstexte, Vorlagen und Prozesse sollten auf dem aktuellen Stand sein.
Die Grundprinzipien bleiben stabil: klarer Gesamtpreis, Grundpreis bei bestimmten Waren und der 30-Tage-Bestpreis bei Ermäßigungen. Diese Kernpflichten sollten Sie fest in Ihren Alltag einbauen.
Weil sich Rechtslagen ändern können, lohnt sich eine regelmäßige Prüfung Ihrer Preisauszeichnung. Bei Unsicherheit sollten Sie rechtlichen Rat einholen, denn dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die PAngV sind kein Kavaliersdelikt. Zwei Konsequenzen sind besonders relevant.
Erstens drohen Abmahnungen. Mitbewerber und Verbände können unzulässige Preisangaben abmahnen und eine Unterlassung verlangen.
Zweitens drohen Bußgelder. Verstöße gegen die PAngV können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
Das Risiko ist real, gerade bei falschen Streichpreisen und fehlenden Grundpreisen. Wer seine Preise sauber und nachvollziehbar steuert, senkt dieses Risiko deutlich. Ein prädiktives, regelkonformes Repricing über MarketplAIce hilft dabei, die Bezugsgrößen konsistent zu halten.
Prädiktives Repricing regelkonform einsetzen
Preise ändern sich auf Marktplätzen ständig. Manuell ist es kaum möglich, die 30-Tage-Bestpreise über viele Produkte im Blick zu behalten.
Hier hilft automatisiertes Repricing. Es passt Preise regelbasiert an, statt sie zufällig zu ändern, und macht die Preishistorie nachvollziehbar.
MarketplAIce arbeitet dabei prädiktiv statt rein reaktiv. Es steuert Preise 5 Tage vorausschauend und über 15 Dimensionen, sodass Sie nicht nur auf Wettbewerber reagieren, sondern vorausplanen.
Wichtig bleibt: Die Technik nimmt Ihnen die Steuerung ab, nicht die Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Streich- und Grundpreise den PAngV-Vorgaben entsprechen. MarketplAIce unterstützt die saubere Preissteuerung, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
In 6 Schritten Preise rechtssicher auszeichnen
Diese Reihenfolge hilft Ihnen, die PAngV im Alltag umzusetzen.
- Aktuelle Fassung prüfen: Arbeiten Sie mit der seit dem 19.06.2026 geltenden Fassung und halten Sie Rechtstexte aktuell.
- Gesamtpreise korrekt angeben: Zeigen Sie immer den Endpreis inklusive Steuern klar und gut sichtbar an.
- Grundpreise ergänzen: Prüfen Sie, für welche Produkte die Grundpreis-Pflicht gilt, und geben Sie ihn korrekt an.
- Bestpreis dokumentieren: Erfassen Sie bei jeder Ermäßigung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße.
- Preissteuerung automatisieren: Nutzen Sie prädiktives Repricing über MarketplAIce, um Preise nachvollziehbar zu steuern.
- Rechtlich absichern: Lassen Sie Ihre Preisauszeichnung im Zweifel juristisch prüfen, denn dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
FAQ
Was ist der 30-Tage-Bestpreis?
Bei jeder beworbenen Preisermäßigung müssen Sie nach § 11 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Dieser Wert dient als Basis für den durchgestrichenen Preis. So sollen Schein-Rabatte verhindert werden.
Seit wann gilt die 30-Tage-Regel?
Die Regelung nach § 11 PAngV gilt seit dem 28.05.2022. Die aktuell gültige Fassung der Preisangabenverordnung insgesamt ist seit dem 19.06.2026 in Kraft. Arbeiten Sie deshalb immer mit der geltenden Fassung.
Für welche Produkte gilt die Grundpreis-Pflicht?
Der Grundpreis je Mengeneinheit, etwa pro Kilogramm oder Liter, ist bei entsprechenden Waren Pflicht. Er macht Produkte vergleichbar. Auch beim Grundpreis gilt die 30-Tage-Regel bei Ermäßigungen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verstöße können Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie Bußgelder von bis zu 25.000 EUR nach sich ziehen. Besonders häufig geahndet werden falsche Streichpreise und fehlende Grundpreise. Eine saubere Preissteuerung senkt das Risiko deutlich.
Darf ich einen alten höheren Preis durchstreichen?
Nein. Als Bezugsgröße für den Streichpreis gilt der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, nicht ein beliebiger früherer oder künstlich erhöhter Preis. Andernfalls liegt ein Schein-Rabatt vor, der abgemahnt werden kann.
Hilft MarketplAIce bei der PAngV-Konformität?
MarketplAIce steuert Ihre Preise prädiktiv und nachvollziehbar, sodass Bezugsgrößen konsistent bleiben. Damit erleichtert es die regelkonforme Preissteuerung. Es ersetzt jedoch keine Rechtsberatung; die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Preisangabenverordnung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollten Sie einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und beschäftigt sich seit über 8 Jahren mit Amazon Advertising und Marktplatz-Handel. Er hat Händler bei der Preissteuerung über mehrere Kanäle begleitet und weiß, wie wichtig nachvollziehbare Preise sind. Mehr dazu finden Sie zur Expertise-Seite.
Jetzt Preise sauber und sicher steuern
Die Preisangabenverordnung stellt klare Anforderungen an Streich- und Grundpreise. Wer den 30-Tage-Bestpreis dokumentiert und Preise nachvollziehbar steuert, vermeidet Abmahnungen und Bußgelder.
Testen Sie MarketplAIce und steuern Sie Ihre Preise prädiktiv und regelkonform: Kostenlos registrieren. Die Tarife im Überblick finden Sie unter /de/preise.
Lesen Sie weiter mit unseren Artikeln Multichannel-Preisparität 2026 und Abmahnung im Online-Handel 2026.