Temu Einwegkunststoff 2026: SUP-Abgabe und DIVID
Einwegkunststofffondsgesetz für Temu-Händler 2026: DIVID-Registrierung, Meldepflichten, Herstellerbegriff im Fernabsatz und Abgrenzung zur Verpackungslizenz.

Die Kurzfassung: Wenn Sie über Temu Einwegkunststoffprodukte an Endverbraucher in Deutschland verkaufen, können Sie unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fallen. Für inländische Hersteller solcher Produkte ist die Registrierung auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes seit dem 1. April 2024 verpflichtend. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren und ihre jährlich in Verkehr gebrachten Mengen melden; die Höhe der Abgabesätze je Kilogramm und Produktart regelt die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) und wird vom Bundesumweltministerium festgelegt. Auch ausländische Unternehmen sind registrierungs- und meldepflichtig, wenn sie direkt an Endverbraucher in Deutschland verkaufen. Importeure und bestimmte Online-Händler können ebenfalls betroffen sein. Ab 2026 kommen Hersteller von Feuerwerkskörpern hinzu: Wer die Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren.
Was das Einwegkunststofffondsgesetz für Temu-Händler bedeutet
Das EWKFondsG setzt einen Grundgedanken der erweiterten Herstellerverantwortung um: Wer bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringt, beteiligt sich an den Kosten, die durch die Entsorgung dieser Produkte im öffentlichen Raum entstehen. Reinigung von Straßen und Parks, Papierkörbe, Sammlung und Sensibilisierung — diese Aufwendungen werden über einen Fonds finanziert.
Für Sie als Händler ist die entscheidende Frage nicht, ob das Gesetz gerecht ist, sondern ob Sie darunter fallen. Die Antwort hängt an zwei Dingen: an den Produkten in Ihrem Sortiment und an Ihrer Rolle in der Lieferkette.
Der Vertrieb über Temu ändert an dieser Bewertung nichts. Das Gesetz knüpft nicht an den Vertriebsweg an, sondern an das Inverkehrbringen. Ob Sie über einen eigenen Shop, über einen Marktplatz oder über mehrere Kanäle parallel verkaufen, ist für die Registrierungspflicht unerheblich.
Gerade das Local-to-Local-Modell macht die Sache aber praktisch relevant. Dort lagern und versenden Sie selbst aus dem eigenen EU-Lager und treten gegenüber dem Endkunden als Verkäufer auf. Genau diese Konstellation führt in vielen Fällen dazu, dass Sie die Pflichten tragen und nicht Ihr Vorlieferant.
Viele Händler prüfen das erst, wenn eine Anfrage kommt. Das ist der teuerste Zeitpunkt, weil dann meist mehrere Meldejahre gleichzeitig aufzuarbeiten sind.
Wer als Hersteller gilt — und wer nicht
Der Herstellerbegriff des Gesetzes ist weiter, als der Wortlaut vermuten lässt. Hersteller ist nicht nur, wer produziert. Auch wer Einwegkunststoffprodukte erstmals im Geltungsbereich in Verkehr bringt, kann darunter fallen — typischerweise der Importeur.
Wenn Sie Ware aus einem Drittland beziehen und in Deutschland an Endverbraucher verkaufen, sind Sie derjenige, der das Produkt erstmals auf den deutschen Markt bringt. Ein Vorlieferant außerhalb der EU nimmt Ihnen diese Rolle nicht ab.
Für ausländische Unternehmen gilt eine spiegelbildliche Regel: Wer aus dem Ausland direkt an Endverbraucher in Deutschland verkauft, ist ebenfalls registrierungs- und meldepflichtig. Der fehlende Sitz in Deutschland befreit nicht.
Auch bestimmte Online-Händler können betroffen sein, ohne im klassischen Sinne Hersteller zu sein. Prüfen Sie deshalb nicht nach Bauchgefühl, sondern anhand Ihrer tatsächlichen Bezugswege je Artikelgruppe. In Sortimenten mit gemischter Beschaffung — teils EU-Vorlieferant, teils Direktimport — kann die Antwort innerhalb desselben Sortiments unterschiedlich ausfallen.
Dokumentieren Sie diese Bewertung schriftlich. Kommt es später zu einer Prüfung, hilft eine nachvollziehbare Einordnung mehr als eine nachträgliche Erklärung.
Welche Produktarten typischerweise betroffen sind
Das Gesetz erfasst nicht jeden Artikel aus Kunststoff, sondern definierte Kategorien von Einwegkunststoffprodukten. Dazu zählen üblicherweise Produkte, die im öffentlichen Raum konsumiert und dort entsorgt werden: Lebensmittelbehälter für den Sofortverzehr, Getränkebecher und deren Deckel, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakprodukte mit Filtern.
Für Marktplatzhändler sind vor allem drei Bereiche relevant. Erstens Party- und Saisonartikel, in denen Luftballons und Einweggeschirr häufig vorkommen. Zweitens Drogerie- und Hygienesortimente mit Feuchttüchern. Drittens alles, was rund um Take-away und Camping verkauft wird.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Produkt und Verpackung. Ein Becher, den Sie als Ware verkaufen, ist ein Einwegkunststoffprodukt. Die Folie, in der Sie ihn versenden, ist Verpackung und fällt unter ein anderes Regelwerk.
Gehen Sie Ihr Sortiment deshalb einmal vollständig durch, statt sich auf einzelne Verdachtsfälle zu verlassen. Bei mehreren hundert SKUs ist das Aufwand, aber es ist einmaliger Aufwand mit dauerhaftem Nutzen.
Halten Sie das Ergebnis in einer Sortimentsliste fest, die Sie bei jeder Neuaufnahme fortschreiben. Neue Artikel sind der häufigste Weg, wie sich eine saubere Compliance-Struktur wieder auflöst.
Abgrenzung zur Verpackungslizenzierung
Eine der häufigsten Verwechslungen im Alltag: Verpackungslizenzierung und Einwegkunststofffonds sind zwei getrennte Pflichten mit getrennten Registern. Wer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert ist, hat damit die Pflichten aus dem EWKFondsG nicht erfüllt.
Die Verpackungslizenzierung betrifft Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen — Kartons, Füllmaterial, Umverpackungen. Der Einwegkunststofffonds betrifft bestimmte Produkte selbst, unabhängig davon, wie sie verpackt sind.
Praktisch heißt das: Sie können von beidem betroffen sein, von einem von beidem oder von keinem. Eine Erfüllung ersetzt die andere nicht, und beide haben eigene Registrierungen, eigene Meldewege und eigene Fristen.
Legen Sie sich deshalb eine einfache Übersicht an, in der Sie je Pflicht festhalten, ob Sie betroffen sind, wo Sie registriert sind, wann die Meldung fällig ist und wer intern zuständig ist. Diese Übersicht ist in der Praxis wertvoller als jede Rechtsauslegung, weil sie verhindert, dass Fristen unbemerkt verstreichen.
Wer mehrere Marktplätze bedient, sollte diese Übersicht kanalübergreifend führen statt je Plattform. MarketplAIce ist genau darauf ausgelegt, Sortiments- und Kostendaten kanalübergreifend zu halten, sodass Sie eine Artikelgruppe nicht dreimal getrennt bewerten müssen.
Wie sich solche Termine über alle Kanäle hinweg strukturieren lassen, zeigt unser Multichannel-Compliance-Kalender.
DIVID-Registrierung in 7 Schritten
Die Registrierung selbst ist kein Hexenwerk, wenn die Vorarbeit stimmt. Die folgenden sieben Schritte bilden den üblichen Ablauf ab.
- Betroffenheit je Artikelgruppe klären. Gehen Sie Ihr Sortiment durch und markieren Sie alle Artikel, die einer der Einwegkunststoff-Kategorien zuzuordnen sind. Halten Sie fest, über welchen Bezugsweg der Artikel nach Deutschland kommt. Erst diese beiden Angaben zusammen ergeben ein belastbares Bild.
- Eigene Rolle bestimmen. Prüfen Sie je Artikelgruppe, ob Sie das Produkt erstmals im Geltungsbereich in Verkehr bringen. Bei Direktimport aus einem Drittland ist das regelmäßig der Fall. Bei Bezug von einem bereits registrierten inländischen Vorlieferanten kann die Bewertung anders ausfallen.
- Unternehmensdaten zusammenstellen. Sie benötigen die vollständigen Firmendaten, die Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine benannte verantwortliche Person. Prüfen Sie vorab, ob diese Angaben mit Ihren übrigen Registereinträgen übereinstimmen. Abweichende Schreibweisen führen regelmäßig zu Rückfragen.
- DIVID-Konto anlegen. Registrieren Sie sich auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes und ordnen Sie Ihrem Konto die betroffenen Produktarten zu. Legen Sie die Zugangsdaten so ab, dass nicht nur eine einzelne Person Zugriff hat. Ein Konto, das an einem persönlichen Postfach hängt, wird bei Personalwechsel zum Problem.
- Mengenermittlung aufsetzen. Bauen Sie eine Auswertung, die je Kalenderjahr die in Verkehr gebrachte Menge je Produktart in Kilogramm ausweist. Nutzen Sie dafür die Stammdaten aus Ihrem Warenwirtschaftssystem, insbesondere das Produktgewicht je SKU. Fehlende Gewichtsangaben sind der häufigste Grund, warum die Meldung im letzten Moment scheitert.
- Meldung fristgerecht abgeben. Übermitteln Sie die Jahresmengen über die Plattform innerhalb der vorgesehenen Frist und archivieren Sie die Bestätigung. Legen Sie den Termin als wiederkehrenden Kalendereintrag an, nicht als Notiz. Eine jährliche Pflicht wird verlässlich nur mit einem festen Termin erfüllt.
- Prozess jährlich nachziehen. Prüfen Sie zu Jahresbeginn, ob neue Artikel oder neue Bezugswege hinzugekommen sind und ob sich die maßgeblichen Vorgaben geändert haben. Aktualisieren Sie die Sortimentsliste entsprechend. Compliance verfällt nicht durch eine falsche Entscheidung, sondern durch fehlende Pflege.
Meldefristen, Mengenermittlung und Dokumentation
Die Mengenermittlung ist der Teil, an dem die meiste Arbeit hängt. Gefragt ist die Masse der in Verkehr gebrachten Produkte je Produktart, nicht die Stückzahl. Sie brauchen also verlässliche Gewichtsangaben je SKU.
In vielen Warenwirtschaftssystemen sind diese Felder unvollständig gepflegt, weil sie im Tagesgeschäft nur für Versandkosten gebraucht werden. Für die Meldung reicht ein grob geschätztes Versandgewicht aber nicht, weil dort auch Verpackung enthalten ist.
Nehmen Sie sich deshalb die betroffenen SKUs gezielt vor und hinterlegen Sie das Produktgewicht getrennt vom Versandgewicht. Bei Sets und Mehrfachpackungen ist besonders sorgfältig zu arbeiten, weil sich die relevante Menge dort vervielfacht.
Archivieren Sie alle Grundlagen: die Sortimentsbewertung, die Gewichtsdaten, die Absatzauswertung und die Meldebestätigung. Bewahren Sie diese Unterlagen so auf, dass sie auch Jahre später ohne den ursprünglichen Bearbeiter nachvollziehbar sind.
Wer ohnehin Produktdaten pflegt, sollte die Gelegenheit nutzen. Vollständige Gewichts- und Materialangaben verbessern nicht nur die Meldung, sondern auch die Kalkulation und die Listing-Qualität. In MarketplAIce laufen Produktstammdaten, Gebühren und Absatz je SKU zusammen, sodass Lücken in der Datenpflege schnell auffallen.
Neu ab 2026: Feuerwerkskörper im Anwendungsbereich
Ab 2026 fallen zusätzlich Hersteller von Feuerwerkskörpern unter das Gesetz. Für Händler mit Silvestersortiment ist das die wichtigste Änderung der letzten Jahre in diesem Bereich.
Die Übergangsregel ist klar: Wer die Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren. Das ist eine großzügige Frist, die genau deshalb gern übersehen wird.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Sortiment betroffen ist, und setzen Sie die Registrierung nicht auf den Dezember. Der Jahresendzeitraum ist bei Silvesterware ohnehin der operativ dichteste, und eine Registrierung mit Rückfragen dauert erfahrungsgemäß länger als geplant.
Denken Sie auch an saisonale Zukäufe. Wer Feuerwerk nur in einem Jahr als Aktionsware führt, ist deshalb nicht automatisch außen vor.
Konsequenzen bei Versäumnis und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Eine unterlassene Registrierung oder Meldung ist kein Kavaliersdelikt. Verstöße gegen Registrierungs- und Meldepflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung sind bußgeldbewehrt, hinzu kommt die Nachzahlung der Abgabe für zurückliegende Zeiträume.
Praktisch ebenso unangenehm ist der Aufwand der Nachbearbeitung. Wer mehrere Jahre rückwirkend Mengen rekonstruieren muss, arbeitet mit unvollständigen Stammdaten und alten Exporten. Der Aufwand übersteigt die eigentliche Abgabe in vielen Fällen deutlich.
Die Aufgabenteilung mit dem Steuerberater sollten Sie früh klären. Die Abgabe ist keine Steuer, und viele Kanzleien betreuen das Thema nicht standardmäßig. Klären Sie deshalb explizit, wer die Mengenermittlung erstellt, wer die Meldung einreicht und wer die Fristen überwacht.
Sinnvoll ist eine schriftliche Zuständigkeitsregel, die auch den Vertretungsfall abdeckt. Ohne diese Klärung entsteht regelmäßig die Situation, in der beide Seiten annehmen, die andere kümmere sich.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, hängt von Ihrem konkreten Sortiment und Ihren Bezugswegen ab — lassen Sie die Einordnung im Zweifel anwaltlich prüfen.
Compliance-Kosten gehören in die Kalkulation
Abgaben, Lizenzen und Meldeaufwand sind Kosten wie Versand und Marktplatzgebühren. Sie fallen aber nicht je Bestellung an, sondern je Menge und je Jahr — und genau deshalb tauchen sie in der SKU-Kalkulation selten auf.
Das führt zu einem systematischen Fehler: Artikelgruppen mit hohen Compliance-Kosten erscheinen profitabler, als sie sind. Werden dann noch Werbebudgets nach Rohertrag verteilt, fließt Geld bevorzugt in die falschen SKUs.
MarketplAIce arbeitet an dieser Stelle prädiktiv statt reaktiv. Die Plattform rechnet Kostenblöcke je SKU durch, prognostiziert die Entwicklung fünf Tage im Voraus und steuert Gebote, Listings und Preise kanalübergreifend auf dieser Basis — statt erst zu reagieren, wenn der Monatsabschluss die Lücke zeigt.
Wenn Sie prüfen möchten, wie sich Abgaben und Nebenkosten auf die tatsächliche Marge Ihrer Artikelgruppen auswirken, können Sie MarketplAIce 14 Tage kostenlos testen. Den passenden Funktionsumfang finden Sie unter Preise und Tarife: Essential 249 €, Growth 549 €, Pro 999 € netto pro Monat.
Wie stark Kennzeichnungs- und Informationspflichten sonst noch in den Alltag hineinwirken, zeigt unser Beitrag zur Textilkennzeichnung auf Temu.
FAQ
Ab wann gilt die DIVID-Registrierungspflicht?
Für inländische Hersteller von Einwegkunststoffprodukten ist die Registrierung auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes seit dem 1. April 2024 verpflichtend. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren und ihre jährlich in Verkehr gebrachten Mengen melden.
Bin ich als reiner Händler betroffen?
Das hängt von Ihrer Rolle ab. Wer Einwegkunststoffprodukte erstmals im Geltungsbereich in Verkehr bringt — etwa als Importeur aus einem Drittland — kann als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten. Auch bestimmte Online-Händler können betroffen sein.
Gilt das Gesetz auch für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland?
Ja. Auch ausländische Unternehmen sind registrierungs- und meldepflichtig, wenn sie direkt an Endverbraucher in Deutschland verkaufen. Ein fehlender Sitz in Deutschland befreit nicht von den Pflichten.
Wie hoch ist die Abgabe je Kilogramm?
Die Abgabesätze je Kilogramm und Produktart regelt die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV); sie werden vom Bundesumweltministerium festgelegt. Ziehen Sie für Ihren konkreten Fall die aktuelle Fassung der Verordnung oder die Angaben des Umweltbundesamtes heran.
Ersetzt die Verpackungslizenzierung die DIVID-Registrierung?
Nein. Das sind zwei getrennte Pflichten mit getrennten Registern, eigenen Meldewegen und eigenen Fristen. Die Erfüllung der einen Pflicht hat keine Wirkung auf die andere.
Was ändert sich 2026 für Feuerwerkskörper?
Ab 2026 fallen zusätzlich Hersteller von Feuerwerkskörpern unter das Gesetz. Wer die Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren.
Welche Daten brauche ich für die Mengenmeldung?
Sie benötigen die in Verkehr gebrachte Masse je Produktart und Kalenderjahr, also verlässliche Produktgewichte je SKU — getrennt vom Versandgewicht. Bei Sets und Mehrfachpackungen ist besondere Sorgfalt nötig, weil sich die relevante Menge dort vervielfacht.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und arbeitet seit über 8 Jahren im Amazon Advertising und in der Steuerung von Marktplatzsortimenten. Mit der AMZ+ Consulting GmbH unterstützt er Händler und Agenturen dabei, Gebotssteuerung, Listing-Optimierung und Repricing zu automatisieren und regulatorische Kostenblöcke sauber in die Deckungsbeitragsrechnung je SKU zu überführen. Mehr zur Expertise