Temu Textilkennzeichnung 2026: Pflichtangaben
Temu Textilkennzeichnung 2026: Welche Pflichtangaben Mode-Listings brauchen, welche Faserbezeichnungen gelten und wie Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.

Die Kurzfassung: Wenn Sie Mode oder Heimtextilien auf Temu verkaufen, müssen Sie die Faserzusammensetzung Ihrer Produkte angeben, und zwar zweifach. Einmal dauerhaft am Produkt selbst, also auf einem eingenähten oder fest angebrachten Etikett, und einmal im Online-Listing, sichtbar bevor der Käufer den Kaufvorgang abschließt. Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011, die für jedes Erzeugnis gilt, das ganz oder teilweise aus Textilfasern besteht. Die Angabe muss in Prozent erfolgen, in absteigender Reihenfolge und ausschließlich mit den in Anhang I zugelassenen Faserbezeichnungen, auf dem deutschen Markt in deutscher Sprache. Fehlende oder falsche Angaben sind abmahnfähig und können nach § 12 Textilkennzeichnungsgesetz mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. MarketplAIce prüft Ihre Pflichtangaben kanalübergreifend und meldet Lücken, bevor ein Wettbewerber oder ein Verband sie findet.
Was die Textilkennzeichnungsverordnung tatsächlich verlangt
Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 regelt europaweit einheitlich, wie Textilerzeugnisse zu kennzeichnen sind. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird in Deutschland durch das Textilkennzeichnungsgesetz flankiert, das die Bußgeldtatbestände enthält.
Der Anwendungsbereich ist weiter, als viele Händler annehmen. Erfasst sind nicht nur Bekleidung, sondern grundsätzlich alle Erzeugnisse, die zu mindestens 80 Prozent ihres Gewichts aus Textilfasern bestehen. Dazu zählen Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge, Kissenbezüge, Tischdecken und Textilbezüge von Möbeln.
Kern der Pflicht ist die vollständige Angabe der Faserzusammensetzung in Prozent des Gewichts. Die Fasern werden in absteigender Reihenfolge genannt, beginnend mit dem größten Anteil, und die Summe muss 100 Prozent ergeben.
Die Pflicht trifft denjenigen, der das Erzeugnis auf dem Markt bereitstellt. Als Händler auf Temu können Sie sich also nicht darauf zurückziehen, dass Ihr Lieferant die Angaben geliefert hat. Sie haften für die Richtigkeit Ihrer Listings, auch wenn die Daten von einem Dritten stammen.
Etikett und Listing: zwei getrennte Pflichten
Der häufigste Fehler im Marktplatzgeschäft ist die Annahme, ein korrektes Etikett am Produkt reiche aus. Das ist nicht der Fall. Die Faserzusammensetzung muss zusätzlich im Online-Angebot stehen, und zwar so, dass der Käufer sie vor dem Abschluss der Bestellung lesen kann.
Damit ist auch geklärt, wo die Angabe nicht stehen darf. Sie gehört nicht in die AGB, nicht in ein PDF-Datenblatt, nicht in eine nachgelagerte Detailseite und nicht ausschließlich auf ein Produktfoto. Sie muss auf der Produktseite selbst erscheinen, klar und deutlich lesbar.
Am Produkt selbst muss die Kennzeichnung dauerhaft sein. Ein eingenähtes Etikett erfüllt diese Anforderung, ein loser Anhänger oder ein aufgeklebter Sticker in der Regel nicht, weil beides nach dem Kauf verloren geht.
Für Temu bedeutet das eine doppelte Prüfroutine. Erstens: Ist die Ware korrekt etikettiert, bevor sie ins Lager oder in den Versand geht? Zweitens: Ist die Angabe im Listing gepflegt, im Beschreibungstext oder in einem strukturierten Attributfeld? Fällt eine der beiden Prüfungen aus, ist das Angebot angreifbar.
Die zugelassenen Faserbezeichnungen
Nicht jede Bezeichnung ist erlaubt. Verwendet werden dürfen ausschließlich die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Faserbezeichnungen, und zwar in der jeweiligen Landessprache. Für den deutschen Markt heißt das: deutsche Bezeichnungen, nicht die englischen Begriffe aus dem Lieferantenkatalog.
Typische Übersetzungsfehler sind schnell aufgezählt. "Cotton" muss "Baumwolle" heißen, "Polyester" bleibt Polyester, "Wool" wird zu "Wolle", "Viscose" zu "Viskose", "Elastane" zu "Elasthan" und "Linen" zu "Leinen". Kunstbegriffe wie "Baumwolle-Mix", "Premium-Faser" oder "Softtouch-Material" sind keine zulässigen Faserbezeichnungen.
Ebenso wenig zulässig sind Marken- und Fantasienamen anstelle der Faserangabe. Ein Markenname darf ergänzend genannt werden, ersetzt die vorgeschriebene Bezeichnung aber nicht.
Ein weiterer Stolperstein sind pauschale Formulierungen wie "Materialmix" oder "diverse Fasern". Sie erfüllen die Kennzeichnungspflicht nicht, weil sie weder die Faser noch den Anteil benennen. Auch die verbreitete Angabe "100 Prozent Baumwolle" auf einem Artikel mit Elasthananteil ist ein Verstoß, selbst wenn der Anteil gering ist.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Angaben zwischen Titel, Bulletpoints und Attributfeld übereinstimmen. Widersprüchliche Angaben innerhalb desselben Listings sind aus Sicht eines Abmahners genauso angreifbar wie eine fehlende Angabe, weil der Käufer nicht erkennen kann, welche Information gilt.
Vorsicht auch bei Tierhaaren und Sonderfasern. Begriffe wie Kaschmir, Mohair, Alpaka oder Seide sind geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn die Faser tatsächlich enthalten ist. Falsche Angaben in diesem Bereich sind nicht nur ein Kennzeichnungsverstoß, sondern zusätzlich eine irreführende Werbung.
In 6 Schritten zur rechtssicheren Textilkennzeichnung auf Temu
So bringen Sie Ihr Mode-Sortiment auf Temu in einen prüfungsfesten Zustand:
- Sortiment erfassen. Listen Sie alle Artikel auf, die ganz oder teilweise aus Textilfasern bestehen, inklusive Heimtextilien und textilbezogener Produkte.
- Lieferantendaten anfordern. Lassen Sie sich die exakte Faserzusammensetzung in Prozent schriftlich bestätigen, nicht als ungefähre Angabe.
- Bezeichnungen übersetzen. Übertragen Sie jede Faser in die zugelassene deutsche Bezeichnung nach Anhang I und streichen Sie alle Fantasiebegriffe.
- Reihenfolge und Summe prüfen. Ordnen Sie die Fasern absteigend nach Gewichtsanteil und stellen Sie sicher, dass die Prozentwerte 100 ergeben.
- Listing befüllen. Tragen Sie die Angabe sichtbar auf der Produktseite ein, idealerweise im strukturierten Attributfeld und zusätzlich im Beschreibungstext.
- Wareneingang kontrollieren. Prüfen Sie stichprobenartig, ob die gelieferte Ware ein dauerhaftes Etikett mit derselben Zusammensetzung trägt.
Toleranzen, Ausnahmen und typische Sonderfälle
Die Verordnung kennt Toleranzen, aber sie sind eng. Kleinste Abweichungen zwischen deklarierter und tatsächlicher Zusammensetzung sind in bestimmten Grenzen hinnehmbar, sie ersetzen aber keine sorgfältige Deklaration. Wer pauschal aufrundet, arbeitet außerhalb dieser Toleranzen.
Nicht mitgezählt werden müssen bestimmte Zierbesätze und sichtbare, isolierbare Fasern mit rein dekorativer Funktion, solange sie unterhalb der maßgeblichen Gewichtsschwellen bleiben. Auch Effektfasern zur antistatischen Wirkung dürfen unter engen Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben.
Ein häufiger Sonderfall sind Mehrkomponentenprodukte. Besteht ein Artikel aus mehreren textilen Teilen mit unterschiedlicher Zusammensetzung, etwa Oberstoff, Futter und Bündchen, müssen diese getrennt ausgewiesen werden. Eine Sammelangabe für das gesamte Produkt genügt dann nicht.
Ein zweiter Sonderfall sind nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs, etwa Lederbesätze oder Pelzkanten. Auf sie ist ausdrücklich hinzuweisen, weil Käufer diese Information für ihre Kaufentscheidung brauchen. Wie Sie das gemeinsam mit den übrigen Pflichtangaben strukturieren, zeigen wir im Beitrag zum Verkauf von Mode und Fashion auf Temu.
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Was Verstöße kosten
Textilkennzeichnung ist einer der klassischen Abmahngründe im Onlinehandel, weil der Verstoß von außen leicht nachweisbar ist. Ein Wettbewerber muss lediglich die Produktseite aufrufen und feststellen, dass die Faserzusammensetzung fehlt oder falsch bezeichnet ist. Ein Testkauf ist dafür nicht nötig.
Neben der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Anwaltskosten und Vertragsstrafenrisiko droht die ordnungsrechtliche Seite. Nach § 12 Textilkennzeichnungsgesetz kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Hinzu kommt die Marktplatzebene. Temu verlangt von Verkäufern die Einhaltung der geltenden Vorschriften, und Beanstandungen wegen Pflichtangaben können zur Deaktivierung einzelner Listings oder zu weitergehenden Maßnahmen gegen das Konto führen. Der wirtschaftliche Schaden entsteht dann nicht durch das Bußgeld, sondern durch den Umsatzausfall.
Beachten Sie außerdem den Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Seit dem Inkrafttreten des angepassten Produktsicherheitsrechts am 19. Februar 2026 können auch Verstöße gegen die GPSR mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Beide Pflichtenkreise treffen dasselbe Listing und sollten deshalb gemeinsam abgearbeitet werden.
Pflichtangaben, die neben der Faserzusammensetzung gelten
Die Faserzusammensetzung ist die bekannteste, aber nicht die einzige Pflicht bei Mode-Listings. Nach der Produktsicherheitsverordnung müssen Sie Hersteller und, bei Importware, die in der EU verantwortliche Person mit Namen und Kontaktdaten benennen. Diese Angaben gehören ebenfalls sichtbar auf die Produktseite.
Dazu kommen Warnhinweise, wo sie erforderlich sind. Bei Kinderbekleidung sind das insbesondere Hinweise zu Kordeln und Zugbändern, bei bestimmten Artikeln Hinweise zu Kleinteilen. Auch diese Informationen müssen vor dem Kaufabschluss verfügbar sein.
Pflegehinweise sind rechtlich nicht in gleicher Weise vorgeschrieben, praktisch aber ein Retourenhebel. Käufer, die Waschtemperatur und Trocknungshinweise vorab sehen, reklamieren seltener eingelaufene oder verfärbte Ware.
Nicht zu vergessen sind die Registrierungen im Hintergrund: Verpackungsregistrierung und, seit der Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Textilien in mehreren EU-Ländern, die jeweils national geforderten Textil-Registrierungen. Prüfen Sie diese Pflichten für jedes Land, in dem Sie über das Local Seller Program verkaufen.
Konsistenz über alle Kanäle halten
Wer Mode auf Temu verkauft, verkauft sie in der Regel auch auf anderen Marktplätzen. Genau daraus entsteht das nächste Risiko: unterschiedliche Angaben zum selben Artikel auf verschiedenen Kanälen. Ein Abmahner braucht nur zwei Screenshots, um daraus einen Vorwurf der Irreführung zu bauen.
Die Lösung ist ein zentraler Datensatz je Artikel, aus dem alle Kanäle bedient werden. Faserzusammensetzung, Herstellerangaben, Warnhinweise und Maße werden einmal gepflegt und überall identisch ausgespielt. Manuelle Pflege pro Kanal skaliert bei mehreren hundert SKUs nicht.
MarketplAIce setzt genau hier an. Die Plattform gleicht Listings kanalübergreifend ab, erkennt fehlende oder abweichende Pflichtangaben und priorisiert, welche Artikel Sie zuerst korrigieren sollten, gemessen an Umsatz und Risiko.
Der zweite Effekt ist ökonomisch. Saubere Attribute verbessern die Auffindbarkeit, weil Filter und Suchfunktionen auf strukturierten Daten aufsetzen. Compliance und Sichtbarkeit sind in der Modekategorie kein Gegensatz, sondern derselbe Arbeitsschritt. Wie Sie die Pflichtangaben grundsätzlich aufbauen, lesen Sie auch im Beitrag zur Textilkennzeichnung im Online-Handel.
FAQ
Reicht es, wenn die Faserzusammensetzung auf dem Etikett steht?
Nein. Die Angabe muss zusätzlich im Online-Listing stehen und für den Käufer sichtbar sein, bevor er die Bestellung abschließt. Etikett und Listing sind zwei getrennte Pflichten, die beide erfüllt sein müssen.
Darf ich englische Faserbezeichnungen verwenden?
Nein. Auf dem deutschen Markt müssen die zugelassenen deutschen Bezeichnungen aus Anhang I der Verordnung verwendet werden. "Cotton" statt "Baumwolle" ist ein klassischer und leicht nachweisbarer Verstoß.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Heimtextilien?
Ja. Die Verordnung erfasst grundsätzlich alle Erzeugnisse, die zu mindestens 80 Prozent ihres Gewichts aus Textilfasern bestehen. Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge und Tischdecken fallen damit ebenso darunter wie Bekleidung.
Was passiert, wenn mein Lieferant falsche Angaben geliefert hat?
Sie haften gegenüber Käufern und Wettbewerbern trotzdem, weil Sie das Produkt auf dem Markt bereitstellen. Intern können Sie Regress beim Lieferanten nehmen, das schützt Sie aber nicht vor Abmahnung oder Bußgeld. Lassen Sie sich Zusammensetzungen deshalb immer schriftlich bestätigen.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann nach § 12 Textilkennzeichnungsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommen typischerweise Abmahnkosten und im Wiederholungsfall Vertragsstrafen.
Muss ich Futter und Oberstoff getrennt angeben?
Ja, wenn ein Artikel aus mehreren textilen Bestandteilen mit unterschiedlicher Zusammensetzung besteht, sind diese getrennt auszuweisen. Eine pauschale Sammelangabe für das gesamte Produkt genügt in diesem Fall nicht.
Wie prüfe ich mein bestehendes Sortiment am schnellsten?
Beginnen Sie bei den umsatzstärksten Artikeln, weil dort das wirtschaftliche Risiko am größten ist. Danach arbeiten Sie Kategorien mit hohem Abmahnrisiko ab, insbesondere Kinderbekleidung und Artikel mit Sonderfasern wie Kaschmir oder Seide.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und bringt über 8 Jahre Erfahrung im Amazon- und Marktplatz-Advertising mit. Er begleitet Händler und Agenturen dabei, Sortimente rechtssicher und profitabel über mehrere Marktplätze zu steuern, statt jeden Kanal einzeln nachzupflegen. Mehr über seine Arbeit erfahren Sie auf der Seite zur Expertise-Seite.
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