Compliance-Kalender 2026 für Marktplatzhändler
Compliance-Kalender 2026: alle Stichtage für Marktplatzhändler von PPWR über Zollreform bis E-Rechnung — mit Zuständigkeiten und Prüfroutine.

Die Kurzfassung: 2026 ist das Jahr, in dem zwei große Regelwerke gleichzeitig auf Marktplatzhändler treffen. Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze für Sendungen aus Drittländern gefallen, seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR und hat das deutsche Verpackungsgesetz abgelöst. Parallel läuft die Übergangsfrist für die E-Rechnung aus: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle. Dazu kommen Dauerpflichten aus GPSR, BFSG, DAC7 und EPR. Dieser Kalender ordnet die Stichtage nach Monaten, benennt pro Termin die betroffene Abteilung und zeigt, wie Sie die Prüfung in Ihren Betriebsablauf einbauen, statt sie jedes Mal neu zu erfinden.
Warum ein Compliance-Kalender kein Papiertiger ist
Die meisten Händler verlieren kein Geld, weil sie eine Vorschrift bewusst ignorieren. Sie verlieren Geld, weil eine Frist in einer E-Mail aus dem Februar steckte und im Juli niemand mehr daran dachte.
Auf Marktplätzen ist der Schaden dabei asymmetrisch. Ein fehlender Pflichthinweis führt nicht zu einem freundlichen Anschreiben, sondern zur automatisierten Deaktivierung des Listings — bei Amazon, Otto, Kaufland und eBay gleichermaßen. Das Listing ist dann sofort weg, die Rangposition kommt nicht automatisch zurück.
Ein Compliance-Kalender ist deshalb in erster Linie ein Umsatzschutzinstrument. Er beantwortet drei Fragen: Was ändert sich wann, wer in Ihrem Team ist verantwortlich, und woran erkennen Sie, dass die Umsetzung wirklich durch ist.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Stichtagen und Dauerpflichten. Stichtage sind Termine, an denen sich die Rechtslage ändert. Dauerpflichten wie GPSR-Angaben oder EPR-Registrierungen gelten längst und brechen typischerweise dann, wenn Sie ein neues Land, eine neue Marke oder einen neuen Lieferanten aufnehmen.
Genau deshalb gehört in jeden Kalender neben den Datumszeilen auch eine wiederkehrende Routine. Ein Quartalscheck über alle Kanäle findet die Lücken, die keinen Stichtag haben.
Januar 2026: DAC7, E-Rechnung und der Jahreswechsel
Der Januar ist für Marktplatzhändler kein ruhiger Monat. Bis zum 31. Januar melden Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) die Umsätze ihrer Verkäufer des Vorjahres an die Finanzverwaltung.
Für Sie als Händler bedeutet das keine eigene Meldung, aber eine Abgleichpflicht in eigener Sache. Die von Amazon, eBay, Otto und Kaufland gemeldeten Bruttowerte müssen zu Ihrer Buchhaltung passen — Abweichungen entstehen fast immer durch Retouren, Gutschriften und Marktplatzgebühren, die in der Meldung anders behandelt werden als in Ihrer GuV. Details zur Systematik finden Sie in unserem Beitrag zur DAC7-Meldepflicht für Online-Händler.
Zweiter Januar-Punkt: Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2025. Jedes inländische Unternehmen muss strukturierte Rechnungen nach EN 16931 — also XRechnung oder ZUGFeRD — annehmen können.
Die Ausstellungsseite ist gestaffelt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Sie mit Zustimmung des Empfängers weiterhin PDF oder Papier verwenden. Diese Übergangsfrist endet und sollte spätestens im Herbst 2026 in Ihrem Kalender stehen.
Juli 2026: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist gefallen
Zum 1. Juli 2026 ist die Zollbefreiung für Warensendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten entfallen. Das bestätigt die Generalzolldirektion in ihrer Pressemitteilung vom Juni 2026 ebenso wie das Bundesfinanzministerium.
An die Stelle der Freigrenze tritt eine pauschale Zollabgabe von drei Euro. Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Laut Generalzolldirektion werden die drei Euro je Warenkategorie ("item") in einer Sendung erhoben. Vier Paar Socken kosten einmal drei Euro, vier Paar Socken plus ein Plüschtier plus ein Ladekabel kosten neun Euro.
Die Regelung gilt auch für Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2026 aufgegeben wurden, sofern die Einfuhr erst danach erfolgt. Wer im Juni bestellt und im August eingeführt hat, zahlt.
Getrennt davon zu betrachten ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr, die laut den Veröffentlichungen der Zollverwaltung frühestens ab November 2026 zusätzlich zur Pauschalabgabe greifen soll. Ab dem 1. Juli 2028 soll die Abwicklung über die neue EU-Zolldatenplattform laufen.
Praktisch heißt das: Jede Direktimport-Kalkulation für Kleinsendungen aus Asien ist neu zu rechnen. Wie Sie die Effekte sauber in Ihren Einstandspreis einbauen, zeigt der Beitrag zur Zollreform 2026.
August 2026: PPWR ersetzt das Verpackungsgesetz
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nach Darstellung der IT-Recht Kanzlei und des Händlerbunds wurde das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst.
Für Händler ist die erste Aufgabe eine Rollenklärung. Die PPWR unterscheidet zwischen Herstellern, Importeuren und Händlern — und Sie werden schneller zum Hersteller, als Ihnen lieb ist. Wer eine Verpackung so verändert, dass die Konformität berührt ist, rutscht in die Herstellerrolle.
Die zweite Aufgabe ist die Dokumentation. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die EU-Konformitätserklärung für die bezogenen Verpackungen geben lassen. Fehlt diese Erklärung, ist die Ware seit Geltungsbeginn im Regelfall nicht mehr verkehrsfähig.
Die weiteren PPWR-Stufen stehen bereits fest und gehören jetzt in den Kalender. Die Mitgliedstaaten müssen bis Oktober 2027 nationale Herstellerregister aufbauen; Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Zielland müssen dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. Ab August 2028 gilt die harmonisierte Sortierkennzeichnung, ab dem 1. Januar 2030 greifen Verbote bestimmter Einwegformate nach Annex V sowie verschärfte Rezyklatvorgaben.
Wenn Sie in mehrere EU-Länder liefern, multipliziert sich der Aufwand. Der Überblick zu den EPR-Pflichten in mehreren EU-Ländern fasst zusammen, welche Register pro Land relevant sind.
Dauerpflichten, die keinen Stichtag haben
GPSR, die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988, gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie verlangt unter anderem einen in der EU ansässigen Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten am Produkt oder auf der Verpackung, Warnhinweise in Landessprache und Rückverfolgbarkeitsangaben im Listing.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar und betrifft den Verkauf über eigene digitale Kanäle. Wer ausschließlich über Marktplätze verkauft, ist nicht automatisch außen vor — Shop, Landingpages und Kundenkommunikation gehören mitgeprüft.
Beide Regelwerke haben eine Eigenschaft gemeinsam: Sie brechen bei Sortimentsänderungen. Ein neuer Lieferant ohne EU-Verantwortlichen, eine neue Länderfreischaltung ohne übersetzte Warnhinweise, ein neues Bundle ohne aktualisierte Konformitätsunterlagen — das sind die typischen Auslöser.
Deshalb ist die Verknüpfung mit dem Listing-Prozess entscheidend. MarketplAIce prüft Listings kanalübergreifend über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu auf fehlende Pflichtangaben und meldet Lücken, bevor der Marktplatz das Angebot deaktiviert. Das ersetzt keine Rechtsberatung, verhindert aber, dass ein unvollständiges Listing wochenlang unbemerkt läuft.
In 9 Schritten zum belastbaren Compliance-Kalender
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Schritt 1: Bestandsaufnahme aller Kanäle und Länder. Listen Sie jeden Marktplatz, jedes Zielland und jeden Fulfillment-Weg auf. Compliance-Pflichten hängen fast immer am Zielland, nicht am Marktplatz.
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Schritt 2: Rollen pro Produktgruppe klären. Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler? Für PPWR, GPSR und EPR ergeben sich daraus völlig unterschiedliche Pflichten. Eigenmarken sind praktisch immer Herstellerrollen.
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Schritt 3: Stichtage in einen einzigen Kalender überführen. Nicht in fünf Notizen, nicht in Outlook-Erinnerungen einzelner Mitarbeiter. Ein Kalender, ein Ort, mit Vorlauffrist von 90 Tagen pro Termin.
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Schritt 4: Pro Termin einen Verantwortlichen benennen. "Buchhaltung" reicht nicht, ein Name reicht. Ohne Namen verfällt jeder Termin still.
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Schritt 5: Lieferantenunterlagen einsammeln. EU-Konformitätserklärungen für Verpackungen, GPSR-Verantwortliche, technische Unterlagen. Machen Sie das einmal vollständig und danach bei jedem Neulieferanten als Teil des Onboardings.
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Schritt 6: Rechnungsausgang auf EN 16931 umstellen. Prüfen Sie, ob Ihr Warenwirtschaftssystem XRechnung oder ZUGFeRD in gültiger Fassung erzeugt. Testen Sie mit echten Empfängern, nicht nur mit dem Validator.
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Schritt 7: Importkalkulationen neu rechnen. Setzen Sie die Pauschalabgabe von drei Euro je Warenkategorie in Ihre Landed-Cost-Rechnung ein und prüfen Sie, welche Kleinsendungs-Artikel dadurch unter Ihre Mindestmarge fallen.
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Schritt 8: Listing-Prüfung automatisieren. Ein manueller Stichprobencheck über 3.000 SKUs findet nichts. Nutzen Sie eine Software, die Pflichtfelder je Kanal systematisch abgleicht.
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Schritt 9: Quartalsreview mit Protokoll. Vier Termine im Jahr, jeweils 60 Minuten, mit schriftlichem Ergebnis. Das Protokoll ist im Zweifel Ihr Nachweis, dass Sie Sorgfalt walten ließen.
Praxis: Compliance und Performance gehören in denselben Prozess
In der Praxis scheitert Compliance selten am Wissen und fast immer an der Verknüpfung mit dem Tagesgeschäft. Wer Compliance als Sonderprojekt behandelt, hat sie in drei Monaten wieder verloren.
Der Mechanismus, der funktioniert, ist einfach: Compliance-Prüfungen laufen an denselben Datenpunkten wie Ihre Performance-Steuerung. Wenn ohnehin täglich Listing-Daten, Preise und Bestände über alle Kanäle synchronisiert werden, kostet die zusätzliche Prüfung auf Pflichtangaben praktisch nichts.
MarketplAIce ist als prädiktive KI-Plattform genau darauf ausgelegt. Die Gebotsoptimierung rechnet fünf Tage voraus und bewertet dabei 15 Dimensionen — Saisonalität, Wettbewerbsdruck, Lagerreichweite, Marge und weitere Signale. Dieselbe Datenbasis speist die Listing-Optimierung und das Repricing.
Für den Compliance-Teil heißt das konkret: Fällt ein Produkt wegen einer fehlenden Pflichtangabe aus, erkennt das System den Ausfall am Tag der Deaktivierung und nicht erst am Monatsende in der Umsatzauswertung. Werbebudget, das auf ein deaktiviertes Listing läuft, wird umgeleitet statt verbrannt.
Der zweite Effekt betrifft die Kalkulation. Wenn die Zollpauschale Ihre Einstandspreise verändert, muss das Repricing die neuen Untergrenzen kennen — sonst verkaufen Sie weiter zu Preisen, die vor dem 1. Juli 2026 richtig waren. MarketplAIce zieht Preisuntergrenzen aus dem hinterlegten Einstandspreis und passt Empfehlungen an, wenn sich die Kostenbasis ändert.
Sie können das 14 Tage kostenlos testen: https://app.marketplaice.io/registrieren. Die Tarife finden Sie unter /de/preise — Essential 249 €, Growth 549 € und Pro 999 € pro Monat, jeweils netto.
Vorausschau: Was 2027 und 2028 in den Kalender gehört
Zum 1. Januar 2027 greift die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen bei Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Kleinere Unternehmen haben nach den Übergangsregelungen bis Ende 2027 Zeit, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze — mit Ausnahmen unter anderem für Kleinbeträge bis 250 Euro und Kleinunternehmer.
Bis Oktober 2027 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Herstellerregister für Verpackungen aufgebaut haben. Wer heute in fünf Länder liefert, sollte jetzt klären, wo eine Registrierung und ein Bevollmächtigter nötig werden.
Ab August 2028 kommt die harmonisierte Sortierkennzeichnung auf Verpackungen. Das ist ein Beschaffungsthema mit langer Vorlaufzeit — Verpackungsdesigns, Druckvorlagen und Lieferantenverträge brauchen Monate.
Ab dem 1. Juli 2028 soll die EU-Zolldatenplattform die Abwicklung von Kleinsendungen übernehmen. Für Händler mit Direktimport-Modellen ist das der nächste größere Prozessbruch.
Und im Hintergrund läuft die Ökodesign-Verordnung ESPR, die seit dem 18. Juli 2024 in Kraft ist und den digitalen Produktpass produktgruppenweise über delegierte Rechtsakte einführt. Konkrete Termine hängen an der jeweiligen Produktgruppe — hier lohnt ein halbjährlicher Blick statt einer festen Kalenderzeile.
FAQ
Gilt die PPWR auch, wenn ich nur über Marktplätze verkaufe?
Ja. Die PPWR knüpft an die Rolle im Verpackungskreislauf an, nicht am Vertriebsweg. Wenn Sie Ware in Verkehr bringen, verpacken oder importieren, treffen Sie die Pflichten unabhängig davon, ob der Verkauf über Amazon, Otto, Kaufland oder den eigenen Shop läuft.
Was passiert konkret, wenn die EU-Konformitätserklärung für eine Verpackung fehlt?
Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei kann die betroffene Ware seit Geltungsbeginn der PPWR im Regelfall nicht mehr weiterverkauft werden. Fordern Sie die Erklärung deshalb schriftlich bei jedem Verpackungslieferanten an und legen Sie sie revisionssicher ab.
Wie hoch ist die neue Zollabgabe bei einer Sendung mit mehreren Artikeln?
Die Generalzolldirektion nennt drei Euro je Warenkategorie in einer Sendung. Bei vier Paar Socken fallen einmalig drei Euro an, bei vier Paar Socken, einem Plüschtier und einem Ladekabel neun Euro. Maßgeblich ist die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien, nicht die Stückzahl.
Muss ich als Händler selbst eine DAC7-Meldung abgeben?
Nein, die Meldepflicht trifft den Plattformbetreiber. Ihre Aufgabe ist der Abgleich: Die gemeldeten Werte sollten zu Ihrer Buchhaltung passen. Abweichungen entstehen typischerweise durch Retouren, Gutschriften und die Behandlung von Marktplatzgebühren.
Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen ausstellen?
Nach den Übergangsregelungen dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2026 mit Zustimmung des Empfängers PDF oder Papier verwenden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze.
Wie oft sollte ich meinen Compliance-Kalender überprüfen?
Quartalsweise als feste Routine, zusätzlich anlassbezogen bei jedem neuen Zielland, jedem neuen Lieferanten und jeder neuen Produktkategorie. Die meisten Lücken entstehen nicht durch neue Gesetze, sondern durch Sortimentsänderungen unter bestehendem Recht.
Kann Software die Compliance-Prüfung übernehmen?
Software kann prüfen, ob Pflichtfelder in Listings gefüllt sind, ob Angaben je Kanal konsistent sind und ob ein Produkt deaktiviert wurde. MarketplAIce macht das kanalübergreifend über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu. Die rechtliche Bewertung, welche Pflicht für Ihr Sortiment gilt, bleibt Aufgabe von Ihnen und Ihrem Rechtsberater.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH. Er arbeitet seit über acht Jahren mit Marktplatz- und Advertising-Daten und betreut Händler und Agenturen auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu. Sein Fokus liegt auf prädiktiver Steuerung von Geboten, Preisen und Listings statt reaktiver Nachjustierung — mehr über die Expertise.