Temu Mehrwertsteuer IOSS 2026: Was sich jetzt ändert
Temu Mehrwertsteuer und IOSS 2026: Wie der Import-One-Stop-Shop nach der EU-Zollreform funktioniert und was Cross-Border-Händler beim Checkout beachten müssen.

Die Kurzfassung: Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) regelt seit Jahren die Mehrwertsteuer auf Temu-Importsendungen bis 150 Euro Warenwert – daran hat sich durch die EU-Zollreform zum 1. Juli 2026 nichts geändert. Neu ist, dass Temu über dasselbe IOSS-Konto seit diesem Stichtag zusätzlich die neue 3-Euro-Zollpauschale je Warenkategorie beim Checkout einzieht. Die 150-Euro-Zollfreigrenze für Zölle ist entfallen, die 150-Euro-Schwelle für die IOSS-Mehrwertsteuer bleibt jedoch bestehen. Für Sie als Händler heißt das: Sie müssen zwei getrennte Abgaben verstehen, die inzwischen über denselben Mechanismus abgerechnet werden. Dieser Artikel erklärt die IOSS-Mechanik im Detail – Registrierung über Dublin, Checkout-Einbehalt, Meldepflichten – und grenzt sich bewusst von reinen Rechnungsfragen ab, die wir bereits in Temu Umsatzsteuer & Rechnungen 2026 behandelt haben. MarketplAIce hilft Ihnen, die daraus entstehenden Kostenverschiebungen kanalübergreifend in der Kalkulation abzubilden. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was IOSS eigentlich regelt – und was nicht
Der Import-One-Stop-Shop ist ein EU-Verfahren für die Mehrwertsteuer auf Einfuhrsendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro aus Drittländern. Temu nutzt IOSS, um die Mehrwertsteuer für qualifizierende Bestellungen bereits beim Checkout einzuziehen, statt sie erst beim Zoll fällig werden zu lassen.
Wichtig ist die Abgrenzung: IOSS betrifft ausschließlich die Mehrwertsteuer. Zölle, die neue Zollpauschale und mögliche Bearbeitungsgebühren sind rechtlich eigene Abgaben, die seit dem 1. Juli 2026 lediglich über denselben Checkout-Prozess mit abgewickelt werden. Details zur Zollpauschale selbst haben wir im Beitrag Temu Zoll & Einfuhrsteuer 2026 ausführlich erklärt.
Die 150-Euro-Schwelle für IOSS bezieht sich auf den Sachwert der Ware ohne Versand, Versicherung und gesondert ausgewiesene Steuern. Liegt eine Sendung darüber, greift IOSS nicht mehr – dann wird die Einfuhrumsatzsteuer klassisch beim Zoll erhoben, unabhängig vom Checkout.
Für Sie als Cross-Border-Händler auf Temu bedeutet das: Die IOSS-Mehrwertsteuer-Schwelle von 150 Euro ist von der Zollreform unberührt geblieben. Was sich geändert hat, ist ausschließlich die Zollseite – und genau diese Vermischung sorgt aktuell für die meiste Verwirrung bei Händlern.
Wie die Checkout-Abrechnung seit Juli 2026 konkret funktioniert
Bis zum 30. Juni 2026 zog Temu über IOSS nur die Mehrwertsteuer ein. Seit dem 1. Juli 2026 kommt bei qualifizierenden Sendungen zusätzlich die neue Zollpauschale von 3 Euro je Warenkategorie hinzu – berechnet nach Zolltarif-Klassifizierung, nicht pro Paket oder pro Artikel einzeln.
Beide Abgaben laufen technisch über denselben Checkout-Einbehalt, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten. Die Mehrwertsteuer wird auf Basis des Warenwerts berechnet, die Zollpauschale ist ein fester Betrag je HS-Code. Eine Sendung mit mehreren Artikeln derselben Zolltarif-Klassifizierung kann unter Umständen auf einer Deklarationszeile gebündelt werden.
Für IOSS-registrierte Verkäufer wie Temu bringt diese Bündelung einen klaren Vorteil: schnellere Zollabfertigung, weil Mehrwertsteuer und Zollpauschale bereits beim Checkout beglichen sind und nicht mehr an der Grenze nachberechnet werden müssen. Ohne IOSS-Anmeldung würde jede Sendung einzeln beim Zoll abgefertigt – mit entsprechender Verzögerung.
Für Sie als Händler ändert sich beim reinen IOSS-Modell wenig an der operativen Abwicklung. Die Mehrwertsteuer wird weiterhin von Temu über den Checkout eingezogen und über die zentrale IOSS-Meldung abgeführt. Sie müssen aber wissen, dass die ausgewiesenen Beträge jetzt zwei unterschiedliche Kostenblöcke enthalten, wenn Sie Ihre Marge kanalübergreifend nachvollziehen wollen.
Registrierung über Dublin: Wie IOSS technisch organisiert ist
IOSS ist kein EU-weites Zentralregister, sondern läuft über die Steuerverwaltung eines einzelnen Mitgliedstaats. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU – wie es bei vielen Temu-Verkäufern der Fall ist – braucht es dafür einen in der EU ansässigen Intermediär, der die Meldung stellvertretend einreicht.
In der Praxis nutzen viele internationale Plattformen dafür Irland: Ein Intermediär mit Sitz in Dublin registriert das Unternehmen über das Revenue Online Service (ROS)-System der irischen Finanzverwaltung. Der Intermediär haftet dabei gesamtschuldnerisch für die gemeldete Mehrwertsteuer.
Nach der Registrierung erhält der Verkäufer eine einzige IOSS-Identifikationsnummer, die für Sendungen in alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Genau das ist der Kernvorteil: Statt sich in 27 Ländern einzeln für die Einfuhrumsatzsteuer zu registrieren, reicht eine zentrale monatliche Meldung.
Für Sie als Temu-Händler ist dieser Registrierungsprozess in aller Regel unsichtbar, weil Temu selbst als Plattform über IOSS registriert ist und die Mehrwertsteuer in eigenem Namen abführt. Relevant wird die Dublin-Konstruktion vor allem dann, wenn Sie parallel eigene Importe außerhalb der Plattform-Abwicklung durchführen und selbst IOSS-pflichtig werden.
Die monatliche IOSS-Meldung listet alle qualifizierenden Sendungen mit Bestimmungsland auf, sodass die Mehrwertsteuer korrekt auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verteilt werden kann. Für Sie als Verkäufer auf der Plattform bleibt dieser Verteilungsschritt komplett intern bei Temu – Sie sehen lediglich den Checkout-Abzug in Ihren Auszahlungsübersichten.
Wichtig für eigene Importe außerhalb von Temu: Ohne eigene IOSS-Registrierung oder Intermediär können Sie die Mehrwertsteuer nicht selbst beim Checkout einziehen. Dann wird sie regulär bei der Einfuhr fällig, mit entsprechend längeren Zollabfertigungszeiten für Ihre Kunden.
In 6 Schritten die IOSS-Abrechnung 2026 richtig einordnen
Diese Reihenfolge hilft, die neuen Checkout-Abzüge sauber von Ihrer eigenen Buchhaltung zu trennen. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung.
- Sendungswert prüfen. Kontrollieren Sie pro Bestellung, ob der Sachwert unter der 150-Euro-IOSS-Schwelle liegt – nur dann greift die Checkout-Abrechnung.
- Mehrwertsteuer und Zollpauschale trennen. Erfassen Sie beide Abgaben separat in Ihrer Kalkulation, auch wenn Temu sie gemeinsam auf einer Deklarationszeile abrechnet.
- IOSS-Sendungen von Lokal-Verkäufen abgrenzen. Sendungen aus einem EU-Lager laufen nicht über IOSS, sondern über die normalen Fernverkaufsregeln und gegebenenfalls den OSS.
- Margenkalkulation aktualisieren. Rechnen Sie die zusätzliche Zollpauschale je Warenkategorie in Ihre Stückkosten ein, bevor Sie Preise über mehrere Kanäle hinweg anpassen.
- Belege archivieren. Sichern Sie Checkout-Abrechnungen und IOSS-Ausweise GoBD-konform, auch wenn Temu die Meldung selbst einreicht.
- Mit Steuerberater abgleichen. Klären Sie insbesondere Grenzfälle nahe der 150-Euro-Schwelle und Mischsendungen mit unterschiedlichen Zolltarif-Klassifizierungen.
Rechenbeispiel: So verändert sich die Abgabenlast pro Sendung
Ein hypothetisches Rechenbeispiel zeigt, wie sich die beiden Abgaben seit Juli 2026 zusammensetzen. Nehmen wir an, ein Temu-Artikel hat einen Sachwert von 20 Euro und wird zu 19 Prozent Mehrwertsteuer verkauft.
Vor dem 1. Juli 2026 zog Temu über IOSS ausschließlich die Mehrwertsteuer ein – bei diesem Beispiel rund 3,80 Euro. Seit dem Stichtag kommt zusätzlich die Zollpauschale von 3 Euro je Warenkategorie hinzu, unabhängig vom Warenwert.
Rechnerisch bedeutet das: Aus rund 3,80 Euro Abgaben werden rund 6,80 Euro – ein Anstieg von knapp 80 Prozent bei einem margenschwachen Niedrigpreis-Artikel. Bei einer Bestellung mit mehreren Artikeln derselben Zolltarif-Klassifizierung kann sich die Zollpauschale unter Umständen auf eine gemeinsame Deklarationszeile verteilen, was die Belastung pro Einzelartikel senkt.
Wichtig: Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und ersetzt keine individuelle Kalkulation. Die tatsächliche Zuordnung zu Warenkategorien, mögliche Bündelungseffekte und künftige Anpassungen bei der Bearbeitungsgebühr können das Ergebnis im Einzelfall verschieben.
Für Sie als Händler zeigt das Beispiel vor allem eines: Die IOSS-Mehrwertsteuer allein war schon immer ein spürbarer Kostenblock – seit Juli 2026 kommt eine zweite, warenwertunabhängige Abgabe hinzu, die gerade bei günstigen Artikeln prozentual stärker ins Gewicht fällt. Wer seine Preise nicht laufend nachjustiert, verliert genau bei den Bestsellern des Niedrigpreissegments Marge. Starten Sie deshalb jetzt mit MarketplAIce: Kostenlos registrieren und lassen Sie Ihre Kalkulation automatisch an die neue Abgabenlast anpassen.
Hybrid-Modelle: Wenn Sie IOSS und eigene Mehrwertsteuer parallel nutzen
Viele Temu-Händler verkaufen nicht ausschließlich per Direktimport. Sobald Sie zusätzlich Ware in einem EU-Lager vorhalten, laufen zwei Systeme parallel: IOSS für Importsendungen unter 150 Euro und die normale Umsatzsteuer- beziehungsweise OSS-Logik für lokal gelagerte Ware.
Das Risiko liegt in der Vermischung. Wird eine Sendung fälschlich als IOSS-Fall behandelt, obwohl sie aus dem EU-Lager kam, entsteht entweder eine doppelte Mehrwertsteuer-Erfassung oder eine Lücke in Ihrer eigenen Meldung. Beides führt im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen mit Zinsen.
Besonders bei Sendungen nahe der 150-Euro-Grenze lohnt sich ein zweiter Blick: Liegt der Sachwert knapp darüber, greift IOSS nicht, und die Einfuhrumsatzsteuer wird klassisch beim Zoll fällig – mit anderer Dokumentationspflicht als beim Checkout-Einbehalt.
Eine saubere Trennung der Warenströme ist deshalb die Grundlage jeder korrekten Meldung. MarketplAIce erfasst Ihre Umsätze, Gebühren und Kostenblöcke kanalübergreifend, sodass Sie IOSS-Sendungen, Zollpauschale und lokale Verkäufe getrennt nachvollziehen können – die steuerliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihres Beraters.
Was Sie als Cross-Border-Händler jetzt konkret tun sollten
Die wichtigste Erkenntnis für 2026: IOSS selbst wurde durch die Zollreform nicht verändert, sondern erweitert. Die 150-Euro-Schwelle für die Mehrwertsteuer gilt unverändert, während parallel eine neue Zollpauschale über denselben Kanal erhoben wird.
Für Ihre Kalkulation heißt das, dass sich Ihre Stückkosten pro Sendung seit dem 1. Juli 2026 verändert haben, ohne dass sich am IOSS-Mechanismus selbst etwas geändert hat. Wer beide Effekte vermischt, rechnet mit falschen Margen.
Prüfen Sie außerdem regelmäßig Ihre Warenströme: Je größer der Anteil an EU-gelagerter Ware, desto weniger Sendungen laufen überhaupt noch über IOSS. Das kann Ihre Gesamtkostenstruktur mittelfristig deutlich verändern, gerade angesichts der für Herbst 2026 angekündigten weiteren Anpassungen bei der Bearbeitungsgebühr.
Behalten Sie zudem die angekündigten Folgeschritte im Blick: Ab 2028 soll die 150-Euro-Schwelle über den geplanten EU Customs Data Hub perspektivisch entfallen, sodass Sendungen dann dynamisch nach Warenart verzollt würden statt pauschal. Bis dahin bleibt die IOSS-Mehrwertsteuer-Schwelle die verlässliche Konstante in einem sich sonst laufend verändernden Regelwerk.
MarketplAIce bildet diese Kostenverschiebungen kanalübergreifend ab und passt Ihre Preise vorausschauend an, bevor die Marge leidet. Testen Sie MarketplAIce jetzt: Kostenlos registrieren. Alle Tarife finden Sie unter /de/preise.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen IOSS und der EU-Zollreform 2026?
IOSS regelt ausschließlich die Mehrwertsteuer auf Importsendungen bis 150 Euro Sachwert. Die Zollreform zum 1. Juli 2026 betrifft eine separate Abgabe: eine Zollpauschale von 3 Euro je Warenkategorie, die seit diesem Stichtag zusätzlich über denselben Checkout-Mechanismus eingezogen wird.
Gilt die 150-Euro-Schwelle für IOSS noch?
Ja. Die 150-Euro-Schwelle für die IOSS-Mehrwertsteuer wurde durch die Zollreform nicht angetastet. Verändert hat sich ausschließlich die Zollfreigrenze, die zum 1. Juli 2026 entfallen ist und durch die neue Zollpauschale ersetzt wurde.
Wie wird die Mehrwertsteuer bei Temu-Importsendungen berechnet?
Temu berechnet die Mehrwertsteuer auf Basis des Sachwerts der Ware und zieht sie über IOSS direkt beim Checkout ein. Versandkosten, Versicherung und gesondert ausgewiesene Steuern zählen nicht zum Sachwert, der über oder unter der 150-Euro-Schwelle liegen muss.
Wo wird Temu für IOSS registriert?
Internationale Plattformen registrieren sich für IOSS häufig über einen in der EU ansässigen Intermediär, oft in Irland über das Revenue Online Service (ROS)-System. Der Intermediär reicht die monatliche Meldung ein und haftet gesamtschuldnerisch für die abgeführte Mehrwertsteuer.
Fällt die neue Zollpauschale zusätzlich zur Mehrwertsteuer an?
Ja. Die Zollpauschale von 3 Euro je Warenkategorie ist eine eigenständige Abgabe neben der Mehrwertsteuer. Beide werden seit dem 1. Juli 2026 gemeinsam über den IOSS-Checkout-Mechanismus abgerechnet, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten.
Was passiert, wenn eine Sendung über 150 Euro liegt?
Liegt der Sachwert einer Sendung über 150 Euro, greift IOSS nicht mehr. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dann klassisch bei der Einfuhr über den Zoll erhoben, mit anderer Dokumentation als beim Checkout-Einbehalt über IOSS.
Hilft MarketplAIce bei der Einordnung der IOSS-Abrechnung?
MarketplAIce erfasst Ihre Umsätze, Gebühren und Kostenblöcke kanalübergreifend und macht sichtbar, welcher Anteil über IOSS-Sendungen und welcher über lokale Verkäufe läuft. Die steuerliche Bewertung und Meldung übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon- und Marktplatz-Advertising aktiv. Er begleitet Händler und Agenturen dabei, Umsätze, Gebühren und Kostenstrukturen über mehrere Kanäle hinweg sauber zu erfassen. Mehr zu seiner Arbeit: zur Expertise-Seite.
Zuletzt aktualisiert: 22.09.2026