Abmahnung im Online-Handel 2026: Vermeiden & reagieren
Abmahnung im Online-Handel 2026: häufige Gründe, Kosten, die UWG-Ausnahmen ohne Aufwendungsersatz und wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren.

Die Kurzfassung: Eine Abmahnung fordert Sie auf, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Abmahnberechtigt sind unter anderem Mitbewerber mit nicht unerheblichem Vertrieb, qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie IHK und HWK. Häufige Gründe im E-Commerce sind ein fehlerhaftes Impressum, eine mangelhafte Widerrufsbelehrung, falsche Preis- oder Versandangaben, irreführende Werbung und manipulierte Kundenbewertungen. Wichtig: Nach § 13 UWG lösen bestimmte Verstöße – etwa gegen Impressums- und Informationspflichten, gegen die Preisangabenverordnung sowie erstmalige DSGVO-Verstöße kleinerer Unternehmen – keinen Aufwendungsersatz mehr aus. Fast immer wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt; unterschreiben Sie diese niemals ungeprüft. MarketplAIce hilft, Ihre Preise regelkonform und nachvollziehbar zu steuern und so eine typische Fehlerquelle zu entschärfen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Grundlagen und die 6 Schritte.
Was eine Abmahnung ist
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie soll einen Rechtsstreit vermeiden, indem der Abgemahnte das beanstandete Verhalten selbst beendet.
Im Online-Handel geht es meist um Wettbewerbsverstöße nach dem UWG. Der Abmahner wirft Ihnen vor, durch einen Rechtsverstoß einen unfairen Vorteil zu haben.
Typischerweise besteht eine Abmahnung aus mehreren Teilen: der Darstellung des Verstoßes, der Aufforderung zur Unterlassung und einer beigefügten Unterlassungserklärung. Oft kommt eine Kostennote hinzu.
Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist, ruhig und strukturiert zu reagieren, Fristen zu beachten und nichts vorschnell zu unterschreiben. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer abmahnen darf
Nicht jeder darf abmahnen. Das UWG legt fest, welche Parteien abmahnberechtigt sind.
Dazu gehören zunächst Mitbewerber. Allerdings muss ein Mitbewerber Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße vertreiben, um abmahnberechtigt zu sein.
Ebenfalls abmahnberechtigt sind qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände. Sie müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und in offiziellen Listen geführt sein.
Schließlich können auch Kammern wie die IHK und die HWK abmahnen. Wenn eine Abmahnung eintrifft, sollten Sie deshalb zuerst prüfen, ob der Absender überhaupt abmahnberechtigt ist. Diese Prüfung übernimmt am besten ein Anwalt.
Häufige Abmahngründe im E-Commerce
Bestimmte Fehler tauchen im Online-Handel immer wieder auf. Wer sie kennt, kann sie gezielt vermeiden.
Ein Klassiker ist das fehlerhafte oder unvollständige Impressum. Ebenso häufig ist eine mangelhafte oder veraltete Widerrufsbelehrung.
Auch bei Preisen wird oft abgemahnt: falsche Preis- oder Versandangaben, unzulässige Streichpreise oder fehlende Grundpreise nach der PAngV. Dazu kommen irreführende Werbung und manipulierte Kundenbewertungen.
Gerade die Preisangaben sind eine typische Fehlerquelle, weil Preise auf Marktplätzen ständig wechseln. Ein prädiktives, regelkonformes Repricing über MarketplAIce hält Ihre Preise nachvollziehbar und entschärft damit einen häufigen Abmahngrund.
Die wichtige Ausnahme nach § 13 UWG
Eine gesetzliche Änderung hat das Abmahngeschäft verändert. Nach § 13 UWG lösen bestimmte Verstöße keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz mehr aus.
Das betrifft konkret Verstöße gegen Impressums- und Informationspflichten sowie gegen die Preisangabenverordnung. Auch erstmalige DSGVO-Verstöße von Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern fallen darunter.
Der Effekt ist wichtig. Bei diesen Verstößen kann der Abmahner die Abmahnkosten nicht erstattet verlangen, wenn ein Mitbewerber abmahnt. Das soll missbräuchliche Massenabmahnungen eindämmen.
Aber Vorsicht: Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt bestehen. Sie müssen den Verstoß also weiterhin beseitigen, auch wenn keine Abmahnkosten anfallen. Und bei Wiederholung droht eine Vertragsstrafe. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.
Was eine Abmahnung kostet
Wenn Abmahnkosten anfallen, richten sie sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten.
In der Praxis liegen die geltend gemachten Anwaltskosten oft in einer Größenordnung von rund 500 bis 1.400 EUR. Der genaue Betrag hängt vom Einzelfall und vom angesetzten Streitwert ab.
Wichtig ist die eben genannte Ausnahme. Bei Verstößen gegen Impressums-, Informations- und PAngV-Pflichten sowie bei erstmaligen DSGVO-Verstößen kleinerer Unternehmen entfällt der Aufwendungsersatz, wenn ein Mitbewerber abmahnt.
Teuer wird es vor allem bei der Vertragsstrafe. Wer eine Unterlassungserklärung abgibt und später erneut verstößt, muss die vereinbarte Strafe zahlen – oft deutlich mehr als die ursprünglichen Abmahnkosten.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Fast jede Abmahnung enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist strafbewehrt, das heißt: Bei Wiederholung wird eine Vertragsstrafe fällig.
Diese Erklärung sollten Sie niemals ungeprüft unterschreiben. Die beigefügte Fassung ist meist im Interesse des Abmahners formuliert und oft zu weit gefasst.
Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll. Sie erkennt den Unterlassungsanspruch an, ohne unnötig weite oder unklare Verpflichtungen zu übernehmen. Das sollte ein Anwalt formulieren.
Beachten Sie die gesetzte Frist, aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Reagieren Sie fristgerecht, aber überlegt – und holen Sie rechtlichen Rat ein, denn dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
In 6 Schritten richtig reagieren
Diese Reihenfolge hilft Ihnen, ruhig und richtig auf eine Abmahnung zu reagieren.
- Ruhe bewahren: Reagieren Sie nicht panisch und unterschreiben Sie nichts sofort, aber ignorieren Sie die Abmahnung auch nicht.
- Frist notieren: Erfassen Sie die gesetzte Frist genau, denn ein Fristversäumnis kann teuer werden.
- Berechtigung prüfen: Lassen Sie prüfen, ob der Absender abmahnberechtigt ist und ob der Vorwurf inhaltlich zutrifft.
- Ausnahme prüfen: Klären Sie, ob nach § 13 UWG kein Aufwendungsersatz anfällt, etwa bei Impressums-, Informations- oder PAngV-Verstößen.
- Anwalt einschalten: Lassen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt prüfen oder formulieren.
- Ursache beseitigen: Beheben Sie den Verstoß dauerhaft; bei Preisfehlern hilft die nachvollziehbare Steuerung über MarketplAIce.
FAQ
Wer darf mich im Online-Handel abmahnen?
Abmahnberechtigt sind unter anderem Mitbewerber mit nicht unerheblichem Vertrieb, qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie IHK und HWK. Bei einer Abmahnung sollten Sie zuerst prüfen lassen, ob der Absender überhaupt abmahnberechtigt ist.
Was sind die häufigsten Abmahngründe?
Typische Gründe sind ein fehlerhaftes Impressum, eine mangelhafte Widerrufsbelehrung, falsche Preis- oder Versandangaben, irreführende Werbung und manipulierte Kundenbewertungen. Preisangaben sind besonders fehleranfällig, weil Preise auf Marktplätzen ständig wechseln.
Was kostet eine Abmahnung?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und liegen oft in einer Größenordnung von rund 500 bis 1.400 EUR. Bei bestimmten Verstößen entfällt der Aufwendungsersatz nach § 13 UWG. Teuer wird vor allem eine spätere Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Was bedeutet die Ausnahme nach § 13 UWG?
Bei Verstößen gegen Impressums- und Informationspflichten, gegen die PAngV sowie bei erstmaligen DSGVO-Verstößen von Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern kann ein abmahnender Mitbewerber keinen Aufwendungsersatz verlangen. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt aber bestehen.
Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Niemals ungeprüft. Die beigefügte Erklärung ist meist zu weit gefasst und im Interesse des Abmahners formuliert. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die ein Anwalt formulieren sollte.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Ignorieren ist der falsche Weg. Reagieren Sie nicht, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung oder Klage anstrengen, was deutlich teurer wird. Beachten Sie die Frist und holen Sie rechtlichen Rat ein.
Wie hilft MarketplAIce, Abmahnungen zu vermeiden?
MarketplAIce steuert Ihre Preise prädiktiv und nachvollziehbar und entschärft so eine typische Fehlerquelle bei Preis- und Streichpreisangaben. Es ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung Ihres Shops; die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und beschäftigt sich seit über 8 Jahren mit Amazon Advertising und Marktplatz-Handel. Er hat Händler dabei begleitet, ihre Prozesse und Preise regelkonform aufzustellen und Fehlerquellen zu reduzieren. Mehr dazu finden Sie zur Expertise-Seite.
Jetzt Fehlerquellen entschärfen
Eine Abmahnung ist unangenehm, aber beherrschbar, wenn Sie ruhig und strukturiert reagieren und nichts ungeprüft unterschreiben. Wer typische Fehlerquellen wie Preisangaben von vornherein sauber steuert, senkt sein Risiko deutlich.
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