PPWR 2026: EU-Verpackungsverordnung für Händler
PPWR 2026: Was die EU-Verpackungsverordnung ab August 2026 für Online-Händler bedeutet, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.

Die Kurzfassung: Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, die meisten Pflichten gelten jedoch erst ab dem 12. August 2026. Für Online-Händler besonders relevant: Versandverpackungen dürfen künftig maximal 50 Prozent Leerraum enthalten, wobei Füllmaterial wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff als Leerraum zählt. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße oder Umsatz – die Pflichten treffen alle, die Versandverpackungen in Verkehr bringen. Ab August 2026 gelten zunächst neue Dokumentations-, Konformitäts- und Stoffanforderungen; weitere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Verpackungsminimierung folgen stufenweise bis 2030 und darüber hinaus. Das deutsche Verpackungsgesetz bleibt daneben in Kraft. Dieser Beitrag richtet sich an Händler, die Sie-Anrede ist bewusst gewählt. MarketplAIce hilft, die verpackungs- und versandrelevanten Prozesse effizient zu halten, während Sie die Compliance umsetzen.
Was die PPWR ist und wann sie greift
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung, die Verpackungen europaweit einheitlich regelt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das erhöht die Verbindlichkeit gegenüber früheren Richtlinien.
In Kraft ist sie seit dem 11. Februar 2025, doch die meisten praktischen Pflichten greifen erst ab dem 12. August 2026. Das gibt Ihnen einen klaren Stichtag für die Vorbereitung – und dieser Stichtag rückt näher.
Wichtig ist die Abgrenzung zum deutschen Verpackungsgesetz. Die PPWR ersetzt die nationalen Regelungen nicht, sondern tritt daneben. Sie müssen also weiterhin die deutschen Pflichten wie die LUCID-Registrierung erfüllen und zusätzlich die neuen EU-Vorgaben beachten.
Die 50-Prozent-Leerraum-Regel
Die für den Versandhandel spürbarste Neuerung ist die Begrenzung des Leerraums. Versandverpackungen dürfen künftig maximal 50 Prozent Leerraum enthalten. Das bedeutet: Die Verpackung muss zum Produkt passen, überdimensionierte Kartons mit viel Luft sind nicht mehr zulässig.
Entscheidend ist die Definition: Füllmaterial zählt als Leerraum. Luftpolster, Papier, Schaumstoff-Chips – all das füllt zwar den Karton, gilt aber im Sinne der Regel als leerer Raum. Sie können die Vorgabe also nicht durch mehr Füllmaterial umgehen, sondern nur durch kleinere, passendere Verpackungen.
Für Sie heißt das: Prüfen Sie Ihr Verpackungssortiment. Wer bisher mit wenigen Standardgrößen und viel Füllmaterial arbeitet, braucht künftig ein feiner abgestuftes Kartonsortiment, das den Produkten besser entspricht.
In 7 Schritten die PPWR umsetzen
- Stichtag fixieren. Markieren Sie den 12. August 2026 als Frist für die zentralen Pflichten und planen Sie rückwärts.
- Verpackungen prüfen. Analysieren Sie Ihre Versandverpackungen auf den Leerraumanteil und identifizieren Sie überdimensionierte Kartons.
- Kartonsortiment abstufen. Ergänzen Sie passgenauere Verpackungsgrößen, um die 50-Prozent-Grenze einzuhalten.
- Füllmaterial reduzieren. Ersetzen Sie überflüssiges Füllmaterial durch besser passende Verpackungen, da Füllstoff als Leerraum zählt.
- Dokumentation aufbauen. Bereiten Sie Konformitäts- und Dokumentationsnachweise vor, die ab August 2026 gefordert werden.
- Nationale Pflichten weiterführen. Erfüllen Sie parallel das deutsche Verpackungsgesetz inklusive LUCID-Registrierung.
- Rechtsrat einholen. Klären Sie Detailfragen mit fachkundiger Beratung, da die stufenweise Einführung viele Einzelvorgaben enthält.
Warum die PPWR auch ein Effizienzthema ist
Die PPWR wird oft nur als Pflicht gesehen. Tatsächlich zwingt sie zu etwas, das ohnehin sinnvoll ist: passgenaue Verpackung. Kleinere, besser abgestimmte Kartons senken Material-, Volumen- und Versandkosten. Die Regel und die Wirtschaftlichkeit ziehen hier in dieselbe Richtung.
Passgenaue Verpackung setzt aber voraus, dass Sie wissen, was Sie wann versenden. Genau hier verbindet sich Compliance mit Steuerung. MarketplAIce plant Bestand und Versand praediktiv und schafft die Datengrundlage, um Verpackungsbedarf und Volumen vorausschauend zu managen, statt reaktiv große Kartons zu füllen.
Für Multichannel-Händler ist das besonders relevant, weil sie über viele Kanäle mit unterschiedlichen Anforderungen versenden. MarketplAIce steuert diese Kanäle kanalübergreifend und hält die operativen Prozesse schlank, während Sie die Verpackungsanforderungen umsetzen. So wird aus einer regulatorischen Pflicht ein Anlass, die Versandkosten zu senken. Mehr dazu in unseren Beiträgen zu Multichannel Verpackung und Versandoptimierung, Verpackungsgesetz und LUCID und Multichannel Nachhaltigkeit und Green Claims.
FAQ
Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft, die meisten Pflichten greifen ab dem 12. August 2026. Weitere Vorgaben folgen stufenweise bis 2030 und darüber hinaus.
Was ist die 50-Prozent-Leerraum-Regel?
Versandverpackungen dürfen künftig maximal 50 Prozent Leerraum enthalten. Füllmaterial wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff zählt dabei als Leerraum. Passgenaue Verpackungen sind der Weg zur Einhaltung.
Gibt es Ausnahmen für kleine Händler?
Nein. Die Pflichten treffen alle, die Versandverpackungen in Verkehr bringen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz.
Ersetzt die PPWR das deutsche Verpackungsgesetz?
Nein. Das deutsche Verpackungsgesetz bleibt in Kraft. Sie müssen weiterhin die nationalen Pflichten wie die LUCID-Registrierung erfüllen und zusätzlich die EU-Vorgaben beachten.
Was gilt konkret ab August 2026?
Zunächst neue Dokumentations-, Konformitäts- und einzelne Stoffanforderungen. Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Verpackungsminimierung werden stufenweise später eingeführt.
Ist die PPWR nur Aufwand?
Nein. Passgenaue Verpackung senkt Material- und Versandkosten. Die Regel deckt sich mit dem wirtschaftlichen Interesse an weniger Volumen und Material.
Wie unterstützt MarketplAIce?
MarketplAIce plant Bestand und Versand praediktiv und kanalübergreifend und schafft so die Datengrundlage, um Verpackungsbedarf vorausschauend zu managen. Das erleichtert die Umsetzung und senkt zugleich die Versandkosten.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über acht Jahren im Marktplatz- und Multichannel-Geschäft aktiv. Er hilft Händlern, regulatorische Pflichten effizient und kostensparend umzusetzen. Mehr unter /expertise. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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