Multichannel Nachhaltigkeit 2026: Green Claims & CSRD
Green Claims, CSRD und Öko-Kennzeichnung 2026: Was Online-Händler jetzt zu Nachhaltigkeits-Werbung wissen müssen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Nachhaltigkeit ist 2026 ein Werbeversprechen mit rechtlichem Risiko. Die Kurzfassung: Die geplante EU Green Claims Directive wurde im Juni 2025 von der EU-Kommission zur Rücknahme angekündigt und ist damit vorerst gestoppt. Das eigentliche Verbot von Greenwashing kommt aber trotzdem — über die bereits beschlossene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive), die ab dem 27. September 2026 gilt. Sie verbietet pauschale Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral", wenn diese nicht belegt sind. Parallel wurde die Berichtspflicht CSRD durch das Omnibus-Paket stark eingeschränkt, sodass die meisten KMU herausfallen. Für Online-Händler auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay heißt das: weniger Bürokratie bei der Berichtspflicht, aber strengere Regeln für jede Nachhaltigkeitsaussage im Listing.
Dieser Leitfaden zeigt, was 2026 gilt, welche Aussagen riskant sind und wie Sie Nachhaltigkeit rechtssicher kommunizieren.
Green Claims Directive: gestoppt, aber nicht folgenlos
Die viel diskutierte Green Claims Directive sollte eigentlich vorschreiben, dass jede Umweltaussage vorab von einer unabhängigen Stelle geprüft wird. Genau diese Vorab-Prüfung war der Streitpunkt. Im Juni 2025 kündigte die EU-Kommission an, den Vorschlag zurückzuziehen.
Wichtig ist der Umkehrschluss: Der Rückzug bedeutet keine Freigabe für lockere Werbung. Er entfernt nur die zusätzliche Zertifizierungspflicht. Das grundsätzliche Verbot irreführender Umweltwerbung bleibt über andere Rechtsakte bestehen.
Für Sie als Händler heißt das: Die Erleichterung betrifft die Bürokratie, nicht den Inhalt. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss die Aussage weiterhin belegen können — sonst drohen Abmahnungen. Mehr zum Abmahnrisiko im Online-Handel finden Sie im Leitfaden zu Abmahnungen im Online-Handel.
Was ab September 2026 wirklich gilt
Die entscheidende Regel für Ihre Listings ist die Empowering Consumers Directive, in Deutschland auch als Richtlinie zum ökologischen Wandel bekannt. Sie wurde bereits 2024 beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026.
Diese Richtlinie verbietet konkrete Kategorien von Aussagen. Pauschale Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "öko" oder "natürlich" sind nur noch erlaubt, wenn sie mit anerkannten Nachweisen belegt sind. Aussagen zu "Klimaneutralität" allein auf Basis von CO2-Kompensation statt echter Reduktion werden untersagt.
Auch selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel fallen weg. Ein Label ist nur zulässig, wenn es auf einer unabhängigen Zertifizierung beruht. Diese Vorgaben gelten für jeden Kanal, auf dem Sie verkaufen — vom Amazon-Listing bis zum Otto-Produktdatenblatt.
CSRD: Warum die meisten Händler jetzt herausfallen
Parallel zur Werbe-Compliance gab es 2026 eine große Entlastung bei der Berichtspflicht. Das sogenannte Omnibus-Paket, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 26. Februar 2026, hebt die Schwellen für die verpflichtende CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich an.
Betroffen sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz. Vorher genügten deutlich niedrigere Werte. Damit fallen fast alle kleinen und mittleren Händler aus der Pflicht heraus.
Für die zweite und dritte Welle wurden die Fristen zudem von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben. Für die allermeisten Marktplatz-Händler bedeutet das: Der große CSRD-Berichtsaufwand entfällt vorerst. Der Fokus verschiebt sich von der Berichtspflicht auf die korrekte Produkt- und Werbekommunikation.
Der indirekte Druck aus der Lieferkette
Auch wenn Sie selbst nicht CSRD-pflichtig sind, kann die Regelung Sie erreichen. Große, berichtspflichtige Kunden oder Handelspartner fragen Nachhaltigkeitsdaten bei ihren Lieferanten ab, um ihre eigene Berichterstattung zu füllen.
Hier gibt es aber einen Schutz. Von Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen große Partner nur die Informationen verlangen, die im freiwilligen Standard für KMU (VSME) vorgesehen sind. Weitergehende Anfragen dürfen Sie rechtlich ablehnen.
Praktisch heißt das: Sie sollten grundlegende Nachhaltigkeitsdaten Ihrer Produkte sauber dokumentiert haben, aber Sie müssen keinen vollständigen Konzernbericht liefern. Eine schlanke, belegbare Datenbasis reicht als Auskunft in der Lieferkette.
In 6 Schritten Nachhaltigkeit rechtssicher kommunizieren
So stellen Sie Ihre Multichannel-Kommunikation 2026 auf sichere Beine:
- Aussagen inventarisieren: Sammeln Sie alle Nachhaltigkeitsaussagen aus Ihren Listings, Bildern und Verpackungen über alle Kanäle hinweg.
- Pauschalbegriffe prüfen: Streichen oder belegen Sie Wörter wie "umweltfreundlich", "grün" oder "klimaneutral", die ohne Nachweis stehen.
- Siegel verifizieren: Behalten Sie nur Label, die auf unabhängiger Zertifizierung beruhen, und entfernen Sie selbst erfundene Öko-Zeichen.
- Nachweise ablegen: Hinterlegen Sie zu jeder verbleibenden Aussage die Belege, damit Sie bei einer Abmahnung sofort reagieren können.
- Kanäle abgleichen: Sorgen Sie dafür, dass Amazon, Otto, Kaufland und eBay dieselbe geprüfte Aussage tragen, nicht abweichende Altversionen.
- Datenbasis pflegen: Halten Sie grundlegende Produkt-Nachhaltigkeitsdaten bereit, um Lieferketten-Anfragen schlank beantworten zu können.
Öko-Kennzeichnung auf Marktplätzen
Marktplätze wie Amazon und Otto stellen eigene Felder für Nachhaltigkeitsmerkmale bereit, etwa Zertifikate oder Materialangaben. Diese Felder sind attraktiv, weil sie die Sichtbarkeit erhöhen und Filter bedienen. Genau deshalb bergen sie auch Risiko.
Jede Angabe in einem solchen Feld ist eine öffentliche Werbeaussage. Tragen Sie ein Zertifikat ein, das Sie nicht nachweisen können, ist das angreifbar. Die neuen Regeln behandeln diese Felder wie jede andere Umweltwerbung.
Sinnvoll ist deshalb, nur belegbare Merkmale zu pflegen und diese über alle Kanäle konsistent zu halten. Eine widersprüchliche Kennzeichnung — auf einem Marktplatz zertifiziert, auf einem anderen nicht — ist besonders auffällig. Wie Sie Pflichtangaben und Verpackungsdaten sauber halten, zeigt der Leitfaden zum Verpackungsgesetz und LUCID.
Wie MarketplAIce hilft, konsistent zu bleiben
Das Kernproblem im Multichannel-Vertrieb ist nicht die einzelne Aussage, sondern die Konsistenz über viele Listings und Kanäle. Ein Händler mit hunderten ASINs auf mehreren Marktplätzen verliert schnell den Überblick, welche Formulierung wo steht.
MarketplAIce überwacht Ihre Listings über alle Kanäle hinweg als ein System. Die Plattform erkennt, wenn dasselbe Produkt auf verschiedenen Marktplätzen abweichende Angaben trägt, und macht diese Unterschiede sichtbar. So finden Sie riskante Alt-Aussagen, bevor ein Abmahner sie findet.
Weil MarketplAIce vorausschauend arbeitet, meldet die Plattform Handlungsbedarf, statt nur auf Probleme zu reagieren. Vor Stichtagen wie dem 27. September 2026 lassen sich betroffene Listings gebündelt prüfen und angleichen. Das reduziert das rechtliche Risiko, ohne dass Sie jedes Listing einzeln durchgehen müssen.
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Häufige Fehler bei Nachhaltigkeits-Werbung
Der erste Fehler ist, den Rückzug der Green Claims Directive als Freibrief zu lesen. Das grundsätzliche Greenwashing-Verbot bleibt bestehen und wird ab September 2026 sogar konkreter.
Der zweite Fehler ist, pauschale Begriffe ohne Beleg stehen zu lassen. "Klimaneutral" allein durch Kompensation reicht nach den neuen Regeln nicht mehr aus.
Der dritte Fehler ist inkonsistente Kennzeichnung über Kanäle. Wer auf einem Marktplatz ein Siegel führt und auf einem anderen nicht, macht sich angreifbar. MarketplAIce hält diese Angaben kanalübergreifend im Blick.
FAQ
Ist die Green Claims Directive 2026 in Kraft?
Nein. Die EU-Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Damit entfällt vorerst die geplante Pflicht zur unabhängigen Vorab-Prüfung von Umweltaussagen. Das grundsätzliche Verbot irreführender Werbung bleibt über andere Rechtsakte bestehen.
Welche Regel gilt dann für Nachhaltigkeits-Werbung?
Die Empowering Consumers Directive, also die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie wurde bereits 2024 beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026. Sie verbietet unbelegte Pauschalaussagen und selbst erfundene Siegel.
Welche Begriffe sind ab September 2026 riskant?
Pauschale Aussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "öko" oder "natürlich" ohne Nachweis. Ebenso Aussagen zu "Klimaneutralität", die allein auf CO2-Kompensation statt auf echter Reduktion beruhen. Zulässig bleiben belegte, konkrete Aussagen.
Bin ich als KMU von der CSRD betroffen?
In den allermeisten Fällen nicht mehr. Seit dem Omnibus-Paket vom Februar 2026 gilt die CSRD-Pflicht erst ab mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz. Damit fallen fast alle kleinen und mittleren Händler heraus.
Müssen Nicht-berichtspflichtige Händler trotzdem Daten liefern?
Nur eingeschränkt. Große, berichtspflichtige Kunden dürfen von kleineren Lieferanten nur die Informationen des freiwilligen VSME-Standards verlangen. Weitergehende Anfragen dürfen Sie rechtlich ablehnen. Eine schlanke Datenbasis reicht.
Gelten die Regeln auch für Marktplatz-Felder?
Ja. Angaben in Nachhaltigkeitsfeldern von Amazon, Otto oder Kaufland sind öffentliche Werbeaussagen und werden wie jede andere Umweltwerbung behandelt. Tragen Sie dort nur belegbare Merkmale ein und halten Sie sie über alle Kanäle konsistent.
Wie behalte ich hunderte Listings im Blick?
Manuell kaum. MarketplAIce überwacht Ihre Listings kanalübergreifend und macht abweichende oder riskante Aussagen sichtbar. So können Sie betroffene Produkte vor Stichtagen gebündelt prüfen und angleichen, statt jedes Listing einzeln zu kontrollieren.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und hat über acht Jahre Erfahrung im Amazon- und Marktplatz-Advertising. Mit MarketplAIce baut er eine KI-Plattform, die Gebote, Listings und Preise über alle Marktplätze hinweg vorausschauend steuert. Mehr zu seiner Expertise: /expertise.
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