CSRD für Marktplatzhändler: Der Stand 2026
CSRD nach dem Omnibus-Paket 2026: Wer noch berichtspflichtig ist, warum Marktplatzhändler herausfallen und welche VSME-Daten Kunden trotzdem anfragen.

Die Kurzfassung: Das erste Omnibus-Paket — Richtlinie (EU) 2026/470, im Februar 2026 verabschiedet und seit März 2026 in Kraft — hat die CSRD deutlich zusammengeschnitten. Berichtspflichtig sind künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND mehr als 450 Mio. Euro Umsatz; beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die Pflicht beginnt einheitlich mit dem Geschäftsjahr 2027, berichtet wird 2028. Börsennotierte KMU fallen vollständig heraus. Nach Schätzung der EU-Kommission verlassen rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen den Anwendungsbereich. Für Marktplatzhändler heißt das: Eine eigene CSRD-Pflicht ist praktisch ausgeschlossen. Über die Lieferkette kommen trotzdem Anfragen — allerdings begrenzt, denn berichtspflichtige Großunternehmen dürfen von KMU-Zulieferern grundsätzlich nicht mehr als die VSME-Datenpunkte abfragen. Wer diese Daten ohnehin für EPR, Verpackung und Retouren erhebt, ist vorbereitet.
Was das Omnibus-Paket geändert hat
Die CSRD war ursprünglich als breite Berichtspflicht angelegt, die stufenweise immer kleinere Unternehmen erfasst hätte. Diese Stufenlogik ist mit dem Omnibus-Paket gefallen. Richtlinie (EU) 2026/470 wurde im Februar 2026 verabschiedet und ist seit März 2026 in Kraft.
Die neuen Schwellenwerte sind der Kern der Änderung. Berichtspflichtig ist ein Unternehmen nur, wenn es mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz aufweist. Entscheidend ist das kumulative "und" — ein Unternehmen mit 1.200 Mitarbeitenden und 300 Mio. Euro Umsatz fällt heraus.
Auch der Zeitplan wurde vereinheitlicht. Statt gestaffelter Wellen beginnt die Berichtspflicht für alle betroffenen Unternehmen mit dem Geschäftsjahr 2027, die Berichterstattung erfolgt 2028. Das schafft eine klare Linie, wo vorher Übergangsfristen kollidierten.
Börsennotierte KMU sind vollständig aus dem Anwendungsbereich entfallen. Diese Gruppe war in der ursprünglichen Fassung eigens erfasst und hätte einen eigenen, reduzierten Standard nutzen müssen. Diese Verpflichtung existiert nicht mehr.
Nach Schätzung der EU-Kommission fallen rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich heraus. Das ist keine Feinjustierung, sondern eine grundlegende Neuausrichtung des Instruments.
Zusätzlich dürfen Mitgliedstaaten Unternehmen, die unter den neuen Schwellenwerten liegen, für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreien. Damit entsteht eine Brücke für Unternehmen, die nach alter Rechtslage bereits in der Pflicht gewesen wären.
Warum die meisten Marktplatzhändler nicht berichtspflichtig sind
Rechnen Sie Ihre eigenen Zahlen gegen die Schwelle. Mehr als 1.000 Mitarbeitende ist für Marktplatzhändler eine sehr hohe Hürde — auch große Händler mit dreistelligen Millionenumsätzen liegen personell meist deutlich darunter, weil das Geschäftsmodell schlank ist.
Genau diese Struktur ist der Grund für die Entlastung. Ein Händler, der über Amazon, eBay, Otto, Kaufland und Temu 200 Mio. Euro Umsatz macht, tut das oft mit einer dreistelligen Mitarbeiterzahl. Beide Kriterien gleichzeitig zu erfüllen, ist für diese Modelle unrealistisch.
Prüfen Sie dennoch die Konzernsicht. Wenn Ihr Unternehmen Teil einer größeren Gruppe ist, kommt es auf die konsolidierten Werte an. Ein mittelständischer Händler unter einem großen Konzerndach kann über die Gruppenbetrachtung betroffen sein, auch wenn er allein weit unter der Schwelle liegt.
Beachten Sie außerdem, dass die CSRD nicht die einzige Nachhaltigkeitsregulierung ist. Verpackungsrecht, EPR-Registrierungen, Batterie- und Elektrogeräteregeln, Lieferkettensorgfalt und produktbezogene Anforderungen gelten unabhängig von der CSRD-Schwelle weiter. Der Wegfall der Berichtspflicht bedeutet nicht den Wegfall der Substanzpflichten.
Und schließlich: Auch ohne eigene Pflicht bleibt die Frage, was Ihre Geschäftspartner von Ihnen wollen. Das ist der eigentlich relevante Punkt für die Praxis.
Der Lieferketten-Effekt: Anfragen trotz fehlender Pflicht
Berichtspflichtige Großunternehmen müssen über ihre Wertschöpfungskette berichten. Wenn Sie einen solchen Konzern beliefern oder von ihm beliefert werden, taucht Ihr Unternehmen indirekt in dessen Bericht auf. Deshalb fragen diese Unternehmen Daten bei Zulieferern ab.
Genau hier hat das Omnibus-Paket eine wichtige Schutzlinie gesetzt. Berichtspflichtige Großunternehmen dürfen von KMU-Zulieferern grundsätzlich nicht mehr als die VSME-Datenpunkte abfragen. Das begrenzt den Aufwand, der über die Lieferkette bei Ihnen ankommt.
Praktisch heißt das: Sie können umfangreiche Fragebögen zurückweisen, die über den VSME-Rahmen hinausgehen. Verweisen Sie auf die Begrenzung und liefern die VSME-Datenpunkte strukturiert. Das ist kein Konfrontationskurs, sondern die vorgesehene Arbeitsteilung.
Rechnen Sie trotzdem mit Anfragen. Große Kunden und Lieferanten haben ihre Prozesse und Fragebögen etabliert, und nicht jeder Einkäufer kennt die neue Begrenzung. Wer vorbereitet antwortet, gewinnt Zeit und Verhandlungsposition.
Für Händler mit Handelsmarken kommt eine zweite Richtung dazu. Wenn Sie in Asien produzieren lassen, sind Sie selbst der Abnehmer, der Daten braucht — etwa zu Materialien, Energieverbrauch oder Sozialstandards. Diese Datenanforderung müssen Sie an Ihre Lieferanten weitergeben.
Welche Nachhaltigkeitsdaten Sie ohnehin brauchen
Die gute Nachricht: Ein großer Teil der relevanten Daten entsteht bei Ihnen bereits durch andere Pflichten. Wer sie systematisch erfasst, statt sie in jedem Vorgang neu zusammenzusuchen, hat die Basis für jede Anfrage.
Verpackungsdaten. Für die EPR-Registrierung melden Sie Verpackungsmengen nach Material und Gewicht. Diese Daten sind gleichzeitig die Grundlage jeder Materialkennzahl. Führen Sie sie je Artikel, nicht nur als Jahressumme.
EPR- und Registerdaten. Verpackungsregister, Elektro- und Batterieregister, Textilkennzeichnungen. Diese Meldungen enthalten Mengen- und Materialangaben, die in Nachhaltigkeitsfragebögen wiederkehren. Halten Sie die Meldedaten so, dass Sie sie exportieren können.
Transport und Logistik. Versandmengen, Gewichte, Distanzen, Versanddienstleister. Aus diesen Daten lassen sich Transportkennzahlen ableiten. Sie brauchen sie ohnehin für Ihre Versandkostenkalkulation, also nutzen Sie dieselbe Datenbasis doppelt.
Retouren. Retourenquoten je Artikel und die Verwertung der Rücksendungen — Wiederverkauf, Aufbereitung, Entsorgung. Das ist gleichzeitig eine Nachhaltigkeits- und eine Margenkennzahl. Wer Retouren steuert, verbessert beide, wie die Systematik zum Deckungsbeitrag im Multichannel zeigt.
Energie im eigenen Betrieb. Strom und Wärme in Lager und Büro, Fahrzeugflotte. Diese Daten liegen in Ihren Abrechnungen und lassen sich mit geringem Aufwand in eine Jahresübersicht bringen.
Lieferantenstammdaten. Sitz, Produktionsland, Zertifikate, Auditstatus. Hinterlegen Sie diese Angaben im Lieferantenstamm, statt sie in E-Mails zu suchen. Diese Struktur zahlt sich bei jeder Kundenanfrage aus.
MarketplAIce 14 Tage kostenlos testen
In 7 Schritten zur belastbaren Nachhaltigkeitsdatenbasis
- Eigene Betroffenheit dokumentiert prüfen. Rechnen Sie Mitarbeiterzahl und Umsatz gegen die Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro, kumulativ. Prüfen Sie zusätzlich die Konzernsicht, falls Sie Teil einer Gruppe sind. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, damit Sie es bei Anfragen belegen können.
- Bestehende Meldedaten inventarisieren. Sammeln Sie, welche Nachhaltigkeitsdaten Sie schon melden: Verpackungsregister, Elektro, Batterien, Textil. Notieren Sie Datenquelle, Verantwortlichen und Aktualität. In der Regel sind mehr Daten vorhanden als bekannt.
- VSME-Datenpunkte als Zielraster setzen. Nutzen Sie den VSME-Rahmen als Obergrenze dessen, was Sie bereitstellen. Ordnen Sie Ihre vorhandenen Daten den Datenpunkten zu und markieren die Lücken. So sehen Sie den tatsächlichen Aufwand, nicht den befürchteten.
- Verpackungs- und Transportdaten je Artikel führen. Hinterlegen Sie Material, Gewicht und Versandklasse im Artikelstamm. Diese Felder brauchen Sie für EPR-Meldung, Versandkalkulation und Nachhaltigkeitsdaten gleichzeitig. Einmal saubere Stammdaten lösen drei Aufgaben.
- Retourendaten auswertbar machen. Erfassen Sie Retourenquote je Artikel und den Verbleib der Rücksendung. Trennen Sie Wiederverkauf, Aufbereitung und Entsorgung. Diese Aufteilung ist die Grundlage für Aussagen zur Kreislauffähigkeit und zeigt gleichzeitig Ihre Margenlecks.
- Lieferantendaten strukturieren. Erweitern Sie den Lieferantenstamm um Produktionsland, Zertifikate und Auditstand. Fragen Sie fehlende Angaben in einem Durchgang ab, statt bei jeder Kundenanfrage neu. Halten Sie Zertifikate mit Ablaufdatum, damit veraltete Nachweise auffallen.
- Standardantwort für Kundenanfragen vorbereiten. Erstellen Sie ein Dokument, das Ihre Betroffenheit, Ihre verfügbaren Datenpunkte und den Verweis auf die VSME-Begrenzung enthält. Damit beantworten Sie 80 Prozent der Fragebögen ohne Einzelfallarbeit. Aktualisieren Sie das Dokument jährlich.
Wer trotzdem freiwillig berichten sollte
Ohne Pflicht heißt nicht ohne Nutzen. Es gibt drei Konstellationen, in denen eine freiwillige, schlanke Berichterstattung sich rechnet — und zwar nicht aus Imagegründen, sondern aus geschäftlichen.
Die erste ist der B2B-Vertrieb an große Kunden. Wenn Sie Handelsketten, Industrieunternehmen oder öffentliche Auftraggeber belieferen, wird Nachhaltigkeitsdaten regelmäßig zur Vergabevoraussetzung gemacht. Wer die Angaben in Tagen statt Wochen liefert, hat einen echten Vorteil im Vergabeprozess.
Die zweite ist die Finanzierung. Banken fragen Nachhaltigkeitsdaten im Kreditprozess ab, auch bei mittelständischen Händlern. Eine vorbereitete Datenübersicht verkürzt die Prüfung und verhindert, dass fehlende Angaben als Risiko bewertet werden.
Die dritte ist die interne Steuerung. Verpackungsmengen, Transportgewichte und Retourenquoten sind gleichzeitig Kosten- und Nachhaltigkeitskennzahlen. Wer sie erhebt, findet in der Regel Einsparpotenziale, die die Erhebung mehr als bezahlen — der Beitrag zu den Multichannel-KPIs ordnet ein, welche Größen dafür taugen.
Bleiben Sie dabei im VSME-Rahmen. Ein freiwilliger Bericht nach einem vollen Standard bindet Ressourcen, die Sie im Marktplatzgeschäft besser einsetzen. Der schlanke Rahmen genügt für alle drei genannten Zwecke.
Häufige Missverständnisse zur neuen Rechtslage
"Die CSRD ist abgeschafft." Falsch. Sie gilt weiter, nur für einen deutlich kleineren Kreis. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz berichten ab dem Geschäftsjahr 2027.
"Wir sind KMU, also müssen wir gar nichts liefern." Ebenfalls falsch. Über die Lieferkette können Sie zur Datenlieferung aufgefordert werden. Die Begrenzung auf die VSME-Datenpunkte schützt Sie vor Überforderung, nicht vor der Anfrage selbst.
"Wenn die Berichtspflicht wegfällt, fallen auch die anderen Pflichten weg." Nein. Verpackungsregistrierung, EPR-Meldungen, Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten sind eigenständige Regelwerke. Sie sind vom Omnibus-Paket nicht berührt.
"Wir warten ab, bis Klarheit herrscht." Riskant, weil die Datenerhebung Zeit braucht. Verpackungs- und Retourendaten müssen über einen Zeitraum erhoben werden, sie lassen sich nicht rückwirkend erzeugen. Wer bei der ersten Kundenanfrage anfängt, liefert zu spät.
"Die Befreiung für 2025 und 2026 gilt automatisch." Nicht zwangsläufig. Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen unter den neuen Schwellenwerten für diese Geschäftsjahre befreien — ob und wie das umgesetzt wird, ist eine nationale Entscheidung. Prüfen Sie den Stand für Ihren Sitzstaat.
Abgrenzung zu Green Claims: Berichten ist nicht Werben
Ein Missverständnis führt regelmäßig zu Problemen: Nachhaltigkeitsdaten für einen Bericht und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung folgen unterschiedlichen Regeln. Was in einem Datenblatt für Ihren Kunden korrekt ist, kann als Werbeaussage im Listing irreführend sein.
Berichtsdaten sind beschreibend. Sie geben an, wie viel Verpackungsmaterial Sie in Verkehr bringen oder welche Retourenquote ein Artikel hat. Diese Angaben brauchen keine besondere Werbewirkung, sondern Nachvollziehbarkeit.
Werbeaussagen sind anders zu bewerten. "Klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" im Listing sind Werbeversprechen, die Sie belegen müssen. Der Umstand, dass Sie Daten erheben, macht eine solche Aussage nicht zulässig.
Besonders vorsichtig sollten Sie mit pauschalen Aussagen sein. Eine Angabe zu einem einzelnen Aspekt — etwa recycelte Verpackung — rechtfertigt keine Gesamtaussage über das Produkt. Konkretisieren Sie stattdessen, worauf sich die Aussage bezieht.
Nutzen Sie Ihre Datenbasis deshalb zweistufig. Für Berichte und Kundenanfragen liefern Sie die Zahlen. Für Marketing prüfen Sie jede Aussage separat gegen die Anforderungen an Umweltwerbung. Die Details dazu finden Sie im Beitrag zu Nachhaltigkeit und Green Claims im Multichannel.
Wie MarketplAIce dabei hilft
MarketplAIce arbeitet kanalübergreifend mit Artikel-, Preis-, Werbe- und Bestandsdaten über Amazon, eBay, Otto, Kaufland und Temu. Diese Datenbasis ist zugleich der Ausgangspunkt für viele Nachhaltigkeitskennzahlen, weil Versandmengen, Retouren und Artikelstammdaten dort ohnehin zusammenlaufen.
Der prädiktive Ansatz zeigt seinen Nutzen bei den Retouren. MarketplAIce rechnet fünf Tage voraus und bewertet über 15 Dimensionen, wie sich Nachfrage und Absatz entwickeln. Wer Überbestände und Fehlkäufe früher erkennt, produziert weniger Rücksendungen — was gleichzeitig Marge und Nachhaltigkeitskennzahl verbessert.
Die Listing-Optimierung wirkt in dieselbe Richtung. Präzise Größen-, Material- und Verwendungsangaben senken die Rate der Fehlkäufe. Retourenvermeidung durch bessere Information ist der wirksamste Hebel, weil sie den Vorgang gar nicht entstehen lässt.
Weil Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Repricing in einem System liegen, halten Sie die Zahl der Datenquellen klein. Für Nachhaltigkeitsanfragen bedeutet das weniger Exportarbeit und weniger Abstimmungsaufwand zwischen Tools.
Und die kanalübergreifende Sicht hilft bei der Konsistenz. Wenn Sie zu einem Artikel Angaben zu Verpackung oder Material machen, sollten sie auf allen Kanälen identisch sein. Eine zentrale Steuerung verhindert widersprüchliche Angaben, die bei Prüfungen auffallen.
FAQ
Bin ich als Marktplatzhändler von der CSRD betroffen?
Nur wenn Sie mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz haben, beide Kriterien kumulativ. Für die überwiegende Mehrheit der Marktplatzhändler ist das nicht der Fall, weil das Geschäftsmodell mit vergleichsweise wenig Personal arbeitet. Prüfen Sie zusätzlich die Konzernsicht, wenn Sie Teil einer Gruppe sind.
Ab wann muss berichtet werden?
Die Berichtspflicht beginnt einheitlich mit dem Geschäftsjahr 2027, die Berichterstattung erfolgt 2028. Die frühere gestaffelte Einführung mit unterschiedlichen Wellen ist entfallen. Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen unter den neuen Schwellenwerten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreien.
Was sind die VSME-Datenpunkte?
VSME ist der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Nach dem Omnibus-Paket dürfen berichtspflichtige Großunternehmen von KMU-Zulieferern grundsätzlich nicht mehr als diese Datenpunkte abfragen. Der Rahmen wirkt damit als Obergrenze für den Aufwand, der über die Lieferkette bei Ihnen ankommt.
Muss ich Fragebögen von Großkunden vollständig ausfüllen?
Nicht über den VSME-Rahmen hinaus. Wenn Sie ein KMU sind, dürfen berichtspflichtige Unternehmen grundsätzlich nicht mehr als die VSME-Datenpunkte verlangen. Verweisen Sie auf diese Begrenzung und liefern die entsprechenden Angaben strukturiert.
Fallen mit der CSRD-Entlastung auch EPR-Pflichten weg?
Nein. Verpackungsregister, Elektro- und Batterieregistrierungen, Textilkennzeichnung und weitere produktbezogene Pflichten gelten unabhängig von der CSRD. Der Wegfall der Berichtspflicht betrifft nur die Nachhaltigkeitsberichterstattung, nicht die materiellen Anforderungen.
Welche Daten sollte ich jetzt aufbauen, auch ohne Pflicht?
Verpackungsmengen und Materialien je Artikel, Versandgewichte und Transportmengen, Retourenquoten mit Verbleib der Ware sowie Lieferantenstammdaten mit Produktionsland und Zertifikaten. Diese Angaben brauchen Sie für EPR, Kalkulation und Kundenanfragen gleichzeitig. Der Aufbau ist geringer als die Summe der Einzelabfragen.
Darf ich Nachhaltigkeitsdaten für Werbeaussagen nutzen?
Nur mit zusätzlicher Prüfung. Berichtsdaten sind beschreibend, Werbeaussagen wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" müssen eigenständig belegt und konkretisiert werden. Eine einzelne positive Kennzahl trägt keine pauschale Gesamtaussage über das Produkt.
Dieser Beitrag gibt praktische Orientierung und ist kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und bringt über 8 Jahre Erfahrung im Amazon-Advertising und im Marktplatzgeschäft mit. Er arbeitet täglich mit Händlern und Agenturen an Prozessen, Compliance und Steuerung über mehrere Marktplätze. Mehr zu seinem Hintergrund finden Sie unter Expertise.