DAC7 Meldepflicht 2026: Was Händler wissen müssen
DAC7 Meldepflicht 2026: Wie das PStTG funktioniert, welche Bagatellgrenzen gelten, welche Daten Marktplätze melden und wie Sie sauber vorbereitet sind.

DAC7 verpflichtet Online-Marktplätze, die Umsätze ihrer Verkäufer an die Steuerbehörden zu melden — in Deutschland umgesetzt über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Die Kurzfassung: Plattformen wie Amazon, eBay, Otto, Kaufland und Temu melden jährlich Verkäuferdaten und Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern. Für das Meldejahr fällt die Frist üblicherweise auf den 31. Januar des Folgejahres; für 2026 verschiebt sie sich wegen des Wochenendes auf den 2. Februar 2026. Von der Meldung ausgenommen sind nur Anbieter unterhalb der Bagatellgrenze: weniger als 30 Verkäufe UND weniger als 2.000 Euro Vergütung pro Jahr und Plattform. Für gewerbliche Händler ist DAC7 damit Alltag — wichtig ist, dass Ihre gemeldeten Daten mit Ihrer Buchhaltung übereinstimmen.
Dieser Leitfaden erklärt, wie DAC7 funktioniert, welche Daten gemeldet werden und wie Sie sich sauber aufstellen. Er ersetzt keine Steuerberatung.
Was DAC7 ist und wen es betrifft
DAC7 ist eine EU-Richtlinie zur Steuertransparenz auf digitalen Plattformen. Deutschland hat sie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt; das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern betraf die Daten des Jahres 2023.
Meldepflichtig sind die Plattformbetreiber, nicht Sie als Händler. Die Marktplätze sammeln die relevanten Daten und melden sie jährlich. Sie als Verkäufer sind der Gegenstand der Meldung, nicht der Meldende — müssen aber Ihre Identifikationsdaten korrekt hinterlegen.
Betroffen sind grundsätzlich alle, die über Plattformen Waren verkaufen und die Bagatellgrenze überschreiten. Für gewerbliche Händler ist das praktisch immer der Fall. Wichtig ist deshalb nicht, ob Sie gemeldet werden, sondern dass die gemeldeten Zahlen zu Ihrer Marktplatz-Buchhaltung passen.
Bagatellgrenze und gemeldete Daten
Die Bagatellgrenze schützt reine Gelegenheits- und Privatverkäufer: Wer auf einer Plattform weniger als 30 Verkäufe pro Jahr tätigt UND dabei weniger als 2.000 Euro Vergütung erhält, wird nicht gemeldet. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für gewerbliche Händler ist diese Grenze in der Regel schnell überschritten.
Gemeldet werden Identifikations- und Umsatzdaten: Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer bzw. USt-IdNr., Bankverbindung sowie die über die Plattform erzielten Vergütungen und die Zahl der Transaktionen. Die Plattformen gleichen diese Daten mit den bei ihnen hinterlegten Angaben ab.
Genau hier entsteht das praktische Risiko: Wenn Ihre bei der Plattform hinterlegten Daten unvollständig oder falsch sind, kann das zu Nachfragen, im Extremfall zu Auszahlungssperren oder Kontosperrungen führen. Bußgelder nach dem PStTG können bis zu 50.000 Euro je Verstoß betragen. Sorgfältige Stammdatenpflege ist deshalb Pflicht.
In 5 Schritten DAC7-sicher aufgestellt sein
- Stammdaten prüfen: Kontrollieren Sie auf jeder Plattform, dass Name, Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr. und Bankverbindung korrekt hinterlegt sind.
- Grenzen kennen: Klären Sie, ob Sie die Bagatellgrenze überschreiten — als gewerblicher Händler in der Regel ja.
- Umsätze abgleichen: Stellen Sie sicher, dass Ihre plattformseitigen Umsätze mit Ihrer Buchhaltung übereinstimmen.
- Meldung nachvollziehen: Sichten Sie die von den Plattformen bereitgestellten DAC7-Informationen und dokumentieren Sie sie.
- Datenbasis konsolidieren: Führen Sie Ihre Marktplatz-Umsätze zentral zusammen, um Abweichungen früh zu erkennen.
Warum saubere Datenkonsolidierung der eigentliche Hebel ist
DAC7 ist kein isoliertes Steuerthema, sondern ein Symptom eines größeren Problems: Wer über mehrere Marktplätze verkauft, hat seine Umsatzdaten in mehreren Systemen verstreut. Die Behörde bekommt über die Plattformen ein konsolidiertes Bild Ihrer Umsätze — Sie selbst oft nicht.
Diese Asymmetrie ist gefährlich. Wenn die Summe der gemeldeten Plattform-Umsätze nicht sauber zu Ihrer eigenen Buchhaltung passt, entsteht Erklärungsbedarf. Der beste Schutz ist deshalb eine zentrale, jederzeit aktuelle Übersicht Ihrer Umsätze über alle Kanäle.
MarketplAIce führt Ihre Verkaufsdaten aus Amazon, eBay, Otto, Kaufland und Temu in einer Sicht zusammen. Sie sehen jederzeit, welcher Umsatz auf welchem Kanal entstanden ist, und können die Plattform-Meldungen mit Ihren eigenen Zahlen abgleichen. Damit wird DAC7 vom Compliance-Risiko zur reinen Formsache. Wie diese kanalübergreifende Datenbasis auch Ihr Controlling stärkt, lesen Sie im verlinkten Beitrag.
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FAQ
Was ist DAC7 und das PStTG?
DAC7 ist eine EU-Richtlinie zur Steuertransparenz auf digitalen Plattformen. Deutschland hat sie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Plattformen melden seitdem jährlich Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Bis wann müssen Plattformen für 2026 melden?
Die Meldung erfolgt üblicherweise bis zum 31. Januar des Folgejahres. Für das Meldejahr verschiebt sich die Frist 2026 wegen des Wochenendes auf den 2. Februar 2026. Meldepflichtig sind die Plattformen, nicht die Händler.
Was ist die DAC7-Bagatellgrenze?
Von der Meldung ausgenommen sind Anbieter, die auf einer Plattform weniger als 30 Verkäufe pro Jahr tätigen UND dabei weniger als 2.000 Euro Vergütung erhalten. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Gewerbliche Händler überschreiten die Grenze in der Regel.
Welche Daten werden gemeldet?
Gemeldet werden Identifikationsdaten wie Name, Anschrift, Steueridentifikations- bzw. USt-IdNr. und Bankverbindung sowie die über die Plattform erzielten Vergütungen und die Zahl der Transaktionen. Die Plattformen gleichen diese mit den hinterlegten Angaben ab.
Welche Strafen drohen bei falschen Angaben?
Bußgelder nach dem PStTG können bis zu 50.000 Euro je Verstoß betragen. Falsche oder unvollständige Stammdaten können zudem zu Nachfragen, Auszahlungssperren oder Kontosperrungen bei der Plattform führen. Sorgfältige Datenpflege ist daher wichtig.
Muss ich als Händler selbst etwas melden?
Nein, die Meldepflicht liegt bei den Plattformen. Sie müssen aber sicherstellen, dass Ihre hinterlegten Stammdaten korrekt sind und Ihre plattformseitigen Umsätze mit Ihrer eigenen Buchhaltung übereinstimmen.
Wie hilft MarketplAIce bei DAC7?
MarketplAIce führt Ihre Verkaufsdaten aus allen angebundenen Marktplätzen in einer Sicht zusammen. So können Sie die Plattform-Meldungen jederzeit mit Ihren eigenen Zahlen abgleichen und Abweichungen früh erkennen — DAC7 wird damit zur Formsache.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über acht Jahren im Amazon- und Marktplatz-Advertising aktiv. Er hat zahlreichen Händlern geholfen, ihre Marktplatz-Daten prüfsicher zu konsolidieren. Mehr zu seiner Expertise: /expertise. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.