Kaufland Streichpreise & UVP 2026: PAngV sicher
Streichpreise auf Kaufland 2026 rechtssicher darstellen: 30-Tage-Bestpreis, UVP-Bezug nach OLG-Rechtsprechung und wie Sie Abmahnungen vermeiden.

Die Kurzfassung: Wer auf Kaufland mit einem durchgestrichenen Preis wirbt, muss sich an § 11 der Preisangabenverordnung halten. Der Bezugspreis einer Preisermäßigung ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung — nicht Ihr Wunschpreis und nicht der Preis von vor drei Monaten. Die zweite, oft übersehene Baustelle ist die UVP. Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf aus Dezember 2025 ist es unzulässig, eine Rabattdarstellung auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zu stützen, wenn dadurch eine Preisermäßigung suggeriert wird. Praktisch heißt das: UVP darf als Vergleichsinformation genannt werden, taugt aber nicht als Bezugspunkt für "-40 %". Wer das verwechselt, produziert ein Abmahnrisiko in einem Bereich, der aktiv verfolgt wird.
Warum das Thema 2026 wieder auf dem Tisch liegt
Die 30-Tage-Regel gilt seit der PAngV-Novelle und wurde durch die Rechtsprechung inzwischen scharf ausgelegt. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass sich Werbung mit Preisermäßigungen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss.
Neu hinzugekommen ist die Klarstellung zur UVP. Viele Händler hatten die Herstellerempfehlung als bequemen Ankerpreis genutzt, weil der eigene Verkaufspreis dauerhaft darunter lag.
Genau diese Praxis hat das OLG Düsseldorf im Dezember 2025 beanstandet: Eine Rabattdarstellung, die auf der UVP aufbaut und dem Kunden eine Preisermäßigung suggeriert, ist unzulässig.
Was erlaubt ist — und was nicht
Erlaubt: Die Nennung der UVP als reine Information, ohne Prozentangabe und ohne Ermäßigungssuggestion. Etwa "UVP des Herstellers: 199 Euro" neben Ihrem Preis von 149 Euro, ohne "-25 %".
Erlaubt: Ein Streichpreis, der Ihrem eigenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entspricht, mit korrekter Prozentangabe darauf bezogen.
Nicht erlaubt: Ein Rabattprozentsatz, der sich auf die UVP bezieht und damit eine Preisermäßigung durch Sie suggeriert.
Nicht erlaubt: Ein Streichpreis, der über Ihrem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage liegt — auch wenn Sie den Artikel irgendwann einmal zu diesem Preis angeboten haben.
Nicht erlaubt: Dauerhafte Streichpreise. Wer einen Artikel seit sechs Monaten "reduziert" anbietet, hat keinen Referenzpreis mehr, sondern einen normalen Preis mit irreführender Darstellung.
In 7 Schritten zu einer sauberen Preisdarstellung auf Kaufland
- Preishistorie je Artikel dokumentieren. Ohne Nachweis der Preisentwicklung der letzten 30 Tage können Sie im Streitfall nicht belegen, dass Ihr Bezugspreis korrekt war. Ein automatischer Export genügt.
- Bezugspreis technisch aus der Historie ableiten. Der Streichpreis darf nicht manuell gesetzt werden, sondern muss dem tatsächlichen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprechen. Manuelle Eingabe ist die häufigste Fehlerquelle.
- UVP von der Rabattlogik trennen. Führen Sie die UVP, falls überhaupt, als reines Informationsfeld ohne Prozentangabe. Verknüpfen Sie sie nicht mit Ihrer Ermäßigungsdarstellung.
- Aktionsdauer begrenzen. Eine Preisermäßigung ist ein zeitlich begrenzter Vorgang. Setzen Sie ein Enddatum und lassen Sie den Preis danach tatsächlich wieder steigen.
- Grundpreis nicht vergessen. Bei Artikeln nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche ist der Grundpreis Pflicht — und bei Ermäßigungen entsprechend anzupassen.
- Automatische Repricing-Regeln gegen die 30-Tage-Logik prüfen. Ein Repricer, der Preise mehrfach täglich senkt, verschiebt laufend Ihren Referenzpreis. Wer parallel mit Streichpreisen wirbt, produziert dabei fast zwangsläufig Fehler.
- Stichproben fahren. Prüfen Sie monatlich zehn zufällige Artikel gegen die eigene Preishistorie. Fehler entstehen in der Regel nicht durch Absicht, sondern durch fehlerhafte Automatisierung.
Der Zusammenhang mit Repricing
Hier liegt das größte praktische Risiko. Ein automatisches Repricing bewegt Ihren Preis fortlaufend nach Wettbewerbslage.
Wenn dieser Preis in den letzten 30 Tagen zwischenzeitlich bei 79 Euro lag, dürfen Sie nicht mit einem Streichpreis von 129 Euro werben — auch wenn 129 Euro Ihr "regulärer" Preis ist.
Die Konsequenz: Repricing und Rabattdarstellung müssen aus derselben Datenquelle gespeist werden. Zwei getrennte Systeme, die nichts voneinander wissen, erzeugen zwangsläufig Verstöße.
Wie Repricing auf Kaufland sauber aufgesetzt wird, steht im Beitrag zu Kaufland Repricing und Preisstrategie.
Was bei Verstößen passiert
Die Preisangabenverordnung ist Wettbewerbsrecht. Verstöße werden nicht nur von Behörden verfolgt, sondern vor allem von Wettbewerbern und Verbänden abgemahnt.
Eine Abmahnung kostet Anwaltsgebühren, verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und bindet bei Wiederholung eine Vertragsstrafe. Der wirtschaftliche Schaden liegt selten bei der ersten Abmahnung, sondern bei der zweiten.
Zusätzlich reagieren Marktplätze. Kaufland kann Angebote mit irreführender Preisdarstellung sperren — unabhängig von rechtlichen Konsequenzen.
Der Beitrag zur Preisangabenverordnung im Onlinehandel geht auf die allgemeinen Pflichten genauer ein. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wo MarketplAIce ansetzt
Das Kernproblem ist strukturell: Preisautomatisierung und Rabattdarstellung laufen bei den meisten Händlern in getrennten Systemen.
MarketplAIce führt beides zusammen. Die Plattform steuert Preise prädiktiv — sie rechnet über 15 Dimensionen fünf Tage voraus, wie sich Nachfrage und Wettbewerb entwickeln, und leitet den Preis daraus ab, statt hektisch auf Wettbewerberbewegungen zu reagieren.
Der praktische Vorteil für die Rechtssicherheit: Weniger Preisbewegungen bedeuten einen stabileren Referenzpreis. Wer nicht dreimal täglich nachjustiert, hat eine saubere 30-Tage-Historie und kann Aktionen planbar setzen.
Zudem hält MarketplAIce die vollständige Preishistorie je Artikel und Kanal vor — die Grundlage, um im Streitfall den korrekten Bezugspreis zu belegen. Das gilt über Kaufland, Amazon, Otto, eBay und Temu hinweg.
Häufige Fehler
Den Einführungspreis als Streichpreis nutzen. Wenn der Artikel seit Wochen günstiger verkauft wird, ist der Einführungspreis kein zulässiger Bezugspunkt.
Prozentangaben auf die UVP beziehen. Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unzulässig, wenn dadurch eine Preisermäßigung suggeriert wird.
Streichpreise dauerhaft stehen lassen. Eine "Aktion", die nie endet, ist keine Preisermäßigung, sondern eine irreführende Darstellung.
Preishistorie nicht speichern. Ohne Dokumentation können Sie im Streitfall nicht belegen, dass Ihre Angabe korrekt war — auch wenn sie es war.
FAQ
Auf welchen Preis muss sich ein Streichpreis beziehen?
Auf den niedrigsten Gesamtpreis, den Sie in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung für diesen Artikel verlangt haben. Das ergibt sich aus § 11 der Preisangabenverordnung und wurde vom BGH bestätigt. Frühere höhere Preise außerhalb dieses Zeitraums sind kein zulässiger Bezugspunkt.
Darf ich mit der UVP werben?
Sie dürfen die unverbindliche Preisempfehlung als reine Information nennen. Unzulässig ist es, eine Rabattdarstellung darauf zu stützen, die eine Preisermäßigung durch Sie suggeriert — so das OLG Düsseldorf im Dezember 2025. Prozentangaben gehören nicht an die UVP.
Was passiert bei einem Verstoß?
Die Preisangabenverordnung ist wettbewerbsrechtlich relevant. Verstöße werden von Wettbewerbern und Verbänden abgemahnt, was Anwaltsgebühren und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach sich zieht. Zusätzlich kann Kaufland betroffene Angebote sperren. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wie lange darf eine Rabattaktion laufen?
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht, aber eine dauerhafte Ermäßigung ist keine Ermäßigung mehr. Wer denselben Artikel monatelang durchgestrichen anbietet, riskiert den Vorwurf der Irreführung. Setzen Sie ein Enddatum und lassen Sie den Preis danach tatsächlich steigen.
Wie dokumentiere ich meine Preishistorie?
Über einen regelmäßigen automatischen Export der Preise je Artikel und Kanal mit Zeitstempel. Ideal ist ein System, das Preisänderungen ohnehin protokolliert. Ohne diese Dokumentation können Sie im Streitfall die Korrektheit Ihrer Angabe nicht belegen.
Beeinflusst automatisches Repricing meine Rabattdarstellung?
Ja, erheblich. Jede Preissenkung verschiebt Ihren niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nach unten und damit den zulässigen Bezugspreis. Repricing und Rabattdarstellung müssen deshalb aus derselben Datenquelle gespeist werden.
Muss ich bei reduzierten Artikeln den Grundpreis anpassen?
Ja. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist der Grundpreis anzugeben und bei jeder Preisänderung anzupassen. Ein veralteter Grundpreis neben einem reduzierten Verkaufspreis ist ein eigenständiger Verstoß.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und arbeitet seit über acht Jahren im Marktplatzhandel. Er begleitet Händler und Agenturen im DACH-Raum bei Preis-, Sortiments- und Werbestrategie. Mehr unter /expertise.
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