Kaufland PFAS 2026: REACH-Beschränkungen im Blick
PFAS und REACH 2026 bei Kaufland: betroffene Produktgruppen, Auskunftspflicht nach Artikel 33, SCIP-Datenbank und die Prüfroutine für Händler.

Die Kurzfassung: PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, umgangssprachlich "Ewigkeitschemikalien" genannt, weil sie in der Umwelt kaum abgebaut werden. Sie stecken typischerweise in beschichteten Pfannen und Backformen, imprägnierten Outdoor-Textilien, Kosmetik, Elektronikbauteilen und Verpackungen mit Fett- oder Wasserbarriere. Der rechtliche Rahmen ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit ihrem Anhang XVII, in dem Beschränkungen für einzelne Stoffe geregelt sind, sowie der Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe. Für einzelne PFAS wie PFOA, PFOS und PFHxA bestehen bereits Beschränkungen; parallel läuft auf europäischer Ebene ein Vorschlag für eine Beschränkung der gesamten PFAS-Gruppe. Für Sie als Händler auf Kaufland.de zählen vor allem zwei Dinge: die Auskunftspflicht nach Artikel 33 REACH und eine belastbare Prüfroutine gegenüber Ihren Lieferanten. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Was PFAS sind und wo sie in Ihrem Sortiment stecken
PFAS ist keine einzelne Chemikalie, sondern eine große Stoffgruppe mit mehreren tausend Verbindungen. Gemeinsam ist ihnen eine sehr stabile Kohlenstoff-Fluor-Bindung, die sie extrem beständig macht.
Genau diese Beständigkeit ist der technische Grund für ihren Einsatz. PFAS machen Oberflächen antihaftend, wasser- und fettabweisend sowie hitze- und chemikalienbeständig. Das sind Eigenschaften, die in sehr unterschiedlichen Produktgruppen gefragt sind.
In der Praxis treffen Händler sie vor allem in fünf Bereichen. Erstens beschichtete Pfannen, Backformen und anderes Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung. Zweitens imprägnierte Outdoor-Textilien, Jacken, Zelte und Rucksäcke.
Drittens Kosmetikprodukte, in denen fluorierte Verbindungen als Filmbildner oder für die Textur eingesetzt werden. Viertens Elektronikbauteile, Dichtungen und Kabelisolierungen. Fünftens Verpackungen mit Fett- oder Wasserbarriere, etwa für Lebensmittel.
Das Tückische ist die Unsichtbarkeit. In keinem dieser Fälle steht "PFAS" auf dem Produkt, und in vielen Fällen weiß der Händler nicht einmal, dass eine fluorierte Beschichtung verwendet wurde. Die Information liegt beim Hersteller, nicht bei Ihnen.
Deshalb beginnt jede PFAS-Prüfung nicht im Labor, sondern in der Lieferkette. Ohne Auskunft von Hersteller oder Importeur können Sie zu Ihrem eigenen Sortiment keine belastbare Aussage treffen.
REACH als Rahmen: Anhang XVII und Kandidatenliste
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das zentrale europäische Chemikalienrecht. Für Händler sind zwei Bausteine besonders relevant.
Der erste ist Anhang XVII. Dort sind Beschränkungen für bestimmte Stoffe geregelt — also Vorgaben, unter welchen Bedingungen ein Stoff hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden darf. Beschränkungen können vollständige Verbote sein oder an Grenzwerte, Verwendungszwecke und Ausnahmen geknüpft sein.
Der zweite ist die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Ein Eintrag dort ist noch kein Verbot, löst aber Informationspflichten aus. Die Liste wird regelmäßig erweitert.
Für PFAS existieren bereits Einzelbeschränkungen, unter anderem für PFOA, PFOS und PFHxA. Diese Regelungen betreffen jeweils definierte Stoffe und Verwendungen, nicht die gesamte Gruppe.
Parallel läuft auf europäischer Ebene ein Beschränkungsvorschlag für die gesamte PFAS-Gruppe. Das Verfahren ist umfangreich und durchläuft mehrere Bewertungs- und Konsultationsstufen. Solange es nicht abgeschlossen ist, gelten die bestehenden Einzelbeschränkungen weiter.
Für Ihre Planung heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf einen bestimmten Stichtag, sondern richten Sie einen Prozess ein, der auf Änderungen reagieren kann. Wer erst handelt, wenn eine Regelung in Kraft tritt, sitzt im Zweifel auf Bestandsware.
Ihre Rolle: Händler, Importeur oder beides
REACH unterscheidet Rollen entlang der Lieferkette, und daran hängen unterschiedliche Pflichten. Diese Einordnung ist der erste Schritt jeder Compliance-Prüfung.
Ein Hersteller produziert innerhalb der EU. Ein Importeur bringt Ware aus einem Drittland in den europäischen Wirtschaftsraum ein. Ein Händler gibt Ware weiter, die bereits im europäischen Markt ist.
Der praktische Kern: Wenn Sie direkt aus einem Drittland beziehen, sind Sie in aller Regel Importeur — mit deutlich weitergehenden Pflichten als ein reiner Weiterverkäufer. Viele Marktplatzhändler unterschätzen diesen Punkt, weil sie sich als Händler verstehen, faktisch aber importieren.
Beziehen Sie dagegen von einem europäischen Vorlieferanten, liegen die Hauptpflichten bei diesem. Sie bleiben aber in der Informationskette und müssen Anfragen weitergeben können.
Prüfen Sie diese Einordnung pro Bezugsquelle, nicht pauschal für Ihr Unternehmen. Viele Händler sind bei einem Teil des Sortiments Importeur und beim Rest reiner Weiterverkäufer.
Dokumentieren Sie das Ergebnis. Im Fall einer Anfrage müssen Sie kurzfristig sagen können, welche Rolle Sie bei welchem Artikel einnehmen und wer Ihr Vorlieferant ist.
Wer über mehrere Marktplätze verkauft, braucht diese Zuordnung ohnehin artikelgenau. MarketplAIce führt Artikel-, Bestands- und Lieferantendaten kanalübergreifend zusammen, sodass Sie nicht für jeden Kanal eine eigene Liste pflegen.
Artikel 33 REACH und die SCIP-Datenbank
Zwei Informationspflichten sind für Marktplatzhändler besonders relevant, weil sie unabhängig von einem Verbot greifen.
Die erste ist Artikel 33 REACH. Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent, müssen Informationen zur sicheren Verwendung entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Gegenüber Verbrauchern besteht diese Auskunftspflicht auf Anfrage.
Praktisch heißt das: Wenn ein Kunde bei Ihnen anfragt, ob ein Artikel einen solchen Stoff enthält, müssen Sie antworten können. Ohne Information vom Lieferanten ist das nicht möglich.
Die zweite ist die SCIP-Datenbank. Sie sammelt Informationen zu Erzeugnissen mit besonders besorgniserregenden Stoffen und soll die Transparenz über die gesamte Nutzungsdauer bis zur Entsorgung sicherstellen. Meldepflichten treffen dabei bestimmte Akteure in der Lieferkette.
Für Ihre Praxis folgt daraus eine klare Anforderung an Lieferanten. Fragen Sie nicht nur "sind PFAS enthalten", sondern gezielt nach Stoffen der Kandidatenliste über 0,1 Massenprozent und nach vorhandenen SCIP-Meldungen.
Halten Sie die Antworten schriftlich fest. Eine mündliche Zusicherung im Telefonat hilft Ihnen bei einer späteren Anfrage nicht weiter.
Wo genau welche Prüfpflichten im Jahresverlauf anfallen, lässt sich strukturiert planen. Eine Übersicht dazu finden Sie im Compliance-Kalender für Multichannel-Händler.
PFAS-Prüfroutine aufbauen in 7 Schritten
Der folgende Ablauf schafft eine belastbare Grundlage, ohne dass Sie Laboranalysen für Ihr gesamtes Sortiment beauftragen müssen.
- Risikosortiment eingrenzen. Markieren Sie die Artikelgruppen, in denen PFAS typischerweise vorkommen — beschichtetes Kochgeschirr, imprägnierte Outdoor-Textilien, Kosmetik, Elektronikbauteile und Verpackungen mit Fett- oder Wasserbarriere. Alles andere hat zunächst niedrigere Priorität.
- Rolle je Bezugsquelle klären. Bestimmen Sie für jeden Lieferanten, ob Sie Importeur oder reiner Händler sind. Diese Einordnung entscheidet über den Umfang Ihrer Pflichten und darüber, bei wem Sie Informationen einholen müssen.
- Lieferantenerklärungen einholen. Fordern Sie schriftliche Erklärungen zu Stoffen der Kandidatenliste über 0,1 Massenprozent und zu Beschränkungen nach Anhang XVII an. Verlangen Sie eine artikelbezogene Aussage, keine allgemeine Unternehmenserklärung.
- Prüfberichte anfordern, wo nötig. Bei kritischen Artikelgruppen oder unklaren Antworten fordern Sie Prüfberichte akkreditierter Labore an. Achten Sie darauf, dass sich der Bericht auf das konkrete Produkt und nicht auf ein Vergleichsmuster bezieht.
- Dokumentation zentral ablegen. Legen Sie Erklärungen, Prüfberichte und Korrespondenz pro Artikel und Lieferant ab, mit Datum und Ansprechpartner. Im Anfragefall zählt, wie schnell Sie die Unterlagen vorlegen können.
- Auskunftsprozess definieren. Legen Sie fest, wer im Unternehmen Verbraucheranfragen nach Artikel 33 beantwortet und in welcher Frist. Ohne benannte Zuständigkeit bleiben solche Anfragen liegen.
- Regelmäßig nachziehen. Prüfen Sie mindestens quartalsweise, ob die Kandidatenliste erweitert wurde oder Beschränkungen hinzugekommen sind, und gleichen Sie das gegen Ihr Risikosortiment ab. Ein einmal aufgebauter Datenstand veraltet schnell.
Nach dem ersten vollständigen Durchlauf ist der laufende Aufwand deutlich geringer als der Aufbau.
Bestandsware bei neuen Beschränkungen
Der teuerste Moment im Chemikalienrecht ist der Übergang. Eine neue Beschränkung tritt in Kraft, und im Lager liegt Ware, die davon betroffen ist.
Beschränkungen enthalten in der Regel Regelungen zu Übergangszeiträumen und zum Umgang mit bereits in Verkehr gebrachter Ware. Diese Details unterscheiden sich von Fall zu Fall und müssen für die konkrete Regelung geprüft werden — pauschale Annahmen führen hier zuverlässig in die Irre.
Was Sie unabhängig davon tun können, ist die Bestandsplanung anzupassen. Wenn ein Beschränkungsverfahren für eine Ihrer Warengruppen läuft, ist eine hohe Lagerreichweite in dieser Gruppe ein Risiko.
Halten Sie die Reichweite bei Risikosortimenten deshalb bewusst kürzer. Der Zinsvorteil größerer Bestellmengen wiegt eine mögliche Unverkäuflichkeit nicht auf. Wie sich Reichweiten und Nachbestellpunkte sauber steuern lassen, beschreibt der Beitrag zum Bestandsmanagement bei Kaufland.
Beobachten Sie außerdem den Abverkauf. Wenn eine Regelung absehbar ist, kann ein geordneter Abbau des Bestands über Preissteuerung sinnvoller sein als das Abwarten bis zum Stichtag.
Genau hier hilft eine vorausschauende Steuerung. MarketplAIce prognostiziert Nachfrage und Bestandsreichweite fünf Tage im Voraus und passt Preise regelbasiert an, sodass Sie einen Abverkauf steuern können, bevor der Bestand zum Problem wird. Welcher Funktionsumfang dafür passt, sehen Sie unter Preise und Tarife — Essential 249 Euro, Growth 549 Euro, Pro 999 Euro netto im Monat.
Werbeaussagen: "PFAS-frei" nur mit Beleg
Mit der zunehmenden Aufmerksamkeit für PFAS wächst die Versuchung, damit zu werben. Genau hier entsteht ein neues Risiko.
Die Aussage "PFAS-frei" ist eine Tatsachenbehauptung. Sie muss belegbar sein — und zwar für das konkrete Produkt, nicht für eine Produktgattung.
Ein Beleg ist eine artikelbezogene Lieferantenerklärung oder ein Prüfbericht, nicht die Abwesenheit gegenteiliger Informationen. "Uns ist nichts bekannt" trägt die Aussage nicht.
Kritisch ist auch die Reichweite der Aussage. PFAS umfasst mehrere tausend Verbindungen, und ein Prüfbericht deckt in der Regel nur einen definierten Analyseumfang ab. Eine pauschale Freiheitsaussage geht darüber hinaus.
Sicherer sind präzise Formulierungen. Statt "PFAS-frei" ist eine Aussage wie "ohne fluorierte Beschichtung" oder ein konkreter Verweis auf den geprüften Umfang belastbarer — sofern beides zutrifft und belegt ist.
Das gilt auch für Aussagen von Lieferanten, die Sie ungeprüft übernehmen. Wer eine fremde Behauptung im eigenen Listing wiederholt, macht sie zu seiner eigenen.
Prüfen Sie Ihre Listings deshalb systematisch auf solche Aussagen. Bei größeren Sortimenten hilft eine strukturierte Analyse der Listing-Texte, wie sie MarketplAIce kanalübergreifend liefert — sonst bleiben Altbestände an Formulierungen unbemerkt stehen.
Auch hier gilt: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Werbeaussagen mit Chemikalienbezug im Zweifel anwaltlich prüfen.
Warum sich der Aufwand rechnet
PFAS-Compliance wirkt zunächst wie reine Kostenstelle. Tatsächlich hat sie zwei handfeste wirtschaftliche Effekte.
Der erste ist die Risikovermeidung. Beanstandungen, Rückrufe und Listungssperren kosten deutlich mehr als eine strukturierte Lieferantenabfrage. Bei einem Marktplatz wie Kaufland.de kann eine Sperre zudem das gesamte Konto betreffen, nicht nur den einzelnen Artikel.
Der zweite ist die Beschaffungsqualität. Lieferanten, die auf Chemikalienfragen nicht antworten können, haben häufig auch bei Qualität, Dokumentation und Lieferfähigkeit Schwächen. Die Abfrage ist damit auch ein Auswahlfilter.
Hinzu kommt ein Zeitvorteil. Wer die Datenlage im Sortiment bereits kennt, kann bei einer neuen Regelung innerhalb von Tagen reagieren, statt erst mit der Recherche zu beginnen.
Bauen Sie die Prüfung deshalb in den regulären Einkaufsprozess ein, statt sie als Sonderprojekt zu behandeln. Bei jedem neuen Lieferanten und jedem neuen Artikel gehört die Frage nach Kandidatenlistenstoffen zur Standardabfrage.
So entsteht über die Zeit ein Datenbestand, der nicht nur Compliance abdeckt, sondern auch Sortimentsentscheidungen unterstützt. Und genau darin liegt der Unterschied zwischen reaktivem Abarbeiten und vorausschauender Steuerung — im Chemikalienrecht wie in der Werbe- und Preissteuerung, wo MarketplAIce mit prädiktiven Prognosen statt Vergangenheitsauswertungen arbeitet. 14 Tage kostenlos testen.
FAQ
Was sind PFAS genau?
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Stoffgruppe mit mehreren tausend Verbindungen. Sie besitzen eine sehr stabile Kohlenstoff-Fluor-Bindung, werden in der Umwelt kaum abgebaut und heißen deshalb umgangssprachlich "Ewigkeitschemikalien". Eingesetzt werden sie für antihaftende, wasser- und fettabweisende sowie hitzebeständige Eigenschaften.
In welchen Produkten kommen PFAS typischerweise vor?
Häufig in beschichteten Pfannen und Backformen, imprägnierten Outdoor-Textilien, Kosmetikprodukten, Elektronikbauteilen sowie Verpackungen mit Fett- oder Wasserbarriere. In keinem dieser Fälle ist die Verwendung am Produkt erkennbar — die Information muss beim Hersteller oder Importeur eingeholt werden.
Gibt es bereits Verbote für PFAS?
Für einzelne Stoffe der Gruppe bestehen Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung, unter anderem für PFOA, PFOS und PFHxA. Diese betreffen jeweils definierte Stoffe und Verwendungen. Parallel läuft auf europäischer Ebene ein Beschränkungsvorschlag für die gesamte PFAS-Gruppe, der noch nicht abgeschlossen ist.
Was verlangt Artikel 33 REACH von mir?
Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent, müssen Informationen zur sicheren Verwendung entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Gegenüber Verbrauchern besteht die Auskunftspflicht auf Anfrage. Sie brauchen dafür artikelbezogene Angaben Ihrer Lieferanten.
Wofür ist die SCIP-Datenbank da?
Die SCIP-Datenbank sammelt Informationen zu Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, und soll Transparenz über die gesamte Nutzungsdauer bis zur Entsorgung schaffen. Meldepflichten treffen bestimmte Akteure in der Lieferkette. Fragen Sie Ihre Lieferanten gezielt nach vorhandenen SCIP-Meldungen.
Bin ich als Marktplatzhändler auch Importeur?
Wenn Sie Ware direkt aus einem Drittland beziehen, sind Sie in aller Regel Importeur — mit deutlich weitergehenden Pflichten als ein reiner Weiterverkäufer. Beziehen Sie dagegen von einem europäischen Vorlieferanten, liegen die Hauptpflichten dort. Prüfen Sie diese Einordnung pro Bezugsquelle, nicht pauschal für Ihr Unternehmen.
Darf ich mit "PFAS-frei" werben?
Nur mit belastbarem, artikelbezogenem Beleg. Da PFAS mehrere tausend Verbindungen umfasst und Prüfberichte immer nur einen definierten Analyseumfang abdecken, ist eine pauschale Freiheitsaussage riskant. Präzisere Formulierungen mit klarem Bezug zum geprüften Umfang sind sicherer. Lassen Sie solche Aussagen im Zweifel rechtlich prüfen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über acht Jahren im Amazon-Advertising und im Marktplatzgeschäft tätig. Mit der AMZ+ Consulting GmbH betreut er Händler und Agenturen im DACH-Raum und entwickelt mit MarketplAIce eine prädiktive Plattform für Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Repricing über mehrere Marktplätze hinweg. Mehr zur Expertise