Kaufland Gewährleistungskennzeichnung 2026: Pflicht ab 27.9.
Ab 27. September 2026 brauchen alle Kaufland-Listings ein EU-Gewährleistungslabel. So setzen Verkäufer die Kennzeichnung rechtssicher um.

Die Kurzfassung: Ab dem 27. September 2026 müssen alle B2C-Online-Händler in der EU ein einheitliches Gewährleistungslabel auf ihren Produktseiten zeigen — auch auf dem Kaufland-Marktplatz. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Das Label muss vor Vertragsschluss sichtbar sein und gehört künftig zur Bestellbestätigung. Wer zusätzlich eine freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt anbietet, braucht ergänzend das standardisierte GARAN-Label.
Für Sie als Kaufland-Verkäufer bedeutet das: Jedes einzelne Listing braucht ab dem Stichtag die Kennzeichnung — unabhängig von Kategorie oder Sortimentsgröße, und ohne Übergangsfrist für bestehende Angebote. Da Kaufland gleichzeitig über die Global-Marketplace-Struktur in mehreren Ländern aktiv ist, kommt eine zusätzliche Komplexität hinzu: Die Kennzeichnungspflicht gilt EU-weit, muss aber je nach Zielland korrekt zugeordnet werden. Dieser Artikel zeigt, was Pflicht ist und wie Sie die Umsetzung über Ihr Kaufland-Sortiment effizient organisieren.
Was die Gewährleistungskennzeichnung konkret verlangt
Das Gewährleistungslabel informiert einheitlich über die gesetzliche Sachmängelhaftung — in Deutschland zwei Jahre ab Kaufdatum. Es ist für jeden B2C-Verkauf verpflichtend, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Herstellergarantie besteht. Das ergänzende Garantielabel wird nur dann Pflicht, wenn eine freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das komplette Produkt vorliegt — bei kürzeren oder auf Teile beschränkten Garantien entfällt diese Zusatzpflicht.
Beide Label sind standardisiert: Design und Grundtext dürfen nicht verändert werden, beim Garantielabel lassen sich lediglich Laufzeit, Hersteller und Modellbezeichnung eintragen. Die Sichtbarkeitspflicht erstreckt sich auf die Produktseite vor Kaufabschluss sowie auf die Bestellbestätigung — eine reine Erwähnung in den AGB oder im Kleingedruckten reicht nicht aus.
Warum das für Kaufland-Verkäufer eine besondere Herausforderung ist
Kaufland betreibt inzwischen mehrere Länder-Marktplätze über eine gemeinsame Global-Marketplace-Registrierung — seit September 2026 zusätzlich auch die Niederlande. Verkäufer, die über mehrere Kaufland-Ländermärkte aktiv sind, müssen die Kennzeichnungspflicht pro Zielland korrekt umsetzen, da die Richtlinie zwar EU-weit gilt, nationale Umsetzungen aber im Detail variieren können. Wer sein Sortiment nur einmal zentral pflegt, riskiert, dass die Kennzeichnung in einem Zielmarkt technisch korrekt hinterlegt ist, im anderen aber fehlt.
Hinzu kommt: Kaufland-Listings mit unvollständigen Pflichtangaben werden bereits heute im Produktdaten-Qualitätsscore schlechter bewertet, was sich auf Sichtbarkeit und Ranking auswirkt. Es ist naheliegend, dass die Kennzeichnungspflicht mittelfristig in dieselbe Bewertungslogik einfließt.
In 6 Schritten die Kennzeichnung auf Kaufland umsetzen
- Sortiment sämtlicher aktiven Kaufland-Länder-Marktplätze erfassen, auf denen Sie verkaufen.
- Herstellergarantien prüfen: Wo besteht eine freiwillige Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtprodukt?
- Standard-Gewährleistungslabel für alle Listings ohne inhaltliche Anpassung hinterlegen.
- Garantielabel gezielt ergänzen, nur wo die Voraussetzung erfüllt ist, mit korrekten Angaben zu Dauer, Hersteller und Modell.
- Feed- oder API-Update priorisieren, um die Kennzeichnung über alle Listings hinweg konsistent und länderübergreifend auszurollen.
- Stichtag 27. September 2026 mit Pufferzeit für technische Tests im Compliance-Kalender einplanen.
Was bei fehlender Kennzeichnung droht
Da die Pflicht aus einer EU-Richtlinie stammt, die in nationales Wettbewerbsrecht übernommen wird, drohen bei fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen — ein Muster, das von ähnlichen Kennzeichnungspflichten wie der Grundpreisangabe bekannt ist. Bei großen Sortimenten steigt das Risiko mit jedem nicht gekennzeichneten Listing, da grundsätzlich jedes einzelne Angebot abmahnfähig sein kann.
Wie Sie die Kennzeichnungspflicht ohne Dauerkontrolle einhalten
Der eigentliche Aufwand entsteht nicht bei der einmaligen Kennzeichnung, sondern bei der laufenden Pflege, sobald neue Artikel hinzukommen oder sich Garantiebedingungen ändern. MarketplAIce prüft Kaufland-Listings automatisiert auf fehlende Pflichtangaben inklusive neuer Compliance-Vorgaben wie der Gewährleistungskennzeichnung und meldet Lücken, bevor sie zum Abmahnrisiko werden — kanalübergreifend über alle Ihre Kaufland-Länder-Marktplätze hinweg.
Gewährleistung und Garantie sauber trennen
Ein häufiger Umsetzungsfehler entsteht, wenn Gewährleistung und Garantie in der Produktbeschreibung vermischt werden. Die gesetzliche Gewährleistung entsteht automatisch aus dem Kaufvertrag und beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe — sie ist unabhängig vom Willen des Verkäufers verpflichtend und muss über das Standard-Gewährleistungslabel ausgewiesen werden. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, meist vom Hersteller, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Nur wenn diese freiwillige Garantie mehr als zwei Jahre auf das gesamte Produkt umfasst, kommt zusätzlich das GARAN-Label ins Spiel.
Für Kaufland-Verkäufer mit Elektronik-, Haushaltsgeräte- oder Werkzeugsortiment ist diese Unterscheidung besonders relevant, da Hersteller in diesen Kategorien häufig mit verlängerten Garantiezeiten werben. Wer die Garantiedauer nicht korrekt gegen die Zwei-Jahres-Schwelle prüft, riskiert entweder ein fehlendes Pflichtlabel oder eine fehlerhafte Zusatzangabe.
Besonderheiten durch die Kaufland Global Marketplace Struktur
Da Kaufland Global Marketplace Verkäufern ermöglicht, mit einer Registrierung auf mehreren Länder-Marktplätzen gleichzeitig aktiv zu sein, stellt sich die Frage, wie die EU-Kennzeichnungspflicht über diese Struktur hinweg konsistent umgesetzt wird. Die Richtlinie gilt zwar EU-weit einheitlich, die nationale Umsetzung und etwaige Sprachanforderungen an das Label können sich aber je nach Zielland leicht unterscheiden. Verkäufer, die etwa gleichzeitig auf kaufland.de und kaufland.nl aktiv sind, sollten deshalb prüfen, ob die Kennzeichnung pro Länder-Marktplatz separat konfiguriert werden muss oder ob eine zentrale Einstellung für alle Märkte ausreicht.
Warum sich frühzeitige Umsetzung auszahlt
Neue EU-Kennzeichnungspflichten stehen erfahrungsgemäß in den ersten Monaten nach Inkrafttreten besonders im Fokus von Verbraucherschutzverbänden und Abmahnvereinen, da hier die Verstoßquote am höchsten ist, bevor sich die neue Praxis am Markt etabliert hat. Kaufland-Verkäufer, die die Kennzeichnung bereits vor dem 27. September 2026 vollständig umgesetzt haben, reduzieren dieses erhöhte Anfangsrisiko erheblich gegenüber Nachzüglern.
FAQ
Ab wann gilt die Gewährleistungskennzeichnung auf Kaufland?
Ab dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist für bestehende Listings.
Gilt die Pflicht auch für Kaufland-Marktplätze außerhalb Deutschlands?
Ja, die Richtlinie gilt EU-weit, muss aber je nach Zielland korrekt umgesetzt werden.
Brauche ich das Label auch ohne Herstellergarantie?
Ja, das Gewährleistungslabel für die gesetzliche Sachmängelhaftung ist unabhängig von einer Zusatzgarantie verpflichtend.
Wann ist zusätzlich das Garantielabel nötig?
Nur bei einer freiwilligen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt.
Darf ich das Label selbst gestalten?
Nein, Design und Standardtext sind EU-weit vorgegeben und dürfen nicht verändert werden.
Wo muss das Label sichtbar sein?
Auf der Produktseite vor Kaufabschluss und zusätzlich in der Bestellbestätigung.
Wie halte ich die Kennzeichnung über mein gesamtes Sortiment aktuell?
Über einen automatisierten Abgleich, der neue und bestehende Listings laufend auf fehlende Pflichtangaben prüft.
Mehr zur Kaufland Global Marketplace Struktur über mehrere Länder lesen Sie in unserem Beitrag zur Kaufland Expansion Spanien & Niederlande. Zu weiteren aktuellen Compliance-Pflichten auf Kaufland siehe Kaufland E-Rechnung Pflicht 2026.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und beschäftigt sich seit über 8 Jahren mit Amazon Advertising und Marktplatz-Ökonomie. Mehr zu seiner Expertise unter /expertise.
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