Kaufland Einfuhrumsatzsteuer 2026: Pflichten für Importeure
Kaufland Einfuhrumsatzsteuer 2026: Was importierende Händler zu EUSt, Pauschalzoll und IOSS wissen müssen – mit Praxis-Checkliste in 6 Schritten.

Die Kurzfassung: Wer als Kaufland-Händler Ware aus Nicht-EU-Ländern importiert, zahlt weiterhin Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) – Regelsatz 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent für Lebensmittel, Bücher und bestimmte medizinische Hilfsmittel. Seit dem 1. Juli 2026 ist die alte Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern abgeschafft. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition für Einfuhren im Fernabsatz bis 150 Euro Warenwert, sofern die Sendung über IOSS von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Die EUSt selbst bleibt davon unberührt und wird weiter erhoben, wenn sie nicht bereits über IOSS abgewickelt wurde. Ab November 2026 soll zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung dazukommen, deren genaue Höhe noch verhandelt wird. Für Ihre Kalkulation heißt das: EUSt und Pauschalzoll müssen fest eingepreist werden – unabhängig davon, ob Sie die Mehrkosten an Ihre Kunden weitergeben.
Dieser Beitrag zeigt, was sich konkret ändert und wie Sie korrekt kalkulieren. Außerdem sehen Sie, wie MarketplAIce Ihnen dabei hilft, den Überblick über Ihre Einfuhrkosten zu behalten.
Was bedeutet die Kaufland Einfuhrumsatzsteuer für Sie als Händler?
Die EUSt fällt an, sobald Sie Ware aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen. Für die meisten Warengruppen gilt der Regelsatz von 19 Prozent auf den Zollwert der Sendung.
Ein ermäßigter Satz von 7 Prozent greift bei bestimmten Warengruppen, etwa Lebensmitteln ohne Getränke, Büchern, Zeitungen und einigen medizinischen Hilfsmitteln. Für Kaufland-Händler ist das relevant, sobald Ware nicht aus einem EU-Lager, sondern direkt aus Drittstaaten wie China, der Türkei oder Großbritannien versendet wird.
Das betrifft klassisches Cross-Border-Business ebenso wie Dropshipping-Modelle, bei denen der Lieferant außerhalb der EU sitzt. Die Abgabe wird dabei unabhängig davon fällig, ob Sie als Händler die Ware selbst importieren oder ob ein Fulfillment-Dienstleister die Zollanmeldung übernimmt.
Wichtig für die Praxis: Die EUSt ist keine zusätzliche Belastung obendrauf, sondern in der Regel als Vorsteuer abziehbar – vorausgesetzt, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt und die Einfuhr ist korrekt dokumentiert. Trotzdem müssen Sie sie zunächst vorfinanzieren, was bei knappen Margen und langen Lieferketten zum Liquiditätsproblem werden kann. Viele Händler unterschätzen genau diesen Zeitversatz zwischen Zahlung und Erstattung.
Seit der Zollreform vom 1. Juli 2026 kommt eine zweite Ebene hinzu: der Pauschalzoll für Kleinsendungen. Beide Abgaben laufen parallel und müssen getrennt in Ihrer Kalkulation berücksichtigt werden.
Wer hier vermischt oder eine der beiden Positionen vergisst, kalkuliert seine Marge auf Kaufland strukturell zu hoch.
Bewahren Sie außerdem alle Zollbelege und EUSt-Bescheide sorgfältig auf, denn ohne lückenlose Dokumentation lässt sich der Vorsteuerabzug nicht sauber gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Gerade bei häufigen Kleinsendungen aus verschiedenen Drittländern summieren sich diese Nachweise schnell zu einem eigenen Verwaltungsaufwand.
Die Zollreform 2026: Pauschalzoll statt 150-Euro-Freigrenze
Bis zum 30. Juni 2026 galt für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern eine Zollfreigrenze von 150 Euro Warenwert. Unterhalb dieser Grenze fiel zwar EUSt an, aber kein Zoll. Diese Freigrenze wurde zum 1. Juli 2026 vollständig abgeschafft.
An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition beziehungsweise Warenkategorie. Er gilt für Einfuhren im Fernabsatz mit einem Warenwert bis 150 Euro, sofern die Sendung über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) von der Mehrwertsteuer befreit abgewickelt wird. Das IOSS-Verfahren deckt nach aktuellem Stand rund 93 Prozent der gesamten E-Commerce-Warenströme in die EU ab.
Für Sie als Kaufland-Händler bedeutet das konkret: Bei jeder Kleinsendung aus einem Drittland kommen künftig 3 Euro Pauschalzoll pro Warenposition hinzu – zusätzlich zur EUSt, die davon unberührt bleibt. Bei einem Karton mit fünf unterschiedlichen Artikeln können so schnell 15 Euro Pauschalzoll zusammenkommen, selbst wenn der Gesamtwarenwert gering ist. Bei Einzelsendungen mit nur einer Warenposition bleibt es bei den 3 Euro.
Die Bundesregierung und die EU-Kommission begründen die Reform mit der massiv gestiegenen Zahl an Kleinsendungen aus Drittstaaten, vor allem aus Fernost. Der Pauschalzoll ist ausdrücklich als Übergangslösung gedacht: Ab 2028 soll die exakte Berechnung nach Warenkategorie beziehungsweise HS-Position über den geplanten EU Data Hub erfolgen. Bis dahin gilt die vereinfachte Pauschale, die zwar administrativ einfacher ist, aber je nach Sortiment auch teurer ausfallen kann als eine wertbasierte Verzollung.
Wenn Sie auf Kaufland Ware aus Nicht-EU-Ländern anbieten, sollten Sie diese Änderung nicht erst bei der nächsten Zollrechnung bemerken. Prüfen Sie jetzt, wie viele Warenpositionen Ihre typischen Sendungen enthalten, und rechnen Sie den Pauschalzoll fest in Ihre Preiskalkulation ein.
So kalkulieren Sie Einfuhrumsatzsteuer in 6 Schritten korrekt
Eine saubere Kalkulation verhindert, dass EUSt und Pauschalzoll Ihre Marge auf Kaufland unbemerkt auffressen. Gehen Sie dafür systematisch vor:
- Zollwert ermitteln. Der Zollwert ist die Grundlage für die Steuerberechnung und setzt sich aus Warenwert, Transportkosten bis zur EU-Grenze und Versicherung zusammen.
- Steuersatz zuordnen. Prüfen Sie, ob Ihre Warengruppe unter den Regelsatz von 19 Prozent oder den ermäßigten Satz von 7 Prozent fällt – etwa bei Lebensmitteln, Büchern oder medizinischen Hilfsmitteln.
- Einfuhrumsatzsteuer berechnen. Multiplizieren Sie den Zollwert mit dem passenden Steuersatz; das Ergebnis ist die EUSt, die bei der Einfuhr fällig wird.
- Warenpositionen zählen. Ermitteln Sie, wie viele einzelne Warenkategorien in einer Sendung enthalten sind, denn davon hängt die Höhe des Pauschalzolls ab.
- Pauschalzoll addieren. Rechnen Sie 3 Euro je Warenposition hinzu, sofern die Sendung über IOSS abgewickelt wird und der Warenwert 150 Euro nicht übersteigt.
- Gesamtkosten einrechnen. Addieren Sie EUSt, Pauschalzoll und ab November 2026 die geplante Bearbeitungsgebühr zu Ihren sonstigen Kosten, bevor Sie den Kaufland-Verkaufspreis festlegen.
Diese sechs Schritte sollten Sie für jede Produktkategorie einmal durchrechnen, nicht nur für Einzelsendungen. Gerade bei Sortimenten mit vielen unterschiedlichen Warenkategorien pro Paket lohnt sich eine Tabelle, die Zollwert, Steuersatz und Positionsanzahl je Artikelgruppe dokumentiert.
So sehen Sie sofort, welche Produkte durch EUSt und Pauschalzoll unter Druck geraten.
IOSS-Verfahren: Wann die Einfuhrumsatzsteuer entfällt
Das Import-One-Stop-Shop-Verfahren nach Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2006/112/EG erlaubt es, die Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen bereits beim Verkauf statt bei der Einfuhr zu erheben. Wird eine Sendung korrekt über IOSS angemeldet, entfällt die separate Erhebung der EUSt an der Grenze, weil die Steuer bereits im Verkaufspreis enthalten war.
Das ändert jedoch nichts am Pauschalzoll: Auch IOSS-Sendungen unterliegen seit dem 1. Juli 2026 den 3 Euro je Warenposition, sofern der Warenwert unter 150 Euro liegt. IOSS und Pauschalzoll sind zwei unabhängige Mechanismen, die Sie getrennt betrachten müssen. Wird eine Sendung nicht über IOSS abgewickelt, bleibt es bei der klassischen Erhebung bei der Einfuhr – dann zahlen Sie EUSt und gegebenenfalls zusätzlich Pauschalzoll.
Für Kaufland-Händler mit Drittland-Bezug lohnt sich daher ein Blick auf die eigene Versandkette: Läuft die Sendung über einen IOSS-registrierten Dienstleister, ändert sich an der Steuerpflicht nichts Grundsätzliches, aber die Abwicklung verschiebt sich zeitlich nach vorne. Das kann die Liquidität entlasten, weil Sie die Steuer bereits beim Checkout einnehmen, statt sie später vorzufinanzieren. Rund 93 Prozent der gesamten E-Commerce-Warenströme in die EU laufen mittlerweile über IOSS, was zeigt, wie etabliert das Verfahren im Massengeschäft bereits ist.
Klären Sie mit Ihrem Fulfillment-Partner oder Ihrer Spedition konkret ab, ob und wie IOSS für Ihre Sendungen genutzt wird. Fehlt diese Abstimmung, kann es passieren, dass die EUSt doppelt kalkuliert oder im schlechtesten Fall an der Grenze unerwartet fällig wird.
Was ab November 2026 noch dazukommt
Neben EUSt und Pauschalzoll ist ab November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr pro Sendung geplant. Sie soll die Kosten der Zollabwicklung durch die Behörden decken, die durch das gestiegene Sendungsvolumen deutlich gewachsen sind. Im Gespräch ist ein Betrag von rund 2 Euro pro Sendung, die genaue Höhe war zum Zeitpunkt der Reform aber noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat.
Für Ihre Kalkulation bedeutet das: Sie sollten schon jetzt einen Puffer für diese Bearbeitungsgebühr einplanen, auch wenn die finale Zahl noch nicht feststeht. Wer seine Kaufland-Preise erst im November 2026 anpasst, verliert in der Zwischenzeit Marge, ohne es zu merken. Besser ist es, konservativ mit dem im Gespräch befindlichen Betrag zu rechnen und die Kalkulation anzupassen, sobald die endgültige Höhe feststeht.
Zusammen ergeben EUSt, Pauschalzoll und die kommende Bearbeitungsgebühr eine dreiteilige Kostenstruktur für jede Drittland-Sendung. Gerade bei niedrigpreisigen Artikeln mit mehreren Warenpositionen pro Paket kann diese Kombination den Deckungsbeitrag spürbar schmälern. Wer heute schon plant, statt erst im November zu reagieren, hat einen klaren Vorteil gegenüber Wettbewerbern auf Kaufland.
Planen Sie daher feste Termine ein, an denen Sie Ihre Kaufland-Kalkulation auf neue Zollregeln überprüfen – etwa quartalsweise oder immer dann, wenn eine gesetzliche Änderung angekündigt wird. So vermeiden Sie, dass sich einzelne Anpassungen unbemerkt summieren und am Jahresende eine unangenehme Überraschung in der Gewinn- und Verlustrechnung entsteht.
Wie MarketplAIce Ihre Einfuhrkosten im Griff behält
EUSt, Pauschalzoll und die künftige Bearbeitungsgebühr sind drei bewegliche Kostenpositionen, die sich nicht per Bauchgefühl kalkulieren lassen. MarketplAIce wurde für genau solche Situationen gebaut. Das Controlling-Modul zeigt Ihnen pro Produkt und Marktplatz, wie sich Einfuhrkosten auf Ihre tatsächliche Marge auswirken – nicht rückblickend, sondern vorausschauend.
Statt nur zu dokumentieren, was in der Vergangenheit passiert ist, rechnet MarketplAIce EUSt, Pauschalzoll und weitere Kostenfaktoren direkt in die Margenkalkulation Ihrer Kaufland-Produkte ein. Das Repricing-Modul berücksichtigt diese Einfuhrkosten bei der Preisfindung, sodass Sie nicht versehentlich unter Ihre Kostendeckung rutschen, wenn sich Zollregeln wie zum 1. Juli 2026 ändern. Gerade bei Sortimenten mit vielen Drittland-Artikeln macht das den Unterschied zwischen einer profitablen und einer defizitären Kaufland-Präsenz.
Weil MarketplAIce praediktiv statt nur reaktiv arbeitet, sehen Sie Kostenverschiebungen wie die neue Bearbeitungsgebühr frühzeitig in Ihrer Marge auftauchen – nicht erst am Monatsende in der Buchhaltung. Das gibt Ihnen die Zeit, Preise anzupassen, bevor die Marge tatsächlich kippt.
Wenn Sie testen möchten, wie MarketplAIce Ihre Einfuhrkosten und Ihre Kaufland-Marge zusammenführt, können Sie die Software 14 Tage kostenlos unter https://app.marketplaice.io/registrieren ausprobieren. Einen Überblick über die passenden Tarife für Ihre Sortimentsgröße finden Sie unter /de/preise.
Mehr zu den steuerlichen Pflichten rund um Rechnungen auf Kaufland lesen Sie im Beitrag Kaufland Umsatzsteuer und Rechnungen 2026. Wer zusätzlich auf Temu importiert, findet ergänzende Details im Artikel Temu Zoll und Einfuhrsteuer 2026.
FAQ
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer und wer muss sie zahlen?
Die EUSt ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU erhoben wird. Sie zahlt sie, wer als Kaufland-Händler Ware aus einem Drittland importiert, unabhängig davon, ob die Einfuhr selbst oder über einen Dienstleister erfolgt. Der Regelsatz liegt bei 19 Prozent, ermäßigt bei 7 Prozent für bestimmte Warengruppen.
Gilt die Kaufland Einfuhrumsatzsteuer auch bei Dropshipping aus China?
Ja. Sobald Ware direkt aus einem Nicht-EU-Land wie China an Ihre Kaufland-Kunden versendet wird, fällt EUSt an. Zusätzlich greift seit dem 1. Juli 2026 bei Kleinsendungen bis 150 Euro Warenwert der neue Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition.
Was hat sich zum 1. Juli 2026 konkret geändert?
Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern wurde abgeschafft. Seitdem gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition für IOSS-abgewickelte Sendungen bis 150 Euro Warenwert. Die EUSt selbst bleibt von dieser Änderung unberührt.
Muss ich Pauschalzoll und Einfuhrumsatzsteuer gleichzeitig zahlen?
Ja, beide Abgaben können parallel anfallen. Die EUSt wird weiterhin erhoben, sofern sie nicht bereits über IOSS abgewickelt wurde, während der Pauschalzoll unabhängig davon bei Kleinsendungen bis 150 Euro Warenwert zusätzlich anfällt. Beide Positionen sollten Sie getrennt in Ihre Kalkulation einrechnen.
Was bringt das IOSS-Verfahren für Kaufland-Händler?
Über IOSS wird die Mehrwertsteuer bereits beim Verkauf statt bei der Einfuhr erhoben, was die separate Erhebung der EUSt an der Grenze entfallen lässt. Das entlastet die Liquidität, weil Sie die Steuer direkt beim Checkout einnehmen. Der Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition bleibt davon aber unberührt.
Was kommt mit der geplanten Bearbeitungsgebühr ab November 2026?
Ab November 2026 soll zusätzlich zu EUSt und Pauschalzoll eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung erhoben werden, um die Kosten der Zollabwicklung zu decken. Im Gespräch ist ein Betrag von rund 2 Euro pro Sendung, die genaue Höhe stand zum Zeitpunkt der Reform aber noch nicht endgültig fest.
Wie hilft MarketplAIce bei der Kalkulation von Einfuhrkosten?
Die Software rechnet EUSt, Pauschalzoll und weitere Kostenfaktoren direkt in die Margenkalkulation Ihrer Kaufland-Produkte ein und zeigt Kostenverschiebungen praediktiv, bevor sie Ihre Marge spürbar belasten. Das Repricing-Modul berücksichtigt diese Kosten bei der Preisfindung. So behalten Sie auch bei sich ändernden Zollregeln die Kontrolle über Ihre Deckungsbeiträge.
Über den Autor
Dieser Beitrag wurde vom Redaktionsteam von marketplaice.io erstellt, das täglich mit Amazon-, Otto-, Kaufland-, eBay- und Temu-Händlern an praediktiver Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Repricing arbeitet. Mehr über unser Team und unsere Expertise finden Sie unter /expertise.