Amazon REACH & SCIP-Datenbank 2026: Meldepflicht
REACH-Kandidatenliste mit über 230 Stoffen: Wann Amazon-Importeure zur SCIP-Meldung verpflichtet sind und wie Sie Bußgelder und Listing-Sperren vermeiden.

Die Kurzfassung: Wenn Sie als Amazon-Seller Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren und diese besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) von der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, müssen Sie diese Informationen in die SCIP-Datenbank der europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Die Kandidatenliste umfasst Stand 2026 über 230 Stoffe und wächst kontinuierlich. Die Meldepflicht gilt seit 2021, wird aber angesichts wachsender Zollkontrollen und der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung zunehmend durchgesetzt. Wichtig für Amazon-Private-Label-Seller: Reine Einzelhändler, die ausschließlich direkt an Endverbraucher verkaufen, sind von der SCIP-Meldung selbst befreit — Importeure dagegen nicht. Wer FBA-Ware direkt aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern einführt, zählt in aller Regel als Importeur und ist meldepflichtig. Dieser Beitrag erklärt, wer konkret betroffen ist und wie Sie die Meldung strukturiert angehen.
Was die SCIP-Datenbank überhaupt ist
SCIP steht für "Substances of Concern In articles as such or in complex objects – as Products" und ist eine Datenbank der ECHA, die alle in der EU verkauften Erzeugnisse erfasst, die besonders besorgniserregende Stoffe der REACH-Kandidatenliste enthalten. Diese sogenannten SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) stehen im Verdacht, krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder hormonell wirksam zu sein — etwa bestimmte Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetallverbindungen.
Die Meldepflicht existiert nicht, weil diese Stoffe grundsätzlich verboten wären. Unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen dürfen viele davon weiterhin verwendet werden. Der Zweck der SCIP-Datenbank ist Transparenz: Marktüberwachungsbehörden, Recyclingbetriebe und mit Einschränkungen auch Verbraucher sollen nachvollziehen können, welche bedenklichen Stoffe in welchen Produkten stecken.
Ein weiterer Grund für die Datenbank liegt im Recycling: Wenn ein Erzeugnis am Ende seines Lebenszyklus zerlegt oder geschreddert wird, sollen Recyclingbetriebe vorab wissen, welche Bauteile problematische Stoffe enthalten, um diese gezielt aussortieren zu können, statt belastete Materialien versehentlich in den allgemeinen Wertstoffkreislauf zu geben. Für Sie als Amazon-Seller spielt dieser Aspekt zwar keine direkte Rolle im Tagesgeschäft, erklärt aber, warum die EU die Meldepflicht trotz des administrativen Aufwands konsequent durchsetzt und in den kommenden Jahren eher verschärft als lockert.
Wer auf Amazon konkret meldepflichtig ist
Hier liegt der entscheidende Unterschied, den viele Amazon-Seller übersehen: Die SCIP-Meldepflicht trifft Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen — nicht aber reine Einzelhändler, die ein bereits in der EU im Umlauf befindliches Produkt unverändert an Endkunden weiterverkaufen. Für einen klassischen Amazon-Reseller, der Markenware von einem EU-Großhändler bezieht, entfällt die eigene Meldepflicht in der Regel.
Anders sieht es aus, sobald Sie selbst importieren. Das betrifft besonders Private-Label-Seller, die Ware direkt bei Herstellern in China oder anderen Nicht-EU-Ländern beschaffen und unter eigener Marke über FBA verkaufen. In diesem Fall gelten Sie als Importeur im Sinne der REACH-Verordnung und müssen selbst prüfen, ob Ihre Produkte SVHC-Stoffe über dem Schwellenwert enthalten — und diese gegebenenfalls in die SCIP-Datenbank melden, bevor die Ware in der EU in Verkehr gebracht wird.
Warum das Thema 2026 an Relevanz gewinnt
Die Kandidatenliste wächst mit jeder ECHA-Aktualisierung. Was vor zwei Jahren noch unbedenklich war, kann heute meldepflichtig sein. Gleichzeitig verschärfen die EU-Marktüberwachungsverordnung und der neue Rechtsrahmen für digitale Marktplätze die Kontrolle an den Außengrenzen — der Zoll gleicht zunehmend automatisiert ab, ob importierte Warengruppen mit bekannten SVHC-Risiken korrekt dokumentiert sind. Für Amazon-Seller mit eigenem Import aus Asien bedeutet das ein steigendes Risiko, dass unvollständig gemeldete Ware an der Grenze hängen bleibt oder nachträglich beanstandet wird.
Hinzu kommt: Auch wenn Sie selbst nicht meldepflichtig sind, weil Sie reiner Einzelhändler sind, verpflichtet Sie Artikel 33 der REACH-Verordnung dazu, Kundenanfragen zu SVHC-Gehalt in Ihren Produkten innerhalb von 45 Tagen zu beantworten. Wer das nicht kann, weil die eigene Lieferkette keine entsprechenden Informationen liefert, riskiert negative Bewertungen und im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
In 5 Schritten zur SCIP-konformen Lieferkette
- Importstatus klären: Prüfen Sie pro ASIN, ob Sie als Importeur (Erstinverkehrbringer in der EU) oder als reiner Weiterverkäufer auftreten — das entscheidet über Ihre eigene Meldepflicht.
- Lieferantendaten einholen: Fordern Sie von Herstellern Sicherheitsdatenblätter und SVHC-Erklärungen für alle Produkte an, die Kunststoffe, Textilien, Elektronik oder Metallteile enthalten.
- Kandidatenliste abgleichen: Vergleichen Sie die gemeldeten Inhaltsstoffe mit der aktuellen ECHA-Kandidatenliste — bei über 0,1 Massenprozent eines gelisteten Stoffs besteht Meldepflicht.
- SCIP-Meldung durchführen: Erstellen Sie über das IUCLID-Format oder den SCIP-Submission-Tool der ECHA die notwendige Meldung, bevor das Produkt in der EU verkauft wird.
- Prozess dokumentieren: Legen Sie eine interne Übersicht an, welche ASINs geprüft und gegebenenfalls gemeldet wurden, um Kundenanfragen nach Artikel 33 schnell beantworten zu können.
Der Unterschied zwischen SCIP-Meldung und Verkaufsverbot
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Produkt mit SVHC-Gehalt automatisch nicht mehr verkauft werden darf. Das ist falsch: Die SCIP-Meldung ist eine Informationspflicht, kein Verbot. Solange der Stoffgehalt unterhalb spezifischer REACH-Beschränkungsgrenzen liegt und ordnungsgemäß gemeldet wurde, bleibt der Verkauf zulässig. Problematisch wird es erst, wenn ein Stoff sowohl auf der SVHC-Kandidatenliste steht als auch zusätzlich einer konkreten Verwendungsbeschränkung nach REACH Anhang XVII unterliegt — dann kann tatsächlich ein Verkaufsverbot greifen.
Für Sie als Amazon-Seller heißt das: Eine korrekte SCIP-Meldung ist in den allermeisten Fällen ausreichend, um weiterhin verkaufen zu dürfen. Das Risiko liegt weniger im Inhaltsstoff selbst als in der fehlenden oder verspäteten Meldung — und genau das prüfen Marktüberwachungsbehörden zunehmend automatisiert anhand von Stichproben bei importierten Warengruppen mit bekanntem SVHC-Risiko.
Praxisbeispiel: Kabelzubehör mit Weichmachern
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Amazon-Seller importiert USB-Kabel und Ladezubehör direkt aus einem Werk in Shenzhen und verkauft diese unter eigener Marke über FBA. Die Kabelummantelung enthält einen Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate, der auf der SVHC-Kandidatenliste steht, in einer Konzentration von 0,3 Massenprozent — deutlich über dem Schwellenwert von 0,1 Prozent.
Ohne SCIP-Meldung verstößt der Seller gegen geltendes Recht, auch wenn das Produkt technisch einwandfrei funktioniert und keine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellt. Mit einer korrekten Meldung dagegen bleibt der Verkauf zulässig, das Produkt wird lediglich in der SCIP-Datenbank erfasst. Der praktische Aufwand für die Meldung liegt bei wenigen Stunden pro Produktgruppe, sofern die Herstellerdaten bereits vorliegen — deutlich weniger, als viele Seller befürchten, wenn sie das Thema zum ersten Mal angehen.
Praxis: Wo die größten Risiken liegen
Erfahrungsgemäß konzentrieren sich SVHC-Probleme auf wenige Warengruppen: Kunststoffprodukte mit Weichmachern (etwa Kabel, Spielzeug, Küchenhelfer), Textilien mit bestimmten Farbstoffen, sowie günstige Elektronik mit bleihaltigen Lötstellen oder bromierten Flammschutzmitteln in Gehäusen. Wenn Sie in diesen Kategorien Private Label betreiben, lohnt sich eine gezielte Prüfung vor der nächsten Nachbestellung, statt das Thema erst bei einer Beanstandung anzugehen.
Für Händler mit Sortimenten über mehrere Marktplätze hinweg — Amazon, aber auch Otto, Kaufland oder Temu — empfiehlt sich zudem ein zentraler Überblick über den Compliance-Status aller Produkte, statt die Prüfung pro Kanal separat zu wiederholen. Gerade wenn dieselbe ASIN oder ein sehr ähnliches Produkt auf mehreren Kanälen gleichzeitig läuft, lohnt es sich, die SVHC-Prüfung einmal zentral durchzuführen und das Ergebnis für alle Kanäle zu übernehmen, statt denselben Prüfaufwand mehrfach zu wiederholen.
MarketplAIce bündelt Kategoriefreigaben, Richtlinienwarnungen und Listing-Status kanalübergreifend, damit Sie Compliance-Lücken erkennen, bevor Amazon ein Listing deaktiviert.
Häufige Fehler bei der Umsetzung
Der häufigste Fehler ist, SCIP und GPSR miteinander zu verwechseln oder anzunehmen, dass die Erfüllung der einen Pflicht automatisch die andere abdeckt. Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung GPSR verlangt von Ihnen eine grundsätzliche Risikobewertung und einen benannten EU-Verantwortlichen für praktisch jedes Konsumgut. Die SCIP-Meldepflicht ist eng auf einen spezifischen Aspekt fokussiert: das Vorhandensein bestimmter besorgniserregender Stoffe oberhalb eines Schwellenwerts. Ein Produkt kann GPSR-konform sein und trotzdem eine offene SCIP-Meldung haben, oder umgekehrt.
Ein zweiter häufiger Fehler ist, sich ausschließlich auf mündliche oder informelle Zusicherungen von Lieferanten zu verlassen ("enthält keine Schadstoffe") statt auf dokumentierte Prüfberichte zu bestehen. Im Streitfall mit einer Marktüberwachungsbehörde zählt nur belastbare Dokumentation, keine mündliche Aussage. Ein dritter Fehler betrifft die Aktualität: Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert, ein vor zwei Jahren als unbedenklich eingestuftes Produkt kann heute meldepflichtig sein, ohne dass sich an der Rezeptur etwas geändert hat. Ein einmaliger Compliance-Check reicht deshalb nicht aus — er muss bei jeder ECHA-Aktualisierung wiederholt werden.
Was ein strukturierter Prozess für Sie spart
Seller, die SCIP-Prüfung und -Meldung als festen Bestandteil ihres Produktlaunch-Prozesses etablieren, statt sie nachträglich für bereits gelistete Produkte nachzuholen, sparen deutlich Zeit. Ein einfacher interner Workflow reicht meist aus: Bei jedem neuen Import-Produkt wird automatisch geprüft, ob eine SVHC-Erklärung des Herstellers vorliegt, bevor das Listing live geht. Fehlt sie, wird der Launch verschoben, bis die Unterlagen vorliegen. Dieser kleine Umweg am Anfang verhindert, dass Sie Monate später ein bereits gut laufendes Listing wegen fehlender Compliance-Nachweise wieder offline nehmen müssen — mit entsprechendem Verlust an Ranking und Bewertungen.
FAQ
Muss ich als Amazon-Reseller ohne eigenen Import SCIP-Meldungen machen?
In der Regel nicht. Reine Einzelhändler, die bereits in der EU befindliche Ware unverändert weiterverkaufen, sind von der eigenen SCIP-Meldepflicht befreit. Die Pflicht liegt beim Hersteller oder Erstimporteur.
Ab welcher Konzentration muss ein Stoff gemeldet werden?
Ab 0,1 Massenprozent eines Stoffs der REACH-Kandidatenliste in einem Erzeugnis oder Bauteil besteht grundsätzlich Meldepflicht für Hersteller und Importeure.
Wie viele Stoffe stehen aktuell auf der Kandidatenliste?
Stand 2026 umfasst die Liste über 230 Stoffe, und die ECHA aktualisiert sie regelmäßig um weitere Substanzen.
Was passiert, wenn ich eine Meldung vergesse?
Neben möglichen Bußgeldern nach nationalem Recht drohen praktische Konsequenzen wie festgehaltene Zollsendungen oder eine Deaktivierung des betroffenen Amazon-Listings, wenn Marktüberwachungsbehörden eine fehlende Meldung feststellen.
Muss ich auch für FBA-Ware selbst melden, obwohl Amazon den Versand übernimmt?
Ja. Die SCIP-Meldepflicht bezieht sich auf das Inverkehrbringen des Produkts, nicht auf die Versandart. FBA ändert nichts an Ihrer Rolle als Importeur.
Wie beantworte ich Kundenanfragen zu SVHC-Stoffen richtig?
Sie haben laut REACH Artikel 33 45 Tage Zeit, um mitzuteilen, ob und welche SVHC-Stoffe über dem Schwellenwert enthalten sind. Eine vorbereitete Dokumentation pro Produkt beschleunigt diesen Prozess erheblich.
Gilt die SCIP-Meldepflicht auch für gebrauchte oder generalüberholte Ware?
Ja, grundsätzlich gilt die Pflicht für alle Erzeugnisse, die neu in der EU in Verkehr gebracht werden — auch bei Refurbished-Produkten, sofern Sie dabei als Importeur oder Hersteller auftreten.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und beschäftigt sich seit über acht Jahren mit Amazon Advertising und Marktplatz-Compliance. Mehr über ihn und sein Team finden Sie unter /expertise.
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