Amazon ESPR 2026: Ökodesign und Produktpass
Amazon ESPR 2026: Was die Ökodesign-Verordnung und der digitale Produktpass für Händler bedeuten und welche Lieferantendaten Sie jetzt einfordern müssen.

Die Kurzfassung: Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, kurz ESPR, ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt den bisherigen, auf Energieeffizienz beschränkten Ansatz durch einen deutlich breiteren Rahmen. Künftig zählen Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und Ressourceneinsatz genauso wie der Energieverbrauch. Herzstück ist der digitale Produktpass: technisch ein strukturierter Datensatz mit eindeutiger Referenz, der meist über einen Code auf Produkt oder Verpackung zugänglich gemacht wird. Für den 19. Juli 2026 ist ein zentrales Register vorgesehen. Die konkreten Anforderungen kommen nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Für Händler heißt das jetzt vor allem eins: Produktdaten von Lieferanten einfordern und in eine pflegbare Struktur bringen, bevor die erste Produktgruppe verbindlich wird.
Was die ESPR gegenüber der alten Ökodesign-Richtlinie ändert
Die frühere Ökodesign-Richtlinie zielte im Wesentlichen auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Wer keine Waschmaschine oder Lampe verkaufte, war meist nicht betroffen.
Die ESPR dreht diese Logik um. Sie ist als Rahmenverordnung angelegt und kann grundsätzlich für nahezu alle physischen Produktgruppen konkretisiert werden.
Inhaltlich geht sie deutlich über Energieeffizienz hinaus. Bewertet werden unter anderem Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Rezyklatanteil und der Ressourceneinsatz über den Lebenszyklus.
Damit verschiebt sich der Fokus vom Betrieb des Produkts auf seine gesamte Lebensdauer. Ein Produkt kann sparsam im Verbrauch und trotzdem schlecht bewertet sein, wenn es nicht reparierbar ist.
Als Verordnung gilt die ESPR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es braucht keine nationale Umsetzung, was das Tempo erhöht.
Für Händler ist das ein Perspektivwechsel. Compliance ist künftig kein einmaliges Prüfsiegel, sondern eine dauerhafte Datenpflicht über die gesamte Produktlebensdauer.
Der digitale Produktpass: Was er technisch ist
Der digitale Produktpass wird häufig als App oder Portal missverstanden. Technisch ist er zunächst ein strukturierter Datensatz mit einer eindeutigen Referenz.
Der Zugang erfolgt in der Regel über einen Datenträger am Produkt oder auf der Verpackung, praktisch meist ein Code, den Kunden, Behörden oder Recycler auslesen können. Der Code selbst ist nur der Schlüssel, die Daten liegen dahinter.
Welche Felder ein Produktpass enthalten muss, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Typische Inhalte sind Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparaturinformationen, Ersatzteilverfügbarkeit und Hinweise zur Entsorgung.
Für den 19. Juli 2026 ist ein zentrales Register vorgesehen, über das Produktpässe auffindbar und prüfbar werden. Damit entsteht eine Infrastruktur, die weit über einzelne Händlerlösungen hinausgeht.
Wichtig für die Planung: Der Produktpass entsteht nicht beim Händler, sondern bei dem, der das Produkt in Verkehr bringt. Wer eigene Marken führt oder importiert, sitzt damit selbst in der Verantwortung.
Wer ausschließlich Handelsware weiterverkauft, ist auf die Daten seiner Lieferanten angewiesen. Genau deshalb ist die Lieferantenkommunikation der eigentliche Engpass und nicht die Technik.
Ein zweiter Punkt betrifft die Lebensdauer der Daten. Ein Produktpass ist kein Dokument, das einmal erstellt und dann abgelegt wird.
Er muss über die gesamte Zeit gepflegt werden, in der das Produkt am Markt und im Umlauf ist. Ändert der Hersteller Material oder Bezugsquelle, muss der Datensatz mitziehen.
Für Händler mit vielen ASINs heißt das: Ohne saubere Zuordnung zwischen Artikelnummer, Hersteller-Referenz und Datensatz wird die Pflege schnell unmöglich. Diese Zuordnung sollten Sie jetzt aufbauen, unabhängig davon, wann Ihre Produktgruppe an der Reihe ist.
Schrittweise Einführung über delegierte Rechtsakte
Die ESPR selbst legt keine konkreten Produktanforderungen fest. Sie schafft den Rahmen, innerhalb dessen die EU-Kommission delegierte Rechtsakte je Produktgruppe erlässt.
Diese Rechtsakte enthalten dann die eigentlichen Vorgaben: welche Kennwerte gelten, welche Daten in den Produktpass gehören und ab wann. Erst mit ihnen wird die ESPR für ein konkretes Sortiment verbindlich.
Diese Struktur hat einen praktischen Vorteil. Sie können sehen, welche Produktgruppen priorisiert werden, und Ihre Vorbereitung danach ausrichten.
Sie hat aber auch einen Nachteil. Die Fristen unterscheiden sich je Produktgruppe, weshalb ein einheitliches Startdatum für alle Händler nicht existiert.
Vermeiden Sie deshalb zwei Extreme. Alles sofort umzusetzen ist unwirtschaftlich, gar nichts zu tun führt dazu, dass Sie bei Inkrafttreten Ihrer Produktgruppe ohne Daten dastehen.
Der sinnvolle Weg liegt dazwischen: die Datenerhebung jetzt aufbauen, weil sie ohnehin Monate dauert, und die produktgruppenspezifischen Details nachziehen, sobald sie veröffentlicht sind.
Die Kennzeichnungspflicht ab 1. Juli 2026
Unabhängig von den ESPR-Produktgruppen gilt ab dem 1. Juli 2026 eine konkrete Kennzeichnungspflicht für Online-Händler. Betroffen sind alle, die Elektrogeräte oder Einweg-E-Zigaretten verkaufen.
Verlangt wird, dass das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auch online eingebunden wird. Es reicht also nicht mehr, dass das Symbol auf dem Gerät oder der Verpackung steht.
Praktisch bedeutet das eine Anpassung an jedem betroffenen Listing. Das Symbol muss dort erscheinen, wo der Kunde das Angebot sieht, nicht versteckt in einem Anhang.
Der Aufwand ist einzeln gering, in der Summe aber erheblich. Wer mehrere hundert Elektro-ASINs führt, braucht dafür einen strukturierten Massenprozess statt manueller Einzelbearbeitung.
Rechnen Sie außerdem damit, dass die Marktplätze eigene Felder und Formate vorgeben. Eine Lösung, die auf Amazon funktioniert, lässt sich nicht automatisch auf Otto, Kaufland oder eBay übertragen.
Genau an dieser Stelle hilft eine kanalübergreifende Listing-Pflege. MarketplAIce zeigt je Kanal an, welche Pflichtangaben fehlen, sodass Sie Lücken gezielt schließen können, statt Listings einzeln zu prüfen.
Welche Daten Sie von Lieferanten einfordern müssen
Die unangenehme Wahrheit ist: Die meisten Händler haben diese Daten heute nicht. Sie stecken beim Hersteller, oft in Systemen, die nicht auf Weitergabe ausgelegt sind.
Fordern Sie deshalb frühzeitig und schriftlich an. Zu den relevanten Feldern gehören Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Herkunft der Hauptkomponenten und Angaben zur Reparierbarkeit.
Ergänzend brauchen Sie Informationen zu Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturanleitungen und der voraussichtlichen Lebensdauer. Diese Punkte tauchen in vielen Entwürfen zu Produktanforderungen auf.
Wichtig ist die Form. Ein PDF mit Fließtext hilft Ihnen nicht, weil Sie die Daten strukturiert in Listings und später in einen Produktpass überführen müssen.
Verlangen Sie deshalb maschinenlesbare Formate und eine feste Feldstruktur. Eine schlichte Tabelle mit klaren Spalten ist der Anfang, an dem sich später vieles automatisieren lässt.
Verankern Sie die Datenlieferung außerdem vertraglich. Ohne Verpflichtung im Einkaufsvertrag bekommen Sie die Daten erfahrungsgemäß erst, wenn es zu spät ist.
Produktdatenpflege ist der eigentliche Engpass
Die meisten Händler unterschätzen, wie viel Arbeit in der Datenstruktur liegt. Nicht die gesetzliche Anforderung ist das Problem, sondern der Zustand der eigenen Stammdaten.
Typische Symptome sind identische Produkte mit unterschiedlichen Bezeichnungen, fehlende Maßangaben und Attribute, die nur auf einem Kanal gepflegt sind. Auf dieser Basis lässt sich kein Produktpass aufbauen.
Der erste Schritt ist deshalb Aufräumen, nicht Erweitern. Eine saubere, eindeutige Produkt-Stammdatenbasis ist Voraussetzung für alles, was danach kommt.
Der zweite Schritt ist die Trennung von Stammdaten und Kanaldaten. Materialangaben gehören ins Stammdatum, Titel und Bulletpoints in die Kanalebene.
Der dritte Schritt ist Verantwortlichkeit. Legen Sie fest, wer neue Produkte anlegt, wer Pflichtfelder prüft und wer bei Lieferantenänderungen nachzieht.
Hilfreich ist dabei eine automatische Lückenprüfung. MarketplAIce meldet je Kanal, welche Pflichtangaben in einem Listing fehlen, sodass neue Anforderungen nicht erst durch eine Beanstandung auffallen.
Wer diese Struktur hat, kann neue Anforderungen mit überschaubarem Aufwand nachziehen. Wer sie nicht hat, startet bei jedem neuen Rechtsakt wieder von vorn.
Das Vernichtungsverbot als Signal
Ein Teil der ESPR betrifft nicht Produktdaten, sondern den Umgang mit unverkaufter Ware. Für unverkaufte Textilien ist ein Vernichtungsverbot vorgesehen.
Für Händler außerhalb des Textilbereichs ist das trotzdem relevant, weil es die Richtung zeigt. Der Gesetzgeber betrachtet Überproduktion und Entsorgung zunehmend als regulierungsbedürftig.
Wirtschaftlich passt das ohnehin zu guter Praxis. Ware, die vernichtet wird, war ein Fehler in der Bestands- und Preisplanung, nicht in der Entsorgung.
Wer Überbestände früh erkennt und über Preis und Werbung abverkauft, vermeidet das Problem an der Wurzel. Wie sich das planen lässt, beschreibt der Beitrag zum Bestandsmanagement.
Hier greift auch die Verbindung zur Steuerung. Ein Repricing mit Leitplanken und eine vorausschauende Werbesteuerung sorgen dafür, dass Ware rechtzeitig bewegt wird, statt bis zur Abschreibung liegen zu bleiben.
MarketplAIce rechnet dafür fünf Tage voraus statt wie reaktive Tools auf die Vergangenheit zu schauen. Für Saisonware ist genau dieser Vorlauf entscheidend, weil Korrekturen nach der Saison wertlos sind.
ESPR-Vorbereitung in 7 Schritten
- Sortiment auf Betroffenheit prüfen. Ordnen Sie Ihre Produkte den Produktgruppen zu, für die delegierte Rechtsakte erwartet werden oder bereits vorliegen. Markieren Sie zusätzlich alle Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten wegen der Kennzeichnungspflicht ab 1. Juli 2026. Legen Sie das Ergebnis als Liste an, die Sie fortschreiben können.
- Rolle in der Lieferkette klären. Bestimmen Sie je Produkt, ob Sie Hersteller, Importeur oder reiner Händler sind. Bei Eigenmarken und Direktimporten liegt die Verantwortung für den Produktpass bei Ihnen. Bei Handelsware ermitteln Sie, wer die Daten liefern muss.
- Datenanforderung an Lieferanten stellen. Fordern Sie Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Herkunft, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Lebensdauer schriftlich an. Geben Sie eine feste Feldstruktur und ein maschinenlesbares Format vor. Setzen Sie eine Frist und verankern Sie die Pflicht in künftigen Einkaufsverträgen.
- Stammdaten aufräumen. Vereinheitlichen Sie Bezeichnungen, Maße, Gewichte und Materialangaben über alle Kanäle hinweg. Trennen Sie Stammdaten von kanalspezifischen Inhalten wie Titeln und Bulletpoints. Beseitigen Sie Dubletten, bevor Sie neue Felder ergänzen.
- Kennzeichnungspflicht online umsetzen. Binden Sie das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne in alle betroffenen Angebote ein, nicht nur auf Verpackung oder Gerät. Prüfen Sie je Marktplatz, welches Feld und welches Format vorgesehen ist. Arbeiten Sie mit Massenpflege statt mit Einzelbearbeitung.
- Verantwortlichkeiten festlegen. Benennen Sie eine Person, die Pflichtfelder bei jeder Neuanlage prüft. Definieren Sie, wer auf Lieferantenmeldungen zu Materialänderungen reagiert. Halten Sie den Prozess schriftlich fest, damit er Urlaub und Personalwechsel übersteht.
- Regelmäßige Kontrolle einrichten. Prüfen Sie quartalsweise, welche delegierten Rechtsakte neu veröffentlicht wurden und ob Ihr Sortiment betroffen ist. Lassen Sie fehlende Pflichtangaben automatisch je Kanal melden. Aktualisieren Sie Ihre Betroffenheitsliste, sobald neue Produkte ins Sortiment kommen.
Was das für Ihre Prozesse bedeutet
ESPR ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine dauerhafte Anforderung an Ihre Datenqualität. Das ist die unbequeme, aber entscheidende Erkenntnis.
Händler, die ihre Produktdaten heute sauber führen, werden neue Rechtsakte mit moderatem Aufwand umsetzen. Händler ohne Struktur werden jedes Mal in den Krisenmodus gehen.
Der wirtschaftliche Hebel liegt dabei nicht in der Compliance selbst, sondern in dem, was gute Daten zusätzlich ermöglichen. Saubere Attribute verbessern Auffindbarkeit, Conversion und die Qualität automatisierter Preis- und Gebotsentscheidungen.
Genau deshalb lohnt es sich, Compliance-Daten und operative Steuerung nicht in getrennten Systemen zu führen. MarketplAIce bündelt Listing-Optimierung, Repricing und prädiktive Gebotsoptimierung kanalübergreifend, sodass dieselbe Datenbasis beides trägt.
Sie können die Plattform 14 Tage kostenlos testen und dabei sehen, wo in Ihren Listings Pflichtangaben fehlen.
Welche Stufe passt, hängt von Sortimentsgröße und Kanalanzahl ab; die Details finden Sie unter Preise und Tarife mit Essential zu 249 €, Growth zu 549 € und Pro zu 999 € netto pro Monat. Für die energiebezogene Seite der Produktkennzeichnung lohnt zusätzlich der Beitrag zum Energielabel und EPREL.
FAQ
Seit wann gilt die Ökodesign-Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Die konkreten Produktanforderungen entstehen aber erst schrittweise über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe.
Was ist der digitale Produktpass genau?
Technisch ist er ein strukturierter Datensatz mit eindeutiger Referenz, der über einen Code auf Produkt oder Verpackung zugänglich gemacht wird. Welche Felder er enthalten muss, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab.
Was passiert am 19. Juli 2026?
Für dieses Datum ist ein zentrales Register vorgesehen, über das Produktpässe auffindbar und prüfbar werden sollen. Damit entsteht die Infrastruktur, auf der die produktgruppenspezifischen Anforderungen aufsetzen.
Muss ich als reiner Händler einen Produktpass erstellen?
In der Regel nicht selbst, weil die Pflicht bei dem liegt, der das Produkt in Verkehr bringt. Bei Eigenmarken und Direktimporten sind Sie jedoch selbst verantwortlich und müssen die Daten aufbauen.
Was ändert sich am 1. Juli 2026 für Elektrogeräte?
Ab diesem Datum müssen Online-Händler das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auch online einbinden, wenn sie Elektrogeräte oder Einweg-E-Zigaretten verkaufen. Die Kennzeichnung auf Gerät oder Verpackung reicht dann nicht mehr aus.
Welche Daten sollte ich jetzt von Lieferanten anfordern?
Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Herkunft der Hauptkomponenten, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und erwartete Lebensdauer. Bestehen Sie auf einer festen Feldstruktur in maschinenlesbarem Format statt auf PDFs mit Fließtext.
Betrifft mich das Vernichtungsverbot?
Vorgesehen ist es für unverkaufte Textilien, es zeigt aber die generelle Richtung der Regulierung. Unabhängig davon ist es wirtschaftlich sinnvoll, Überbestände früh über Preis und Werbung abzubauen, statt sie abzuschreiben.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising tätig. Er begleitet Händler dabei, Produktdaten, Compliance und die operative Steuerung von Werbung und Preisen in einem System zusammenzuführen. Mehr zur Expertise