Amazon Einwegkunststoff 2026: SUP-Abgabe für Verkäufer
Amazon Einwegkunststoff 2026: Wer als Verkäufer zur DIVID-Registrierung und SUP-Abgabe verpflichtet ist – und wie Sie Bußgelder vermeiden.

Die Kurzfassung: Wenn Sie als Amazon-Händler Einweg-Kunststoffprodukte wie To-go-Becher, Picknickgeschirr oder Feuchttücher unter eigenem Namen verkaufen, sind Sie wahrscheinlich zur DIVID-Registrierung beim Umweltbundesamt verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, ob Sie über Amazon, einen eigenen Shop oder mehrere Kanäle parallel verkaufen. Die zugrunde liegende Pflicht nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) besteht bereits seit dem 1. April 2024.
Ab 2026 kommt eine neue Produktgruppe hinzu: Hersteller von Feuerwerkskörpern müssen sich bis zum 31. Dezember 2026 registrieren, wenn sie ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen haben. Die SUP-Abgabe ist dabei kein Ersatz für Ihre reguläre Verpackungslizenz, sondern kommt zusätzlich dazu. Wer die Pflicht erst bei einer Mahnung prüft, zahlt am meisten – weil dann oft mehrere Meldejahre gleichzeitig nachgemeldet werden müssen.
Dieser Artikel zeigt, wer betroffen ist, wie die Registrierung abläuft und wo Amazon-Händler am häufigsten Fehler machen.
Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz und wen betrifft es?
Das Einwegkunststofffondsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die erweiterte Herstellerverantwortung bei bestimmten Kunststoffprodukten für den Einwegbedarf. Konkretisiert wird es durch die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV), die vom Bundesumweltministerium festgelegt wurde. Die EWKFondsV legt fest, welche Abgabesätze je Kilogramm und Produktart gelten.
Das Grundprinzip dahinter: Produkte, deren Entsorgung typischerweise im öffentlichen Raum stattfindet, sollen die Kosten dafür über eine Abgabe mittragen. Betroffen sind unter anderem Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, Getränkebecher, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter. Wer solche Produkte in Verkehr bringt, zahlt in den entsprechenden Fonds ein.
Seit dem 1. April 2024 besteht für inländische Hersteller dieser Produkte eine Registrierungspflicht auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes. Entscheidend ist dabei der Begriff "Inverkehrbringen" – nicht der Vertriebsweg. Ob Sie über einen eigenen Online-Shop, über Amazon oder über mehrere Marktplätze parallel verkaufen, ändert an der Pflicht nichts.
Auch ausländische Unternehmen sind registrierungs- und meldepflichtig, wenn sie direkt an Endverbraucher in Deutschland verkaufen. Importeure und bestimmte Online-Händler können ebenfalls betroffen sein.
Betroffene Unternehmen müssen sich nicht nur registrieren, sondern auch jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen melden. Diese Meldung ist eine jährlich wiederkehrende Verpflichtung, keine Einmalaufgabe.
Für Amazon-Verkäufer ist das relevant, weil das Gesetz nicht zwischen "Hersteller im klassischen Sinne" und "Private-Label-Verkäufer" unterscheidet. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst als Hersteller im Sinne des EWKFondsG gelten – auch wenn die eigentliche Produktion in einer Fremdfabrik stattfand. Das betrifft insbesondere FBA-Händler mit Importware aus Kunststoff.
Warum Amazon-Händler besonders betroffen sind
Viele Amazon-Händler denken bei Einwegkunststoff zuerst an Gastronomie oder Großhandel. Tatsächlich betrifft die SUP-Abgabe eine ganze Reihe klassischer Amazon-Kategorien. Kaffeebecher-to-go, Picknick- und Grillartikel aus Kunststoff sowie Einweggeschirr sind typische Private-Label-Produkte, die regelmäßig über FBA verkauft werden.
Das Problem: Bei FBA tritt der Verkäufer gegenüber dem Endkunden als derjenige auf, der das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Genau das macht ihn zum "Hersteller" im Sinne des Gesetzes – unabhängig davon, wo die Ware produziert wurde. Der Fulfillment-Kanal selbst spielt für die Pflicht keine Rolle.
Diese Logik gilt kanalübergreifend. Verkaufen Sie dasselbe Produkt gleichzeitig über Amazon, Ihren eigenen Shop oder andere Marktplätze, bleibt die Registrierungspflicht eine einzige, zentrale Pflicht pro Unternehmen – nicht pro Kanal. Wie das bei anderen Marktplätzen aussieht, haben wir im Beitrag zu Temu und der SUP-Abgabe im Detail beschrieben.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu anderen Compliance-Pflichten, die Amazon-Händler ohnehin schon kennen. Diese Abgabe ist eine von mehreren Pflichten rund um Verpackung und Umwelt, die 2026 auf Händler zukommen – parallel dazu greift mit der PPWR auch die neue EU-Verpackungsverordnung, die wir im Artikel zur PPWR-Verpackungsverordnung 2026 eingeordnet haben.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Produktkatalog mit mehreren hundert ASINs kann schnell mehrere relevante Produktgruppen gleichzeitig enthalten. Wer nur sein Hauptprodukt prüft und Nebenartikel wie Beilagen, Verpackungszugaben oder Bundle-Komponenten übersieht, übersieht oft genau die Positionen, die später bei einer Prüfung auffallen.
DIVID-Registrierung: In 5 Schritten zur Anmeldung beim Umweltbundesamt
Die Registrierung auf der DIVID-Plattform folgt einem klaren Ablauf. Wer die folgenden fünf Schritte einmal strukturiert durchläuft, hat die Grundpflicht erfüllt und kann sich auf die jährliche Meldung konzentrieren.
- Produktkatalog prüfen. Gehen Sie Ihren gesamten Amazon-Produktkatalog durch und markieren Sie alle Artikel mit Kunststoffanteil aus den relevanten Produktgruppen – Lebensmittelverpackungen, Getränkebecher, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter sowie ab 2026 Feuerwerkskörper.
- Herstellerrolle klären. Prüfen Sie für jedes betroffene Produkt, ob Sie als Hersteller im Sinne des EWKFondsG auftreten – das ist bei Private-Label-Ware und Eigenmarken über FBA in der Regel der Fall.
- Konto auf DIVID anlegen. Registrieren Sie Ihr Unternehmen auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes mit den erforderlichen Unternehmens- und Produktdaten.
- Mengen dokumentieren. Erfassen Sie die in Verkehr gebrachten Mengen je Produktart in Kilogramm, damit die jährliche Meldung auf belastbaren Zahlen basiert.
- Jährliche Meldung einplanen. Tragen Sie den Meldetermin fest in Ihren Compliance-Kalender ein, denn die Meldepflicht wiederholt sich jedes Jahr – unabhängig von Umsatzschwankungen.
Diese fünf Schritte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie geben aber die Grundstruktur vor, an der sich die meisten Amazon-Händler mit entsprechendem Sortiment orientieren können.
Neu ab 2026: Feuerwerkskörper als zusätzliche Produktgruppe
Die größte Änderung für 2026 betrifft eine neue Produktgruppe: Hersteller von Feuerwerkskörpern kommen zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen hinzu. Für Amazon-Händler, die Feuerwerk, Silvesterartikel oder verwandte Saisonware verkaufen, ist das keine Randnotiz, sondern eine neue Pflicht, die konkret terminiert ist.
Wer die entsprechende Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren. Das betrifft insbesondere Saisonhändler, die Feuerwerkskörper nur in den Wochen rund um den Jahreswechsel über Amazon anbieten. Die Pflicht entsteht dabei unabhängig davon, wie lang das Verkaufsfenster tatsächlich ist.
Für diese Händlergruppe lohnt sich ein Blick in den eigenen Katalog noch vor dem vierten Quartal. Wer Feuerwerksartikel führt und bislang nur die klassischen Produktgruppen im Blick hatte, sollte die neue Frist jetzt fest einplanen – nicht erst, wenn die Registrierung im Dezember knapp wird.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie jetzt, nicht erst im vierten Quartal, ob Ihr Katalog neben den klassischen Produktgruppen auch Feuerwerksartikel enthält. Beide Produktgruppen laufen ab 2026 unter derselben Melde- und Registrierungslogik, auch wenn die Fristen unterschiedlich gesetzt sind.
SUP-Abgabe und Verpackungslizenz: Zwei getrennte Pflichten
Ein häufiges Missverständnis unter Amazon-Händlern: Die SUP-Abgabe und die reguläre Verpackungslizenz nach dem Verpackungsgesetz (meist über LUCID bekannt) werden oft verwechselt oder als dasselbe behandelt. Das sind zwei unterschiedliche Pflichten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Die Verpackungslizenz über LUCID betrifft die Entsorgung von Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen. Die Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz betrifft dagegen bestimmte Kunststoffprodukte, deren Entsorgung typischerweise im öffentlichen Raum stattfindet – unabhängig davon, ob für dasselbe Produkt zusätzlich eine Verpackungslizenzierung erforderlich ist.
Für Amazon-Händler mit entsprechendem Sortiment heißt das konkret: Diese Abgabe ist zusätzlich zur regulären Verpackungslizenzierung zu betrachten, nicht als Ersatz dafür. Wer bereits bei LUCID registriert ist, hat die DIVID-Registrierung damit noch nicht automatisch erledigt.
Wer beide Pflichten getrennt verwaltet, läuft zudem Gefahr, Fristen doppelt zu verwalten statt sie zusammen zu denken. Ein gemeinsamer Compliance-Kalender für LUCID und DIVID spart Ihnen am Ende des Jahres Nerven und verhindert, dass eine der beiden Meldungen schlicht untergeht.
Der teuerste Zeitpunkt: Wenn die Mahnung schon da ist
In der Praxis prüfen viele Händler die SUP-Abgabe erst, wenn eine Anfrage oder Mahnung des Umweltbundesamtes eintrifft. Das ist der teuerste Zeitpunkt, an dem man diese Pflicht angehen kann. Zu diesem Zeitpunkt müssen häufig mehrere zurückliegende Meldejahre gleichzeitig nachträglich aufgearbeitet werden.
Das bedeutet in der Regel: historische Verkaufsdaten über mehrere Jahre zusammentragen, Mengen je Produktart rückwirkend rekonstruieren und mehrere Meldungen parallel nachreichen – während gleichzeitig eine behördliche Frist läuft. Wer stattdessen proaktiv prüft, kann die Registrierung in einem einzigen, planbaren Schritt erledigen und die jährliche Meldung danach als Routine behandeln.
Gerade bei Amazon-Händlern mit wachsendem Katalog oder mehreren Marken unter einem Unternehmen lohnt sich eine einmalige, vollständige Bestandsaufnahme. Jeder neu gelistete ASIN mit Kunststoffanteil sollte direkt bei der Listung gegen die relevanten Produktgruppen geprüft werden, statt die Prüfung auf später zu verschieben.
Je später eine fehlende Registrierung auffällt, desto größer wird außerdem der Aufwand für die eigene Buchhaltung. Mehrjährige Nachmeldungen bedeuten in der Regel auch mehrjährige Nachzahlungen, die sich nicht mehr auf einzelne Geschäftsjahre verteilen lassen.
Was Sie heute konkret tun können
Compliance-Pflichten wie diese Abgabe sind kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Aufgabe, die mit jedem neuen Produkt im Katalog wieder relevant wird. Genau hier setzt MarketplAIce an: Als KI-Plattform für Amazon-, Otto-, Kaufland-, eBay- und Temu-Händler sowie Agenturen bündelt die Plattform Listing- und Katalogdaten kanalübergreifend an einer Stelle.
Statt jeden Marktplatz einzeln auf relevante Produkte zu prüfen, behalten Sie mit MarketplAIce den gesamten Produktkatalog über alle angebundenen Kanäle im Blick. Das reduziert das Risiko, einzelne abgabepflichtige ASINs auf einem Nebenkanal zu übersehen. Für Händler, die parallel auf mehreren Marktplätzen aktiv sind, ist das der entscheidende Unterschied zu einer rein Amazon-zentrierten Prüfung.
Wenn Sie Ihre Compliance-Prozesse neben prädiktiver Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Repricing an einer Stelle zusammenführen wollen, lohnt sich ein Blick auf die Tarife von MarketplAIce. Je nach Kataloggröße und Kanalanzahl passt Essential, Growth oder Pro zu Ihrem Setup.
Starten Sie am besten direkt mit einer Bestandsaufnahme Ihres Katalogs und registrieren Sie sich bei MarketplAIce, um Ihre Produktdaten kanalübergreifend zu konsolidieren.
FAQ
Wer muss sich für die SUP-Abgabe auf DIVID registrieren?
Registrierungspflichtig sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte – etwa Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, Getränkebecher, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter. Bei Private-Label-Ware über FBA gilt häufig der Amazon-Verkäufer selbst als Hersteller im Sinne des EWKFondsG, weil er das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
Gilt die Registrierungspflicht nur für inländische Unternehmen?
Nein. Auch ausländische Unternehmen sind registrierungs- und meldepflichtig, wenn sie direkt an Endverbraucher in Deutschland verkaufen. Importeure und bestimmte Online-Händler können ebenfalls betroffen sein, unabhängig vom Firmensitz.
Was ist neu an der SUP-Abgabe ab 2026?
Ab 2026 kommt die Produktgruppe Feuerwerkskörper hinzu. Wer die entsprechende Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren.
Ist die SUP-Abgabe dasselbe wie die Verpackungslizenz bei LUCID?
Nein, das sind zwei getrennte Pflichten. Die Verpackungslizenz nach dem Verpackungsgesetz betrifft die Entsorgung von Verkaufsverpackungen, während die Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz zusätzlich für bestimmte Einwegkunststoffprodukte gilt – eine ersetzt die andere nicht.
Spielt es eine Rolle, ob ich über Amazon oder einen eigenen Shop verkaufe?
Nein. Das Gesetz knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an den Vertriebsweg. Ob eigener Shop, Amazon oder mehrere Kanäle parallel – die Registrierungspflicht bleibt für dasselbe Unternehmen und Produkt identisch.
Wie oft muss ich melden, sobald ich registriert bin?
Betroffene Unternehmen müssen jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen melden. Diese Meldung ist eine wiederkehrende Pflicht, die unabhängig von Umsatzschwankungen jedes Jahr erneut fällig wird.
Was passiert, wenn ich die Registrierung erst bei einer Mahnung des Umweltbundesamtes nachhole?
Dann müssen in der Regel mehrere zurückliegende Meldejahre gleichzeitig nachträglich aufgearbeitet werden. Das ist deutlich aufwändiger und teurer, als die Registrierung proaktiv und frühzeitig vorzunehmen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising-Bereich tätig. Er begleitet Amazon-Händler und Agenturen bei prädiktiver Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Compliance-Themen rund um alle wichtigen Marktplätze. → Mehr erfahren