Amazon Allergene 2026: Lebensmittel korrekt kennzeichnen
Amazon Allergene 2026: Welche Pflichtangaben die LMIV im Fernabsatz verlangt, wie Sie 14 Allergene hervorheben und Abmahnungen sicher vermeiden.

Die Kurzfassung: Wer Lebensmittel über Amazon verkauft, muss die Pflichtinformationen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011) bereits auf der Angebotsseite bereitstellen — nicht erst auf der Verpackung. Im Fernabsatz gilt: Alle Pflichtangaben außer Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Losnummer müssen dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen. Dazu gehören Bezeichnung, Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge, Nährwertdeklaration je 100 g oder 100 ml sowie der verantwortliche Lebensmittelunternehmer. Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck oder Großschreibung. Amazon verlangt für Lebensmittelkategorien zusätzlich Produktbilder der Verpackung inklusive Zutatenliste und Nährwerttabelle. Wer diese Angaben nur ins Bild packt statt in die Attribute, riskiert Abmahnungen und Listing-Sperren.
Was die LMIV im Fernabsatz konkret verlangt
Die LMIV regelt, welche Informationen ein Verbraucher über ein Lebensmittel erhalten muss. Entscheidend für den Onlinehandel ist der Fernabsatz-Teil.
Dort steht der Kern: Die Pflichtinformationen müssen bereits vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein. Der Kunde darf nicht erst nach der Lieferung erfahren, was drin ist.
Ausgenommen sind lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise das Verbrauchsdatum und die Loskennzeichnung. Diese Angaben dürfen erst bei Lieferung erfolgen, weil sie chargenabhängig sind.
Alles andere gehört auf die Angebotsseite. Das umfasst die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, Allergene, Nettofüllmenge, Nährwertdeklaration, Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise sowie den Namen und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Verpackung und Angebot. Eine korrekt bedruckte Verpackung entbindet Sie nicht von der Pflicht, dieselben Angaben online bereitzustellen.
Genauso wenig genügt ein Verweis nach dem Muster "Angaben siehe Verpackung". Diese Formulierung ist im Fernabsatz ein klassischer Abmahngrund, weil die Information beim Kauf gerade nicht vorliegt.
Die 14 Allergene und wie sie hervorgehoben werden
Die LMIV benennt 14 Stoffgruppen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und deshalb besonders gekennzeichnet werden müssen. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere.
Die Kennzeichnung erfolgt nicht in einer separaten Liste, sondern im Zutatenverzeichnis selbst. Das jeweilige Allergen wird dort so hervorgehoben, dass es sich vom Rest des Verzeichnisses deutlich abhebt.
Üblich sind Fettdruck, Großschreibung oder eine andere Schriftart. Entscheidend ist, dass die Hervorhebung eindeutig erkennbar ist und nicht nur dekorativ wirkt.
Im Amazon-Listing ist das eine praktische Hürde, weil Formatierungsmöglichkeiten begrenzt sind. Großschreibung des Allergens im Zutatentext ist deshalb der pragmatische Weg, der auch in Plain-Text-Feldern funktioniert.
Achten Sie darauf, dass die Hervorhebung sich auf die tatsächliche Zutat bezieht. Steht "Weizenmehl" in der Zutatenliste, wird der Allergenbestandteil hervorgehoben, nicht das gesamte Wort willkürlich.
Bei zusammengesetzten Zutaten müssen die enthaltenen Allergene ebenfalls erkennbar sein. Ein "Gewürzmischung" ohne Aufschlüsselung reicht nicht, wenn darin Senf oder Sellerie steckt.
Zutatenverzeichnis und Nährwerte richtig aufbauen
Das Zutatenverzeichnis folgt einer festen Logik: absteigend nach Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Herstellung. Diese Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.
Zusatzstoffe werden mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer geführt. Aromen, Süßungsmittel und Farbstoffe brauchen zusätzlich die vorgeschriebenen Hinweise.
Die Nährwertdeklaration erfolgt bezogen auf 100 g oder 100 ml. Angaben je Portion sind zusätzlich möglich, ersetzen die Basisangabe aber nicht.
Die Reihenfolge der Nährwerte ist ebenfalls festgelegt: Brennwert, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Wer diese Reihenfolge ändert, weicht von der Vorgabe ab.
Ergänzend brauchen Sie Nettofüllmenge, gegebenenfalls Abtropfgewicht, Aufbewahrungshinweise nach dem Öffnen und, wo relevant, eine Gebrauchsanleitung. Bei Getränken ab 1,2 Volumenprozent Alkohol kommt der Alkoholgehalt dazu.
Nicht vergessen: Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Bei Importen aus Drittländern ist das der Importeur in der EU, und diese Angabe muss auf der Angebotsseite auffindbar sein.
Ein häufig übersehener Punkt ist die Mengenkennzeichnung einzelner Zutaten. Wird eine Zutat im Produktnamen oder auf dem Bild hervorgehoben, muss ihr prozentualer Anteil im Zutatenverzeichnis genannt werden.
Das betrifft in der Praxis fast jedes Produkt mit einem Sortennamen. Steht "Erdbeer" im Titel, gehört der Fruchtanteil in Prozent in die Zutatenliste.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Produkt kategoriespezifische Zusatzangaben braucht. Nahrungsergänzungsmittel, koffeinhaltige Getränke und Produkte mit Süßungsmitteln unterliegen eigenen Hinweispflichten, die zusätzlich zur allgemeinen LMIV gelten.
Amazons eigene Anforderungen an Bilder und Attribute
Amazon verlangt für Lebensmittelkategorien mehr als das reine Produktfoto. Gefordert sind Bilder der Verpackung, auf denen Zutatenliste und Nährwerttabelle lesbar sind.
Diese Bildanforderung ist eine Plattformvorgabe und ersetzt die rechtlichen Textangaben nicht. Sie kommt zusätzlich obendrauf.
Praktisch heißt das: Fotografieren Sie die Rückseite der Verpackung scharf, gerade und in ausreichender Auflösung. Ein unleserliches Bild führt zu Beanstandungen, auch wenn die Angaben grundsätzlich vorhanden sind.
Der zweite Teil ist die Attributpflege im Seller Central. Lebensmittel-Kategorien bieten Felder für Zutaten, Nährwerte, Allergene, Warnhinweise und den Verantwortlichen.
Pflegen Sie diese Felder vollständig, statt alles in die Beschreibung zu schreiben. Nur strukturierte Attribute werden zuverlässig auf der Detailseite ausgespielt und bleiben bei Layout-Änderungen erhalten.
Der häufigste Praxisfehler ist genau hier: Die Informationen stecken ausschließlich im Bild. Bilder sind nicht durchsuchbar, nicht barrierefrei und bei einem Rezepturwechsel schnell veraltet — das ist ein doppeltes Risiko.
Wer viele Lebensmittel-ASINs pflegt, verliert schnell den Überblick, welche Felder befüllt sind. MarketplAIce prüft Listings kanalübergreifend auf fehlende Pflichtangaben und zeigt Lücken je ASIN an, statt dass Sie manuell durch Hunderte Detailseiten klicken.
Spuren, Rezepturwechsel und veraltete Bilder
Der Hinweis "kann Spuren von … enthalten" ist ein freiwilliger Hinweis auf mögliche Kreuzkontamination. Er ist nicht vorgeschrieben, darf die Pflichtkennzeichnung aber nicht ersetzen.
Entscheidend ist die Abgrenzung: Ein tatsächlich verwendetes Allergen gehört ins Zutatenverzeichnis mit Hervorhebung. Der Spuren-Hinweis betrifft nur unbeabsichtigte Einträge aus dem Produktionsprozess.
Setzen Sie den Hinweis nicht vorsorglich auf alles. Ein pauschaler Spuren-Hinweis auf jedem Produkt entwertet die Information und kann als irreführend gewertet werden.
Das größte laufende Risiko ist der Rezepturwechsel. Ändert der Hersteller die Zusammensetzung, sind Ihre Listing-Texte und vor allem Ihre Bilder sofort falsch.
Bilder sind dabei die tückischere Baustelle, weil sie im Alltag selten kontrolliert werden. Ein Foto mit alter Zutatenliste bleibt online, während der Text längst aktualisiert wurde.
Vereinbaren Sie deshalb mit Ihren Lieferanten, dass Rezeptur- und Etikettenänderungen aktiv gemeldet werden. Ohne diese Meldung erfahren Sie von der Abweichung erst durch eine Kundenbeschwerde oder eine Abmahnung.
Varianten, Bundles und Mehrpackungen
Bei Variantenfamilien gilt jede Variante als eigenes Lebensmittel. Unterschiedliche Sorten haben unterschiedliche Zutaten, Nährwerte und Allergene.
Kopieren Sie deshalb niemals die Angaben der Hauptvariante auf alle Kinder. Genau das ist einer der häufigsten Fehler in Lebensmittel-Listings.
Bei Bundles und Mixpaketen müssen die Angaben für jedes enthaltene Produkt vorliegen. Eine gemeinsame Sammel-Nährwerttabelle über verschiedene Sorten ist nicht zulässig.
Praktisch bedeutet das mehr Pflegeaufwand: Sie brauchen pro Sorte einen vollständigen Datensatz und müssen ihn auf der Bundle-Seite abbilden.
Achten Sie zusätzlich auf die Nettofüllmenge. Bei Mehrpackungen gehört sowohl die Einzel- als auch die Gesamtmenge in die Angaben.
Ein weiterer Stolperstein sind Probier- und Adventspakete mit wechselndem Inhalt. Ändert sich die Zusammenstellung saisonal, müssen die Angaben mitwandern, sonst beschreibt Ihr Listing ein Produkt, das so nicht mehr geliefert wird.
Legen Sie für solche Sets deshalb eine feste Inhaltsliste je Charge an. Wechselt der Inhalt, ist das ein neues Produkt und braucht in aller Regel eine eigene ASIN statt einer stillen Aktualisierung.
Wenn Sie dieselben Produkte auf mehreren Marktplätzen führen, potenziert sich der Aufwand. Eine kanalübergreifende Pflege, wie sie MarketplAIce für Amazon, Otto, Kaufland und eBay bietet, verhindert, dass eine Korrektur nur auf einem Kanal ankommt.
Abmahnrisiko und was es kostet
Lebensmittelkennzeichnung ist ein klassisches Abmahnfeld. Mitbewerber und Verbände prüfen Listings systematisch, weil Verstöße leicht nachweisbar sind.
Typische Beanstandungen sind fehlende Nährwerttabelle, nicht hervorgehobene Allergene, fehlender Verantwortlicher und der Verweis auf die Verpackung statt konkreter Angaben. Diese Punkte sind ohne Aufwand von außen sichtbar.
Neben Abmahnkosten und Unterlassungserklärung droht der Verkaufsstopp. Amazon deaktiviert Listings bei Compliance-Beschwerden häufig sofort und stellt sie erst nach Nachweis wieder her.
Der teuerste Effekt ist dabei nicht die Abmahnung, sondern der Verlust von Ranking und Verkaufshistorie während der Sperre. Ein deaktiviertes Listing verliert Sichtbarkeit, die danach mühsam zurückgekauft werden muss.
Genau deshalb lohnt sich Prävention. Ein vollständiger Datensatz je ASIN kostet einmalig Zeit, eine Sperrung kostet Umsatz und Werbebudget.
Wenn Sie Ihre Listings systematisch absichern und gleichzeitig Werbung und Preise steuern wollen, können Sie MarketplAIce 14 Tage kostenlos testen.
Lebensmittel-Listings rechtssicher aufsetzen in 7 Schritten
- Datensatz beim Lieferanten anfordern. Verlangen Sie für jedes Produkt das aktuelle Spezifikationsblatt mit Zutaten, Nährwerten, Allergenen und dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmer. Lassen Sie sich das Etikett zusätzlich als Datei geben. Halten Sie schriftlich fest, dass Rezepturänderungen aktiv gemeldet werden müssen.
- Zutatenverzeichnis aufbauen und Allergene hervorheben. Übertragen Sie die Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. Heben Sie alle betroffenen der 14 Allergene deutlich hervor, in Textfeldern am zuverlässigsten durch Großschreibung. Schlüsseln Sie zusammengesetzte Zutaten auf, damit versteckte Allergene sichtbar werden.
- Nährwerttabelle je 100 g oder 100 ml erstellen. Halten Sie die vorgeschriebene Reihenfolge von Brennwert bis Salz ein. Ergänzen Sie Portionsangaben nur zusätzlich, niemals als Ersatz. Prüfen Sie die Einheiten, weil Verwechslungen zwischen Gramm und Milliliter zu den häufigsten Fehlern zählen.
- Pflichtangaben in die Attribute eintragen. Befüllen Sie im Seller Central die dafür vorgesehenen Felder für Zutaten, Nährwerte, Allergene, Lagerhinweise und Verantwortlichen. Schreiben Sie diese Angaben nicht ausschließlich in die Beschreibung. Kontrollieren Sie nach dem Speichern auf der Detailseite, ob die Werte tatsächlich ausgespielt werden.
- Verpackungsbilder ergänzen. Fotografieren Sie die Rückseite mit lesbarer Zutatenliste und Nährwerttabelle in hoher Auflösung. Achten Sie auf gerade Ausrichtung und gleichmäßige Ausleuchtung ohne Reflexionen. Laden Sie diese Bilder zusätzlich zum Produktfoto hoch, nicht anstelle davon.
- Varianten und Bundles einzeln prüfen. Legen Sie für jede Sorte einen eigenen vollständigen Datensatz an. Übernehmen Sie keine Angaben der Hauptvariante auf abweichende Geschmacksrichtungen. Bilden Sie bei Mehrpackungen sowohl Einzel- als auch Gesamtfüllmenge ab.
- Regelmäßige Kontrolle einplanen. Prüfen Sie Ihre Lebensmittel-ASINs mindestens quartalsweise auf Abweichungen zwischen Etikett, Text und Bild. Aktualisieren Sie nach jeder gemeldeten Rezepturänderung Text und Bild gemeinsam. Nutzen Sie eine automatische Prüfung auf fehlende Pflichtfelder, damit Lücken nicht erst durch eine Beschwerde auffallen.
Compliance und Wirtschaftlichkeit zusammendenken
Compliance wird oft als reine Kostenstelle gesehen. Im Lebensmittelbereich ist sie eher eine Versicherung gegen Umsatzausfall.
Ein gesperrtes Listing verliert nicht nur Verkäufe, sondern auch die Werbeinvestition, die in seine Sichtbarkeit geflossen ist. Diese Kosten tauchen in keiner Abmahnrechnung auf.
Deshalb gehört die Listing-Pflege in denselben Prozess wie Werbung und Preissteuerung. MarketplAIce bündelt genau das: Listing-Optimierung, Repricing und eine Gebotsoptimierung, die fünf Tage vorausrechnet, statt wie reaktive Tools erst auf gestern zu reagieren.
Gerade bei Lebensmitteln mit knappen Margen und kurzer Haltbarkeit ist dieser Vorlauf wertvoll. Werbebudget, das in ein gleich gesperrtes Listing fließt, ist vollständig verloren.
Welcher Funktionsumfang zu Ihrem Sortiment passt, sehen Sie unter Preise und Tarife: Essential kostet 249 €, Growth 549 € und Pro 999 € netto pro Monat.
Wenn Sie über Amazon hinaus verkaufen, hilft der Blick auf den Compliance-Kalender und auf die Deckungsbeitragsrechnung.
FAQ
Reicht es, die Allergene im Verpackungsbild zu zeigen?
Nein. Die Pflichtinformationen müssen im Fernabsatz vor Vertragsschluss verfügbar sein, und ein Bild allein gilt als unzureichend. Pflegen Sie die Angaben zusätzlich in die dafür vorgesehenen Textfelder und Attribute.
Welche Angaben dürfen erst bei Lieferung erfolgen?
Nur das Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum und die Loskennzeichnung. Alle übrigen Pflichtangaben müssen bereits auf der Angebotsseite stehen.
Wie hebe ich Allergene in einem reinen Textfeld hervor?
Am zuverlässigsten durch Großschreibung des Allergens innerhalb des Zutatenverzeichnisses. Wichtig ist, dass die Hervorhebung eindeutig ist und sich klar vom übrigen Text abhebt.
Muss ich "kann Spuren enthalten" angeben?
Der Hinweis ist freiwillig und betrifft mögliche Kreuzkontamination in der Produktion. Er darf die Pflichtkennzeichnung tatsächlich verwendeter Allergene nicht ersetzen und sollte nicht pauschal auf alle Produkte gesetzt werden.
Was passiert bei einem Rezepturwechsel des Herstellers?
Ihre Listing-Texte und Bilder werden sofort falsch und müssen aktualisiert werden. Vereinbaren Sie mit dem Lieferanten eine aktive Meldepflicht, weil Sie den Wechsel sonst erst durch Beschwerden bemerken.
Gelten für jede Variante eigene Angaben?
Ja. Jede Sorte ist ein eigenes Lebensmittel mit eigenen Zutaten, Nährwerten und Allergenen, deshalb dürfen Angaben der Hauptvariante nicht übernommen werden.
Wer ist der verantwortliche Lebensmittelunternehmer?
Das ist das Unternehmen, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird. Bei Importen aus Drittländern muss stattdessen der EU-Importeur mit Name und Anschrift genannt werden.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising tätig. Er unterstützt Händler dabei, Listings rechtssicher aufzusetzen und Werbung sowie Preise über mehrere Marktplätze hinweg profitabel zu steuern. Mehr zur Expertise