Textilgesetz 2026: EPR-Pflicht für Temu-Händler
Das deutsche Textilgesetz bringt Herstellerverantwortung für Textilien. Was Temu-Direktimporteure jetzt über Registrierung, Fristen und Kosten wissen müssen.

Die Kurzfassung: Das Bundesumweltministerium hat am 27. März 2026 ein Eckpunktepapier zu einem neuen deutschen Textilgesetz vorgelegt. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2025/1892 um und führt eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe ein – ähnlich wie es sie seit Jahren schon für Verpackungen über LUCID gibt. Betroffen sind laut Eckpunktepapier "Herstellende, Marken und Händler:innen, die Textilien erstmals in Deutschland in Verkehr bringen" – und genau das sind Sie, wenn Sie als Temu-Drittanbieter Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien direkt aus China importieren und an Endkunden in Deutschland verkaufen.
Noch ist nichts final beschlossen: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie erst bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen, ein Referentenentwurf für das deutsche Textilgesetz wurde für den Herbst 2026 angekündigt. Für Sie als Temu-Händler mit laufendem Textilgeschäft heißt das trotzdem: Die Vorbereitungszeit läuft bereits, nicht erst ab Inkrafttreten. Dieser Beitrag ordnet ein, was feststeht, was noch offen ist, und was Sie als Temu-Textilhändler jetzt konkret tun können – keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern eine Einordnung der Risikolage.
Was das Textilgesetz für Temu-Händler bedeutet
Erweiterte Herstellerverantwortung klingt abstrakt, ist aber ein bekanntes Prinzip. Bei Verpackungen zahlen Sie seit Jahren über das Verpackungsgesetz und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) für Sammlung und Recycling Ihrer Verpackungen mit. Das neue Textilgesetz überträgt dieses Prinzip auf Kleidung, Schuhe und Heimtextilien – mit denselben Grundfragen, die Sie vom Verpackungsgesetz schon kennen: Wer registriert sich, wer zahlt, und was passiert, wenn Sie es nicht tun.
Konkret sollen Sie als Inverkehrbringer finanziell und organisatorisch für Sammlung, Sortierung und Recycling der Textilien einstehen, die Sie über Temu verkaufen. Das Eckpunktepapier nennt bereits Zielquoten: 70 Prozent Sammelquote, 95 Prozent Verwertungsquote, 85 Prozent Recyclingquote. Die genaue Ausgestaltung – Beitragshöhe, Berechnungsgrundlage, zuständige Stelle – ist zum jetzigen Stand noch nicht im Detail festgelegt.
Eine zusätzliche Facette nennt das Eckpunktepapier als "Eco-Modulation": Die Beiträge sollen sich nach Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit des Produkts staffeln. Wer also günstige Fast-Fashion-Ware mit kurzer Lebensdauer importiert – ein typisches Temu-Sortiment – muss nach bisheriger Lesart mit einem höheren Beitragssatz kalkulieren als Anbieter langlebigerer Textilien. Das ist für Ihre spätere Kalkulation ein wichtiger Unterschied, selbst wenn die genaue Staffelung noch nicht feststeht.
Wichtig für Ihre Einordnung: Das ist ein anderes Gesetz als die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die seit dem 19. Juli 2026 großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe verbietet. Beide Regelwerke betreffen Textilien, regeln aber unterschiedliche Pflichten – Vernichtungsverbot versus Finanzierungspflicht für Recyclingsysteme. Verwechseln Sie die beiden nicht, wenn Sie Ihre Compliance-Checkliste aufstellen.
Nach erster fachanwaltlicher Einschätzung soll die Systembeteiligung über eine noch zu benennende Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) laufen – analog zu den dualen Systemen bei Verpackungen. Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssten demnach einen inländischen Bevollmächtigten benennen, der die Registrierung und Meldungen übernimmt. Ob und wie Marktplätze wie Temu die Registrierung ihrer Drittanbieter künftig prüfen und durchsetzen, ist im Eckpunktepapier selbst noch nicht geregelt – beim Verpackungsgesetz hat sich genau diese Marktplatzkontrolle aber als wirksamster Hebel erwiesen.
Wer betroffen ist – und warum Direktimporteure besonders im Fokus stehen
Das Eckpunktepapier richtet die Pflicht an alle, die Textilien "erstmals in Deutschland in Verkehr bringen". Bei etablierten Marken mit EU-Vertriebsstruktur ist meist die Konzerngesellschaft der Verpflichtete. Bei Ihnen als Temu-Drittanbieter, der Ware direkt vom Werk in China bezieht und ohne zwischengeschalteten EU-Importeur an deutsche Endkunden verkauft, sind Sie selbst der Erstinverkehrbringer.
Das Prinzip kennen Sie bereits aus der Zollreform: Beim Wegfall der Kleinsendungsfreigrenze wurden Sie faktisch zum "fiktiven Einführer" mit eigener Abgabenpflicht. Beim Textilgesetz drohen Sie aus den gleichen strukturellen Gründen zum eigenständigen EPR-Verpflichteten zu werden – unabhängig davon, dass Sie nur über Temu verkaufen und keine eigene Marke führen.
Betroffen sind laut bisherigen Fachanalysen Bekleidung, Schuhe und Heimtextilien; ausgenommen bleiben aktuell Secondhand-Ware (fachgerecht als wiederverwendbar eingestuft), Maßschneiderarbeiten und – mit verlängerter Übergangsfrist – Kleinstunternehmen. Für die meisten Temu-Modehändler mit Direktimport aus China wird keine dieser Ausnahmen greifen.
Besonders relevant wird das, wenn Temu – wie beim Verpackungsgesetz bereits üblich – zukünftig den Verkauf nicht registrierter Händler in der Kategorie einschränkt. Sie würden dann nicht nur ein Bußgeldrisiko tragen, sondern schlicht nicht mehr listen können. Wer heute auf Temu Mode, Schuhe oder Heimtextilien verkauft, sollte das Thema deshalb nicht erst beim Inkrafttreten angehen.
Für Agenturen, die mehrere Temu-Konten im Textilbereich betreuen, kommt eine weitere Komplexität hinzu: Jedes betreute Konto kann rechtlich ein eigener Inverkehrbringer sein, auch wenn dieselbe Agentur das operative Geschäft steuert. Eine zentrale Übersicht, welches Konto welches Sortiment führt und wo Textilien einen relevanten Umsatzanteil ausmachen, wird damit zur Voraussetzung für eine saubere Mandantenberatung – nicht erst, wenn das Gesetz verkündet ist.
Zeitplan: Was feststeht und was noch offen ist
Für Ihre Planung lohnt sich eine klare Trennung zwischen gesicherten und noch offenen Punkten. Gesichert ist der europäische Rahmen: Die Richtlinie (EU) 2025/1892 ändert die EU-Abfallrahmenrichtlinie und muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 17. Juni 2027 umgesetzt sein. Gesichert ist auch der deutsche Verfahrensstand: Eckpunktepapier vom 27. März 2026, Stakeholder-Konsultation bis zum 24. April 2026, ein Referentenentwurf wurde laut Fachpresse für den Herbst 2026 angekündigt.
Offen ist dagegen praktisch die gesamte Ausgestaltung im Detail: die genaue Beitragshöhe pro Kilogramm Textilien, die Frage, welche Stelle die Registrierung verwaltet, ob und wie Marktplätze zur Kontrolle verpflichtet werden, und welche konkreten Bußgelder bei Nichtregistrierung drohen. Das deutsche Gesetz selbst ist noch nicht verkündet – alles, was Sie zu Details lesen, ist derzeit Einschätzung von Verbänden und Kanzleien, keine amtliche Festlegung.
Als Anhaltspunkt für die operative Umsetzung nennen Fachquellen den 17. April 2028 als Termin, zu dem EPR-Systeme für Textilien EU-weit einsatzbereit sein müssen, mit einer verlängerten Frist bis 2029 für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz. Das klingt nach viel Zeit. Erfahrungsgemäß – siehe Verpackungsgesetz und GPSR – wird aus "noch zwei Jahre Zeit" in der Praxis oft "die Registrierungsstelle ist in den letzten Monaten vor der Frist überlastet", wenn alle gleichzeitig registrieren wollen.
In 6 Schritten auf das Textilgesetz vorbereiten
So gehen Sie das Thema an, ohne auf den finalen Gesetzestext warten zu müssen:
- Sortiment prüfen: Listen Sie alle Temu-Artikel, die unter Bekleidung, Schuhe oder Heimtextilien fallen, und schätzen Sie den Anteil am Gesamtumsatz.
- Lieferkette dokumentieren: Halten Sie fest, ob Sie direkt ab Werk in China importieren oder über einen EU-Importeur beziehen – das entscheidet, ob Sie selbst Verpflichteter wären.
- Gewichtsdaten sammeln: Da die Beitragsberechnung voraussichtlich gewichtsbasiert erfolgt, lohnt sich jetzt schon eine grobe Erfassung des Produktgewichts je SKU.
- Verbände und Kanzleien im Blick behalten: Abonnieren Sie die Mitteilungen von Handelsverband Deutschland (HDE) oder einer auf Marktplatzrecht spezialisierten Kanzlei zum Referentenentwurf.
- Marge heute schon stresstesten: Rechnen Sie durch, was ein zusätzlicher EPR-Beitrag von – als Planungsannahme – 2 bis 5 Prozent vom Einkaufswert für Ihre Kalkulation bedeuten würde.
- Registrierungsbereitschaft herstellen: Sobald die zuständige Stelle feststeht, sollten Sie innerhalb von Tagen und nicht Wochen registrieren können, um keine Lücke im Listing-Betrieb zu riskieren.
Rechenbeispiel: Wie ein EPR-Beitrag Ihre Marge treffen könnte
Weil die endgültige Beitragshöhe noch nicht feststeht, hilft nur eine Modellrechnung mit vorsichtigen Annahmen – keine reale Fallstudie, sondern ein Werkzeug für Ihre eigene Planung. Nehmen wir an, Sie verkaufen ein Kleidungsstück über Temu zu einem Einkaufswert von 4 Euro und einem Verkaufspreis von 12 Euro. Käme ein EPR-Beitrag von angenommen 3 Prozent des Einkaufswerts hinzu, wären das 12 Cent pro Stück – auf den ersten Blick wenig.
Bei 10.000 verkauften Einheiten im Monat sind das aber bereits 1.200 Euro zusätzliche Fixkosten, die direkt aus Ihrer Marge kommen, wenn Sie den Preis nicht anpassen. Erhöhen Sie den Verkaufspreis um genau diese 12 Cent, verändert sich Ihre Position im Preisvergleich auf der Plattform – und damit möglicherweise Buy Box und Sichtbarkeit. Genau dieser Zielkonflikt zwischen Kostendeckung und Wettbewerbsfähigkeit ist der eigentliche Grund, warum sich eine pauschale "einfach draufschlagen"-Strategie bei neuen Pflichtabgaben in der Praxis selten rechnet.
Realistischer ist ein differenzierter Ansatz: Den Beitrag bei Artikeln mit stabiler Nachfrage und wenig Preisdruck einpreisen, bei stark umkämpften Artikeln eher über das Volumen oder andere Kostenstellen ausgleichen. Diese Differenzierung lässt sich kaum noch manuell in einer Excel-Tabelle pflegen, sobald Sie mehrere hundert SKUs im Textilsortiment führen.
Was das für Ihre Kalkulation und Ihr Repricing bedeutet
Jede neue Pflichtabgabe – ob Verpackungslizenz, Zollpauschale oder künftig EPR-Beitrag für Textilien – frisst sich in Ihre Marge, wenn Sie sie nicht in der Preisfindung berücksichtigen. Das Problem bei Temu: Wegen des intensiven Preiswettbewerbs auf der Plattform können Sie neue Kosten selten einfach eins zu eins auf den Verkaufspreis aufschlagen, ohne Buy Box und Ranking zu verlieren.
Genau hier setzt MarketplAIce an. Statt Ihre Kalkulation händisch in einer Tabelle nachzuführen, sobald der EPR-Beitrag feststeht, pflegen Sie den neuen Kostenfaktor einmal pro SKU ein – MarketplAIce rechnet ihn automatisch in die Margenkalkulation und in die Repricing-Logik ein. Die prädiktive Preisfindung von MarketplAIce reagiert dann nicht erst reaktiv auf einen Margenverlust, sondern plant ihn fünf Tage im Voraus in die Preisstrategie ein.
Das ist der strukturelle Unterschied zu klassischer Repricing-Software, die nur auf den aktuellen Wettbewerbspreis reagiert: MarketplAIce verknüpft Kostenstruktur, Wettbewerbsdynamik und Marktplatz-Regeln in einem Modell. Wenn Sie heute schon mit knappen Margen auf Temu kalkulieren, ist eine belastbare, aktuelle Kostenbasis die Voraussetzung dafür, dass eine zusätzliche Pflichtabgabe Sie nicht überrascht. Testen Sie das direkt mit Ihren eigenen Temu-Daten unter https://app.marketplaice.io/registrieren.
Was Sie diese Woche tun können
Sie müssen nicht auf den fertigen Gesetzestext warten, um handlungsfähig zu sein. Beginnen Sie mit Schritt 1 und 2 aus der Liste oben – Sortimentscheck und Lieferkettendokumentation lassen sich in wenigen Stunden erledigen und liefern Ihnen die Zahlenbasis für alles Weitere.
Parallel lohnt sich der Blick auf Ihre Gesamtkalkulation über alle Kanäle: Wenn Sie dieselben Textilien auch auf Amazon, eBay, Otto oder Kaufland verkaufen, kommt die EPR-Pflicht ohnehin kanalübergreifend – unabhängig davon, über welchen Marktplatz Sie verkaufen. Mehr zu bereits laufenden Pflichtabgaben im Verpackungsbereich finden Sie in unserem Beitrag zum Temu Verpackungsgesetz und LUCID. Wenn Sie speziell im Modesegment auf Temu wachsen wollen, lohnt sich zusätzlich unser Beitrag zum Verkauf von Mode auf Temu.
Wer heute schon eine belastbare, SKU-genaue Kostenbasis pflegt, muss bei Inkrafttreten des Textilgesetzes nur noch einen zusätzlichen Kostenfaktor ergänzen – statt eine komplette Neukalkulation unter Zeitdruck zu fahren. Legen Sie dafür am besten jetzt ein kostenloses Konto unter https://app.marketplaice.io/registrieren an und prüfen Sie Ihre aktuelle Margenbasis. Einen Überblick über die passende Paketgröße für Ihr Textilsortiment finden Sie unter https://marketplaice.io/de/preise.
FAQ
Ab wann gilt das neue Textilgesetz für Temu-Händler?
Ein konkretes Inkrafttretensdatum gibt es noch nicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die zugrunde liegende Richtlinie (EU) 2025/1892 bis zum 17. Juni 2027 umsetzen, Deutschland hat dazu bislang nur ein Eckpunktepapier vom 27. März 2026 vorgelegt.
Bin ich als Temu-Drittanbieter überhaupt "Hersteller" im Sinne des Gesetzes?
Laut Eckpunktepapier sind "Herstellende, Marken und Händler:innen, die Textilien erstmals in Deutschland in Verkehr bringen" verpflichtet. Importieren Sie Textilien direkt aus China ohne zwischengeschalteten EU-Importeur, sind Sie nach bisherigem Stand der fachlichen Einschätzung selbst der Verpflichtete.
Welche Produkte sind vom Textilgesetz betroffen?
Nach bisherigen Fachanalysen sollen Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und Kopfbedeckungen erfasst werden. Taschen, Plüschtiere und Matratzen gelten bislang nicht als erfasst – die endgültige Produktliste steht aber erst mit dem Gesetzestext fest.
Was unterscheidet das Textilgesetz vom ESPR-Vernichtungsverbot?
Das Vernichtungsverbot aus der EU-Ökodesign-Verordnung gilt bereits seit dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen und verbietet die Zerstörung unverkaufter Bekleidung und Schuhe. Das Textilgesetz ist eine separate, noch nicht in Kraft getretene Finanzierungspflicht für Sammlung und Recycling – beide Regelwerke bestehen unabhängig voneinander.
Muss ich als Händler Alttextilien von Kunden zurücknehmen?
Nach aktuellem Stand des Eckpunktepapiers ist keine allgemeine Rücknahmepflicht für Händler gegenüber Endkunden vorgesehen. Die Verantwortung liegt stattdessen auf der Finanzierungsseite über eine noch zu benennende Systembetreiberorganisation.
Welche Strafen drohen bei Nichtregistrierung?
Konkrete Bußgeldvorschriften enthält das Eckpunktepapier noch nicht, da das eigentliche Gesetz noch nicht verfasst ist. Beim strukturell vergleichbaren Verpackungsgesetz liegt das Risiko weniger im Bußgeld selbst als im faktischen Verkaufsausschluss, wenn Marktplätze die Registrierung prüfen.
Wie bereite ich meine Kalkulation jetzt schon auf einen neuen Kostenfaktor vor?
Erfassen Sie je SKU das Produktgewicht und dokumentieren Sie Ihre Importkette, da die EPR-Beiträge voraussichtlich gewichtsbasiert berechnet werden. Mit einer Plattform wie MarketplAIce lässt sich ein neuer Kostenfaktor zentral hinterlegen und automatisch in Marge und Repricing einrechnen, statt jede Preisänderung händisch nachzuziehen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising-Bereich tätig. Er begleitet Händler und Agenturen beim kanalübergreifenden Umstieg auf prädiktive, KI-gestützte Preis- und Werbesteuerung. → Mehr erfahren