RoHS-Pflicht für Temu-Verkäufer 2026: Neue Fristen
RoHS-Ausnahmen für Blei in Elektronik laufen 2026 aus. Was Temu-Verkäufer bei CE-Kennzeichnung, Grenzwerten und Dokumentation jetzt prüfen müssen.

RoHS betrifft jeden, der auf Temu Elektronik, Kabel, Ladegeräte, Kopfhörer, Smart-Home-Geräte oder Spielzeug mit Elektronikanteil verkauft. Die Richtlinie 2011/65/EU begrenzt gefährliche Stoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten, und sie ist Pflichtbestandteil der CE-Kennzeichnung. Konkret wird es 2026: Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/2364 hat die EU-Kommission mehrere zentrale Bleifrei-Ausnahmen nicht verlängert, die ersten Übergangsfristen laufen am 11. Dezember 2026 ab.
Für Temu-Verkäufer heißt das praktisch: Wer Elektronik direkt von chinesischen Herstellern bezieht und dabei als Importeur im Sinne des EU-Produktrechts auftritt, haftet selbst für die Einhaltung der Stoffgrenzwerte, für Dokumentation und für die Konformitätserklärung. Temu kontrolliert die Listings, nicht die rechtliche Haftung dahinter. Dieser Artikel zeigt, welche Fristen jetzt zählen und wie Sie dieses Risiko auf Temu systematisch absichern, statt es Lieferanten allein zu überlassen.
Was die RoHS-Richtlinie von Temu-Verkäufern verlangt
RoHS steht für "Restriction of Hazardous Substances" und regelt, welche Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein dürfen. Die aktuelle Fassung 2011/65/EU, in Deutschland über die ElektroStoffV umgesetzt, begrenzt zehn Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, die Flammschutzmittel PBB und PBDE sowie vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP). Der Grenzwert liegt bei 0,1 Gewichtsprozent je homogenem Werkstoff, bei Cadmium bei 0,01 Prozent.
Die Richtlinie erfasst elf Gerätekategorien nach Anhang I, darunter IT- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge sowie Spielzeug mit Elektronikkomponenten. Damit trifft die Vorgabe einen Großteil des Temu-Elektroniksortiments. Kopfhörer, Powerbanks, Smartwatches, Küchengeräte mit Elektronik, LED-Beleuchtung und ferngesteuertes Spielzeug fallen alle unter diesen Anwendungsbereich, auch wenn sie im Einzelpreis günstig sind.
Die Stoffbeschränkung ist einer von mehreren Rechtsakten, die zusammen die CE-Kennzeichnung von Elektronik tragen, neben der EMV-Richtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und bei Funkprodukten der Funkanlagenrichtlinie für CE-Elektronik auf Temu. Fehlt die Stoffkonformität, ist die CE-Kennzeichnung formal ungültig, selbst wenn die anderen Richtlinien erfüllt sind. Marktüberwachungsbehörden prüfen das deshalb meist zusammen mit CE-Stichproben, nicht isoliert.
Wer als Verkäufer auf Temu Elektronik direkt aus einem Drittland importiert, übernimmt nach EU-Produktrecht die Importeurspflichten aus Artikel 10 der Richtlinie: Prüfung der Herstellerkonformität vor Markteinführung, Aufbewahrung von EU-Konformitätserklärung und technischer Dokumentation für zehn Jahre, sowie Rückverfolgbarkeitsangaben auf Produkt oder Verpackung. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer lokal in der EU sitzt oder im Semi-Managed-Modell direkt aus Fernost versendet.
In der Praxis verlangen Marktüberwachungsbehörden diese Nachweise meist kurzfristig, oft mit einer Frist von wenigen Werktagen. Ein Lieferant, der erst nach Wochen antwortet, bringt den Verkäufer in genau dieser Frist in eine schwache Position. MarketplAIce hilft Temu-Verkäufern deshalb, diese Dokumentationspflichten als wiederkehrenden Prozess im Produktkatalog zu verwalten, statt sie bei jedem neuen Listing erneut von null aufzubauen.
Diese Bleifrei-Ausnahmen laufen 2026 und 2027 aus
Die Richtlinie erlaubt für bestimmte technisch unvermeidbare Anwendungen befristete Ausnahmen von den Grenzwerten, vor allem für Blei in Legierungen und Loten. Diese Ausnahmen müssen regelmäßig neu beantragt und von der Kommission verlängert werden. Am 8. September 2025 hat die Kommission entschieden, mehrere zentrale Blei-Ausnahmen nicht zu verlängern, veröffentlicht als Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 am 21. November 2025.
Betroffen sind unter anderem: Blei in Stahl zur Zerspanung bis 0,35 Prozent (Ausnahme 6a.I), Blei in feuerverzinkten Stahlbauteilen bis 0,2 Prozent (6a.II), Blei in Aluminium aus Recyclingschrott bis 0,4 Prozent in den Kategorien 9 und 11 (6b.I und 6b.II) sowie Blei in Aluminium-Gusslegierungen aus Recyclingschrott bis 0,3 Prozent (6b.III) und Kupferlegierungen mit bis zu 4 Prozent Blei (6c). Für Neuware gelten gestaffelte Übergangsfristen. Die erste läuft am 11. Dezember 2026 ab, die nächste am 11. Juni 2027, und als letzter Stichtag für die zuletzt genannten Ausnahmen gilt der 30. Juni 2027.
Parallel wurden Ausnahmen für bleihaltige Hochtemperaturlote (Richtlinie 2025/1802) und für Blei in Glas und Keramik (Richtlinie 2025/2363) neu geregelt, jeweils mit eigenen Übergangsfristen. Wer Elektronik mit Metallgehäusen, Lötstellen oder Glaskomponenten auf Temu verkauft, sollte beim Lieferanten konkret nachfragen, welche Bauteile von welcher Ausnahme betroffen sind. Eine pauschale Konformitätsaussage ohne Bezug auf die konkrete Ausnahme-Nummer reicht hier nicht aus, weil sich die Fristen je nach Bauteil und Legierung unterscheiden.
Zusätzlich ändert sich das Verfahren selbst. Mit der Richtlinie (EU) 2025/2456 übernehmen ab dem 13. August 2027 ECHA-nahe Stellen die Bewertung von Ausnahmeanträgen, bislang entschied allein die Kommission.
Anträge auf Verlängerung müssen weiterhin mindestens achtzehn Monate vor Ablauf eingereicht werden, und bestehende Ausnahmen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung gültig. Für Temu-Verkäufer heißt das: Wer heute Elektronik mit diesen Legierungen listet, braucht vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung, auf welcher Ausnahme die Konformität beruht und ob diese nach 2026 noch greift.
Warum das Risiko bei Temu-Verkäufern besonders hoch ist
Anders als bei etablierten Marktplätzen mit langer Lieferantenbasis läuft bei Temu ein großer Teil der Elektronik im Semi-Managed-Modell direkt vom Hersteller zur EU-Kundenadresse. Der Verkäufer tritt damit rechtlich häufig als Importeur auf, nicht nur als Vermittler. Diese Rolle bringt die volle Importeurspflicht mit sich, inklusive Dokumentationspflicht und persönlicher Haftung bei Verstößen gegen die Stoffgrenzwerte.
Die EU-Kommission hat Temu wegen unzureichender Kontrolle illegaler und nicht konformer Produkte bereits mehrfach öffentlich kritisiert, unter anderem im Zusammenhang mit dem Digital Services Act. Das erhöht den Druck auf die Marktüberwachungsbehörden, gerade bei Temu-Listings stichprobenartig entsprechende Nachweise einzufordern. Ein Verstoß kann je nach Bundesland Bußgelder, Vertriebsverbote oder im wiederholten Fall ein Delisting durch Temu selbst auslösen, zusätzlich zur möglichen Rückrufpflicht über das Safety-Gate-Portal der EU-Kommission.
Hinzu kommt eine Doppelstruktur bei den Pflichten, die viele Verkäufer unterschätzen. Die Stoffbeschränkung ersetzt nicht die Pflicht zum EU-Bevollmächtigten nach der Produktsicherheitsverordnung, sondern ergänzt sie als eigenständige Anforderung.
Wer bereits einen EU-Bevollmächtigten für allgemeine Sicherheitszwecke benannt hat, muss zusätzlich sicherstellen, dass dessen Dokumentenordner auch eine stoffbezogene Konformitätserklärung je Artikel enthält, nicht nur allgemeine Sicherheitsnachweise. Viele Verkäufer gehen fälschlich davon aus, ein Bevollmächtigter decke diese Stoffprüfung automatisch mit ab. Diese Annahme fällt meist erst auf, wenn eine Behörde gezielt nach dem fehlenden Nachweis fragt.
Auch die Entsorgungsseite bleibt eine separate Baustelle. Die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nach dem ElektroG für Temu-Verkäufer läuft unabhängig von der Stoffbeschränkung und muss zusätzlich erfüllt werden, auch wenn beide Pflichten am selben Produkt ansetzen.
Praktisch bedeutet das: Die Konformität lässt sich nicht outsourcen, sie lässt sich nur dokumentieren und kontinuierlich pflegen. Wer hunderte Elektronik-SKUs auf Temu führt, braucht ein System, das pro Produkt festhält, welche Ausnahme gegebenenfalls greift, wann sie ausläuft und ob eine aktuelle Konformitätserklärung vorliegt.
MarketplAIce bündelt genau diese Produktdaten im selben System, das auch Preise, Bestände und Listings über Temu steuert, statt eine separate Compliance-Tabelle parallel zu pflegen. Das reduziert das Risiko, dass eine abgelaufene Ausnahme unentdeckt bleibt, bis eine Behörde nachfragt.
In 6 Schritten zur RoHS-Konformität auf Temu
Die Konformität lässt sich strukturiert abarbeiten, wenn Sie systematisch vorgehen statt Produkt für Produkt improvisiert zu prüfen.
- Elektronik-Sortiment auf CE-Pflicht prüfen. Listen Sie alle Temu-ASINs mit Elektronikanteil und ordnen Sie jedem Produkt die passende Gerätekategorie nach Anhang I der Richtlinie zu.
- Stoffliste beim Lieferanten anfordern. Fordern Sie für jedes Produkt eine Materialzusammensetzung oder einen Testbericht nach EN 62321 an, nicht nur eine pauschale Konformitätsaussage ohne Belege.
- Ausnahme-Status klären. Fragen Sie konkret, ob Legierungen, Lote oder Glas- und Keramikbauteile unter eine der 2026 oder 2027 auslaufenden Ausnahmen fallen und mit welcher Nummer.
- EU-Konformitätserklärung einholen und archivieren. Die Erklärung muss die Stoffbeschränkung explizit benennen und zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden, auch nach einem möglichen Lieferantenwechsel.
- Importeursrolle rechtlich klären. Prüfen Sie, ob Sie im Semi-Managed-Modell als Importeur auftreten und damit die vollen Pflichten tragen, nicht nur der Hersteller im Drittland.
- Dokumentation im Produktdatensystem verankern. Verknüpfen Sie jede ASIN mit ihrer Konformitätsdokumentation, damit Sie bei einer Marktüberwachungsanfrage binnen Tagen antworten können.
Diese sechs Schritte lassen sich einmalig für den Bestand durchgehen und danach als feste Routine bei jedem neuen Listing wiederholen, statt sie bei jedem Produkt neu zu erfinden.
Was Sie diese Woche konkret prüfen sollten
Beginnen Sie mit den Produkten, die am ehesten betroffen sind: Elektronik mit Metallgehäusen, Steckern, Lötstellen oder Glaskomponenten. Fragen Sie bei den drei umsatzstärksten Lieferanten aktiv nach, ob Bauteile unter eine der 2026 auslaufenden Blei-Ausnahmen fallen. Dokumentieren Sie die Antwort schriftlich, auch eine knappe E-Mail-Bestätigung zählt im Streitfall mehr als gar keine Notiz.
Prüfen Sie parallel, ob Ihr bestehender EU-Bevollmächtigter die stoffbezogene Konformitätserklärung je Artikel tatsächlich vorhält oder nur allgemeine Sicherheitsunterlagen. Diese Lücke fällt häufig erst auf, wenn eine Behörde konkret nach entsprechenden Nachweisen für ein bestimmtes Bauteil fragt. Wer diese Pflichten gebündelt statt isoliert betrachtet, spart beim nächsten Compliance-Check doppelte Arbeit und reduziert das Risiko eines überraschenden Delistings.
Legen Sie außerdem eine einfache Übersicht an, welche Lieferanten für welche Produktgruppen zuständig sind und wann deren letzte Konformitätsbestätigung ausgestellt wurde. Eine solche Übersicht lässt sich auch mit wenigen Dutzend Produkten in einer Tabelle führen, bevor sie in ein größeres System wandert. Entscheidend ist, dass sie regelmäßig aktualisiert wird und nicht nach dem ersten Anlegen in Vergessenheit gerät.
MarketplAIce unterstützt Temu-Verkäufer dabei, Compliance-Fristen und Produktdaten nicht getrennt von Preis- und Bestandssteuerung zu verwalten, sondern in einem System zu bündeln, das fünf Tage vorausschauend plant statt nur auf akute Probleme zu reagieren. Testen Sie das direkt unter MarketplAIce registrieren, bevor die ersten Übergangsfristen im Dezember 2026 greifen.
FAQ
Was ist RoHS und wen betrifft die Richtlinie auf Temu?
RoHS (Richtlinie 2011/65/EU) begrenzt zehn gefährliche Stoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie betrifft jeden Temu-Verkäufer, der Elektronik, Elektrokleingeräte oder Spielzeug mit Elektronikanteil anbietet. Die Stoffbeschränkung ist Pflichtbestandteil der CE-Kennzeichnung für diese Produktgruppen.
Welche Bleifrei-Ausnahmen laufen 2026 konkret aus?
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/2364 vom 21. November 2025 wurden mehrere Blei-Ausnahmen für Stahl, Aluminium und Kupferlegierungen nicht verlängert. Die ersten Übergangsfristen enden am 11. Dezember 2026, weitere am 11. Juni und 30. Juni 2027. Betroffen sind vor allem Metallbauteile mit recyceltem oder bleihaltigem Rohmaterial.
Haftet Temu oder der Verkäufer für Verstöße gegen die Stoffgrenzwerte?
Die Haftung liegt beim Wirtschaftsakteur, der die Produkte in der EU in Verkehr bringt, meist der Verkäufer oder sein benannter Importeur. Temu als Plattform kann Listings sperren, trägt aber nicht die produktrechtliche Verantwortung für die Konformität selbst. Wer im Semi-Managed-Modell direkt importiert, haftet in der Regel selbst.
Ersetzt ein EU-Bevollmächtigter die RoHS-Konformitätserklärung?
Nein. Der EU-Bevollmächtigte nach der Produktsicherheitsverordnung deckt allgemeine Produktsicherheit ab, nicht automatisch die stoffbezogene Konformität. Für die Stoffbeschränkung braucht jedes betroffene Produkt eine eigene Konformitätserklärung und technische Dokumentation, unabhängig vom Bevollmächtigten.
Welche Produktkategorien sind auf Temu am stärksten betroffen?
Besonders betroffen sind Kopfhörer, Powerbanks, Smartwatches, LED-Beleuchtung, Küchengeräte mit Elektronik und ferngesteuertes Spielzeug. Alle elf Gerätekategorien nach Anhang I greifen grundsätzlich auf jedes Produkt mit elektronischer Komponente, unabhängig vom Verkaufspreis. Gerade bei günstigen Artikeln mit hoher Stückzahl lohnt sich eine Prüfung besonders, weil ein einzelner Verstoß gleich mehrere Listings betreffen kann.
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Die EU-Konformitätserklärung und die zugehörige technische Dokumentation müssen laut Richtlinie zehn Jahre nach Markteinführung des Produkts verfügbar gehalten werden. Das gilt auch dann, wenn das Produkt längst nicht mehr auf Temu gelistet ist. Wer die Dokumentation nur lokal auf einem Rechner statt in einem zentralen System ablegt, verliert sie bei Mitarbeiterwechseln oder defekten Geräten erfahrungsgemäß schneller als erwartet.
Was passiert bei einem Verstoß im Marktüberwachungsverfahren?
Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote, Rückrufe über das Safety-Gate-Portal oder Bußgelder verhängen, abhängig von Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Temu kann parallel das betroffene Listing deaktivieren. Eine lückenlose Dokumentation verkürzt das Verfahren meist erheblich.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und seit über acht Jahren im Amazon- und Multichannel-Advertising-Bereich tätig. Er beschäftigt sich täglich mit den regulatorischen Anforderungen, die Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu betreffen. → Mehr erfahren
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Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026