Temu Kleinunternehmerregelung 2026: USt-Pflicht erklärt
Temu Kleinunternehmerregelung 2026: Wie die neuen Umsatzgrenzen von 25.000 und 100.000 Euro wirken und wann Sie als Temu-Händler regelbesteuert werden müssen.

Die Kurzfassung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt 2026 bis zu einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro und einem laufenden Jahresumsatz von 100.000 Euro. Verkaufen Sie als Kleinunternehmer auf Temu, zählt jeder Euro Ihres Temu-Umsatzes zu diesen Grenzen hinzu — unabhängig davon, ob Sie zusätzlich auf Amazon, Otto oder im eigenen Shop verkaufen. Überschreiten Sie 100.000 Euro im laufenden Jahr, endet Ihr Kleinunternehmer-Status sofort ab dem nächsten Umsatz, nicht erst zum Jahreswechsel.
Seit 2025 können Sie die Steuerbefreiung über das besondere Meldeverfahren auch EU-weit nutzen, was für Temu-Händler mit Verkäufen in mehreren Ländermärkten relevant ist. Temu selbst verlangt im Seller Center keine USt-ID, prüft aber bei Auszahlungen und Rechnungsdaten, ob Ihre Angaben zur gewählten Besteuerungsform passen. Wer die Umsatzgrenzen ignoriert, riskiert Steuernachzahlungen, eine rückwirkende Regelbesteuerung und im schlimmsten Fall ein eingefrorenes Verkäuferkonto.
Dieser Artikel zeigt, welche Grenzen 2026 gelten, wie Sie Ihren Temu-Umsatz korrekt zuordnen und wie Sie den Überblick behalten, bevor das Finanzamt es für Sie tut.
Was die Kleinunternehmerregelung für Temu-Händler bedeutet
Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG befreit Sie von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Für viele Temu-Einsteiger ist das der Grund, warum sich der Verkauf ohne Steuerbüro überhaupt lohnt. Gerade im Niedrigpreissegment, in dem Temu stark ist, macht ein fehlender USt-Satz von 19 Prozent direkt den Unterschied zwischen Gewinn und Verlust.
Wichtig ist: Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist kein Freibetrag und keine Temu-spezifische Regel. Sie ist eine Entscheidung gegenüber dem deutschen Finanzamt, die für Ihr gesamtes Unternehmen gilt — über alle Vertriebskanäle hinweg. Verkaufen Sie zusätzlich auf Amazon oder Kaufland, zählt dieser Umsatz zur selben Grenze wie Ihr Temu-Umsatz.
Temu unterscheidet im Seller Center zwischen dem Local-Seller-Programm für EU-ansässige Händler und dem klassischen Fully-Managed-Modell für Anbieter aus China. Nur als Local Seller mit eigenem Gewerbe in Deutschland oder der EU ist der Kleinunternehmer-Status für Sie überhaupt relevant. Prüfen Sie das bei der Kontoanmeldung, denn die Steuerlogik unterscheidet sich grundlegend.
Die Krux bei Temu: Das Seller Center zeigt Ihnen Auszahlungsbeträge brutto an, verlangt aber je nach Einstellung unterschiedliche Rechnungsformate. Ohne klare Zuordnung verlieren Sie schnell den Überblick, wie viel von Ihrem Temu-Umsatz tatsächlich auf die § 19-Grenze anrechenbar ist. Deshalb lohnt sich ein separates Tracking ab dem ersten Euro Umsatz, nicht erst bei Annäherung an die Schwelle.
Die neuen Umsatzgrenzen 2026 im Detail
Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch das Wachstumschancengesetz neue Schwellen für die Kleinunternehmerregelung, die auch 2026 unverändert fortgelten. Die erste Grenze liegt bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz — lag Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr darüber, können Sie im laufenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer auftreten. Die zweite Grenze liegt bei 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Der entscheidende Unterschied zur alten Regelung: Überschreiten Sie die 100.000-Euro-Grenze innerhalb des laufenden Jahres, endet der Kleinunternehmer-Status sofort, mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Es gibt keine Übergangsfrist bis zum Jahresende mehr. Für Temu-Händler mit volatilen Verkaufszahlen rund um Black Friday oder das Weihnachtsgeschäft kann das bedeuten, dass Sie mitten im Q4 unerwartet zur Regelbesteuerung wechseln.
Für die 25.000-Euro-Grenze zählt der Vorjahresumsatz nach Ist-Werten, nicht nach Hochrechnung. Für die 100.000-Euro-Grenze zählt der kumulierte Umsatz des laufenden Kalenderjahres. Beide Grenzen beziehen sich auf den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens — Temu, Amazon, Otto, eBay und eigener Onlineshop zusammen, nicht pro Marktplatz einzeln berechnet.
Das Problem in der Praxis: Temu liefert im Seller-Dashboard keine automatische Hochrechnung gegen diese Grenzen. Sie müssen Ihren Temu-Umsatz manuell mit den Umsätzen aus anderen Kanälen zusammenführen, um zu wissen, wo Sie stehen. Genau hier entsteht bei schnell wachsenden Händlern die größte Fehlerquelle — und genau hier kann eine kanalübergreifende Übersicht wie sie MarketplAIce liefert, Sie vor einer bösen Überraschung bewahren.
Grenzüberschreitend verkaufen: Die EU-weite Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gibt es eine zweite, oft übersehene Möglichkeit: die EU-weite Steuerbefreiung über das besondere Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Damit können Sie die Steuerbefreiung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, in denen Sie über Temu verkaufen. Voraussetzung ist ein EU-weiter Jahresumsatz von maximal 100.000 Euro.
Das ist besonders relevant, weil Temu Händler aktiv dazu ermutigt, Angebote auch in Nachbarmärkten wie Österreich, Frankreich oder den Niederlanden zu listen. Ohne diese EU-weite Steuerbefreiung müssten Sie sich theoretisch in jedem Land, in dem Sie die lokale Lieferschwelle überschreiten, einzeln umsatzsteuerlich registrieren. Mit dem Meldeverfahren entfällt dieser Aufwand, solange Sie unter der EU-weiten Grenze bleiben.
Die Anmeldung läuft über eine eigene Kennnummer mit dem Suffix "EX", die Sie quartalsweise mit einer Meldung Ihrer Umsätze je Mitgliedstaat bestätigen müssen. Verpassen Sie diese Meldung, verlieren Sie die Steuerbefreiung im betroffenen Land. Für Temu-Händler, die in mehreren europäischen Ländermärkten aktiv sind, ist das eine zusätzliche administrative Pflicht, die neben dem deutschen Kleinunternehmer-Status separat zu beachten ist.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie als Kleinunternehmer auf Temu grenzüberschreitend wachsen wollen, brauchen Sie ab dem ersten Auslandsverkauf eine klare Trennung zwischen inländischem und EU-weitem Umsatz. Ohne dieses Tracking laufen Sie Gefahr, eine Meldefrist zu verpassen oder eine Grenze zu überschreiten, ohne es zu merken.
Die Zwickmühle: USt-ID-Angaben im Temu Seller Center
Auch wenn der Kleinunternehmer-Status Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit, verlangen Marktplätze zunehmend Angaben, die eigentlich für regelbesteuerte Händler gedacht sind. Hintergrund ist die Marktplatzhaftung nach § 25e UStG, die Temu dazu zwingt, bei Zweifeln an der korrekten Besteuerung eines Händlers Nachweise einzufordern. In der Praxis führt das dazu, dass auch Kleinunternehmer im Seller Center teilweise ein Umsatzsteuer-Feld ausfüllen müssen, obwohl sie keine USt-ID besitzen.
Die korrekte Lösung ist nicht, eine USt-ID zu erfinden oder das Feld zu ignorieren. Tragen Sie stattdessen Ihre Steuernummer ein und hinterlegen Sie im Hinweistext auf Ihren Rechnungen den Satz "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Diese Angabe ist für Kleinunternehmer auf jeder Rechnung ohnehin Pflicht, unabhängig vom Marktplatz.
Ein zweites Problem betrifft die Rechnungsdarstellung im Temu-Käufer-Checkout. Manche Käufer erwarten einen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag und werten dessen Fehlen fälschlich als Fehler. Hinterlegen Sie deshalb in Ihrer Artikelbeschreibung oder in den FAQ Ihres Shops kurz, dass Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind — das reduziert Rückfragen über den Kundenservice.
Wichtig für die Kontosicherheit: Reagieren Sie zügig, wenn Temu Nachweise zu Ihrem Steuerstatus anfordert. Verzögerte Antworten auf solche Prüfungen führen im Seller Center häufiger zu temporären Auszahlungssperren als tatsächliche Steuerverstöße. Eine vollständige, konsistente Steuernummer-Angabe über alle Kanäle hinweg verkürzt diese Prüfungen deutlich.
In 6 Schritten zum sauberen Kleinunternehmer-Status auf Temu
- Gesamtumsatz aller Kanäle zusammenführen. Tragen Sie Ihren Temu-Umsatz zusammen mit Amazon-, Otto- und Shop-Umsätzen monatlich in eine zentrale Übersicht ein, statt sich auf das Temu-Dashboard allein zu verlassen.
- Vorjahresgrenze von 25.000 Euro prüfen. Kontrollieren Sie zu Jahresbeginn, ob Ihr Vorjahresumsatz diese Schwelle überschritten hat — davon hängt ab, ob Sie 2026 überhaupt Kleinunternehmer bleiben dürfen.
- Laufende 100.000-Euro-Grenze monatlich beobachten. Richten Sie eine Frühwarnung bei 80.000 Euro kumuliertem Jahresumsatz ein, damit der Wechsel zur Regelbesteuerung Sie nicht mitten im Quartal überrascht.
- Rechnungstext korrekt hinterlegen. Stellen Sie sicher, dass jede über Temu ausgestellte Rechnung den Hinweis nach § 19 UStG trägt und Ihre Steuernummer korrekt im Seller Center eingetragen ist.
- EU-weite Verkäufe separat erfassen. Wenn Sie über Temu in andere EU-Länder verkaufen, melden Sie sich für das besondere Meldeverfahren an und reichen Sie die quartalsweisen Meldungen fristgerecht ein.
- Wechsel zur Regelbesteuerung vorbereiten. Legen Sie frühzeitig fest, wie Sie bei Grenzüberschreitung Preise, Rechnungen und Marge anpassen, damit der Wechsel nicht zum Margen-Schock wird.
Was passiert bei Überschreitung der Grenze?
Überschreiten Sie die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, gilt die Steuerbefreiung ab genau diesem Umsatz nicht mehr. Praktisch heißt das: Die Bestellung, mit der Sie die Grenze überschreiten, und jede folgende Bestellung müssen Sie bereits mit ausgewiesener Umsatzsteuer abrechnen. Rückwirkend ändert sich an bereits gestellten Rechnungen unterhalb der Grenze nichts.
Für Ihre Kalkulation bedeutet das einen abrupten Einschnitt. Ein Produkt, das Sie bisher für 15 Euro ohne Umsatzsteuer verkauft haben, muss ab diesem Zeitpunkt entweder 17,85 Euro kosten, um die Marge zu halten, oder Sie tragen die 19 Prozent aus Ihrer bisherigen Kalkulation. Gerade im Niedrigpreissegment von Temu ist diese Differenz oft größer als die gesamte Marge des Artikels.
Wer die Grenze versehentlich überschreitet, etwa durch einen einzelnen Großauftrag oder eine unerwartete Verkaufsspitze im Weihnachtsgeschäft, sollte das unverzüglich dem Finanzamt melden und die Rechnungsstellung anpassen. Steuerlich riskant wird es erst, wenn Sie die Überschreitung über Monate ignorieren und weiter ohne Umsatzsteuer abrechnen — dann drohen Nachzahlung, Verspätungszuschlag und im Wiederholungsfall eine genauere Prüfung durch das Finanzamt.
Deshalb lohnt sich ein Controlling-Werkzeug, das Ihren Temu-Umsatz täglich mit den anderen Kanälen zusammenführt, statt erst am Monatsende. MarketplAIce bündelt Umsatzdaten aus Temu, Amazon, Otto und Kaufland in einer gemeinsamen Ansicht, sodass Sie die Annäherung an die 100.000-Euro-Grenze live sehen — nicht erst, wenn der Steuerberater am Jahresende die Zahlen zusammenträgt. Wer prädiktiv plant statt reaktiv zu reagieren, vermeidet den Margen-Schock am ehesten.
Warum ein kanalübergreifender Blick jetzt entscheidend ist
Der Kleinunternehmer-Status war ursprünglich für Einzelunternehmer mit einem einzigen Vertriebskanal gedacht. Wer heute parallel auf Temu, Amazon und Otto verkauft, bewegt sich in einem Umsatzbild, das sich stündlich ändert — besonders in Hochphasen wie dem Temu-Weihnachtsgeschäft oder Black Friday. Ein einzelner Tag mit hohem Bestellvolumen kann Sie in die Nähe der 100.000-Euro-Grenze katapultieren, ohne dass Sie es in Echtzeit merken.
Genau an diesem Punkt unterscheidet sich reaktives von prädiktivem Controlling. Reaktiv bedeutet: Sie erfahren von der Grenzüberschreitung, wenn die Buchhaltung die Quartalszahlen zusammenträgt — oft Wochen zu spät für eine saubere Preisanpassung. Prädiktiv bedeutet: Sie sehen fünf Tage im Voraus, wie sich Ihr Umsatz auf Temu und den anderen Marktplätzen entwickelt, und können die 100.000-Euro-Grenze als festen Richtwert in Ihrem Dashboard mitführen.
MarketplAIce wurde genau für diese kanalübergreifende Sicht entwickelt. Statt vier verschiedene Seller-Center-Logins einzeln zu prüfen, sehen Sie Ihren Gesamtumsatz aus Temu, Amazon, Otto, Kaufland und eBay in einer Oberfläche — inklusive Frühwarnung, bevor steuerlich relevante Schwellen erreicht werden. Für Händler, die bewusst als Kleinunternehmer starten und kontrolliert wachsen wollen, ist das der Unterschied zwischen einer geplanten Umstellung und einer teuren Überraschung vom Finanzamt.
Wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihre Marge bei einem Wechsel zur Regelbesteuerung verändert, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Temu Deckungsbeitragsrechnung auf Artikelebene — dort rechnen wir konkret durch, wie stark 19 Prozent Umsatzsteuer Ihre Marge pro Artikel verändern. Mehr zu den allgemeinen Umsatzsteuerpflichten auf Temu, inklusive IOSS und Lieferschwelle, finden Sie im Artikel zu Temu Umsatzsteuer und Rechnungen.
Testen Sie selbst, wie MarketplAIce Ihren Temu-Umsatz mit allen anderen Kanälen zusammenführt: Starten Sie kostenlos unter app.marketplaice.io/registrieren. Einen Überblick über die passenden Tarife für Ihre Unternehmensgröße finden Sie unter /de/preise.
FAQ
Gilt die Kleinunternehmerregelung automatisch für neue Temu-Händler?
Nein, den Kleinunternehmer-Status müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung oder gegenüber dem Finanzamt aktiv wählen. Temu selbst prüft bei der Kontoeröffnung nicht automatisch, ob Sie als Kleinunternehmer gelten, sondern verlangt lediglich eine Steuernummer oder USt-ID im Seller Center.
Zählt nur der Temu-Umsatz oder auch Umsatz aus anderen Kanälen zur Grenze?
Die Umsatzgrenzen von 25.000 und 100.000 Euro gelten für den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens über alle Vertriebskanäle hinweg. Verkaufen Sie zusätzlich auf Amazon, Otto oder im eigenen Shop, müssen Sie diese Umsätze zum Temu-Umsatz addieren.
Was passiert, wenn ich die 100.000-Euro-Grenze im Dezember überschreite?
Die Kleinunternehmerregelung endet exakt mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht erst zum Jahresende. Ab diesem Verkauf müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Temu-Rechnungen ausweisen und abführen.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-ID für das Temu Seller Center?
Nein, eine USt-ID ist für Kleinunternehmer nicht zwingend erforderlich — Ihre Steuernummer reicht grundsätzlich aus. Temu kann im Rahmen der Marktplatzhaftung nach § 25e UStG dennoch zusätzliche Nachweise zu Ihrem Steuerstatus verlangen.
Kann ich als Kleinunternehmer auch in andere EU-Länder über Temu verkaufen?
Ja, seit 2025 ermöglicht das besondere Meldeverfahren die EU-weite Kleinunternehmerregelung bis zu einem EU-Gesamtumsatz von 100.000 Euro. Dafür benötigen Sie eine separate Kennnummer und müssen Ihre Umsätze je Mitgliedstaat quartalsweise melden.
Wie oft muss ich meinen Temu-Umsatz gegen die 100.000-Euro-Grenze prüfen?
Am sichersten ist eine monatliche Kontrolle, idealerweise mit einer Frühwarnung ab etwa 80.000 Euro kumuliertem Jahresumsatz. Gerade in umsatzstarken Monaten wie dem Temu-Weihnachtsgeschäft kann sich die Annäherung an die Grenze innerhalb weniger Wochen beschleunigen.
Verliere ich den Kleinunternehmer-Status dauerhaft, wenn ich die Grenze einmal überschreite?
Nicht zwingend. Fällt Ihr Umsatz im folgenden Jahr wieder unter die 25.000-Euro-Vorjahresgrenze und bleibt im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, können Sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, sofern Sie das dem Finanzamt fristgerecht mitteilen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon- und Marktplatz-Advertising-Bereich tätig. Er begleitet Händler und Agenturen beim Übergang von manueller Steuerung zu prädiktiver Automatisierung über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg. → Mehr erfahren
Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026