Temu Batterieverordnung: Pflichten für Händler 2026
EU-Batterieverordnung für Temu-Händler 2026: BattDG statt BattG, neue ear-Kategorien, CE-Kennzeichnung ab 18.08.2026 und Rücknahmepflichten im Überblick.

Die Kurzfassung: Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist seit dem 17.08.2023 in Kraft. In Deutschland ist das alte Batteriegesetz (BattG) am 07.10.2025 außer Kraft getreten und durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt worden. Bestehende BattG-Registrierungen mussten bis zum 15./16. Januar 2026 auf die fünf neuen Batteriekategorien bei der Stiftung ear umgestellt werden — inklusive Markenangabe und Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation.
Der nächste Stichtag ist der 18. August 2026. Ab diesem Datum gelten neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten, und die CE-Kennzeichnung für Batterien wird verpflichtend. Die unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien besteht unverändert fort.
Für Temu-Händler ist das besonders relevant, wenn Sie aus Drittstaaten importieren oder unter Eigenmarke verkaufen. In beiden Fällen sind Sie in der Regel Hersteller im Rechtssinn — mit allen Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten.
Wer als Hersteller im Rechtssinn gilt
Der wichtigste Denkfehler in diesem Thema: Viele Händler halten sich für „nur Händler" und übersehen, dass sie rechtlich Hersteller sind. Der Begriff hat im Batterierecht nichts mit einer Fabrik zu tun.
Hersteller im Rechtssinn ist regelmäßig, wer Batterien erstmals im Geltungsbereich in Verkehr bringt. Das trifft Sie, wenn Sie Ware aus einem Drittstaat importieren — etwa direkt aus China — und in Deutschland anbieten. Sie sind dann derjenige, der die Batterie erstmals auf den deutschen Markt bringt.
Ebenso betroffen sind Sie bei Eigenmarken. Wenn Sie ein Produkt unter Ihrem eigenen Markennamen anbieten, treten Sie als Hersteller auf, auch wenn die Produktion vollständig extern erfolgt. Die Marke ist hier der entscheidende Anknüpfungspunkt.
Der dritte Fall wird oft übersehen: Auch der Verkauf über einen Marktplatz an Endkunden in einem Land, in dem Sie nicht registriert sind, kann Sie in die Herstellerpflicht bringen. Wer grenzüberschreitend verkauft, muss die Registrierungspflichten je Zielland prüfen.
Wenn Sie hingegen Ware von einem in Deutschland registrierten Lieferanten beziehen und dessen Marke verkaufen, ist in der Regel dieser Lieferant der Hersteller. Lassen Sie sich die Registrierungsnummer schriftlich geben — das ist Ihr Nachweis und Ihre Absicherung.
Gerätebatterien in Produkten: der unterschätzte Fall
Die Pflichten greifen nicht nur bei Batterien, die Sie als solche verkaufen. Sie greifen auch, wenn Batterien in einem Produkt enthalten oder beigelegt sind — und genau hier passieren die meisten Versäumnisse.
Denken Sie an Elektronikartikel mit fest verbautem Akku, an Spielzeug mit Knopfzellen, an Fernbedienungen, LED-Deko, Küchengeräte, Wearables oder Werkzeuge. In all diesen Fällen bringen Sie Batterien in Verkehr, auch wenn die Batterie im Angebot gar nicht erwähnt wird.
Auch beigelegte Batterien im Karton zählen. Wenn Ihr Produkt mit „Batterien inklusive" verkauft wird, sind Sie für diese Batterien registrierungspflichtig — zusätzlich zu allen Pflichten, die das Gerät selbst auslöst.
Gehen Sie Ihr Sortiment deshalb einmal systematisch durch. Erstellen Sie eine Liste aller Artikel, bei denen eine Batterie enthalten, verbaut oder beigelegt ist, und ordnen Sie jedem Artikel die zutreffende Batteriekategorie zu.
Beachten Sie dabei, dass Batterie- und Elektrorecht getrennt voneinander gelten. Ein Elektrogerät mit Akku löst beide Registrierungspflichten aus. Wie die Elektroseite funktioniert, lesen Sie im Beitrag zu ElektroG und WEEE auf Temu.
Was sich mit dem BattDG geändert hat
Das alte Batteriegesetz gilt nicht mehr. Es ist am 07.10.2025 außer Kraft getreten, und an seine Stelle ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz getreten, das die EU-Batterieverordnung national umsetzt.
Die praktisch wichtigste Folge betraf bestehende Registrierungen. Wer unter dem BattG registriert war, musste seine Registrierung bis zum 15./16. Januar 2026 auf die fünf neuen Batteriekategorien bei der Stiftung ear umstellen. Eine automatische Übernahme gab es nicht.
Zur Umstellung gehörten außerdem zwei Elemente, die früher nicht in dieser Form verlangt wurden: die Angabe der Marke sowie der Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation. Ohne diese Angaben ist die Registrierung nicht vollständig.
Wenn Sie diese Umstellung versäumt haben, ist das kein Grund zu warten — holen Sie sie umgehend nach. Eine fehlende oder unvollständige Registrierung wirkt sich unmittelbar auf Ihre Verkaufsfähigkeit auf Marktplätzen aus.
Prüfen Sie bei der Gelegenheit auch, ob Ihre Registrierung alle Marken und alle Kategorien abdeckt, die Sie tatsächlich verkaufen. Sortimente wachsen, Registrierungen wachsen nicht automatisch mit.
Was ab dem 18. August 2026 gilt
Der nächste harte Stichtag ist der 18. August 2026. Ab diesem Datum greifen neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Batterien, und die CE-Kennzeichnung für Batterien wird verpflichtend.
Für Sie als Händler bedeutet das zunächst eine Beschaffungsfrage. Ware, die Sie nach diesem Stichtag in Verkehr bringen, muss die geforderte Kennzeichnung tragen. Das klären Sie nicht kurz vorher, sondern bei der Bestellung — Produktionsvorlauf und Transportzeiten aus Asien liegen häufig bei mehreren Monaten.
Sprechen Sie Ihre Lieferanten deshalb jetzt an und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die gelieferte Ware den ab August 2026 geltenden Anforderungen entspricht. Eine mündliche Zusage hilft Ihnen bei einer Beanstandung nicht.
Prüfen Sie außerdem Ihre Bestände. Ware, die Sie bereits eingekauft haben, aber erst später in Verkehr bringen, muss die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen erfüllen. Das kann Altbestände betreffen.
Und behalten Sie Ihre Produktangaben im Blick. Neue Informationspflichten wirken sich auf das aus, was Sie im Angebot und in der Produktdokumentation bereitstellen müssen — nicht nur auf das Etikett am Produkt.
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Rücknahme von Altbatterien und Rücknahmeorganisation
Die unentgeltliche Rücknahmepflicht für Altbatterien besteht fort. Sie ist damit einer der Punkte, die sich durch den Wechsel vom BattG zum BattDG in der Grundaussage nicht geändert haben — nur der rechtliche Rahmen ist neu.
Praktisch heißt das: Endnutzer müssen Altbatterien unentgeltlich zurückgeben können, und Sie als Inverkehrbringer müssen an einem entsprechenden System teilnehmen. Genau deshalb gehört der Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation zur vollständigen Registrierung.
Für den Online-Handel bedeutet das auch eine Informationspflicht gegenüber Ihren Kunden. Weisen Sie in Ihren Angeboten und Versandunterlagen darauf hin, wie und wo Altbatterien zurückgegeben werden können, und verwenden Sie die vorgeschriebenen Hinweise.
Kalkulieren Sie die Kosten der Rücknahmeorganisation in Ihre Preise ein. Sie sind ein laufender Kostenblock je in Verkehr gebrachter Menge und gehören damit in Ihre Deckungsbeitragsrechnung — genau wie Verpackungslizenzierung und WEEE-Kosten.
Wenn Sie mehrere Kanäle bedienen, führen Sie die gemeldeten Mengen zentral. Doppelte oder unvollständige Mengenmeldungen sind ein häufiger Fehler bei Händlern, die über Temu, Amazon und den eigenen Shop gleichzeitig verkaufen. Das kanalübergreifende Controlling in MarketplAIce hilft dabei, verkaufte Mengen je Artikel über alle Kanäle hinweg konsistent zu sehen.
In 6 Schritten batterierechtlich sauber aufstellen
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Sortiment auf Batterien durchsuchen. Gehen Sie jeden Artikel durch und markieren Sie alles, was eine Batterie enthält, verbaut hat oder beigelegt bekommt. Denken Sie an Knopfzellen in Spielzeug, Akkus in Elektronik und beigelegte Batterien im Karton.
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Herstellerrolle je Artikel klären. Prüfen Sie, ob Sie die Ware importieren oder unter Eigenmarke verkaufen — dann sind Sie in der Regel Hersteller im Rechtssinn. Bei Fremdmarken von deutschen Lieferanten lassen Sie sich die Registrierungsnummer schriftlich geben.
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Registrierung bei der Stiftung ear prüfen und vervollständigen. Kontrollieren Sie, ob Ihre Registrierung auf die fünf neuen Batteriekategorien umgestellt ist und ob alle Marken erfasst sind. Fehlende Umstellungen aus dem Januar-2026-Stichtag holen Sie sofort nach.
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Rücknahmeorganisation beitreten und Nachweis ablegen. Der Beitritt gehört zur vollständigen Registrierung. Legen Sie die Bestätigung so ab, dass Sie sie bei einer Marktplatzprüfung innerhalb weniger Minuten vorlegen können.
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Registrierungsnummern in den Kanälen hinterlegen. Tragen Sie Ihre Nummern in den Händlerkonten der Marktplätze ein, auf denen Sie verkaufen. Marktplätze prüfen diese Angaben und sperren Listings ohne gültige Registrierung.
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Beschaffung auf den 18.08.2026 ausrichten. Lassen Sie sich von Lieferanten schriftlich bestätigen, dass Ware die ab diesem Datum geltenden Kennzeichnungspflichten inklusive CE-Kennzeichnung erfüllt. Prüfen Sie parallel Ihre Altbestände.
Wie Marktplätze die Registrierungsnummern prüfen
Marktplätze sind nicht neutral, wenn es um Compliance geht. Sie stehen selbst in der Verantwortung und prüfen deshalb aktiv, ob ihre Händler die erforderlichen Registrierungen nachweisen können.
In der Praxis läuft das über die Abfrage von Registrierungsnummern im Händlerkonto. Diese Nummern werden gegen die öffentlichen Register abgeglichen. Stimmen Name, Marke oder Kategorie nicht überein, gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Die häufigste Ursache für Beanstandungen ist keine fehlende Registrierung, sondern eine abweichende Firmierung. Wenn Ihr Register-Eintrag auf eine andere Schreibweise Ihres Firmennamens lautet als Ihr Marktplatzkonto, schlägt der automatische Abgleich fehl.
Der zweite Klassiker sind fehlende Marken. Wenn Sie eine neue Eigenmarke starten und diese nicht in der Registrierung ergänzen, ist die betroffene Ware nicht abgedeckt — auch wenn Sie ansonsten registriert sind.
Prüfen Sie Ihre hinterlegten Angaben deshalb einmal pro Quartal und nach jeder Sortiments- oder Markenerweiterung. Das kostet zehn Minuten und verhindert Listing-Sperren im laufenden Geschäft.
Wer diesen Rhythmus verlässlich einhalten will, braucht Luft im Tagesgeschäft. Genau die schafft Automatisierung an anderer Stelle: Wenn Repricing und Gebotssteuerung in MarketplAIce automatisch laufen, bleibt Zeit für die Pflichten, die niemand automatisieren kann.
Konsequenzen bei fehlender Registrierung
Die Folgen einer fehlenden oder unvollständigen Registrierung treffen Sie auf drei Ebenen — und meist gleichzeitig.
Die erste Ebene ist der Marktplatz. Listings ohne gültigen Nachweis werden gesperrt oder gar nicht erst freigeschaltet. Das trifft Sie sofort im Umsatz und in der Regel ohne lange Vorwarnung.
Die zweite Ebene ist behördlich. Verstöße gegen die Registrierungs- und Rücknahmepflichten können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich besteht ein Vertriebsverbot für nicht ordnungsgemäß registrierte Ware.
Die dritte Ebene ist wettbewerbsrechtlich. Fehlende Registrierungen und fehlende Pflichthinweise sind ein klassischer Abmahngrund. Abmahnungen kommen typischerweise von Mitbewerbern oder Verbänden und verursachen neben den Kosten erheblichen Aufwand.
Rechenbeispiel für die wirtschaftliche Dimension: Wenn ein Artikel mit 8.000 € Monatsumsatz für vier Wochen gesperrt wird, verlieren Sie nicht nur diesen Umsatz, sondern auch Ranking und Verkaufshistorie. Der Wiederaufbau dauert erfahrungsgemäß länger als die Sperre selbst.
Der pragmatische Umgang damit: Behandeln Sie Compliance wie Bestandsführung — als laufenden Prozess mit festen Prüfterminen, nicht als einmaliges Projekt. Und halten Sie die betriebswirtschaftliche Seite parallel sauber, indem Listing-Optimierung und prädiktive Gebotssteuerung wie in MarketplAIce automatisiert weiterlaufen. Eine breitere Einordnung der Pflichten finden Sie im Beitrag zur Produktsicherheit auf Temu.
FAQ
Gilt das alte Batteriegesetz noch?
Nein. Das deutsche Batteriegesetz (BattG) ist am 07.10.2025 außer Kraft getreten und wurde durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die seit dem 17.08.2023 in Kraft ist.
Was musste bis Januar 2026 umgestellt werden?
Bestehende BattG-Registrierungen mussten bis zum 15./16. Januar 2026 auf die fünf neuen Batteriekategorien bei der Stiftung ear umgestellt werden. Dazu gehörten auch die Angabe der Marke und der Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation. Wer das versäumt hat, sollte es umgehend nachholen.
Was ändert sich am 18. August 2026?
Ab dem 18. August 2026 gelten neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Batterien, und die CE-Kennzeichnung für Batterien wird verpflichtend. Da Produktions- und Transportvorläufe mehrere Monate betragen können, sollten Sie die Anforderungen bereits in laufenden Bestellungen berücksichtigen.
Bin ich als Importeur aus China Hersteller im Rechtssinn?
In der Regel ja. Wer Batterien oder batteriehaltige Produkte aus einem Drittstaat importiert und in Deutschland in Verkehr bringt, gilt als Hersteller mit allen Registrierungs- und Rücknahmepflichten. Dasselbe gilt beim Verkauf unter Eigenmarke.
Gelten die Pflichten auch für Batterien in Produkten?
Ja. Fest verbaute Akkus, Knopfzellen in Spielzeug und beigelegte Batterien im Karton lösen die gleichen Pflichten aus wie separat verkaufte Batterien. Bei Elektrogeräten mit Akku greifen Batterie- und Elektrorecht parallel.
Besteht die Rücknahmepflicht für Altbatterien weiterhin?
Ja, die unentgeltliche Rücknahmepflicht für Altbatterien besteht fort. Deshalb ist auch der Beitritt zu einer Rücknahmeorganisation Bestandteil einer vollständigen Registrierung, und Sie müssen Ihre Kunden über die Rückgabemöglichkeiten informieren.
Was passiert, wenn die Registrierung fehlt?
Marktplätze sperren betroffene Listings, weil sie die Registrierungsnummern gegen die Register abgleichen. Zusätzlich drohen Bußgelder, ein Vertriebsverbot für die betroffene Ware sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Der Umsatzverlust durch eine Sperre wirkt meist länger nach als die Sperre selbst.
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Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH. Er begleitet seit über acht Jahren Händler und Agenturen im DACH-Raum bei Amazon Advertising und Marktplatz-Operations. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung — prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.