Lieferkettengesetz LkSG 2026: Was Händler wissen müssen
LkSG 2026 und CSDDD: Schwellenwerte, verschobene Umsetzungsfrist und was Multichannel-Händler auf Amazon, Otto & Co. jetzt zur Sorgfaltspflicht wissen müssen.

Die Kurzfassung
Das Lieferkettengesetz LkSG gilt seit dem 01.01.2024 in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Für die meisten Multichannel-Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu ändert sich dadurch direkt: nichts. Die eigentliche Verschiebung kommt über die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD, deren nationale Umsetzungsfrist durch die "Stop-the-Clock"-Richtlinie von ursprünglich 26.07.2026 auf den 26.07.2027 verschoben wurde.
Der Beschäftigten-Schwellenwert von 1.000 darf mit Verweis auf die CSDDD nicht angehoben werden, ein zusätzlicher Umsatz-Schwellenwert ist ebenfalls nicht vorgesehen. Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung ein Änderungsgesetz beschlossen, das eine vollzugsfreundlichere Umsetzung bringen soll. Langfristig plant Deutschland, das LkSG durch ein neues "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" abzulösen.
Auch wenn Sie als kleinerer Multichannel-Händler die 1.000-Beschäftigten-Schwelle nicht erreichen: Große Handelspartner geben ihre eigenen Sorgfaltspflichten oft vertraglich an Sie als Lieferant weiter. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung für die operative Praxis.
Was das LkSG heute regelt: Schwellenwert 1.000 Beschäftigte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland verbindlich. Zuvor lag die Schwelle bei 3.000 Mitarbeitenden, seit 2024 gilt der niedrigere Wert unverändert. Für die allermeisten Amazon-, Otto- oder Kaufland-Händler im deutschsprachigen Raum liegt diese Größenordnung außerhalb der eigenen Unternehmensrealität.
Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagement für Menschenrechte und Umweltbelange entlang der gesamten Lieferkette aufbauen. Dazu gehören Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdemechanismus sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das LkSG verpflichtet dabei nicht nur zur Kontrolle der eigenen unmittelbaren Zulieferer, sondern verlangt auch anlassbezogenes Handeln bei mittelbaren Zulieferern.
Wichtig für die Einordnung: Das LkSG regelt eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht. Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, nicht jeden Verstoß in der Lieferkette lückenlos ausschließen. Für Multichannel-Händler unterhalb der Schwelle bleibt das LkSG dennoch relevant, weil es die Blaupause für Verhaltenskodizes größerer Handelspartner liefert, die diese Standards vertraglich weiterreichen.
Die CSDDD ändert die Spielregeln: Was sich durch die verschobene Frist ändert
Die EU-weite Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sollte ursprünglich bis zum 26.07.2026 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Durch die sogenannte "Stop-the-Clock"-Richtlinie wurde diese Umsetzungsfrist um ein Jahr auf den 26.07.2027 verschoben. Für Deutschland bedeutet das: Das bestehende Lieferkettengesetz LkSG bleibt bis dahin die maßgebliche nationale Rechtsgrundlage.
Die CSDDD selbst sieht im Vergleich zum LkSG teils andere Schwellenwerte und einen erweiterten Pflichtenkatalog vor, etwa bei zivilrechtlicher Haftung und Klimaschutzplänen. Entscheidend für Sie als Multichannel-Händler: Der deutsche Gesetzgeber darf den Beschäftigten-Schwellenwert von 1.000 nicht einfach anheben und auch keinen zusätzlichen Umsatz-Schwellenwert einführen, solange dadurch weniger Unternehmen erfasst würden als die CSDDD vorsieht. Eine Anhebung wurde politisch diskutiert, ist aber bislang nicht umgesetzt.
Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des LkSG beschlossen. Es soll eine "anwendungs- und vollzugsfreundlichere Umsetzung" bringen und Unternehmen bei Berichtspflichten und Verfahren entlasten. Die verschobene CSDDD-Frist auf 2027 gibt Ihnen als kleinerem Händler zusätzliche Zeit, bevor strengere EU-weite Vorgaben tatsächlich national wirksam werden. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn Handelspartner setzen ihre eigenen Anforderungen oft schon vorher durch.
Geplante Ablösung: Das neue Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung
Deutschland plant, das bisherige LkSG mittelfristig durch ein neues "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" zu ersetzen. Dieses neue Gesetz soll die Vorgaben der CSDDD schrittweise in deutsches Recht überführen. Ein konkretes Inkrafttretungsdatum steht noch nicht fest, die Ausrichtung an der verschobenen CSDDD-Umsetzungsfrist 2027 gilt aber als wahrscheinlich.
Für die Praxis bedeutet das eine Übergangsphase mit zwei parallelen Rechtsrahmen: das bestehende LkSG mit seinem Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten, und die absehbare Neuregelung mit CSDDD-Elementen. Multichannel-Händler, die heute schon Zulieferer- oder Handelspartner-Anfragen zu Sorgfaltspflichten erhalten, sollten diese Übergangsphase nicht ignorieren. Fragebögen und Verhaltenskodizes werden tendenziell nicht weniger, sondern mehr.
Da sich Details des neuen Gesetzes noch in der politischen Abstimmung befinden, ersetzt dieser Artikel keine individuelle Rechtsberatung. Wer als Händler unsicher ist, ob eigene vertragliche Zusagen gegenüber Handelspartnern über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen, sollte das im Einzelfall anwaltlich prüfen lassen.
Beobachten Sie außerdem, wie andere EU-Mitgliedstaaten die CSDDD national umsetzen. Da die Richtlinie einen Mindeststandard vorgibt, können einzelne Länder strengere Regeln erlassen, was für Multichannel-Händler mit Lagerstandorten oder Vertragspartnern im EU-Ausland relevant werden kann. Das gilt besonders für Händler, die über Kaufland auch den polnischen oder tschechischen Markt bedienen, oder über Temu und eBay grenzüberschreitend verkaufen.
Warum auch kleinere Marktplatzhändler indirekt betroffen sind
Der Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten schützt die meisten Amazon-, Otto- und Kaufland-Händler vor der direkten Anwendung des Lieferkettengesetzes LkSG. Trotzdem berichten viele kleinere Händler von wachsendem Compliance-Druck. Der Grund liegt in der sogenannten Lieferanten-Kaskade großer Handelspartner.
Große Handelsketten, Markenhersteller und Plattformbetreiber, die selbst unter das LkSG oder die CSDDD fallen, müssen ihre eigenen Sorgfaltspflichten auf die gesamte Lieferkette ausweiten. Sie geben diese Pflichten praktisch häufig vertraglich an ihre Zulieferer und Handelspartner weiter, etwa über Verhaltenskodizes, Selbstauskunfts-Fragebögen oder angekündigte Lieferantenaudits. Wenn Sie als Multichannel-Händler Produkte über Eigenmarken vertreiben oder Handelsbeziehungen zu größeren Konzernen unterhalten, kann diese Kaskade auch Sie erreichen.
Für Otto- und Kaufland-Partner mit direktem Vertragspartner-Verhältnis zum jeweiligen Marktplatzbetreiber ist dieses Risiko besonders naheliegend. Aber auch auf Amazon und eBay wirken indirekte Effekte, etwa wenn Ihre eigenen Zulieferer wiederum von größeren Abnehmern zu Sorgfaltspflichten-Nachweisen verpflichtet werden. Die praktische Konsequenz: Dokumentation zur eigenen Lieferkette wird zunehmend zur Voraussetzung für stabile B2B-Handelsbeziehungen, unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße.
Praktische Auswirkungen auf Multichannel-Händler
Für den Alltag auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu bedeutet das Lieferkettengesetz LkSG konkret: Sie sollten wissen, woher Ihre Ware kommt, und das im Zweifel auch belegen können. Das betrifft besonders Händler mit eigenem Sourcing aus Asien oder mit White-Label-Produkten. Wer ausschließlich über etablierte deutsche oder europäische Distributoren einkauft, ist in der Regel weniger exponiert.
Kanalübergreifend zeigt sich ein Muster: Compliance-Anforderungen kommen selten isoliert. Wer sich mit Lieferketten-Sorgfaltspflichten beschäftigt, stößt fast zwangsläufig auch auf verwandte Themen wie die DSGVO-konforme Datenverarbeitung entlang der Lieferkette, siehe dazu auch unseren Beitrag zu Datenschutz und DSGVO im Multichannel-Handel, oder auf Produktsicherheitsanforderungen der GPSR, ausführlich erklärt in GPSR-Produktsicherheit im Online-Handel.
Wer Eigenmarken oder importierte Ware über mehrere Kanäle vertreibt, trägt zudem ein erhöhtes Haftungsrisiko, das über reine Lieferketten-Fragen hinausgeht. Mehr dazu in unserem Artikel zu Produkthaftung und Versicherung im Multichannel-Handel. MarketplAIce deckt als kanalübergreifende, prädiktive Plattform zwar keine juristische Compliance-Prüfung ab, hilft aber, Lieferanten- und Produktdaten über alle Marktplätze hinweg konsistent zu halten, was die Basis für jede Sorgfaltspflichten-Dokumentation ist.
Ein praktisches Problem vieler Multichannel-Händler: Lieferanteninformationen liegen oft verteilt auf einzelne Marktplatz-Backends, Excel-Tabellen und E-Mail-Postfächer. Wenn ein Handelspartner kurzfristig einen Herkunftsnachweis oder ein Lieferantenaudit-Formular anfordert, kostet die Zusammenstellung dann unnötig Zeit. Eine zentrale, kanalübergreifende Datenbasis, wie sie MarketplAIce für Produkt- und Lieferantendaten über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg pflegt, reduziert diesen Reibungsverlust spürbar.
Auch beim Timing lohnt sich ein vorausschauender statt reaktiver Ansatz. Wer erst nach einer Anfrage eines Handelspartners nach Lieferantendaten sucht, verliert wertvolle Zeit und riskiert im schlimmsten Fall eine Sperrung der Handelsbeziehung. MarketplAIce, das Prozesse sonst vor allem für Gebotsoptimierung, Listing-Pflege und Repricing 5 Tage vorausschauend statt reaktiv steuert, zeigt exemplarisch, wie sich dieses Prinzip auch auf Compliance-nahe Datenpflege übertragen lässt: Struktur vor Anfrage aufbauen, nicht danach.
In 6 Schritten sich auf Lieferketten-Sorgfaltspflichten vorbereiten
- Lieferantenliste konsolidieren. Erfassen Sie alle direkten Lieferanten pro Marktplatz und Produktkategorie in einer zentralen Übersicht, statt Excel-Listen pro Kanal zu pflegen.
- Herkunftsnachweise sammeln. Fordern Sie von Lieferanten Ursprungszeugnisse, Zertifikate und Produktionsstandort-Angaben aktiv an, bevor ein Handelspartner danach fragt.
- Verhaltenskodizes prüfen. Lesen Sie die AGB und Partnerbedingungen von Otto, Kaufland und größeren B2B-Abnehmern gezielt auf Sorgfaltspflichten-Klauseln durch.
- Risikobereiche identifizieren. Bewerten Sie, welche Produktkategorien oder Herkunftsländer in Ihrem Sortiment erfahrungsgemäß höhere Lieferketten-Risiken tragen.
- Ansprechpartner benennen. Legen Sie fest, wer im Unternehmen Anfragen zu Sorgfaltspflichten und Lieferantenaudits beantwortet, auch wenn Sie das LkSG nicht direkt betrifft.
- Rechtliche Beratung einholen. Klären Sie im Zweifel mit einer spezialisierten Kanzlei, ob Ihr Geschäftsmodell durch Vertragsbeziehungen zu größeren Handelspartnern indirekt in den Anwendungsbereich rutscht.
FAQ
Ab wie vielen Mitarbeitenden gilt das Lieferkettengesetz LkSG?
Das LkSG gilt seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Zuvor lag die Schwelle bei 3.000 Mitarbeitenden. Die meisten Multichannel-Händler liegen deutlich unter diesem Schwellenwert und sind daher nicht direkt verpflichtet.
Wird der Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten angehoben?
Eine Anhebung wurde diskutiert, ist aber bislang nicht umgesetzt. Der Schwellenwert darf mit Verweis auf die CSDDD nicht erhöht werden, ebenso wenig darf ein zusätzlicher Umsatz-Schwellenwert eingeführt werden, solange dadurch weniger Unternehmen erfasst würden.
Was ändert sich durch die CSDDD für deutsche Unternehmen?
Die CSDDD sollte ursprünglich bis 26.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Durch die "Stop-the-Clock"-Richtlinie wurde diese Frist um ein Jahr auf den 26.07.2027 verschoben. Bis dahin bleibt das bestehende LkSG die maßgebliche Rechtsgrundlage in Deutschland.
Wird das LkSG durch ein neues Gesetz ersetzt?
Deutschland plant, das LkSG durch ein neues "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" abzulösen, das die CSDDD schrittweise umsetzt. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Ausrichtung an der CSDDD-Frist 2027 gilt als wahrscheinlich.
Betrifft mich das LkSG auch als kleiner Amazon-Händler?
Direkt in der Regel nicht, da der Schwellenwert bei 1.000 Beschäftigten liegt. Indirekt kann es Sie aber betreffen, wenn größere Handelspartner ihre eigenen Sorgfaltspflichten über Verhaltenskodizes oder Lieferantenaudits an Sie weitergeben.
Was hat die Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossen?
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des LkSG beschlossen, das eine anwendungs- und vollzugsfreundlichere Umsetzung vorsieht. Ziel ist eine Entlastung der Unternehmen bei Berichtspflichten und Verfahren, ohne den grundsätzlichen Anwendungsbereich zu verändern.
Ersetzt dieser Artikel eine rechtliche Beratung zum LkSG?
Nein. Dieser Beitrag ordnet die öffentlich bekannten Fakten zum Lieferkettengesetz LkSG und zur CSDDD ein, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Klären Sie unternehmensspezifische Fragen mit einer auf Lieferkettenrecht spezialisierten Kanzlei.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce, einer kanalübergreifenden, prädiktiven KI-Plattform für Amazon-, Otto-, Kaufland-, eBay- und Temu-Händler sowie Amazon-Agenturen. Mit über 8 Jahren Erfahrung im Amazon-Advertising hat er MarketplAIce als 15-dimensionale, 5 Tage vorausschauende Alternative zu reaktiven Tools wie Helium10 oder Perpetua aufgebaut. Testen Sie MarketplAIce 14 Tage kostenlos unter https://app.marketplaice.io/registrieren oder vergleichen Sie die Tarife unter /de/preise. Mehr zu seinem Werdegang unter /expertise.