Gewährleistungslabel Pflicht ab September 2026: Was gilt
Gewährleistungslabel ab 27.09.2026 EU-weit Pflicht: Was das GARAN-Label vorschreibt, wer betroffen ist und wie Sie Abmahnungen auf allen Marktplätzen vermeiden.

Die Kurzfassung: Ab dem 27.09.2026 gilt EU-weit ein einheitliches Pflicht-Label für die gesetzliche Gewährleistung mit einem Mindestschutz von zwei Jahren. Zusätzlich müssen Produkte mit einer freiwilligen Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus ein produktbezogenes "GARAN"-Label tragen. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Betroffen sind alle Marktplätze gleichermaßen — Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu — da es sich um eine plattformübergreifende Kennzeichnungspflicht handelt, nicht um eine kanalspezifische Regel. Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung gilt als abmahnrelevant.
Dieser Artikel ordnet ein, was das neue Label konkret vorschreibt, wen es betrifft und wie Sie sich mit ausreichend Vorlauf auf den Stichtag vorbereiten. Bitte beachten Sie: Dies ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall — lassen Sie die Umsetzung bei Bedarf rechtlich prüfen.
Was die neue Kennzeichnung konkret vorschreibt
Das Gewährleistungslabel ist Teil eines größeren EU-Pakets zum Verbraucherschutz, das umgangssprachlich oft als "Green Claims"- beziehungsweise "Omnibus"-Paket bezeichnet wird. Ziel ist es, Verbrauchern auf einen Blick verständlich zu machen, welche Rechte ihnen beim Kauf eines Produkts zustehen — unabhängig davon, auf welchem Marktplatz oder in welchem EU-Land sie einkaufen.
Konkret unterscheidet die Regelung zwei Ebenen. Zum einen das allgemeine Label, das auf den gesetzlichen Mindestschutz von zwei Jahren hinweist, der ohnehin für nahezu alle Produkte in der EU gilt. Zum anderen das produktbezogene "GARAN"-Label, das speziell dann greift, wenn ein Hersteller freiwillig eine Garantie anbietet, die über die gesetzlichen zwei Jahre hinausgeht — etwa eine fünfjährige Herstellergarantie auf Elektrogeräte.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Diese beiden Regelwerke greifen ineinander: Die Richtlinie legt die grundsätzlichen Verbraucherschutzziele fest, während die Durchführungsverordnung die konkrete visuelle und inhaltliche Gestaltung des Labels vorgibt, damit es EU-weit einheitlich erkennbar ist — unabhängig davon, ob ein Kunde in Deutschland, Frankreich oder Spanien einkauft.
Der Stichtag 27.09.2026 markiert den Zeitpunkt, ab dem die Pflicht verbindlich gilt. Bis dahin sollten Händler ihre Produktdaten, Angebotsvorlagen und gegebenenfalls Verpackungen so anpassen, dass die Kennzeichnung korrekt integriert ist. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine plattformübergreifende Vorgabe handelt: Es reicht nicht, sie nur auf einem Kanal korrekt umzusetzen, während andere Angebote unverändert bleiben.
Auch wenn der Stichtag noch einige Wochen entfernt liegt, sollten Händler die Vorlaufzeit nicht unterschätzen. Insbesondere bei physischen Verpackungen, die neu gedruckt werden müssen, können Produktionsvorläufe von mehreren Wochen entstehen. Wer erst im September mit der Umsetzung beginnt, riskiert, dass Verpackungsmaterial mit altem Design noch verkauft wird, während die digitale Kennzeichnung auf dem Marktplatz bereits angepasst sein müsste — ein Bruch, der zusätzliche Rückfragen von Kunden auslösen kann.
Warum das für Multichannel-Händler mehr als eine Formalie ist
Für Multichannel-Händler bedeutet das Gewährleistungslabel einen erheblichen Koordinationsaufwand, weil Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu jeweils eigene Vorlagen, Attributfelder und Freigabeprozesse für Produktinformationen haben. Ein Label, das auf Amazon korrekt hinterlegt ist, erscheint nicht automatisch auch auf Otto oder Kaufland — jede Plattform verlangt eine eigene technische Umsetzung innerhalb ihrer jeweiligen Systematik.
Hinzu kommt die zeitliche Dimension. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, Produktdaten zu sichten und anzupassen, gerät bei mehreren tausend Listings schnell unter erheblichen Zeitdruck. Gerade bei Produkten mit Herstellergarantie muss zusätzlich geklärt werden, ob die Garantiebedingungen tatsächlich über die gesetzlichen zwei Jahre hinausgehen und damit das GARAN-Label auslösen — eine Prüfung, die pro Produkt und teilweise pro Hersteller individuell erfolgen muss.
Wer frühzeitig eine einheitliche Datenbasis für alle Kanäle aufbaut, spart sich im September 2026 hektische Nachbesserungen unter Zeitdruck. Das gilt besonders für Händler, die Produkte mehrerer Hersteller mit unterschiedlichen Garantiebedingungen führen, da hier die Fehleranfälligkeit bei manueller Pflege deutlich steigt.
Was bei bestehenden Angeboten zu beachten ist
Für neu eingestellte Produkte lässt sich die Kennzeichnung meist direkt in den Erstellungsprozess integrieren. Schwieriger wird es bei bestehenden Listings, die teilweise seit Jahren unverändert online stehen. Hier müssen Händler rückwirkend prüfen, ob die hinterlegten Garantieangaben überhaupt noch aktuell sind, bevor sie das Label ergänzen — veraltete oder unklare Garantiezusagen sollten vor dem Stichtag bereinigt werden, statt sie unreflektiert mit einem neuen Label zu versehen.
Ein weiterer Punkt betrifft Saisonartikel und auslaufende Produkte. Wenn ein Artikel ohnehin bald aus dem Sortiment genommen wird, kann es sinnvoll sein, ihn vor dem 27.09.2026 abzuverkaufen oder frühzeitig zu deaktivieren, statt Aufwand in eine Kennzeichnung zu investieren, die nur noch wenige Wochen relevant wäre. Für das Kernsortiment gilt dagegen: Je früher die Umsetzung beginnt, desto eher lassen sich Fehler in einem Testlauf auf einem einzelnen Marktplatz erkennen, bevor die Kennzeichnung auf alle Kanäle ausgerollt wird.
Auch international aktive Händler sollten beachten, dass die Regelung EU-weit einheitlich gilt, die konkrete sprachliche Umsetzung des Labels aber je nach Zielland variieren kann. Wer auf mehreren europäischen Marktplätzen gleichzeitig verkauft, sollte daher prüfen, ob die jeweilige Landessprache korrekt hinterlegt ist, statt eine einzelne deutsche Version unverändert für alle Länder zu verwenden.
In 6 Schritten auf die Kennzeichnungspflicht vorbereiten
Die Umsetzung lässt sich strukturiert angehen, wenn Sie frühzeitig beginnen.
- Produktportfolio nach Garantiestatus sortieren. Prüfen Sie, welche Produkte nur der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen und welche eine Herstellergarantie über zwei Jahre haben.
- GARAN-Label-Vorgaben prüfen. Klären Sie für garantiepflichtige Produkte, welche konkreten Gestaltungsvorgaben die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 macht.
- Produktdaten zentral pflegen. Legen Sie eine einheitliche Datenquelle an, aus der sich die Kennzeichnung für alle Marktplätze ableiten lässt.
- Kanalspezifische Vorlagen anpassen. Setzen Sie die Kennzeichnung in den jeweiligen Formaten von Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu um.
- Interne Fristen vor dem 27.09.2026 setzen. Planen Sie einen Puffer von mehreren Wochen ein, um technische und inhaltliche Fehler vor dem Stichtag zu korrigieren.
- Im Zweifel rechtlich prüfen lassen. Lassen Sie insbesondere Grenzfälle bei Garantiezusagen von einer auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei bewerten.
Mechanismus: Warum Konsistenz über Kanäle der eigentliche Aufwand ist
Die inhaltliche Anforderung des Gewährleistungslabels ist überschaubar — die eigentliche Herausforderung liegt in der Umsetzung über mehrere Marktplätze hinweg. Ein Händler mit mehreren hundert oder tausend Listings auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu muss sicherstellen, dass jede einzelne Produktseite die richtige Kennzeichnung trägt, ohne dass durch manuelle Pflege Fehler oder Inkonsistenzen entstehen.
Genau das ist ein Bereich, in dem eine kanalübergreifende Steuerungssoftware wie MarketplAIce ihren Nutzen zeigt. MarketplAIce verwaltet Produktdaten und Listing-Inhalte zentral und synchronisiert sie über alle angebundenen Marktplätze, sodass Änderungen an Garantieangaben nicht auf jedem Kanal einzeln nachgepflegt werden müssen. Das reduziert das Risiko, dass ein einzelnes Listing beim Stichtag vergessen wird und dadurch abmahnrelevant bleibt.
Da eine fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung als abmahnrelevant gilt, lohnt sich der Aufwand einer sauberen, zentralen Datenpflege schon aus reiner Risikominimierung. MarketplAIce ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber dabei, die operative Umsetzung über alle Kanäle konsistent und nachvollziehbar zu halten — und schafft damit die Grundlage, um auch bei künftigen Kennzeichnungspflichten schnell reagieren zu können, statt jedes Mal von vorn zu beginnen.
FAQ
Ab wann gilt das Gewährleistungslabel verpflichtend?
Das Gewährleistungslabel ist ab dem 27.09.2026 EU-weit verpflichtend. Bis zu diesem Stichtag sollten Händler ihre Produktdaten und Kanalvorlagen entsprechend angepasst haben.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und dem GARAN-Label?
Die gesetzliche Gewährleistung mit einem Mindestschutz von zwei Jahren gilt grundsätzlich für nahezu alle Produkte. Das GARAN-Label betrifft zusätzlich Produkte mit einer freiwilligen Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus.
Welche Rechtsgrundlage steht hinter der neuen Kennzeichnungspflicht?
Grundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die gemeinsam Teil des sogenannten Green-Claims- beziehungsweise Omnibus-Pakets zum Verbraucherschutz sind. Die Verordnung regelt die konkrete Gestaltung des Labels.
Betrifft die Pflicht nur Amazon oder alle Marktplätze?
Die Kennzeichnungspflicht ist plattformübergreifend und betrifft Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu gleichermaßen. Es handelt sich nicht um eine kanalspezifische Regel eines einzelnen Marktplatzes.
Was passiert bei fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung?
Eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung gilt als abmahnrelevant. Händler sollten deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag prüfen, ob alle betroffenen Angebote korrekt gekennzeichnet sind.
Muss ich für jedes Produkt ein GARAN-Label anlegen?
Nein, das GARAN-Label ist nur für Produkte mit einer freiwilligen Herstellergarantie über die gesetzlichen zwei Jahre hinaus relevant. Für Produkte ohne eine solche erweiterte Garantie reicht das allgemeine Gewährleistungslabel.
Wie halte ich die Kennzeichnung über mehrere Marktplätze konsistent?
Eine zentrale Produktdatenpflege, die automatisch auf alle angebundenen Kanäle übertragen wird, reduziert das Fehlerrisiko erheblich. Software wie MarketplAIce kann diesen Abgleich über mehrere Marktplätze hinweg unterstützen.
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Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und Gründer von MarketplAIce, einer KI-Plattform für prädiktive Gebotsoptimierung, Listing-Optimierung und Repricing über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg. Mehr zu seinem Hintergrund unter /expertise.