Dropshipping rechtssicher 2026: GPSR, PPWR, Zoll
Dropshipping rechtssicher 2026: Importeursrolle nach GPSR, Verpackungsgesetz und PPWR, Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und Marktplatz-Pflichtfelder.

Die Kurzfassung: Dropshipping rechtssicher zu betreiben heißt 2026 vor allem, die eigene Rolle zu kennen. Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern in der EU verkauft, gilt als Importeur oder Händler und trägt die volle GPSR-Verantwortung — unabhängig davon, ob die Ware jemals das eigene Lager sieht. Dazu kommen drei Veränderungen, die das Modell direkt treffen: Die GPSR ist seit dem 13.12.2024 verbindlich und in Deutschland seit dem 19.02.2026 mit dem angepassten ProdSG vollständig wirksam, die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt seit August 2026, und ab Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro. Der Verkauf über einen Marktplatz befreit dabei nicht von Verpackungs- und Produktsicherheitspflichten. Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflichten konkret gelten, was in Lieferantenverträge gehört und wie Sie das über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg sauber umsetzen.
Ihre Rolle bestimmt Ihre Pflichten
Der häufigste Denkfehler im Dropshipping ist die Annahme, man sei nur Vermittler. Rechtlich sind Sie gegenüber dem Endkunden Verkäufer, mit allen Pflichten aus dem Kaufrecht, dem Fernabsatzrecht und dem Produktsicherheitsrecht. Dass ein Dritter versendet, ändert daran nichts.
Die GPSR unterscheidet zwischen Hersteller, Bevollmächtigtem, Importeur, Fulfilment-Dienstleister, Händler und Marktplatzbetreiber. Beziehen Sie Ware direkt aus einem Nicht-EU-Land und bringen sie erstmals in der EU in Verkehr, sind Sie Importeur. Diese Rolle bringt Prüf-, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten mit.
Setzen Sie zusätzlich Ihre eigene Marke auf das Produkt oder verändern es wesentlich, gelten Sie als Hersteller. Dann kommen technische Dokumentation, Risikobewertung und Konformitätsbewertung dazu. Für viele Private-Label-Modelle im Dropshipping ist genau das der Fall, ohne dass es den Beteiligten bewusst wäre.
Beziehen Sie ausschließlich von einem Lieferanten innerhalb der EU, der bereits Importeur ist, sind Sie Händler mit deutlich geringerem Pflichtenumfang. Das ist der wichtigste Stellhebel überhaupt: Die Wahl des Lieferanten entscheidet über Ihr Risikoprofil. Grundlagen dazu vertieft der Beitrag zur GPSR im Online-Handel.
Produktsicherheit: Was konkret auf der Produktseite stehen muss
Marktplätze haben die GPSR seit dem 13.12.2024 über eigene Umsetzungswege mit Pflichtfeldern im Verkäuferkonto abgebildet. Diese Felder sind nicht optional, und unvollständige Angaben führen regelmäßig zur Deaktivierung von Angeboten. Für Dropshipper ist das besonders heikel, weil die Daten beim Lieferanten liegen.
Erforderlich sind in der Regel: Name und Kontaktdaten des Herstellers, Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU, Angaben zur Produktidentifikation wie Typ, Charge oder Seriennummer, sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Zielmarktes. Bilder von Warnhinweisen und Kennzeichnungen gehören ebenfalls auf die Produktseite.
Ohne einen benannten verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU darf ein Produkt nicht bereitgestellt werden. Wenn Ihr Lieferant außerhalb der EU sitzt und keinen Bevollmächtigten benennt, rutschen Sie automatisch in diese Rolle. Das ist keine Formalie, sondern der zentrale Prüfpunkt vor jeder Sortimentsentscheidung.
Praktisch heißt das: Sie brauchen diese Daten als strukturierte Felder in Ihrem System, nicht als PDF im Posteingang. Wer über fünf Kanäle verkauft, muss dieselben Angaben fünfmal ausspielen — hier zahlt sich eine zentrale Datenhaltung sofort aus. MarketplAIce führt Listing-Daten kanalübergreifend über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu zusammen, sodass Pflichtangaben nicht pro Marktplatz auseinanderlaufen.
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Verpackung: Verpackungsgesetz und PPWR im Dropshipping
Beim Verpackungsgesetz entsteht die häufigste Fehlannahme im Dropshipping. Viele Händler glauben, die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht treffe den Versender. Verpflichtet ist aber, wer Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt — und das sind bei Direktimport in Ihrem Namen regelmäßig Sie.
Das betrifft drei Verpackungsarten: die Produktverpackung, die Umverpackung und das Versandmaterial. Alle drei sind zu registrieren und zu lizenzieren, auch wenn Sie sie nie in der Hand halten. Die Mengen müssen dabei realistisch geschätzt und gemeldet werden.
Seit August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie bringt unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und die Vermeidung übermäßiger Leerräume in Versandkartons mit. Für Dropshipping-Modelle mit Direktversand aus Drittländern ist das ein Bereich, den Sie aktiv mit dem Lieferanten klären müssen.
Der Punkt, der alles zusammenhält: Der Verkauf über einen Marktplatz befreit nicht von Verpackungs- und Produktsicherheitspflichten. Marktplätze prüfen inzwischen sogar aktiv, ob Registrierungsnummern hinterlegt sind, und sperren Angebote ohne gültige Angaben. Rechnen Sie damit, dass diese Prüfungen enger werden, nicht lockerer.
Zoll und Einfuhr: Was ab Juli 2026 gilt
Die wichtigste Änderung im Kostengefüge ist der Wegfall der Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro ab Juli 2026. Bisher konnten Direktsendungen aus Drittländern in diesem Wertbereich zollfrei eingeführt werden, was das klassische China-Dropshipping überhaupt erst kalkulierbar machte. Diese Grundlage entfällt.
Für Ihre Kalkulation heißt das dreierlei. Erstens kommen Zollabgaben auf Sendungen hinzu, die bisher befreit waren. Zweitens steigt der administrative Aufwand pro Sendung, weil Zollanmeldungen und Warentarifnummern korrekt sein müssen. Drittens verlängern sich Laufzeiten, wenn Sendungen in der Abfertigung hängen.
Kombiniert mit der Einfuhrumsatzsteuer und den bereits geltenden IOSS-Regelungen wird die Direktbelieferung aus Drittländern deutlich unattraktiver. Modelle mit EU-Lagerbestand gewinnen dadurch an Boden — das ist auch der Hintergrund, warum Marktplätze wie Temu mit dem Local Seller Program gezielt lokale Händler aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren EU-Ländern integrieren und Lieferzeiten verkürzen.
Rechnen Sie Ihre Sortimente vor der Umstellung durch, nicht danach. Artikel mit niedrigem Einkaufspreis und hohem Versandanteil kippen als Erste. Die Details zur Umstellung finden Sie im Beitrag zur EU-Zollreform 2026 im Online-Handel.
In 8 Schritten Dropshipping rechtssicher aufsetzen
- Rolle je Artikelgruppe bestimmen — Klären Sie für jede Lieferbeziehung, ob Sie Importeur, Hersteller oder Händler sind, und halten Sie das schriftlich fest. Diese eine Zuordnung entscheidet über den gesamten Pflichtenumfang und sollte vor der ersten Bestellung stehen.
- Verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sichern — Lassen Sie sich vom Lieferanten den benannten Bevollmächtigten mit vollständigen Kontaktdaten bestätigen oder übernehmen Sie die Rolle bewusst selbst. Ohne diese Angabe darf das Produkt nicht bereitgestellt werden.
- Technische Unterlagen anfordern — Verlangen Sie Konformitätserklärung, Prüfberichte, Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungsnachweise vor der ersten Listung und archivieren Sie sie zentral. Nachträglich bekommen Sie diese Unterlagen erfahrungsgemäß nur schwer.
- Verpackungen registrieren und lizenzieren — Melden Sie Produkt-, Um- und Versandverpackungen bei der zuständigen Stelle an, schließen Sie einen Systemvertrag ab und hinterlegen Sie die Registrierungsnummer in jedem Verkäuferkonto. Auch bei Direktversand aus dem Ausland gilt diese Pflicht in der Regel für Sie.
- Lieferzeiten und Widerrufsangaben korrekt ausweisen — Geben Sie realistische Lieferzeiten an, die Zollabfertigung und Transport einschließen, und stellen Sie eine vollständige, funktionierende Widerrufsbelehrung mit praktikabler Rücksendeadresse bereit. Eine Rücksendeadresse in einem Drittland ist ein klassischer Abmahngrund.
- Marktplatz-Pflichtfelder vollständig befüllen — Tragen Sie Hersteller, Wirtschaftsakteur, Sicherheitshinweise und Verpackungsregistrierung in jedem Kanal ein, auf dem Sie verkaufen. Halbherzig befüllte Felder führen zu Deaktivierungen, die meist im ungünstigsten Moment auffallen.
- Lieferantenverträge nachschärfen — Regeln Sie schriftlich Informationspflichten, Reaktionszeiten bei Sicherheitsvorfällen, Kostentragung bei Korrekturmaßnahmen und die dauerhafte Bereitstellung von Unterlagen. Ohne diese Klauseln bleibt der Regress gegen Lieferanten außerhalb der EU praktisch aussichtslos.
- Kalkulation und Kanalmix neu rechnen — Ziehen Sie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verpackungslizenz, Retouren und Marktplatzprovisionen in Ihre Deckungsbeitragsrechnung ein und prüfen Sie jede Artikelgruppe einzeln. Auf Temu fällt beispielsweise keine Anmeldegebühr an, aber eine kategoriespezifische Verkaufsprovision von typischerweise 5 bis 15 Prozent auf abgewickelte Bestellungen.
Lieferzeit, Widerruf und Informationspflichten gegenüber Kunden
Die Angaben zur Lieferzeit sind im Dropshipping der häufigste Streitpunkt. Sie müssen den Zeitraum nennen, in dem der Kunde tatsächlich mit der Ware rechnen kann — einschließlich Bearbeitung beim Lieferanten, Transport und Zollabfertigung. Mit dem Wegfall der Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro ab Juli 2026 wird der Abfertigungsschritt planungsrelevant, und optimistische Standardangaben aus dem Vorjahr passen nicht mehr.
Beim Widerrufsrecht gilt der übliche Rahmen des Fernabsatzrechts, aber die praktische Umsetzung ist der Knackpunkt. Sie brauchen eine erreichbare Rücksendeadresse, eine klare Regelung zu den Rücksendekosten und einen Prozess, der auch dann funktioniert, wenn der Lieferant im Drittland keine Rücksendungen annimmt. Viele Händler lösen das über eine EU-Retourenadresse und kalkulieren Vernichtung oder Wiederverkauf ein.
Dazu kommen die produktbezogenen Informationspflichten: Warnhinweise, Altersfreigaben, Energielabel oder Materialangaben je nach Kategorie. Diese Angaben müssen auf jedem Kanal identisch und vollständig sein, sonst entstehen Abweichungen zwischen Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu, die früher oder später auffallen. Eine zentrale Pflege in MarketplAIce verhindert genau diesen Drift, weil dieselben Felder an alle Kanäle ausgespielt werden.
Prüfen Sie zusätzlich Ihre Preisangaben. Grundpreise, Versandkostenangaben und Hinweise auf mögliche Einfuhrabgaben gehören sichtbar und korrekt in das Angebot. Gerade der Hinweis auf Zoll- und Einfuhrkosten wird 2026 wichtiger, weil mehr Sendungen davon betroffen sind als bisher.
Was das für Ihr Geschäftsmodell bedeutet
Die Summe dieser Regeln verschiebt das Dropshipping-Modell spürbar. Der reine Weiterverkauf beliebiger Drittland-Ware ohne Dokumentation ist 2026 kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr, weder rechtlich noch wirtschaftlich. Was bleibt, ist Dropshipping mit ausgewählten Lieferanten, geprüfter Dokumentation und realistischer Kalkulation.
Für viele Händler ist der pragmatische Weg eine Mischform: schnelldrehende Artikel im eigenen oder EU-nahen Lager, Langsamdreher weiter im Direktversand. Damit sichern Sie Lieferzeiten auf den Kanälen, die Pünktlichkeit hart bewerten, und behalten Sortimentsbreite ohne Kapitalbindung.
Auf der Steuerungsseite wird kanalübergreifende Automatisierung wichtiger, weil die Margen dünner werden. Genau hier setzt MarketplAIce an: prädiktive Gebotsoptimierung, die fünf Tage im Voraus über 15 Dimensionen rechnet, dazu Listing-Optimierung und Repricing über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg. Wenn jeder Prozentpunkt Deckungsbeitrag zählt, ist reaktives Nachsteuern zu langsam.
Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie insbesondere Ihre Rolle nach GPSR, Ihre Verpackungspflichten und Ihre Einfuhrprozesse einmal fachkundig prüfen — diese Investition ist deutlich günstiger als das erste Bußgeld oder die erste Abmahnung.
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FAQ
Ist Dropshipping 2026 in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Ja, Dropshipping ist ein zulässiges Handelsmodell. Was sich geändert hat, sind die Pflichten rund um Produktsicherheit, Verpackung und Einfuhr. Wer diese erfüllt und dokumentiert, kann das Modell weiterhin betreiben — wer sie ignoriert, trägt ein erhebliches Risiko.
Bin ich als Dropshipper Importeur im Sinne der GPSR?
In vielen Fällen ja. Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern in der EU verkauft, gilt als Importeur oder Händler und trägt die volle GPSR-Verantwortung. Entscheidend ist, ob Sie die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringen oder von einem EU-Lieferanten kaufen, der das bereits getan hat.
Muss ich Verpackungen lizenzieren, wenn ich nie etwas verpacke?
In der Regel ja, wenn die Verpackung durch Ihren Verkauf erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wird. Betroffen sind Produkt-, Um- und Versandverpackung. Der Verkauf über einen Marktplatz befreit nicht von dieser Pflicht.
Was ändert sich ab Juli 2026 beim Zoll?
Ab Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro. Damit werden Direktsendungen aus Drittländern teurer und aufwendiger. Kalkulieren Sie Zollabgaben, Abfertigungskosten und längere Laufzeiten je Artikelgruppe neu.
Welche Lieferzeit darf ich angeben?
Eine realistische, die Transport und Zollabfertigung einschließt. Zu optimistische Angaben führen zu Beschwerden, schlechten Kennzahlen und wettbewerbsrechtlichen Risiken. Lieber eine ehrliche längere Angabe als eine kurze, die Sie regelmäßig reißen.
Wie prüfe ich einen neuen Lieferanten sinnvoll?
Fragen Sie vor der ersten Bestellung nach Konformitätsunterlagen, dem benannten Wirtschaftsakteur in der EU, Prüfberichten und Kennzeichnungsnachweisen. Ein Lieferant, der diese Unterlagen nicht liefert, ist für den EU-Markt keine Option. Ergänzen Sie das durch eine Stichprobe an echter Ware.
Lohnt sich Dropshipping bei den neuen Kosten überhaupt noch?
Es kommt auf das Sortiment an. Artikel mit sehr niedrigem Warenwert und hohem Versandanteil verlieren ihre Grundlage, höherwertige Nischenprodukte mit geprüften EU-Lieferanten bleiben tragfähig. Rechnen Sie jede Artikelgruppe einzeln durch, statt das Modell pauschal zu bewerten.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH. Seit über acht Jahren arbeitet er mit Marktplatz- und Advertising-Daten und begleitet Händler bei Sortimentsaufbau, Kalkulation und der Skalierung über mehrere Kanäle hinweg. Mit MarketplAIce entwickelt er eine prädiktive KI-Plattform, die Gebote, Listings und Preise über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu fünf Tage im Voraus über 15 Dimensionen berechnet. Mehr zu seinem Hintergrund und seiner Arbeitsweise finden Sie unter Expertise.