Differenzbesteuerung 2026: Gebrauchtwaren richtig
Differenzbesteuerung nach § 25a UStG 2026: Voraussetzungen, Rechnungshinweis, Marktplatz-Praxis und typische Fehler im Gebrauchtwarenhandel.

Die Kurzfassung: Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist die Sonderregelung, mit der Wiederverkäufer die Umsatzsteuer nur auf ihre Marge berechnen — nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Anwendbar ist sie für bewegliche körperliche Gegenstände, die Sie ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit erworben haben, typischerweise von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Für den Recommerce-Handel ist das der entscheidende Hebel: Ein Gerät, das Sie für 200 Euro von einer Privatperson kaufen und für 300 Euro verkaufen, wird nur mit der Umsatzsteuer aus der Differenz von 100 Euro belastet, nicht aus 300 Euro. Die Regelung hat allerdings harte Formvorschriften. In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, und ein Hinweis auf die Sonderregelung ist Pflicht. Dies ist keine Steuerberatung.
Warum das Thema 2026 an Bedeutung gewinnt
Der Handel mit gebrauchter Ware wächst. Recommerce, Refurbished-Elektronik, Second-Hand-Mode und der Ankauf von Retouren sind aus einer Nische zu einem eigenen Geschäftsmodell geworden.
Alle diese Modelle haben ein gemeinsames Problem: Der Wareneinkauf erfolgt häufig von Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug. Ohne die Differenzbesteuerung müsste der volle Verkaufspreis mit Umsatzsteuer belegt werden — die Kalkulation ginge in vielen Fällen nicht auf.
Gleichzeitig steigt die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung, weil Marktplatzumsätze über die Meldepflichten der Plattformen inzwischen deutlich transparenter sind.
Voraussetzungen: Wann Sie die Regelung anwenden dürfen
Vier Bedingungen müssen zusammenkommen.
Erstens: Sie sind Wiederverkäufer. Das heißt, der Handel mit den betreffenden Gegenständen ist Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Zweitens: Es handelt sich um bewegliche körperliche Gegenstände. Klassisch Gebrauchtwaren, dazu Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten unter besonderen Bedingungen.
Drittens: Der Erwerb erfolgte ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Das ist der Fall beim Kauf von Privatpersonen, von Kleinunternehmern, von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Einrichtungen oder von anderen Händlern, die selbst differenzbesteuert verkaufen.
Viertens: Der Gegenstand wurde im Gemeinschaftsgebiet erworben.
Nicht anwendbar ist die Regelung, wenn Sie Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug eingekauft haben. Neuware aus dem Großhandel fällt also nicht darunter.
Wie gerechnet wird
Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Ein Beispiel zur Mechanik: Einkauf von einer Privatperson für 200 Euro, Verkauf für 300 Euro. Die Marge beträgt 100 Euro. Aus diesen 100 Euro wird die Umsatzsteuer herausgerechnet — bei 19 Prozent sind das rund 15,97 Euro. Die verbleibenden rund 84,03 Euro sind Ihr steuerlicher Rohertrag vor sonstigen Kosten.
Zum Vergleich: Bei Regelbesteuerung wären aus 300 Euro rund 47,90 Euro Umsatzsteuer abzuführen, ohne Vorsteuerabzug aus dem Einkauf. Der Unterschied ist erheblich.
Wichtig: Ein negativer Betrag führt nicht zu einer Erstattung. Verkaufen Sie unter Einkaufspreis, beträgt die Bemessungsgrundlage null.
In 7 Schritten zur sauberen Umsetzung
- Einkaufsquelle je Artikel dokumentieren. Notieren Sie zu jedem Ankauf, von wem Sie gekauft haben und ob Umsatzsteuer ausgewiesen war. Ohne diese Dokumentation können Sie die Voraussetzungen der Regelung nicht belegen.
- Ankaufsbelege sauber erstellen. Beim Kauf von Privatpersonen benötigen Sie einen eigenen Beleg mit Name, Anschrift, Gegenstand, Datum und Preis. Ein handschriftlicher Zettel ohne Angaben genügt nicht.
- Einzelaufzeichnung führen. Für die Differenzbesteuerung ist grundsätzlich die Einzeldifferenz je Gegenstand maßgeblich. Für Artikel geringen Werts kommt unter Voraussetzungen eine vereinfachte Ermittlung in Betracht — klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
- Rechnungen ohne Steuerausweis erstellen. In differenzbesteuerten Rechnungen darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Ein Ausweis führt dazu, dass Sie den ausgewiesenen Betrag schulden.
- Pflichthinweis aufnehmen. Die Rechnung muss auf die Sonderregelung hinweisen, etwa mit einer Formulierung wie "Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung nach § 25a UStG".
- Marktplatz-Einstellungen prüfen. Marktplätze erzeugen teilweise automatisch Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Prüfen Sie, ob und wie sich differenzbesteuerte Artikel korrekt kennzeichnen lassen.
- Buchhaltung getrennt führen. Differenzbesteuerte und regelbesteuerte Umsätze müssen in der Buchführung getrennt erfasst werden. Eine Vermischung ist der häufigste Prüfungsbefund.
Die Marktplatz-Falle
Hier liegt das größte praktische Risiko. Marktplätze bieten Rechnungsservices an, die standardmäßig Umsatzsteuer ausweisen.
Wenn dieser Service für einen differenzbesteuerten Artikel eine Rechnung mit Steuerausweis erzeugt, schulden Sie den ausgewiesenen Betrag — unabhängig davon, dass die Differenzbesteuerung anwendbar gewesen wäre.
Prüfen Sie deshalb vor der Aktivierung automatischer Rechnungsservices, ob und wie sich differenzbesteuerte Artikel korrekt behandeln lassen. Bei gemischten Sortimenten ist das ein ernsthafter Konfigurationsaufwand.
Der Beitrag zu Rechnungen und Umsatzsteuer im Marktplatzhandel geht auf die buchhalterische Seite genauer ein.
Grenzen und Sonderfälle
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Bei differenzbesteuerten Umsätzen ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht anwendbar.
Kein Vorsteuerabzug beim Käufer: Ihr gewerblicher Kunde kann aus einer differenzbesteuerten Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Bei B2B-lastigen Sortimenten kann das ein Nachteil sein — dort ist zu prüfen, ob der Verzicht auf die Differenzbesteuerung sinnvoll ist.
Verzichtsmöglichkeit: Sie können bei einzelnen Lieferungen auf die Differenzbesteuerung verzichten und regelbesteuert abrechnen. Das kann bei gewerblichen Käufern wirtschaftlich sinnvoll sein.
Refurbished-Ware: Aufbereitung ändert an der Anwendbarkeit grundsätzlich nichts, solange der Gegenstand kein neuer Gegenstand wird. Bei umfangreichen Umbauten ist die Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen.
Wo MarketplAIce ansetzt
Gebrauchtwarenhandel bedeutet Einzelstücke oder kleine Chargen mit individuellen Einkaufspreisen. Eine pauschale Preisregel funktioniert hier nicht — die Marge ist je Artikel unterschiedlich.
MarketplAIce arbeitet prädiktiv und rechnet über 15 Dimensionen fünf Tage voraus, wie sich Nachfrage und Wettbewerbspreise je Artikel entwickeln. Preise werden daraus abgeleitet, statt aus einem festen Aufschlag.
Für differenzbesteuerte Sortimente ist besonders die artikelgenaue Deckungsbeitragsrechnung relevant. MarketplAIce führt Erlös, Gebühren, Versand und Retouren je Artikel zusammen — die Basis, um eine tragfähige Preisuntergrenze zu setzen.
Die Plattform arbeitet kanalübergreifend über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu. Gerade im Recommerce ist das wichtig, weil Einzelstücke auf dem Kanal verkauft werden sollten, der aktuell den besten Preis erzielt. Wie sich Recommerce strukturiert aufbauen lässt, steht im Beitrag zu Recommerce und Second Hand.
FAQ
Was ist die Differenzbesteuerung?
Eine Sonderregelung nach § 25a UStG, bei der die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet wird statt auf den gesamten Verkaufspreis. Sie gilt für Wiederverkäufer beweglicher körperlicher Gegenstände, die ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit erworben wurden.
Wann darf ich sie anwenden?
Wenn Sie als Wiederverkäufer tätig sind, es sich um bewegliche körperliche Gegenstände handelt, der Erwerb im Gemeinschaftsgebiet ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit erfolgte — etwa von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Neuware mit Vorsteuerabzug fällt nicht darunter.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Kein gesonderter Umsatzsteuerausweis, dafür ein Hinweis auf die Sonderregelung, etwa "Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung nach § 25a UStG". Ein versehentlicher Steuerausweis führt dazu, dass Sie den ausgewiesenen Betrag schulden.
Kann mein gewerblicher Kunde Vorsteuer ziehen?
Nein. Aus einer differenzbesteuerten Rechnung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Bei B2B-lastigen Sortimenten kann deshalb der Verzicht auf die Differenzbesteuerung für einzelne Lieferungen wirtschaftlich sinnvoll sein.
Was passiert bei einem Verlustverkauf?
Verkaufen Sie unter dem Einkaufspreis, beträgt die Bemessungsgrundlage null. Eine negative Differenz führt nicht zu einer Erstattung und lässt sich nicht mit anderen Umsätzen verrechnen.
Gilt die Regelung auch für Refurbished-Elektronik?
Grundsätzlich ja, solange durch die Aufbereitung kein neuer Gegenstand entsteht. Bei umfangreichen Umbauten oder dem Zusammenbau aus Einzelteilen ist die Abgrenzung im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.
Was ist das größte Risiko im Marktplatzhandel?
Automatische Rechnungsservices der Marktplätze, die standardmäßig Umsatzsteuer ausweisen. Bei einem differenzbesteuerten Artikel führt das zur Steuerschuld aus dem ausgewiesenen Betrag. Prüfen Sie die Konfiguration, bevor Sie solche Services aktivieren.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und arbeitet seit über acht Jahren im Marktplatzhandel. Er begleitet Händler und Agenturen im DACH-Raum bei Preis-, Sortiments- und Kanalstrategie. Mehr unter /expertise.
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