Kaufland Textilkennzeichnung 2026: Pflichtangaben
EU-Textilkennzeichnung auf Kaufland 2026: Pflichtangaben zu Fasergehalt und Sprache für alle 9 Länder-Marktplätze, Bußgeld-Risiken und die Lösung für Händler.

Die Kurzfassung: Wenn Sie Textilien über Kaufland verkaufen, gilt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 für jedes einzelne Listing — auch in allen neun Kaufland-Länder-Marktplätzen (Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande). Pflicht sind der Fasergehalt in Prozent und absteigender Reihenfolge mit amtlichen Bezeichnungen aus Anhang I, Angaben zu nicht-textilen Teilen tierischen Ursprungs, Herstellerdaten und eine eindeutige Produktkennzeichnung. Diese Angaben müssen direkt im Beschreibungstext stehen, sichtbar vor dem Kaufabschluss — ein bloßer Link auf eine PDF-Pflegeanleitung reicht nicht aus.
Fehlen diese Angaben oder sind sie falsch, drohen ein Bußgeld bis 10.000 Euro, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Deaktivierung des Listings durch Kaufland selbst. Besonders kritisch wird es, wenn Sie Ihr Sortiment über mehrere Kaufland-Länder gleichzeitig listen: Jede Sprache braucht die korrekte amtliche Faserbezeichnung, nicht nur eine maschinelle Übersetzung. MarketplAIce prüft Ihre Pflichtangaben automatisch gegen Anhang I und lokalisiert sie für jeden Kaufland-Marktplatz.
Was die EU-Textilkennzeichnungsverordnung für Kaufland-Händler konkret verlangt
Die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 gilt unabhängig vom Verkaufskanal — auch für jedes Angebot auf Kaufland.de und den acht weiteren Länder-Marktplätzen. Kernpflicht ist die Faserzusammensetzung in Prozent, angegeben in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil. Dabei dürfen Sie ausschließlich die amtlichen Bezeichnungen aus Anhang I verwenden — "Wolle" statt "Merinowolle", "Polyester" statt Markennamen wie "Dralon".
Neben dem Fasergehalt braucht jedes Textilprodukt Angaben zum Hersteller oder Importeur inklusive Name, Adresse und elektronischer Kontaktadresse. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, müssen Sie eine verantwortliche Person innerhalb der EU benennen. Hinzu kommt eine eindeutige Produktkennzeichnung über Chargen-, Modell- oder Seriennummer, damit ein Artikel bei Reklamationen oder Rückrufen zurückverfolgt werden kann.
Eine oft übersehene Pflicht betrifft nicht-textile Teile tierischen Ursprungs — etwa Lederbesätze, Pelzbommel oder Hornknöpfe. Diese müssen explizit als solche gekennzeichnet werden, selbst wenn sie nur einen kleinen Teil des Produkts ausmachen. Die Verordnung verlangt zudem ausdrücklich, dass diese Informationen "für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar" sein müssen — das gilt laut Verordnungstext explizit auch für den elektronischen Kauf.
Für Ihre Kaufland-Listings heißt das: Die Pflichtangaben müssen im eigentlichen Beschreibungstext stehen, nicht hinter einem Link "Pflegehinweise ansehen" versteckt sein. Wer die Faserangaben nur in einem separaten PDF-Dokument oder einer verlinkten Bildergalerie unterbringt, erfüllt die Pflicht nach gängiger Abmahnpraxis nicht. Gerade bei Bundles und Sets mit mehreren Textilkomponenten — etwa Bettwaren-Sets oder Bekleidungs-Kombinationen — braucht jede einzelne Komponente ihre eigene vollständige Kennzeichnung.
Auch bei Farbvarianten ist Vorsicht geboten: Ändert sich zwischen zwei Farboptionen der Materialmix, etwa weil ein bedruckter Stoff einen höheren Polyesteranteil hat als die unbedruckte Variante, braucht jede Variante ihre eigene korrekte Faserangabe. Eine pauschale Übernahme der Angaben von der Hauptvariante auf alle Farboptionen ist einer der häufigsten Fehler, die wir in Kaufland-Katalogen sehen.
Warum der Mehrländer-Verkauf auf Kaufland das Abmahnrisiko verschärft
Kaufland betreibt sein Global-Marketplace-Modell inzwischen in neun Ländern: Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande — alle über ein einziges Verkäuferkonto erreichbar. Das macht die Expansion operativ einfach, ändert aber nichts an der rechtlichen Pflicht: Die Kennzeichnungspflicht gilt in der Amtssprache des jeweiligen Ziellandes. Ein deutsches Listing mit "80 % Baumwolle, 20 % Polyester" muss auf Kaufland.fr als "80 % coton, 20 % polyester" erscheinen und auf Kaufland.pl als "80 % bawełna, 20 % poliester" — jeweils mit der amtlichen Faserbezeichnung der Landessprache, nicht mit einer wörtlichen Maschinenübersetzung.
Genau hier liegt die Falle für viele Händler, die ihr Sortiment zügig auf weitere Kaufland-Ländermärkte ausweiten wollen. Ein automatisch übersetztes Listing kann inhaltlich korrekt wirken und trotzdem die falsche amtliche Bezeichnung verwenden, weil generische Übersetzungstools keine Rechtstexte kennen. Das Ergebnis sind Pflichtangaben, die zwar vorhanden sind, aber formal nicht der Verordnung entsprechen — und damit angreifbar bleiben.
Das Risiko potenziert sich mit der Anzahl der Länder: Statt eines Abmahnrisikos in Deutschland tragen Sie bei neun aktiven Kaufland-Marktplätzen potenziell neun parallele Rechtsräume mit jeweils eigenen Durchsetzungsstellen, Verbraucherschutzverbänden und Wettbewerbszentralen. Ein Verstoß, der in Polen unbemerkt bleibt, kann in Österreich sofort zu einer Abmahnung führen, wenn dort ein aktiver Wettbewerber oder Verband das Angebot prüft.
Diese Pflichtangaben stehen dabei nicht isoliert: Sie überlappen sich mit weiteren Vorgaben wie der Produktsicherheitsverordnung GPSR, die ebenfalls länderspezifische Verantwortliche verlangt (mehr dazu in unserem Beitrag zu Kaufland und der GPSR-Produktsicherheit). Wer Listings für mehrere Kaufland-Länder aufbaut, sollte beide Pflichten gemeinsam abdecken, statt sie getrennt zu prüfen — sonst entstehen doppelte Übersetzungs- und Prüfschritte für dieselben Produktdaten. Details zum generellen Vorgehen bei der Lokalisierung von Angeboten finden Sie auch in unserem Artikel zu Ländermärkten und Listing-Übersetzung auf Kaufland.
In 6 Schritten zur textilkennzeichnungskonformen Kaufland-Listung
- Faserzusammensetzung exakt ermitteln. Fordern Sie vom Lieferanten ein Prüfzertifikat oder eine Materialdeklaration an, statt sich auf Schätzwerte zu verlassen.
- Amtliche Bezeichnungen aus Anhang I verwenden. Ersetzen Sie Marketingbegriffe und Markennamen durch die rechtlich zulässigen Faserbezeichnungen.
- Prozentangaben in absteigender Reihenfolge direkt im Beschreibungstext platzieren. Keine Verlinkung auf externe PDFs oder Bildergalerien als einzige Quelle.
- Nicht-textile Teile tierischen Ursprungs kennzeichnen. Prüfen Sie Knöpfe, Besätze und Verzierungen einzeln, nicht nur den Hauptstoff.
- Herstellerdaten und ggf. EU-verantwortliche Person ergänzen. Bei Herstellern außerhalb der EU muss eine benannte Kontaktperson in der EU hinterlegt sein.
- Für jeden aktiven Kaufland-Ländermarkt fachlich übersetzen lassen. Lassen Sie die amtliche Faserbezeichnung prüfen, statt sich auf eine reine Maschinenvübersetzung zu verlassen.
Wer diese sechs Schritte für jede Produktvariante einmal dokumentiert, kann die Pflichtangaben anschließend als festen Bestandteil des Produktdatensatzes mitführen — statt sie bei jeder neuen Saison oder jedem neuen Kaufland-Markt erneut von Grund auf zu recherchieren.
Was bei Verstößen gegen die Textilkennzeichnung auf Kaufland konkret droht
Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht ist kein Kavaliersdelikt. Nach gängiger Marktpraxis drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro pro Verstoß, zusätzlich zu den Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung. Gerade Wettbewerbszentralen und spezialisierte Abmahnvereine screenen Marktplatz-Angebote systematisch nach fehlenden oder fehlerhaften Faserangaben, weil sich Verstöße hier besonders leicht nachweisen lassen — und zwar in jedem der neun Kaufland-Länder einzeln.
Kommt eine berechtigte Beschwerde bei Kaufland selbst an, kann der Marktplatz das betroffene Listing deaktivieren, bis die Pflichtangaben korrigiert sind. Bei wiederholten Verstößen wirkt sich das zusätzlich auf Ihre Verkäuferbewertung aus — ein Faktor, der auch Ihre Platzierung in den Kaufland-Suchergebnissen beeinflusst. Vollständige Pflichtangaben sind damit nicht nur ein juristisches, sondern auch ein operatives Thema für Ihr Ranking.
Zusätzlich zeichnet sich ein längerfristiger Trend ab: Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist ein digitaler Produktpass für priorisierte Produktgruppen vorgesehen, zu denen Textilien gehören sollen. Ein verbindliches Datum für die Textilbranche steht nach aktuellem Stand noch nicht fest — die konkreten Pflichten werden erst über produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt. Händler, die ihre Faser- und Materialdaten bereits jetzt strukturiert und vollständig pflegen, sind aber klar im Vorteil, sobald die ersten verbindlichen Fristen kommen.
Wichtig ist: Diese Risiken betreffen nicht nur neue Produkte. Auch Bestandslistings, die seit Jahren unverändert laufen, müssen die aktuellen Pflichtangaben erfüllen. Ein einmal erfolgreich gelistetes Produkt bleibt nicht automatisch dauerhaft konform, wenn sich Lieferantendaten, Materialzusammensetzung oder Kaufland-Vorgaben ändern.
Wie MarketplAIce die Pflege der Textilkennzeichnung über alle Kaufland-Länder automatisiert
Manuell gepflegte Pflichtangaben skalieren nicht, sobald Sie mehrere hundert Produkte über mehrere Kaufland-Ländermärkte gleichzeitig anbieten. MarketplAIce gleicht Ihre hinterlegten Faserangaben automatisch gegen die amtlichen Bezeichnungen aus Anhang I ab und markiert Listings, bei denen Pflichtangaben fehlen oder unplausibel wirken — etwa eine Faserzusammensetzung, die nicht auf 100 Prozent summiert.
Für den Mehrländer-Verkauf lokalisiert MarketplAIce die Pflichtangaben je Kaufland-Markt mit der jeweils amtlich korrekten Faserbezeichnung, statt sie wortwörtlich zu übersetzen. Das reduziert das Risiko, dass ein Listing in Frankreich oder Polen zwar inhaltlich stimmt, aber die falsche rechtliche Terminologie verwendet. Gleichzetig behalten Sie als Agentur oder Händler die zentrale Kontrolle über alle neun Kaufland-Ländermärkte in einer Oberfläche.
Weil die Plattform kanalübergreifend arbeitet, gilt dieselbe Prüfung auch für Textilprodukte, die Sie parallel auf Amazon, Otto, eBay oder Temu listen — eine einmal korrigierte Faserangabe muss nicht pro Marktplatz neu erfasst werden. Testen Sie die automatisierte Pflichtangaben-Prüfung direkt unter app.marketplaice.io/registrieren und sehen Sie innerhalb weniger Minuten, wie viele Ihrer bestehenden Kaufland-Listings aktuell Lücken bei den Pflichtangaben aufweisen.
Was Sie heute tun können
Beginnen Sie mit einer Stichprobe Ihrer zehn umsatzstärksten Textil-Listings auf Kaufland und prüfen Sie, ob Fasergehalt, Herstellerdaten und nicht-textile Teile vollständig und in amtlicher Bezeichnung im Beschreibungstext stehen. Weiten Sie die Prüfung anschließend auf jeden aktiven Kaufland-Ländermarkt aus, in dem Sie dieselben Produkte anbieten. Welcher Tarif zu Ihrem Sortiment und Ihrer Händler- oder Agentur-Größe passt, sehen Sie auf unserer Preisseite — inklusive aller Funktionen zur automatisierten Pflichtangaben-Prüfung über alle Kaufland-Märkte.
Dokumentieren Sie parallel, welche Lieferanten bereits belastbare Materialdeklarationen liefern und bei welchen Sie noch nachfassen müssen. Diese Lieferantenliste wird mit jeder weiteren Produktgruppe wertvoller, weil Sie Faserdaten nicht jedes Mal neu recherchieren müssen. Wer bereits mit Übersetzungs- oder PIM-Tools arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, ob diese Tools amtliche Faserbezeichnungen kennen — die meisten generischen Übersetzungsdienste tun das nicht.
Je früher Sie die Kennzeichnungspflicht als festen Bestandteil Ihres Produktdatenprozesses verankern, desto geringer das Abmahnrisiko bei der nächsten Kaufland-Ländererweiterung. Das gilt besonders, wenn Sie planen, weitere Produktgruppen oder zusätzliche der neun Kaufland-Ländermärkte in den kommenden Monaten aktiv zu bespielen. Legen Sie noch heute unter app.marketplaice.io/registrieren ein kostenloses Konto an und lassen Sie Ihre Kaufland-Listings automatisiert prüfen.
FAQ
Gilt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung auch für Kaufland-Verkäufer außerhalb Deutschlands?
Ja. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen Kaufland einen Ländermarkt betreibt. Die Pflichtangaben müssen jeweils in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen.
Welche Strafe droht bei fehlender Textilkennzeichnung auf Kaufland?
Nach gängiger Marktpraxis können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden, zusätzlich zu den Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Kaufland kann betroffene Listings bei berechtigten Beschwerden zusätzlich deaktivieren.
Reicht ein Link zu einer PDF-Pflegeanleitung als Pflichtangabe aus?
Nein. Die Pflichtangaben müssen direkt im sichtbaren Beschreibungstext stehen, nicht nur verlinkt oder in einer Bildergalerie versteckt. Ein bloßer Verweis auf externe Dokumente gilt nach gängiger Abmahnpraxis als unzureichend.
Muss ich auf jedem der neun Kaufland-Ländermärkte eine eigene Übersetzung der Faserangaben hinterlegen?
Ja. Jede amtliche Faserbezeichnung muss in der jeweiligen Landessprache korrekt wiedergegeben werden, nicht nur maschinell übersetzt werden. Eine falsche Terminologie gilt als Verstoß, selbst wenn die Faserzusammensetzung inhaltlich stimmt.
Was zählt als nicht-textiler Teil tierischen Ursprungs und wie kennzeichne ich ihn?
Dazu zählen etwa Lederbesätze, Pelzbommel oder Hornknöpfe an einem ansonsten textilen Produkt. Diese Bestandteile müssen explizit als solche benannt werden, unabhängig von ihrem Anteil am Gesamtprodukt.
Kommt der digitale Produktpass (ESPR) auch für Textilien auf Kaufland?
Textilien gehören zu den priorisierten Produktgruppen der EU-Ökodesign-Verordnung ESPR, ein verbindliches Datum für die Textilbranche steht aber noch nicht fest. Die genauen Pflichten werden erst durch produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt.
Wie hilft MarketplAIce bei der Textilkennzeichnung über mehrere Kaufland-Länder?
MarketplAIce prüft Ihre Faserangaben automatisch gegen die amtlichen Bezeichnungen und lokalisiert Pflichtangaben für jeden aktiven Kaufland-Ländermarkt. So vermeiden Sie, dass eine Übersetzung inhaltlich stimmt, aber die falsche rechtliche Terminologie verwendet.
Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising-Bereich tätig. → Mehr erfahren