Kaufland Lieferkettengesetz 2026: Was Händler wissen müssen
Kaufland Lieferkettengesetz 2026: Warum Kaufland Nachweise von Marktplatz-Händlern verlangt, was LkSG und CSDDD jetzt bedeuten und wie Sie sich absichern.

Die Kurzfassung: Das Lieferkettengesetz (LkSG) gilt rechtlich nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland – die meisten Kaufland-Marktplatz-Händler fallen also nicht direkt darunter. Trotzdem verlangt Kaufland als großes Handelsunternehmen von seinen Geschäftspartnern vertragliche Zusicherungen zu Menschenrechts- und Umweltstandards, veröffentlicht dazu eine eigene Grundsatzerklärung und betreibt ein Hinweisgebersystem für Verstöße. Wer als Kaufland-Händler importierte Ware aus Risikoländern listet, bekommt das Thema damit indirekt auf den Tisch – über Lieferantenfragebögen, Vertragsklauseln oder Nachfragen im Rahmen der Kontofreischaltung. 2026 kommt Bewegung ins Gesetz: Die Kontrolle der Berichtspflicht durch das BAFA ist seit Oktober 2025 ausgesetzt, die EU-Richtlinie CSDDD soll das LkSG mittelfristig ablösen, und eine Verengung des Anwendungsbereichs ist für Herbst 2026 angekündigt. Für Kaufland-Händler heißt das: Dokumentation vorbereiten, Lieferkette kennen, aber nicht in Panik verfallen. Dieser Artikel zeigt, was wirklich gilt, welche Risiken drohen und wie Sie das Thema in sechs Schritten abarbeiten.
Was das Lieferkettengesetz für Kaufland-Händler konkret bedeutet
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Direkt betroffen sind seit 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland – kleinere Kaufland-Marktplatz-Händler erfüllen dieses Kriterium in aller Regel nicht. Das bedeutet aber nicht, dass das Thema für Sie irrelevant ist.
Große Handelsunternehmen wie die Schwarz-Gruppe, zu der Kaufland gehört, fallen selbst unter das LkSG und müssen ihre eigene Lieferkette prüfen – inklusive der Waren, die über den Marktplatz verkauft werden. Laut der Kaufland-Compliance-Seite zum LkSG verpflichtet Kaufland deshalb Lieferanten und Geschäftspartner vertraglich über einen Verhaltenskodex zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltpflichten, führt vor Vertragsabschluss eine risikobasierte Prüfung durch und betreibt ein offenes Hinweisgebersystem unter compliance@kaufland.com.
Für Marktplatz-Händler heißt das praktisch: Sie werden nicht automatisch Adressat des Gesetzes, aber Sie können Adressat vertraglicher Anforderungen werden, die Kaufland aus seiner eigenen LkSG-Pflicht ableitet. Das betrifft vor allem Kategorien mit erhöhtem Risiko – Textilien, Elektronik, Spielzeug und andere Importwaren aus Ländern mit schwächeren Arbeits- und Umweltstandards.
Wer bereits für andere Kaufland-Pflichtangaben wie Gewährleistungslabel, GPSR-Verantwortliche oder Chemikaliendokumentation Prozesse aufgebaut hat, tut sich hier leichter. Lieferkettendokumentation ist keine neue Disziplin, sondern eine Erweiterung der ohnehin wachsenden Compliance-Last im EU-Online-Handel. Die Erfahrung aus anderen Lieferkettenregeln – GPSR, Verpackungsgesetz, Produktsicherheit – lässt sich direkt übertragen.
Besonders relevant wird das Lieferkettengesetz für Kaufland-Händler, die Eigenmarken oder White-Label-Produkte aus Asien importieren und selbst als Hersteller im Sinne der EU-Produktsicherheitsvorgaben auftreten. Hier verschmelzen Lieferkettenpflichten mit ohnehin bestehenden Nachweispflichten zu Herkunft, Konformität und verantwortlicher Person. Reine Re-Seller etablierter Markenware mit lückenloser Lieferkette zum Markenhersteller haben es in der Regel leichter, weil Herkunftsnachweise meist ohnehin vorliegen.
Warum Kaufland Nachweise verlangt – auch von kleineren Händlern
Kaufland hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass es Lieferkettenanforderungen aktiv an Geschäftspartner weiterreicht. Bekannt wurde 2022 ein Schreiben an Lieferanten, das eine „Sondervereinbarung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten" zur Unterschrift vorlegte – unabhängig davon, ob der jeweilige Lieferant selbst unter das Gesetz fiel. Berichtet hat darüber unter anderem die Lebensmittel Zeitung, die den Vorgang als Versuch Kauflands einschätzte, eigene Haftungsrisiken vertraglich auf die Lieferkette zu verteilen.
Das BAFA, die für den Vollzug zuständige Behörde, stellte seinerzeit klar, dass sich LkSG-Pflichten nicht einfach pauschal an nicht-verpflichtete Zulieferer weitergeben lassen. Rechtlich bindend ist für kleinere Händler also nach wie vor nur das, was vertraglich konkret vereinbart wird – nicht das Gesetz selbst. Genau das ist der Punkt, an dem viele Kaufland-Marktplatz-Händler ins Risiko laufen: Sie unterschreiben pauschale Klauseln, ohne die Tragweite zu prüfen.
Für die Praxis heißt das: Lesen Sie Vertragsergänzungen zu Sorgfaltspflichten genau, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie, ob Formulierungen Haftung begründen, die über Ihre tatsächliche Lieferkette hinausgeht. Im Zweifel lohnt eine kurze Rückfrage bei Kaufland oder eine rechtliche Einschätzung, gerade wenn Sie Importware aus mehreren Herkunftsländern führen.
Gleichzeitig ist das Lieferkettenthema längst Teil der allgemeinen Kontofreischaltung und Compliance-Prüfung auf dem Marktplatz. Wer ohnehin regelmäßig Nachweise für Produktsicherheit, Herkunft und Konformität einreicht, kann Lieferkettenfragen in denselben Prozess integrieren, statt eine separate Baustelle aufzumachen.
Der Rechtsstand 2026: BAFA-Pause, Omnibus-Paket und CSDDD
Das Lieferkettengesetz ist 2026 in einer Übergangsphase. Die Sorgfaltspflichten selbst gelten unverändert weiter, aber die behördliche Kontrolle der jährlichen Berichtspflicht durch das BAFA ist seit dem 1. Oktober 2025 ausgesetzt. Ein Regierungsentwurf zur Streichung der Berichtspflicht liegt vor, ist aber noch nicht final beschlossen – dazu mehr im Überblick von cubemos zum aktuellen LkSG-Stand.
Parallel ist auf EU-Ebene am 18. März 2026 die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 in Kraft getreten, die den Anwendungsbereich der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD künftig auf deutlich größere Unternehmen begrenzen soll – angepeilt werden mindestens 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweiter Jahresumsatz. Am 2. Juli 2026 gab es einen Koalitionsbeschluss zur geplanten Umsetzung der CSDDD in Deutschland und zu einer vorgezogenen Verengung des deutschen LkSG-Anwendungsbereichs, die für Herbst 2026 angekündigt ist, aber noch keinen veröffentlichten Gesetzentwurf hat.
Langfristig soll die CSDDD das LkSG ablösen; Deutschland will sie als „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" 1:1 umsetzen, mit einer EU-Umsetzungsfrist bis zum 26. Juli 2027. Bis dahin läuft das LkSG als vereinfachte Brückenregelung weiter.
Für Kaufland-Händler ist die praktische Konsequenz: Die großen Linien – weniger Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen, Konzentration der Pflichten auf sehr große Konzerne – zeichnen sich ab, sind aber 2026 noch nicht final in deutsches Recht gegossen. Kaufland selbst bleibt auf absehbare Zeit verpflichtet, weil der Konzern die angestrebten Schwellenwerte deutlich überschreitet. Die Nachfrage nach Lieferkettennachweisen vom Marktplatz wird deshalb nicht kurzfristig verschwinden, auch wenn das Gesetz für Sie als Einzelhändler weiter vereinfacht wird.
Die Risiken, wenn Sie das Thema ignorieren
Das größte Risiko ist nicht eine Behördenstrafe – die trifft in aller Regel nur Unternehmen, die selbst unter das LkSG fallen. Das eigentliche Risiko liegt in der Geschäftsbeziehung zu Kaufland selbst.
Wer Vertragsklauseln zu Sorgfaltspflichten ignoriert oder pauschal ablehnt, riskiert Verzögerungen bei der Kategoriefreigabe, bei der Kontoaktivierung neuer Warengruppen oder bei allgemeinen Compliance-Prüfungen. Gerade bei Importware aus Risikoländern kann eine fehlende Dokumentation dazu führen, dass Angebote zurückgestellt oder Konten zusätzlich geprüft werden, ähnlich wie bei fehlenden Nachweisen zu Produktsicherheit oder Chemikalienkonformität.
Hinzu kommt ein Reputationsrisiko. Lieferkettenverstöße – etwa durch Vorlieferanten, über die Sie wenig Kontrolle haben – können über das Hinweisgebersystem gemeldet werden und im schlimmsten Fall zu einer Überprüfung Ihres gesamten Händlerkontos führen. Wer sein Produktsortiment und seine Lieferantenstruktur kennt und dokumentiert, reduziert dieses Risiko erheblich.
Wirtschaftlich zählt vor allem die Zeit, die bei einer kurzfristigen Anfrage von Kaufland verloren geht, wenn Unterlagen nicht vorliegen. Jeder Tag, an dem ein Konto wegen fehlender Compliance-Nachweise eingeschränkt ist, kostet Umsatz und Sichtbarkeit im Ranking.
Besonders ärgerlich wird es, wenn eine Compliance-Anfrage ausgerechnet in eine Hochsaison wie das Weihnachtsgeschäft oder eine Aktionsphase fällt. Wer dann erst anfängt, Lieferantenlisten zusammenzustellen, verliert wertvolle Verkaufstage. Planen Sie Lieferkettendokumentation deshalb als festen Bestandteil Ihrer Saisonvorbereitung, nicht als Reaktion auf eine akute Anfrage.
In 6 Schritten: So bereiten Sie sich als Kaufland-Händler vor
- Lieferkette kartieren. Listen Sie Ihre wichtigsten Lieferanten und Herstellungsländer auf, getrennt nach Risikokategorien wie Textil, Elektronik und Spielzeug.
- Vertragsunterlagen prüfen. Lesen Sie aktuelle und künftige Vertragsergänzungen von Kaufland zu Sorgfaltspflichten genau, bevor Sie unterschreiben, und klären Sie unklare Haftungsklauseln aktiv nach.
- Eigene Grundsatzerklärung aufsetzen. Auch kleine Händler profitieren von einer kurzen, schriftlichen Selbstverpflichtung zu Menschenrechts- und Umweltstandards gegenüber den eigenen Vorlieferanten.
- Dokumentation zentral ablegen. Bündeln Sie Herkunftsnachweise, Zertifikate und Lieferantenerklärungen an einem Ort, idealerweise zusammen mit anderen Compliance-Nachweisen für die Kontofreischaltung.
- Meldewege kennen. Machen Sie sich mit dem Hinweisgebersystem von Kaufland vertraut, damit Sie im Fall einer Anfrage oder Meldung nicht überrascht werden.
- Rechtsstand im Blick behalten. Verfolgen Sie, wie sich LkSG und CSDDD 2026 und 2027 weiterentwickeln, da sich Schwellenwerte und Berichtspflichten in diesem Zeitraum ändern können.
Diese Schritte lassen sich in wenigen Stunden pro Quartal pflegen, wenn die Struktur einmal steht. Der größte Zeitaufwand liegt im ersten Durchlauf, wenn Lieferanten erstmals systematisch erfasst werden.
Was das für Preise, Bestand und Wettbewerbsfähigkeit bedeutet
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FAQ
Gilt das Lieferkettengesetz für kleine Kaufland-Marktplatz-Händler?
Direkt in der Regel nicht, da das LkSG erst ab 1.000 Beschäftigten im Inland greift. Indirekt können Sie dennoch betroffen sein, wenn Kaufland vertragliche Sorgfaltspflichten-Klauseln an Geschäftspartner weitergibt. Prüfen Sie jede Vertragsergänzung individuell, statt sich allein auf die gesetzliche Schwelle zu verlassen.
Was verlangt Kaufland konkret von Lieferanten und Marktplatz-Partnern?
Laut der Kaufland-Compliance-Seite verpflichtet Kaufland Geschäftspartner vertraglich über einen Verhaltenskodex zu Menschenrechts- und Umweltstandards. Dazu kommen eine risikobasierte Prüfung vor Vertragsabschluss, Schulungen und ein offenes Hinweisgebersystem für Verstöße. Konkrete Prüfquoten oder Fristen nennt Kaufland öffentlich nicht.
Ist das Lieferkettengesetz 2026 noch in Kraft?
Ja, die Sorgfaltspflichten selbst gelten unverändert weiter. Ausgesetzt ist seit dem 1. Oktober 2025 lediglich die behördliche Kontrolle der jährlichen Berichtspflicht durch das BAFA, während eine endgültige gesetzliche Vereinfachung noch aussteht.
Was ändert sich durch die EU-Richtlinie CSDDD für Kaufland-Händler?
Die CSDDD soll das deutsche LkSG mittelfristig ablösen und den Anwendungsbereich auf sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz begrenzen. Für die meisten Kaufland-Marktplatz-Händler ändert das direkt wenig, da Kaufland selbst aber weiterhin verpflichtet bleibt, bleiben vertragliche Anforderungen an Partner wahrscheinlich bestehen.
Was passiert, wenn ich eine Sorgfaltspflichten-Klausel von Kaufland nicht unterschreibe?
Öffentlich bekannte, pauschale Sanktionen für eine Nicht-Unterschrift gibt es nicht. In der Praxis kann es jedoch zu Verzögerungen bei Kategoriefreigaben oder zusätzlichen Compliance-Rückfragen kommen, besonders bei Importware aus Risikoländern.
Muss ich als Kaufland-Händler eine eigene Grundsatzerklärung veröffentlichen?
Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu in der Regel nicht, wenn Sie unter der 1.000-Mitarbeiter-Schwelle liegen. Eine kurze schriftliche Selbstverpflichtung erleichtert aber die Kommunikation mit Kaufland und mit Ihren eigenen Vorlieferanten erheblich.
Wie hängt das Lieferkettengesetz mit anderen Kaufland-Compliance-Pflichten zusammen?
Lieferkettendokumentation ergänzt bestehende Nachweise wie GPSR-Produktsicherheit, Datenschutz oder Gewährleistungsangaben, die Kaufland im Rahmen der Kontofreischaltung ohnehin prüft. Wer diese Prozesse bereits strukturiert hat, kann Lieferkettenfragen meist in denselben Workflow integrieren.
Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und seit über 8 Jahren im Amazon-Advertising-Bereich tätig. → Mehr erfahren
Mehr zum Thema Compliance auf Kaufland lesen Sie in unseren Artikeln zu Kontofreischaltung und Compliance-Nachweisen und zum Datenschutz für Kaufland-Händler. Einen Überblick über alle Tarife finden Sie unter marketplaice.io/de/preise.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.