Kaufland Einwegkunststoff 2026: DIVID-Pflicht
Einwegkunststofffondsgesetz für Kaufland-Händler 2026: DIVID-Registrierung, Meldefrist 15. Mai, betroffene Produkte und Abgrenzung zur LUCID-Pflicht.

Wenn Sie über Kaufland Einwegkunststoffprodukte wie Einweggeschirr, Trinkbecher, Luftballons oder Feuchttücher verkaufen, fallen Sie wahrscheinlich unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Seit dem 1. April 2024 müssen betroffene Unternehmen sich auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes registrieren und die jährlich in Verkehr gebrachte Menge melden. Die nächste Meldefrist für das Verkaufsjahr 2025 endet am 15. Mai 2026. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Marktplatz-Angebote betroffener Produkte nur noch mit gültiger Registrierungsnummer online bleiben – ohne sie drohen Deaktivierung, Bußgelder und eine amtliche Schätzung Ihrer Abgabeschuld. Das EWKFondsG ist von der Verpackungsgesetz-Lizenzierung über LUCID getrennt zu betrachten: zwei Register, zwei Fristen, zwei Pflichten. Dieser Beitrag erklärt, wer als Hersteller gilt, welche Kaufland-Kategorien betroffen sind und wie Sie die Meldung rechtzeitig vorbereiten.
Was das Einwegkunststofffondsgesetz für Kaufland-Händler bedeutet
Das Einwegkunststofffondsgesetz setzt die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht um. Es folgt dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung: Wer bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringt, beteiligt sich finanziell an den Kosten für Reinigung öffentlicher Flächen, Abfallsammlung und Sensibilisierungskampagnen. Die Logik dahinter ist einfach – diese Produkte landen überdurchschnittlich oft im öffentlichen Raum statt im eigenen Hausmüll.
Für Kaufland-Händler ändert der Vertriebsweg an dieser Bewertung nichts. Das Gesetz knüpft nicht daran an, ob Sie über einen eigenen Onlineshop, über Kaufland oder über mehrere Kanäle gleichzeitig verkaufen. Entscheidend ist allein, ob Sie die betroffenen Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen.
Gerade weil Kaufland ein Vollsortiment-Marktplatz mit Food-, Drogerie- und Saisonartikel-Kategorien ist, sind überdurchschnittlich viele Händlerinnen und Händler betroffen. Wer Party-, Garten- oder Gastronomiebedarf listet, sollte diese Abgabepflicht aktiv prüfen, statt auf eine Anfrage des Umweltbundesamtes zu warten. Diese Prüfung kostet wenige Stunden; eine rückwirkende Aufarbeitung mehrerer Meldejahre kostet Wochen.
Wer als Hersteller gilt – und warum das auch Sie betreffen kann
Der Herstellerbegriff des Gesetzes ist weiter gefasst, als der Name vermuten lässt. Hersteller ist nicht nur, wer selbst produziert, sondern auch, wer Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt. In der Praxis trifft das vor allem Importeure.
Wenn Sie Ware aus einem Drittland beziehen und über Kaufland an Endkunden verkaufen, sind Sie in den meisten Fällen diejenige Partei, die das Produkt erstmals nach Deutschland bringt. Ein Vorlieferant außerhalb der EU übernimmt diese Rolle nicht automatisch für Sie. Auch ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland sind registrierungs- und meldepflichtig, sobald sie direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen.
Bei Eigenmarken und Private Label liegt die Herstellerpflicht ohnehin direkt bei Ihnen als Kaufland-Händler. Beim Vertrieb fremder Marken sind Sie dagegen auf korrekte Angaben des Herstellers oder Erstimporteurs angewiesen, haften im Zweifel aber mit, wenn diese Angaben fehlen oder veraltet sind. Eine stichprobenartige Nachfrage bei neuen Lieferanten, statt blindem Vertrauen auf den Markennamen, reduziert dieses Risiko erheblich.
Bei gemischter Beschaffung – ein Teil des Sortiments über EU-Großhändler, ein Teil im Direktimport – kann die Antwort innerhalb derselben Produktgruppe unterschiedlich ausfallen. Dokumentieren Sie deshalb pro Artikel, wer tatsächlich als Hersteller im Sinne des Gesetzes auftritt. Eine schriftliche, nachvollziehbare Einordnung schützt Sie besser als eine spätere Erklärung gegenüber dem Umweltbundesamt.
Welche Produkte in Ihrem Kaufland-Sortiment betroffen sind
Das Einwegkunststofffondsgesetz erfasst keine beliebigen Kunststoffartikel, sondern eine definierte Liste von Einwegkunststoffprodukten. Dazu zählen To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter bis drei Liter, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte mit Filtern. Auch kunststoffbeschichtete Papierprodukte wie klassische Kaffee-to-go-Becher fallen darunter, ebenso biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe.
Für Kaufland-Sortimente sind drei Warengruppen besonders häufig betroffen: Party- und Saisonartikel mit Luftballons und Einweggeschirr, Drogerie- und Haushaltsartikel mit Feuchttüchern sowie Gastronomiebedarf mit Bechern und Lebensmittelverpackungen für den Sofortverzehr. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht – die Meldepflicht beginnt bereits beim ersten verkauften Gramm.
Ab 2026 kommt eine weitere Gruppe hinzu: Feuerwerkskörper mit Kunststoffanteil unterliegen künftig ebenfalls der Abgabe. Wer die Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 beim Umweltbundesamt registrieren. Prüfen Sie Ihr Kaufland-Sortiment deshalb nicht nur einmalig, sondern bei jeder neuen Produktkategorie erneut.
DIVID-Registrierung und die Meldefrist 15. Mai 2026
Die Registrierung erfolgt über die DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes und ist für inländische Hersteller bereits seit dem 1. April 2024 Pflicht. Sie melden sich pro Marke und Produktkategorie an, nicht einmalig für Ihr gesamtes Unternehmen. Das bedeutet: Wer mehrere Eigenmarken mit unterschiedlichen Produktgruppen führt, benötigt unter Umständen mehrere Registrierungen.
Die konkrete Meldefrist für das Verkaufsjahr 2025 endet am 15. Mai 2026. Gemeldet wird die in Verkehr gebrachte Masse in Kilogramm je Produktart – nicht das Versandgewicht, sondern das reine Produktgewicht ohne Versandverpackung. Bei Sets und Mehrfachpackungen vervielfacht sich die relevante Menge entsprechend, was in der Praxis häufig unterschätzt wird.
Die Registrierung selbst ist gebührenfrei, die eigentliche Abgabe wird erst auf Basis der gemeldeten Jahresmenge berechnet. Die genaue Höhe je Kilogramm und Produktart legt die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) fest und wird regelmäßig vom Bundesumweltministerium angepasst.
Ab einer bestimmten Menge, häufig ab 100 Kilogramm je Kategorie, verlangt das Umweltbundesamt zusätzlich eine Prüfung der Daten durch eine registrierte Sachverständige oder einen Sachverständigen. Prüfen Sie außerdem rechtzeitig, ob Ihr ELSTER-Organisationszertifikat für den DIVID-Login noch gültig ist – ein abgelaufenes Zertifikat blockiert den Zugang kurz vor der Frist.
Warum die Registrierungsnummer für Ihr Kaufland-Listing entscheidend ist
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Online-Marktplätze Angebote betroffener Einwegkunststoffprodukte nur noch mit einer gültigen DIVID-Registrierungsnummer führen. Fehlt die Nummer, kann das Angebot deaktiviert werden – unabhängig davon, wie gut es sich bisher verkauft hat. Hinzu kommen mögliche Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
MarketplAIce überwacht solche Fristen und Listing-Risiken kanalübergreifend für Sie, damit eine fehlende Registrierungsnummer nicht erst bei der tatsächlichen Deaktivierung auffällt.
Bei der Verpackungsgesetz-Lizenzierung über LUCID hat Kaufland bereits gezeigt, wie konsequent Compliance-Nachweise in den Freigabeprozess integriert werden – unser Beitrag zur LUCID-Registrierung bei Kaufland beschreibt diesen Mechanismus im Detail. Es ist naheliegend, dass die Plattform einen vergleichbaren Prüfmechanismus auch für die DIVID-Registrierungsnummer einführt, sobald eine Produktkategorie betroffen ist.
Wichtig ist die Abgrenzung: Das Einwegkunststofffondsgesetz und die Verpackungslizenzierung sind zwei getrennte Pflichten mit eigenen Registern und eigenen Fristen. Die Erfüllung der einen Pflicht ersetzt die andere nicht. Ein lizenziertes Versandkarton-Verpackungssystem sagt nichts darüber aus, ob der Inhalt – etwa Einwegbecher – unter das EWKFondsG fällt.
In 6 Schritten zur EWKFondsG-Konformität auf Kaufland
- Sortiment sichten: Prüfen Sie jede Kaufland-Kategorie mit Party-, Drogerie-, Gastronomie- oder Saisonartikeln auf die gesetzlich definierten Produktkategorien.
- Herstellerrolle klären: Dokumentieren Sie pro Artikelgruppe, ob Sie, Ihr Lieferant oder ein Importeur als Hersteller im Sinne des Gesetzes gilt.
- DIVID-Zugang einrichten: Registrieren Sie sich mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes.
- Mengen erfassen: Erheben Sie das reine Produktgewicht je SKU und Kalenderjahr, getrennt von Versandverpackung und Sets.
- Meldung fristgerecht einreichen: Reichen Sie die Mengenmeldung für 2025 spätestens bis zum 15. Mai 2026 ein.
- Listing-Status überwachen: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Kaufland-Angebote mit Registrierungsnummer versehen sind, um eine Deaktivierung zu vermeiden.
Häufige Fehler bei der Einordnung
Der häufigste Fehler ist die Annahme, die Verpackungslizenz über LUCID decke automatisch auch das Einwegkunststofffondsgesetz ab. Das ist falsch: Es handelt sich um zwei vollständig getrennte Register mit unterschiedlichem Anwendungsbereich. Wer nur eines der beiden Verfahren bedient, bleibt bei dem anderen weiterhin meldepflichtig.
Ein zweiter Fehler betrifft ausländische Lieferanten. Viele Händlerinnen und Händler gehen davon aus, ein Vorlieferant außerhalb der EU übernehme automatisch die Herstellerpflichten. Tatsächlich rutschen Sie als Importeur häufig selbst in die Rolle des Herstellers, sobald Sie das Produkt erstmals nach Deutschland bringen.
Ein dritter, oft übersehener Punkt ist die Neuerung bei Feuerwerkskörpern ab 2026. Wer saisonale Silvesterartikel über Kaufland verkauft und diese Kategorie bislang nicht auf dem Schirm hatte, sollte die Registrierungsfrist zum 31. Dezember 2026 nicht verpassen. Eine nachträgliche Aufarbeitung mehrerer Meldejahre ist deutlich aufwendiger als eine frühzeitige Prüfung.
Praxisbeispiel: Party- und Saisonartikel auf Kaufland
Ein Kaufland-Händler verkauft Luftballon-Sets, Einweggeschirr und Trinkbecher für Gartenpartys und Kindergeburtstage – ein Sortiment, das in unserem Beitrag zu Partyartikeln und Saisondeko auf Kaufland ausführlich behandelt wird. Alle drei Produktgruppen fallen unter das Einwegkunststofffondsgesetz, weil sie typischerweise im öffentlichen Raum konsumiert und entsorgt werden.
Der Händler bezieht die Ware von einem Großhändler innerhalb der EU, der selbst keine DIVID-Registrierung vorweisen kann, weil er sich als reinen Zwischenhandel versteht. Bei genauer Prüfung stellt sich heraus, dass der ursprüngliche Hersteller außerhalb der EU sitzt – damit trägt der Kaufland-Händler als faktischer Importeur die Meldepflicht selbst. Ohne diese Prüfung hätte das gesamte Sortiment zum Stichtag 1. Januar 2025 ohne gültige Registrierungsnummer dagestanden.
Die Lösung war eine einmalige Bestandsaufnahme der Lieferkette je Produktgruppe, verbunden mit einer eigenen DIVID-Registrierung für die betroffenen Kategorien. Der zeitliche Aufwand lag bei wenigen Tagen – deutlich weniger, als eine Kontrolle mit rückwirkender Nachmeldung gekostet hätte.
Aufwand und Kosten für Kaufland-Händler realistisch einschätzen
Bei etablierter Markenware großer Hersteller beschränkt sich Ihr Aufwand häufig darauf, eine vorhandene Registrierungsnummer in Ihre Unterlagen zu übernehmen, da diese Hersteller die DIVID-Registrierung ohnehin zentral pflegen. Bei Eigenmarken oder Direktimport aus Drittländern müssen Sie dagegen selbst registrieren, Mengen erfassen und die jährliche Meldung fristgerecht einreichen. Rechnen Sie bei einem mehrköpfigen Party- oder Saisonsortiment mit einem einmaligen Projektaufwand von wenigen Tagen, gefolgt von einer jährlich wiederkehrenden Meldepflicht.
Die laufenden Kosten selbst sind meist moderat, verglichen mit dem Risiko einer Angebotsdeaktivierung während des Weihnachts- oder Partygeschäfts. Wer die Meldung erst nach einer Rückfrage des Umweltbundesamtes nachholt, muss oft mehrere Jahre gleichzeitig rekonstruieren – mit unvollständigen Stammdaten und ohne verlässliche Gewichtsangaben aus der Vergangenheit. Planen Sie die Erstregistrierung deshalb parallel zur nächsten Sortimentsplanung ein, statt sie zur kurzfristigen Notlösung werden zu lassen.
Compliance-Kosten gehören in Ihre Kalkulation
Abgaben, Registrierungsgebühren und Meldeaufwand sind Kosten wie Versand oder Marktplatzgebühren – sie fallen nur nicht je Bestellung an, sondern je Menge und je Jahr. Genau deshalb taucht das Einwegkunststofffondsgesetz in vielen SKU-Kalkulationen gar nicht auf, obwohl es die tatsächliche Marge einzelner Artikelgruppen spürbar verändert.
MarketplAIce rechnet solche Kostenblöcke prädiktiv in die Kalkulation je SKU ein, prognostiziert Preis- und Gebotsentwicklung fünf Tage im Voraus und steuert Kaufland-Listings, Gebote und Repricing auf dieser Basis – statt erst zu reagieren, wenn ein Angebot bereits deaktiviert ist. Das betrifft nicht nur Kaufland, sondern auch Amazon, Otto, eBay und Temu gleichzeitig.
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FAQ
Ab wann gilt die DIVID-Registrierungspflicht für Kaufland-Händler?
Für inländische Hersteller von Einwegkunststoffprodukten ist die Registrierung auf der DIVID-Plattform bereits seit dem 1. April 2024 verpflichtend. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren und ihre jährlich in Verkehr gebrachte Menge melden. Der Vertrieb über Kaufland ändert daran nichts.
Welche Meldefrist gilt für das Verkaufsjahr 2025?
Die Mengenmeldung für das Verkaufsjahr 2025 muss bis zum 15. Mai 2026 über die DIVID-Plattform eingereicht werden. Gemeldet wird die reine Produktmasse in Kilogramm je Produktart. Verspätete Meldungen können zu Bußgeldern und einer amtlichen Schätzung der Abgabeschuld führen.
Bin ich als reiner Kaufland-Händler betroffen, obwohl ich nicht selbst produziere?
Das hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Wer Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, etwa als Importeur aus einem Drittland, gilt als Hersteller im Sinne des Gesetzes. Prüfen Sie das pro Produktgruppe, nicht pauschal für Ihr gesamtes Sortiment. Dokumentieren Sie diese Einordnung schriftlich, damit Sie im Zweifel gegenüber dem Umweltbundesamt nachvollziehbar argumentieren können.
Ersetzt die Verpackungslizenz über LUCID die DIVID-Registrierung?
Nein. Das EWKFondsG und das Verpackungsgesetz sind zwei getrennte Pflichten mit eigenen Registern, eigenen Meldewegen und eigenen Fristen. Die Erfüllung der einen Pflicht hat keine Wirkung auf die andere.
Was ändert sich 2026 konkret?
Ab 2026 fallen zusätzlich Hersteller von Feuerwerkskörpern mit Kunststoffanteil unter das EWKFondsG. Wer die entsprechende Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2026 registrieren. Die Abgabesätze werden zudem Ende 2026 überprüft und für Folgejahre angepasst.
Was passiert, wenn mein Kaufland-Angebot ohne Registrierungsnummer online bleibt?
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Marktplatzangebote betroffener Produkte nur noch mit gültiger Registrierungsnummer bestehen bleiben. Ohne sie drohen Deaktivierung des Angebots, Bußgelder und Abmahnungen. MarketplAIce macht solche Listing-Risiken plattformübergreifend sichtbar, bevor eine Deaktivierung tatsächlich eintritt. Zusätzlich kann das Umweltbundesamt rückwirkend Mengen schätzen und die entsprechende Abgabe nachfordern.
Gilt eine Bagatellgrenze für kleine Verkaufsmengen?
Nein, eine Bagatellgrenze existiert nicht. Die Meldepflicht beginnt bereits beim ersten verkauften Gramm eines betroffenen Produkts. Erst ab bestimmten Mengenschwellen, häufig ab 100 Kilogramm je Kategorie, kommt zusätzlich eine Prüfung durch Sachverständige hinzu. Diese Prüfpflicht betrifft vor allem größere Sortimente mit entsprechend hohen Jahresmengen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Gründer von MarketplAIce und arbeitet seit über acht Jahren im Amazon Advertising und in der Steuerung von Marktplatzsortimenten. Mit der AMZ+ Consulting GmbH unterstützt er Händler und Agenturen dabei, Gebotssteuerung, Listing-Optimierung und Repricing über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu automatisiert zu steuern und regulatorische Kostenblöcke wie Einwegkunststoff-Abgaben korrekt in die Kalkulation je SKU einzubeziehen. Mehr zur Expertise