Amazon Drogerie verkaufen 2026: Kategoriefreigabe & CPNP
Amazon Drogerie verkaufen 2026: Kategoriefreigabe, CPNP-Notifizierung und Zulassung für Health & Personal Care – der Praxis-Leitfaden für Händler.

Die Kurzfassung: Wer auf Amazon Drogerie- und Gesundheitsprodukte verkaufen will, bewegt sich in einer der am stärksten regulierten Kategorien im Marktplatz. Health & Personal Care ist bei Amazon grundsätzlich offen, aber viele Unterkategorien wie Nahrungsergänzungsmittel oder bestimmte Medizinprodukte sind "gated" und erfordern eine separate Freigabe. Parallel greift die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009: Jedes kosmetische Mittel muss vor dem ersten Inverkehrbringen über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) notifiziert werden, Pflicht seit dem 11. Juli 2013. Verantwortlich ist meist der Hersteller oder Importeur, unter bestimmten Bedingungen aber auch der Händler selbst. Kosmetik und reine Körperpflege dürfen Sie mit korrekter CPNP-Notifizierung und Sicherheitsbericht verkaufen. Nahrungsergänzung, Medizinprodukte und Arzneimittel brauchen zusätzliche Zulassungen und oft eine gesonderte Amazon-Kategoriefreigabe. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was Sie ohne Zusatzaufwand verkaufen dürfen, wo die Zulassungspflicht beginnt, und wie Sie den Freigabeprozess Schritt für Schritt durchlaufen – inklusive der Frage, wie Sie mit MarketplAIce den Überblick über Compliance-Status und Zulassungen behalten, statt sie in Excel-Listen zu verwalten.
Amazon-Kategoriefreigabe für Health & Personal Care: der Status quo
Health & Personal Care ist auf Amazon keine grundsätzlich gesperrte Kategorie, aber sie enthält zahlreiche Unterbereiche mit Genehmigungspflicht. Ob ein Produkt freigabepflichtig ist, sehen Sie direkt beim Listing-Versuch in Seller Central: Erscheint der Button "Sell this product", sind Sie bereits freigeschaltet. Erscheint stattdessen "Apply to sell", muss zunächst ein Antrag durch.
Besonders streng prüft Amazon bei Nahrungsergänzungsmitteln. Wer im Brand Registry mit einer eingetragenen Marke gelistet ist, hat bessere Chancen auf Freigabe als neue Händler ohne Markenanmeldung – eine Garantie gibt es aber auch dann nicht. Amazon verlangt in der Regel Nachweise wie Rechnungen über mindestens zehn Einheiten von einem zugelassenen Großhändler oder Hersteller sowie Dokumente, die Herkunft und Herstellung belegen.
Reine Körperpflege- und Drogerieartikel wie Duschgel, Shampoo, Zahnpflege oder dekorative Kosmetik fallen dagegen meist unter die offenen Bereiche der Kategorie. Hier ist keine gesonderte Amazon-Freigabe nötig, wohl aber die vollständige rechtliche Compliance nach EU-Kosmetikrecht, die unabhängig von Amazon gilt. Wichtig: Die genaue Liste freigabepflichtiger Unterkategorien ändert sich, Amazon passt sie je nach Marktplatz und Risikolage an. Prüfen Sie deshalb vor jedem neuen Sortimentsschritt direkt in Seller Central, welcher Status für Ihr konkretes ASIN gilt.
Medizinprodukte nehmen eine Sonderstellung ein. Produkte mit Medizinprodukte-Klassifizierung – etwa Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer oder bestimmte Hilfsmittel – unterliegen zusätzlich der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und brauchen eine CE-Kennzeichnung mit entsprechender Konformitätsbewertung, bevor an eine Amazon-Freigabe überhaupt zu denken ist.
CPNP-Notifizierung: Pflicht für jedes kosmetische Mittel
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt in Artikel 13 die Notifizierungspflicht für kosmetische Mittel in der EU. Bevor ein Kosmetikprodukt in Verkehr gebracht wird, muss die verantwortliche Person die vorgeschriebenen Produktdaten über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) der EU-Kommission melden. Diese Pflicht gilt seit dem 11. Juli 2013 für alle kosmetischen Mittel im EU-Markt, ganz gleich ob stationär oder online verkauft.
Verantwortliche Person ist in der Regel der Hersteller oder – bei Import aus einem Nicht-EU-Land – der Importeur. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, muss er per schriftlichem Mandat eine in der Gemeinschaft ansässige Person benennen. Auch Sie als Händler können zur verantwortlichen Person werden: nämlich dann, wenn Sie ein kosmetisches Mittel unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben, etwa im Rahmen eines Private-Label-Produkts, oder wenn Sie ein bestehendes Produkt so verändern, dass die Konformität berührt sein kann.
Notifiziert werden unter anderem Produktkategorie, Verpackungsangaben, Angaben zu etwaigen Nanomaterialien sowie Kontaktdaten für den Vergiftungsnotfall. Die Eingabe erfolgt online über eine gesicherte Verbindung und kann später korrigiert oder aktualisiert werden. Ergänzend braucht jedes kosmetische Mittel einen Sicherheitsbericht (Cosmetic Product Safety Report), erstellt von einer qualifizierten Sicherheitsbewerterin oder einem Sicherheitsbewerter, sowie eine Produktinformationsdatei (PIF), die zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt und Behörden auf Anfrage zugänglich gemacht werden muss.
Für Amazon-Händler heißt das konkret: Bevor ein Kosmetikprodukt gelistet wird, muss die CPNP-Notifizierung vorliegen – unabhängig davon, ob Amazon selbst danach fragt. Fehlt sie, drohen nicht nur Bußgelder durch nationale Marktaufsichtsbehörden, sondern bei Beanstandungen auch eine Sperrung des Listings durch Amazon selbst, etwa im Rahmen von GPSR-Kontrollen.
Was Sie ohne Zusatzfreigabe verkaufen dürfen
Kosmetik im engeren Sinn und klassische Körperpflegeprodukte bilden den unkompliziertesten Einstieg in die Drogerie-Kategorie. Dazu zählen Pflegeprodukte für Haut und Haar, dekorative Kosmetik, Duschgele, Deodorants, Zahnpflegeprodukte sowie Duftwasser.
Für all diese Produkte gilt: Amazon verlangt in der Regel keine separate Kategoriefreigabe, solange keine markenrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten vorliegen. Die rechtliche Pflicht liegt bei Ihnen als Inverkehrbringer: CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbericht, korrekte Kennzeichnung nach Kosmetikverordnung und – seit Dezember 2024 verpflichtend – die Einhaltung der General Product Safety Regulation (GPSR) mit EU-verantwortlicher Person und vollständigen Sicherheitsangaben im Listing.
Auch klassische Hygieneartikel wie Reinigungstücher, Wattepads oder Rasierzubehör fallen üblicherweise in den offenen Bereich. Der Unterschied zu Nahrungsergänzung oder Medizinprodukten: Hier geht es um äußerliche Anwendung ohne physiologische Wirkbehauptung. Sobald ein Produkt mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben wird – etwa "unterstützt das Immunsystem" oder "lindert Beschwerden" –, verlässt es den unkomplizierten Kosmetikbereich und rutscht in einen Graubereich, der näher geprüft werden muss, bevor Sie listen.
Was zusätzliche Freigaben braucht: Nahrungsergänzung und Medizinprodukte
Nahrungsergänzungsmittel sind sowohl bei Amazon als auch rechtlich die anspruchsvollste Unterkategorie im Drogeriesegment. Amazon-seitig ist die Freigabe restriktiv, insbesondere für neue Händler ohne etablierte Marke. Rechtlich gilt in Deutschland die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV): Das Produkt muss spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, die Kennzeichnung muss Tagesverzehrmenge, Warnhinweise und Nährwertangaben enthalten.
Medizinprodukte durchlaufen ein noch strengeres Verfahren. Nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) braucht jedes Produkt je nach Risikoklasse eine Konformitätsbewertung, eine CE-Kennzeichnung und teils die Einbindung einer Benannten Stelle. Erst mit gültiger CE-Kennzeichnung und vollständiger technischer Dokumentation ist der Weg zur Amazon-Kategoriefreigabe überhaupt offen – Amazon selbst verlangt bei diesen Produkten zusätzlich Nachweise über die Herkunftskette.
Arzneimittel, verschreibungspflichtige Produkte und bestimmte Diagnostika sind auf Amazon für Drittanbieter in der Regel komplett ausgeschlossen oder nur über gesonderte Partnerprogramme zugänglich. Wer hier ohne die passenden Zulassungen listet, riskiert nicht nur die Amazon-Sperrung, sondern auch ordnungsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Vertriebsverbot.
Der praktische Rat: Klassifizieren Sie jedes neue Produkt im Sortiment sauber, bevor Sie es einkaufen. Ein Produkt, das Sie fälschlich als Kosmetik einordnen, obwohl es rechtlich ein Medizinprodukt ist, verursacht später deutlich mehr Aufwand als eine gründliche Vorabprüfung. Wer den Compliance-Aufwand von Anfang an strukturiert angehen will, kann sich bei MarketplAIce registrieren und die Kategoriefreigabe-Übersicht direkt in die Sortimentsplanung einbinden.
In 6 Schritten zur Amazon-Kategoriefreigabe für Drogerie und Gesundheit
- Produkt rechtlich klassifizieren. Prüfen Sie, ob es sich um Kosmetik, Nahrungsergänzung, Medizinprodukt oder Arzneimittel handelt – die Einordnung entscheidet über alle folgenden Schritte.
- CPNP-Notifizierung durchführen. Bei kosmetischen Mitteln melden Sie das Produkt vor dem ersten Verkauf über das Cosmetic Products Notification Portal, inklusive Sicherheitsbericht und Produktinformationsdatei.
- Zusatzzulassungen einholen. Bei Nahrungsergänzung die BVL-Anzeige vorbereiten, bei Medizinprodukten die CE-Konformitätsbewertung nach MDR abschließen.
- GPSR-Angaben im Listing hinterlegen. Seit Dezember 2024 verpflichtend: verantwortliche Person in der EU, Produktbild mit Warnhinweisen, Sicherheitsinformationen im Listing-Content.
- Amazon-Freigabeantrag stellen. In Seller Central unter Katalog den Antrag "Apply to sell" auslösen und Rechnungen, Herkunftsnachweise und ggf. Markenautorisierung hochladen.
- Compliance-Status laufend überwachen. Notifizierungen, Zulassungen und Freigaben ändern sich – etwa durch Rezepturänderungen oder neue Amazon-Richtlinien – und müssen aktuell gehalten werden.
Genau an diesem letzten Punkt scheitert es in der Praxis am häufigsten: Händler mit wachsendem Drogerie-Sortiment verlieren den Überblick, welches Produkt welchen Zulassungsstatus hat. MarketplAIce unterstützt Sie hier mit einer prädiktiven Kategoriefreigabe-Übersicht, die Ihnen anzeigt, welche ASINs freigabepflichtig sind und wo Dokumente fehlen, bevor Amazon das Listing sperrt.
Fehler, die den Zulassungsprozess verzögern
Der häufigste Fehler ist die verspätete CPNP-Notifizierung: Händler listen zuerst und notifizieren "nachträglich", was formal ein Verstoß ist und im Kontrollfall zur sofortigen Sperrung führt. Notifizieren Sie grundsätzlich vor dem ersten Listing-Upload.
Ein zweiter häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung der verantwortlichen Person. Gerade bei Importware aus Nicht-EU-Ländern gehen Händler fälschlich davon aus, der ausländische Hersteller übernehme automatisch die Verantwortung – ohne schriftliches Mandat ist das nicht der Fall, und die Pflicht fällt dann auf Sie als EU-Importeur zurück.
Drittens werden Produktänderungen oft nicht neu notifiziert. Ändert sich die Rezeptur, die Verpackungsgröße oder die Zielkategorie eines kosmetischen Mittels wesentlich, ist eine erneute oder aktualisierte CPNP-Meldung nötig – ein Punkt, den viele Händler bei Rezepturoptimierungen schlicht vergessen.
Viertens unterschätzen Händler die Amazon-Dokumentenprüfung bei Nahrungsergänzung. Rechnungen unter der Mindestmenge von zehn Einheiten oder Rechnungen von nicht autorisierten Großhändlern führen regelmäßig zur Ablehnung, auch wenn das Produkt rechtlich einwandfrei notifiziert ist. Wer hier sauber dokumentiert einkauft, spart sich mehrere Antragsrunden.
Was das für Ihre Sortimentsstrategie bedeutet
Drogerie- und Gesundheitsprodukte gehören zu den margenstärksten Kategorien auf Amazon, gerade weil die Zulassungshürde viele Wettbewerber abschreckt. Wer die Compliance sauber aufbaut, verkauft in einem Segment mit spürbar weniger Preisdruck als in offenen Kategorien wie Haushaltswaren oder Elektronikzubehör.
Die Zulassungsarbeit ist ein Invest, das sich amortisiert: Ein einmal notifiziertes und freigeschaltetes Kosmetikprodukt bleibt es, solange sich Rezeptur und Kennzeichnung nicht ändern. Der administrative Aufwand liegt also vor allem am Anfang des Sortimentsaufbaus, nicht im laufenden Tagesgeschäft.
Sobald die Zulassung steht, entscheidet wie in jeder anderen Kategorie die operative Steuerung über den Erfolg: Gebote, Preise und Listing-Qualität. Zusätzlich zur Compliance-Tracking-Funktion sorgt eine prädiktive Gebotsoptimierung dafür, dass Sie fünf Tage im Voraus rechnen – nicht reaktiv wie klassische Tools. Wenn Sie jetzt in die Drogerie-Kategorie einsteigen oder Ihr bestehendes Sortiment erweitern wollen, registrieren Sie sich bei MarketplAIce und starten Sie mit einer sauberen Übersicht über alle Ihre Zulassungen und Kategoriefreigaben.
Für den nächsten Schritt lohnt sich ein Blick auf die generelle Amazon-Kategoriefreigabe, falls Sie neben Drogerie weitere gesperrte Kategorien erschließen wollen, sowie auf die GPSR-Produktsicherheitspflichten, die für jedes physische Produkt im EU-Onlinehandel gelten. Welche Tarifstufe zu Ihrem Sortimentsumfang passt, sehen Sie auf der Preisseite von MarketplAIce.
FAQ
Brauche ich für jedes Drogerieprodukt eine Amazon-Kategoriefreigabe?
Nein. Klassische Kosmetik- und Körperpflegeprodukte sind bei Amazon meist offen gelistet und brauchen keine gesonderte Freigabe. Nahrungsergänzung und Medizinprodukte hingegen sind häufig gated und erfordern einen separaten Antrag in Seller Central.
Was ist der Unterschied zwischen CPNP-Notifizierung und Amazon-Kategoriefreigabe?
Die CPNP-Notifizierung ist eine gesetzliche EU-Pflicht nach der Kosmetikverordnung 1223/2009, unabhängig vom Verkaufskanal. Die Amazon-Kategoriefreigabe ist ein zusätzlicher, plattforminterner Genehmigungsprozess, der nur bestimmte Unterkategorien betrifft.
Wer muss die CPNP-Notifizierung durchführen, Hersteller oder Händler?
In der Regel der Hersteller oder Importeur. Wenn Sie als Händler ein Produkt unter eigener Marke vertreiben oder wesentlich verändern, werden Sie selbst zur verantwortlichen Person und müssen notifizieren.
Kann ich Nahrungsergänzungsmittel ohne Markenregistrierung auf Amazon verkaufen?
Grundsätzlich möglich, aber schwieriger. Händler mit eingetragener Marke im Brand Registry haben bessere Chancen auf Freigabe, eine Garantie gibt es für neue Händler ohne Markenanmeldung aber nicht.
Was passiert, wenn ich ohne CPNP-Notifizierung Kosmetik verkaufe?
Es drohen Bußgelder durch nationale Marktaufsichtsbehörden sowie eine mögliche Sperrung des Listings durch Amazon im Rahmen von Compliance- oder GPSR-Kontrollen. Notifizieren Sie deshalb vor dem ersten Listing.
Gilt die CPNP-Pflicht auch für importierte Kosmetik aus Nicht-EU-Ländern?
Ja. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, muss er eine in der Gemeinschaft ansässige Person per schriftlichem Mandat benennen, die die Notifizierung übernimmt – oft fällt diese Rolle dem EU-Importeur zu.
Wie behalte ich bei einem wachsenden Drogerie-Sortiment den Überblick über alle Zulassungen?
Manuell wird das schnell unübersichtlich, gerade bei mehreren hundert ASINs. MarketplAIce bietet dafür eine Compliance-Tracking-Funktion, die Zulassungs- und Freigabestatus pro Produkt zentral abbildet und fehlende Dokumente markiert, bevor Amazon das Listing sperrt.
Über den Autor: Jorginho Engelmeyer ist Founder von MarketplAIce und bringt über 8 Jahre Erfahrung im Amazon Advertising mit. Mehr zu seinem Werdegang und der dahinterstehenden Vision finden Sie auf der Expertise-Seite.